LUXEMBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Mithilfe neuer Gentechnikverfahren erzeugte Lebensmittel dürfen nur mit Kennzeichnung in Supermärkte gelangen. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Demnach fallen auch neuere Methoden der sogenannten Mutagenese unter die geltenden EU-Regeln (Rechtssache C-528/16), wie die Richter am Mittwoch in Luxemburg erklärten. Für Lebensmittel, die derart verändert wurden, gelten spezielle Kennzeichnungspflichten. Außerdem müssen beispielsweise Pflanzen, die mit den neuen Verfahren erzeugt wurden, vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Während Umweltschützer und Gentechnik-Kritiker das Urteil begrüßten, zeigten sich Bauernverband und Industrie enttäuscht. Welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht, blieb zunächst offen.

Den vorliegenden Fall hatte ein französisches Gericht nach Luxemburg verwiesen. In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) definiert als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist.

Allerdings gelten für ältere Mutagenese-Verfahren, die als sicher gelten, die strengen GVO-Regeln nicht. Dazu gehört, Pflanzen zu bestrahlen oder mit Chemikalien zu behandeln, so dass sich ihr Erbgut an vielen zufälligen Stellen verändert - also dort Mutationen entstehen. Kultiviert werden dann nur jene Pflanzen, die dadurch gewünschte Eigenschaften bekommen.

Französische Verbände hatten in ihrer Klage argumentiert, dass im Laufe der Zeit neuere Mutagenese-Verfahren wie die Genschere Crispr entwickelt wurden, mit denen gezielte Veränderungen in Genen möglich seien und die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten. Sie müssten daher denselben Verpflichtungen wie andere genetisch veränderte Organismen unterliegen und speziell überprüft und gekennzeichnet werden.

Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation nun weitgehend. Mit den neuen Mutagenese-Verfahren ließen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in einen Organismus, erklärten sie. Die dabei entstehenden Gefahren seien größer als bei den älteren Mutagenese-Verfahren. Ziel der EU-Regelung sei es aber, grundsätzlich schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.

Lebensmittel, für welche die Regularien für gentechnisch veränderte Organismen gelten, gibt es in Deutschland bislang nur ganz vereinzelt zu kaufen. Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher lehne sie ab, heißt es beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels als Begründung.

Das CDU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium will nun prüfen, ob nach dem Urteil neue nationale Regelungen notwendig sind. Das Ministerium strebe ein europaweit einheitliches Vorgehen an, sagte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens. Er sprach von einem "ambivalenten Urteil" aus Sicht der Verbraucher. Für das Ministerium stehe der gesundheitliche Verbraucherschutz im Vordergrund. Zugleich sagte Aeikens aber: "Wir haben eine Situation, dass Innovation ein Stück weit ausgebremst wird." Er nannte als Beispiel Sorten, die durch neue Methoden besser mit Klimaveränderungen umgehen könnten.

Der CDU-Agrarexperte Albert Stegemann sagte, es gebe nun Rechtssicherheit. "Dennoch dürfen wir uns dem Innovationspotenzial im Pflanzenbau in Europa nicht verschließen. Die "neuen Züchtungstechnologien" könnten zur Bewältigung von vielen globalen Herausforderungen maßgeblich beitragen.

Den deutschen Behörden liegen bereits drei Anträge zur Frage vor, ob bestimmte Produkte als gentechnisch veränderte Organismen einzustufen sind. Dabei handelt es sich um eine Apfelsorte, um Raps und eine neue Züchtung der Krautpflanze Ackerschmalwand, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte. Aeikens bestätigte dies. Die Prüfung werde nun im Lichte des Urteils erfolgen.

Der Koalitionspartner SPD forderte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf, nun ein Gesetz vorzulegen, das den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland grundsätzlich untersage - einschließlich der mit neuen Gentechniken hergestellten. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, der EuGh habe die Interessen von Verbrauchern und Landwirten gestärkt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte das Urteil eine "gute Nachricht" für die Umwelt und den Verbraucherschutz. Der Weg sei nun frei für eine umfassende Risikobewertung und eine Kennzeichnung, die Verbrauchern Wahlfreiheit ermögliche. Mute Schimpf von der Umweltschutz-Organisation "Friends of the Earth" sagte, der Versuch der Biotech-Industrie sei gescheitert, unerwünschte genetisch veränderte Produkte auf den Markt zu drücken.

Dagegen kritisierte Bauern-Präsident Joachim Rukwied, das Urteil verbaue die Möglichkeiten, mit Hilfe von Pflanzenzüchtung auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren. "Die derzeitige Dürre zeigt uns exemplarisch, dass wir zukünftig beispielsweise trockenheitstolerantere Sorten brauchen", sagte Rukwied. Der Verband der Chemischen Industrie nannte das Urteil "rückwärtsgewandt" und "fortschrittsfeindlich". Es schade der Innovationsfähigkeit des Biotech-Standorts EU erheblich./asa/DP/stw