FRANKFURT (Dow Jones)--Bayer muss dem BASF-Konzern keinen Schadenersatz im Zusammenhang mit dem vor Jahren vereinbarten Verkauf von Saatgutgeschäften leisten. Der von BASF angerufene Internationale Schiedsgerichtshof (ICC) in Paris wies die Klage des Ludwigshafener Chemieriesen jetzt ab, wie Bayer mitteilte. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, so ein Sprecher.

Bayer musste sich im Zusammenhang mit der Monsanto-Übernahme Mitte 2018 aus Wettbewerbsgründen von Teilen seines Agrargeschäft trennen. Für insgesamt 7,4 Milliarden Euro erwarb BASF damals die Mehrzahl der Saatgutgeschäfte von Bayer wie Raps, Baumwolle und Soja. BASF monierte anschließend, Bayer habe laufende Kosten in diesen Geschäften nicht ausreichend offengelegt und verlangte Schadensersatz. Dabei soll es um eine Summe von 1,7 Milliarden Euro plus Zinsen gegangen sein, wie ein Insider sagte.

"Wir begrüßen die Klageabweisung durch das Schiedsgericht", erklärte ein Bayer-Sprecher. "Bayer hat über die Kostenstruktur der im August 2018 durch BASF übernommenen Saatgutgeschäfte ordnungsgemäß informiert und keine vertraglichen Verpflichtungen verletzt. Dies hat jetzt auch das Schiedsgericht entsprechend bestätigt."

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August 12, 2022 05:29 ET (09:29 GMT)