Das Gericht solle entscheiden, ob ein Hersteller eines zugelassenen Herbizids dafür haftbar gemacht werden könne, wenn dieser keinen Warnhinweis vor Krebs platziert habe, da das Bundesgesetz eine entsprechende Warnung nicht zulasse, erklärte Bayer am Dienstag.

Ein Geschworenenverfahren in San Francisco sprach dem Kläger Dewayne Johnson zunächst 289,2 Millionen Dollar zu, nachdem es als erwiesen angesehen wurde, dass das Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup Johnsons Non-Hodgkin-Lymphom verursacht hat. In erster Instanz wurde der Betrag auf 78,5 Millionen Dollar reduziert und das Berufungsgericht sprach Johnson letztendlich 20,5 Millionen Dollar wegen "Verlust der Lebensfreude" zu. "In diesem Fall bestätigte das Berufungsgericht ein Urteil, das den Hersteller für die Einhaltung des Bundesgesetzes streng bestraft", heißt es in der Petition der Bayer AG. US-Aufsichtsbehörden hatten Glyphosat seit langem als sicher für die Verwendung durch Menschen eingestuft. Auch Johnson bat um eine Überprüfung des Urteils des Berufungsgerichts in Bezug auf die Reduzierung der Summe. Er fordert eine Berücksichtigung seiner verkürzten Lebenserwartung bei der Bemessung des Schadenersatzes.

Bayer hatte sich Ende Juni mit einem Großteil weiterer Kläger auf einen insgesamt fast elf Milliarden Dollar schweren Vergleich geeinigt. Die Klagewelle hatte sich Bayer mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt. Sollte das Johnson-Urteil bestätigt werden, könnte es Bayer weitere Vergleiche erschweren.