FRANKFURT (Dow Jones)--Die belgische Region Brüssel-Hauptstadt ist auch vor dem obersten europäischen Gericht damit gescheitert, die weitere Zulassung des Unkrautbekämpfers Glyphosat in Europa zu Fall bringen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte der Empfehlung des Generalanwalts vom Sommer nicht, die Klage zuzulassen. Vielmehr bestätigte er die Entscheidung der Vorinstanz auf Unzulässigkeit der Klage. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Region Brüssel-Hauptstadt von der angefochtenen Verordnung nicht unmittelbar betroffen ist.

Im Dezember 2017 hatte die EU-Kommission die Genehmigung für das umstrittene Totalherbizid von Monsanto um fünf weitere Jahre verlängert. Die Region Brüssel-Hauptstadt hatte dagegen erfolglos vor dem EU-Gericht geklagt und anschließend Rechtsmittel beim EuGH eingelegt. In dem jetzigen Verfahren ging es nicht um die Frage, ob die weitere Zulassung von Glyphosat rechtens war. Vielmehr hatte das oberste Gericht zu entscheiden, ob die Vorinstanz die Frage der unmittelbaren Betroffenheit zu eng ausgelegt hatte.

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December 03, 2020 04:07 ET (09:07 GMT)