Bayer Aktiengesellschaft: Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang  mit
potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an

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DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Rechtssache
Bayer Aktiengesellschaft: Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven
Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an

27.05.2021 / 01:06 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang mit potenziellen
künftigen Glyphosat-Klagen an

Leverkusen, 27. Mai 2021 - Bayer hat eine Reihe von Maßnahmen zur Lösung
potenzieller künftiger Glyphosat-Klagen angekündigt, nachdem der zuständige
Richter Vince Chhabria die vorläufige Genehmigung des vorgeschlagenen
Lösungsmechanismus verweigert hat. Das neue Maßnahmenpaket umfasst sowohl
rechtliche als auch kommerzielle Schritte, die dazu dienen, mit den Risiken
aus dem Rechtskomplex in einer Weise umzugehen, die mit dem bislang
vorgeschlagenen Lösungsmechanismus vergleichbar ist.

Die Entscheidung macht es unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen
Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln,
der die fairste und effizienteste Lösung für alle Parteien gewesen wäre. Es
gibt aber rechtliche und kommerzielle Maßnahmen, die in Summe ähnliche
Sicherheit in Bezug auf mögliche künftige Klagen schaffen. Diese werden wir
so schnell wie möglich umsetzen. Entscheidend ist, dass sowohl die
Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen
Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten
Herbiziden weiterhin bestätigen. Vergangene Woche hat die US-Umweltbehörde
EPA bei einem US-Berufungsgericht eine Stellungnahme eingereicht, in der sie
erneut bestätigt, dass von Glyphosat "keine bedenklichen Risiken für die
menschliche Gesundheit ausgehen". Diese Maßnahmen treffen wir also allein
aus dem Grund, die Rechtsrisiken zu minimieren, nicht weil wir Bedenken in
Bezug auf die Sicherheit der Produkte hätten.

Der Plan umfasst fünf Maßnahmen:

1. Einrichtung und Bewerbung einer neuen Internetseite mit
wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten
und ein Antrag bei der US-Umweltbehörde EPA, entsprechende Hinweise auf
Etiketten von Roundup(TM)-Produkten drucken zu dürfen. Dazu gehört ein Link
auf den Etiketten für alle Roundup(TM)-Produkte, der Konsumenten und
professionelle Nutzer zu einer Internetseite führt, die Bayer betreibt und
bewirbt und wissenschaftliche Studien enthält, die für die in den
Rechtsstreitigkeiten vorgebrachten Sicherheitsbedenken relevant sind. Bayer
will die Seite einrichten und für alle Kundengruppen bewerben - unabhängig
davon, ob die EPA dieser Ergänzung auf den Produktetiketten letztlich
zustimmt. Wichtig ist, dass auf der Seite selbst keine Aussagen zur
Sicherheit von Roundup(TM) getroffen werden, sondern im Sinne der
Transparenz eine zentrale Plattform geschaffen wird, auf der Konsumenten und
professionelle Nutzer wesentliche Studien finden, um selbst über den Einsatz
der Produkte zu entscheiden.

2. Das Unternehmen wird weiterhin auf dem US-amerikanischen
Privatkundenmarkt aktiv sein, aber umgehend mit Partnern über die Zukunft
von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren, da die ganz
überwiegende Mehrheit der Kläger im Glyphosat-Rechtsstreit behauptet,
Roundup(TM)-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben. Diese Diskussionen
betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für
professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.

3. Lösungsmechanismus für künftige Klagen und unabhängiges
wissenschaftliches Beratungsgremium. Das Unternehmen wird andere Lösungen
für potenzielle künftige Klagen zu Roundup(TM) prüfen. Solche Programme
würden helfen, potenzielle künftige Klagen von Einzelpersonen beizulegen.
Zudem prüft Bayer, wie ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium
eingerichtet werden könnte, in dem externe Experten die wissenschaftlichen
Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup(TM) überprüfen. Die Ergebnisse
würden veröffentlicht und wären über die genannte Internetseite abrufbar.
Damit unterstreicht Bayer das eigene Vertrauen in die Sicherheit von
Roundup(TM) sowie die Verpflichtung zu wissenschaftlicher Gründlichkeit und
Transparenz.

4. Weiteres Vorgehen bei Vergleichen zu aktuellen Klagen wird überprüft. Das
Unternehmen ist weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen soweit die
Kläger den Teilnahmekriterien entsprechen und angemessene Ergebnisse
erreicht werden können. Bayer möchte die Klagen gütlich beilegen, um die
Rechtsstreitigkeiten und Haftungsrisiken zu beenden, allerdings behält sich
das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten
Interesse des Unternehmens ist. Im Juni 2020 hat Bayer einen umfassenden
Lösungsansatz für alle aktuellen Klagen vorgestellt und vor kurzem
berichtet, dass der Großteil - rund 96.000 - verglichen sind, derzeit
verglichen werden oder nicht den Kriterien für einen Vergleich entsprechen.

5. Fortsetzung der Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren in den beiden
Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben. Dies ist kein neuer
Schritt, kann allerdings dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu
reduzieren. Auch der Fall Carson, der derzeit beim Berufungsgericht für den
11-ten Circuit liegt, betrifft das für diesen Rechtsstreit zentrale Argument
der Federal Preemption - also die Frage, ob Ansprüche nach einzelstaatlichem
Recht wegen angeblich fehlerhafter Warnungen bestehen können, wenn sie mit
Bundesrecht kollidieren. Bayer hat gute rechtliche Argumente. Ein Urteil des
US Supreme Courts könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen. Fällt es in
übergreifenden Fragen wie Vorrang von Bundesrecht und Zulässigkeit von
Sachverständigenbeweisen zu unseren Gunsten aus, würde das künftige
Haftungsrisiken erheblich reduzieren.

Bayer ist überzeugt, dass dieser neue Fünf-Punkte-Plan aus rechtlichen und
kommerziellen Maßnahmen ein guter Weg ist, um die Risiken durch mögliche
künftige Rechtstreitigkeiten zu Roundup(TM) zu minimieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch
unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die
Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen
Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer
in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der
Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt
keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben
und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.




Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022,
e-mail: peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022


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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Hinweise:

Im Internet sind unter www.bayer.de/vergleiche verfügbar:

  * Redetext der Telefonkonferenz für Investoren- und Medien

  * Audio-Aufzeichnung und Niederschrift der Telefonkonferenz (zeitnah)

  * Weitere Informationen zum Thema Glyphosat.


Die Investoren- und Medien-Telefonkonferenz (in englischer Sprache) können
Sie live als Zuhörer verfolgen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich:

  * Telefonkonferenz am 27. Mai um 8:30 Uhr MESZ, hier registrieren:

   
https://services.choruscall.de/DiamondPassRegistration/register?confirmationNumber=7070758&linkSecurityString=b6e20a29a


Über Bayer
Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den
Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und
Dienstleistungen will das Unternehmen Menschen nützen und die Umwelt
schonen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig
wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Bayer verpflichtet sich
dazu, mit seinen Geschäften einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen
Entwicklung zu leisten. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft
steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Die Marke Bayer
steht weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im
Geschäftsjahr
2020 erzielte der Konzern mit rund 100.000 Beschäftigten einen Umsatz von
41,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen
sich bereinigt um Sondereinflüsse auf 4,9 Milliarden Euro. Weitere
Informationen sind im Internet zu finden unter www.bayer.de


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27.05.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Bayer Aktiengesellschaft
                   Kaiser-Wilhelm-Allee 1
                   51373 Leverkusen
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)214 30-65742
   Fax:            +49 (0)21430-9665742
   E-Mail:         ir@bayer.com
   Internet:       www.bayer.com
   ISIN:           DE000BAY0017
   WKN:            BAY001
   Indizes:        DAX, EURO STOXX 50, Stoxx 50
   Börsen:         Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
                   (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
                   Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1201105



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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1201105 27.05.2021 CET/CEST

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