BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat in einer vorläufigen Bewertung der 50+1-Regel im deutschen Profifußball die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für die Clubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert. "Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren", heißt es in einer am Montag veröffentlichten Einschätzung. Diese hat die Behörde für die Deutsche Fußball Liga (DFL) vorgenommen.

Grundsätzlich hält die Behörde die 50+1-Regel mit dem geltenden Kartellrecht für vereinbar. Sie sei zwar "unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung", heißt es in der Mitteilung. Allerdings wolle die DFL mit dieser nur im deutschen Profifußball gültigen Regelung "für eine Vereinsprägung und eine gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen. Diese sportpolitischen Ziele können auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden".

Das Bundeskartellamt hält es allerdings für unverhältnismäßig, dass die derzeitige Förderausnahme für die drei konzern- oder investorengeführten Clubs aus Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim gilt. Diese gehören jeweils mehrheitlich dem Bayer-Konzern, dem Volkswagen-Konzern beziehungsweise der Person Dietmar Hopp. Die DFL, die betroffenen Clubs und auch ihre Investoren sollen nun zu der Einschätzung des Kartellamts Stellung nehmen.

Die 50+1-Regel soll den Einfluss externer Investoren auf einen Club der Bundesliga oder 2. Bundesliga begrenzen. Sie sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss./sti/DP/nas