BAUER Aktiengesellschaft: Einzelheiten zur Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
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DGAP-Ad-hoc: BAUER Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
BAUER Aktiengesellschaft: Einzelheiten zur Kapitalerhöhung gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen festgelegt

02.06.2021 / 19:07 CET/CEST
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Schrobenhausen - Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen
(ISIN DE0005168108), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft die Einzelheiten der von der außerordentlichen Hauptversammlung
am 31. März 2021 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen festgelegt: Die insgesamt 7.247.715 neuen Aktien werden den
Aktionären, vorbehaltlich der Billigung des entsprechenden
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung auf der
Internetseite der Gesellschaft ( www.bauer.de) im Zeitraum von Dienstag, 8.
Juni 2021, bis Montag, 21. Juni 2021, in dem bereits von der
Hauptversammlung der Gesellschaft festgelegten Bezugsverhältnis von 13:5 zum
Bezug angeboten (das heißt 13 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von fünf
neuen Aktien). Der Bezugspreis beträgt 10,50 EUR je neuer Aktie.

Die Doblinger Beteiligung GmbH, München, die derzeit rund 19,84 % der Aktien
und Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat sich der Gesellschaft
gegenüber verpflichtet, die auf die von ihre gehaltenen Aktien entfallenden
Bezugsrechte auszuüben und darüber hinaus weitere nicht von anderen
Aktionären der Gesellschaft bezogene neue Aktien zum Bezugspreis zu
erwerben, wobei jedoch der Anteil der Doblinger Beteiligung GmbH am
Grundkapital und der Gesamtzahl der Stimmrechte nach Durchführung der
Kapitalerhöhung 30,00 % abzüglich einer Aktie bzw. eines Stimmrechts nicht
überschreiten darf. Im Gegenzug für die vorstehende Verpflichtung der
Doblinger Beteiligung GmbH hat sich die Gesellschaft gegenüber der Doblinger
Beteiligung GmbH verpflichtet, deren entsprechendes Zeichnungs- und
Erwerbsangebot anzunehmen und ihr die entsprechende Zahl von neuen Aktien
zuzuteilen, jedoch nur sofern und soweit nach Ausübung der den anderen
Aktionären der Gesellschaft zustehenden Bezugsrechte noch neue Aktien zur
Verfügung stehen.

Darüber hinaus können etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene
neue Aktien von Aktionären erworben werden. Jeder Aktionär kann dazu über
seine Depotbank innerhalb der vorstehend genannten Bezugsfrist bei der
Bezugsstelle ein verbindliches Angebot zum Erwerb solcher neuen Aktien zum
Bezugspreis abgeben. Im Übrigen ist eine Platzierung nicht bezogener Neuer
Aktien an Investoren (sogenanntes Rump-Placement) nicht geplant. Ein Handel
der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen.

Investoren, die noch nicht Aktionär der Gesellschaft sind aber ein
Mehrerwerbsangebot zum Erwerb nicht bezogener Aktien abgeben wollen, müssen
zum Zeitpunkt der Bestandsermittlung für die Einbuchung der Bezugsrechte
über mindestens eine Aktie verfügen.

Die Bezugsrechte aus den alten Aktien werden nach dem Stand vom 9. Juni 2021
(Record Date), abends, den Depotbanken automatisch eingebucht; es obliegt
den Depotbanken, die Bezugsrechte in die Depots der jeweiligen Aktionäre
einzubuchen.

Jeder der im Hauptversammlungsbeschluss vom 31. März 2021 genannten
Inferenten, hat sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, so viele
Bezugsrechte auszuüben, wie erforderlich sind, um seinen
Rückzahlungsanspruch aus dem gleichfalls im Hauptversammlungsbeschluss
genannten Darlehen in Höhe von insgesamt 12 Mio. EUR an die Gesellschaft
unter Ansatz des Nominalwerts im Rahmen einer Sacheinlage und unter
Anrechnung auf den Bezugspreis in die Gesellschaft einzubringen und an diese
abzutreten. Die Sacheinlage dient der Verringerung der
Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft und damit der Erhöhung ihrer
Eigenkapitalquote.

Soweit die Ausgabe der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt, dient der
Nettomissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 63,3 Mio. EUR
unmittelbar der außerplanmäßigen Rückführung von
Finanzverbindlichkeiten und
damit der Erhöhung der Eigenkapitalquote.

Die neuen Aktien sollen zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen werden. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende
Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie deren Lieferung an
Investoren erfolgt voraussichtlich Montag, 28. Juni 2021, frühestens jedoch
am ersten Börsenhandelstag nach deren Börsenzulassung.

Disclaimer

Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Japan oder Kanada veröffentlicht, verteilt oder übermittelt
werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren der BAUER Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.
Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder
ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung (der Securities Act) verkauft, zum Kauf
angeboten oder ausgeübt werden. Diese Wertpapiere sind nicht und werden
nicht unter dem Securities Act registriert.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen
Prospekt für die Zwecke der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
und der UK Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 dar, da und soweit
sie Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs durch den
European Union (Withdrawal) Act 2018 geworden ist. Interessierte Anleger
sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung
erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus
einem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser
Wertpapiere erstellten, durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten und veröffentlichten
Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner
Veröffentlichung auf der Webseite der Gesellschaft kostenfrei erhältlich
sein ( www.bauer.de).


Kontakt:
Christopher Wolf
Investor Relations
BAUER Aktiengesellschaft
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Tel.: +49 8252 97-1797
Fax: +49 8252 97-2900
investor.relations@bauer.de
www.bauer.de


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BAUER Aktiengesellschaft
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                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)8252 97 1218
   Fax:            +49 (0)8252 97 2900
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   ISIN:           DE0005168108
   WKN:            516810
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1203840



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1203840 02.06.2021 CET/CEST

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