2018 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung       
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in  
68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG       
                                                                               
23.03.2018 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur Hauptversammlung                   
am 4. Mai 2018                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,                                      
                                                                               
wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung  
der BASF SE am Freitag, den 4. Mai 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center         
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten
Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage der     
Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017        
einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Absatz    
1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats     
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss am 22. Februar 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist        
damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der          
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den            
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind      
auf unserer Website unter                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht und dort zugänglich.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des               
Geschäftsjahres 2017 der BASF SE in Höhe von 3.129.844.171,69 EUR eine         
Dividende von 3,10 EUR je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei     
Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der          
Feststellung des Jahresabschlusses (22. Februar 2018) für das Geschäftsjahr    
2017 gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme   
2.847.283.951,40 EUR.                                                          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden               
Bilanzgewinn von 282.560.220,29 EUR in die Gewinnrücklage einzustellen.        
                                                                               
Gemäß § 58 Absatz 4 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am         
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt   
am 9. Mai 2018, fällig.                                                        
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats      
der BASF SE für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.                 
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands           
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der      
BASF SE für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.                     
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines                  
Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,        
Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des                    
Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.        
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der           
Vorstandsmitglieder                                                            
                                                                               
Nach § 120 Absatz 4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung über die            
Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands beschließen. Einen solchen   
Beschluss hat zuletzt die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. April       
2010 gefasst. Das im Jahr 2010 von der Hauptversammlung gebilligte System      
der Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 geändert.       
Deshalb soll erneut von der Möglichkeit einer Beschlussfassung der             
Hauptversammlung über die Billigung des Systems der Vergütung der              
Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden.                                   
                                                                               
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und die      
wesentlichen Änderungen gegenüber dem bis einschließlich dem Jahr 2017         
bestehenden Vergütungssystem werden in dem dieser Einberufung beigefügten      
Bericht 'System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ab 2018' erläutert.      
Dieser Bericht ist auch im Internet unter                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2018 geltende   
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder                                   
zu billigen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung  
des Stimmrechts sowie Verfahren der Stimmrechtsvertretung                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre - persönlich                            
oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich beim Vorstand der            
Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 27. April 2018,                       
entweder unter der Anschrift                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung BASF SE                                                       
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
20784 Hamburg                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 89 207037951                                                      
                                                                               
E-Mail: hv-service@basf.com                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister         
eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und                          
Stimmrechten ist der am Ende des 27. April 2018 im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgeblich.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen    
hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige                                
Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der Einladung
zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten                                
mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen 
ihr bei der Registrierung selbst gewähltes                                     
Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen        
Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort                
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem Bevollmächtigten eine  
Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.                               
Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit,   
sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken                       
oder sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur    
Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht                                  
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs  
an den Einlasskontrollen für den Zugang zur                                    
Hauptversammlung.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht
für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund                                
einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem    
Ende des 27. April 2018 (maßgeblicher Bestandsstichtag,                        
auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 4. Mai
2018 zugehen, werden im Aktienregister der                                     
Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 4. Mai 2018         
vollzogen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur       
Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon                            
(Depositary).                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert;   
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch                                 
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern                                     
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine          
Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten                   
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine         
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den                             
Bevollmächtigten Sorge zu tragen.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber   
der Gesellschaft bedürfen der Textform oder sind                               
unter der Internetadresse                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
zu erteilen; im Fall der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer         
Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135                             
Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der Vollmacht,    
abweichend davon, nach dem entsprechenden Angebot                              
zur Ausübung des Stimmrechts.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber   
der Gesellschaft können der Gesellschaft an die                                
Anschrift                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung BASF SE                                                       
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
20784 Hamburg                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 89 207037951                                                      
                                                                               
E-Mail: hv-service@basf.com                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
übermittelt werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, die am Online-Service   
der Gesellschaft teilnehmen, können auch per                                   
Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
bevollmächtigt werden.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft  
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung                          
vertreten zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet unter          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
bevollmächtigt werden. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte                
Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette                    
Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen                             
aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt
eine hierzu erteilte Weisung entsprechend                                      
für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die von der           
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge                     
zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen                        
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen      
entgegennehmen.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten         
Stimmrechtsvertreter oder der am Online-Service teilnehmenden                  
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen möchten,
benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und                                     
das zugehörige Zugangspasswort.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. Von der Gesellschaft angebotene Formulare für die Anmeldung und             
Vollmachtserteilung                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft   
hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden.                             
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht für den       
E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung registriert                      
haben, erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, die im             
Aktienregister eingetragen und für den E-Mail-Versand der                      
Hauptversammlungseinladung registriert sind, können über den in der E-Mail     
enthaltenen Link den Online-Service zur Hauptversammlung                       
aufrufen und über diesen die Anmeldung und Vollmachtserteilung vornehmen. Das  
Anmelde- und Vollmachtsformular steht darüber                                  
hinaus unter der Internetadresse                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hv-service                                                        
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der Eintrittskarte   
enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
4. BASF-Bericht und weitere Unterlagen                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und Abschlüsse, der Bericht 
zu Punkt 6 der Tagesordnung sowie weitere Unterlagen                           
zur Hauptversammlung 2018 sind im Internet unter                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
veröffentlicht und dort zugänglich.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der BASF-Bericht 2017 mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der          
BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 und der Berichterstattung               
zur Corporate Governance wird in gedruckter Form jedem Aktionär auf Verlangen  
kostenlos zugesandt. Dazu wenden Sie sich bitte                                
an                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  BASF SE                                                                      
Mediencenter - L 410                                                           
67056 Ludwigshafen                                                             
Deutschland                                                                    
Telefon: +49 621 60-99001                                                      
E-Mail: mediencenter-02@basf.com                                               
Internet: www.basf.com/publikationen                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß     
Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001                 
(SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Absatz 2     
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (das entspricht                          
390.625 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die     
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.                               
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage         
beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis                             
zum Ablauf des 3. April 2018 zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen  
der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits                             
mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des      
Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
veröffentlicht und bekannt gemacht sowie den Aktionären mitgeteilt.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
6. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2               
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung                                     
und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
sind ausschließlich an die nachstehende Adresse                                
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden     
nicht berücksichtigt.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  BASF SE                                                                      
G-FLL - D 100                                                                  
67056 Ludwigshafen                                                             
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 621 60-6641475                                                    
oder +49 621 60-6643693                                                        
E-Mail: hv2018@basf.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2018 bei vorstehender Adresse mit      
Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge                    
und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden   
ebenfalls unter der genannten Internetadresse                                  
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung sind alle ausgegebenen 918.478.694 Stückaktien
der Gesellschaft teilnahme- und stimmberechtigt.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
8. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der         
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2                   
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 131 Absatz 1 Aktiengesetz                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der                
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten                    
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage                                 
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung                                
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
9. Informationen auf der Website der Gesellschaft                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen 
und Anträge von Aktionären sowie weitere nach                                  
§ 124a Aktiengesetz zu veröffentlichende Informationen stehen auf der Website  
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom  
23. März 2018 veröffentlicht.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
10. Internetübertragung der Hauptversammlung                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der BASF SE wird am 4. Mai 2018 für         
jedermann zugänglich unter                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.basf.com/hauptversammlung                                                  
                                                                               
live im Internet übertragen.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
III. Bericht zu Punkt 6 der Tagesordnung                                       
(System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ab 2018)                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Aufsichtsrat der BASF SE hat beschlossen, das bewährte System zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder, das von der Hauptversammlung                          
am 29. April 2010 gebilligt worden war, mit Wirkung zum 1. Januar 2018         
weiterzuentwickeln. Die Zielvergütung und die Maximalvergütung                 
bleiben unverändert. Eine wesentliche Änderung betrifft die variable Vergütung,
die entsprechend einer neuen Empfehlung des                                    
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 7. Februar 2017 angepasst      
wurde. Das geänderte Vergütungssystem ist seit dem                             
1. Januar 2018 Bestandteil der Vorstandsverträge.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Änderungen umfassen im Einzelnen:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Die bisherige, auf das aktuelle und die beiden vorausgegangenen Jahre        
bezogene, jährliche variable Vergütung (Tantieme) wird durch einen             
Performance-Bonus mit mehrjähriger und zukunftsbezogener Bemessungsgrundlage   
ersetzt. Die Auszahlung eines Teils des Performance-Bonus erfolgt nach Ende    
der vierjährigen Performance-Periode.                                          
                                                                               
- Die bislang für die variable Vergütung maßgebliche Gesamtkapitalrendite (GKR)
als Kennzahl für den Unternehmenserfolg wird durch die Rendite auf das         
eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, ROCE) ersetzt. Der ROCE       
dient ab dem Geschäftsjahr 2018 auch für die variable Vergütung aller anderen  
Mitarbeitergruppen als maßgebliche Kennzahl für den Unternehmenserfolg         
anstelle der GKR.                                                              
                                                                               
- Es wird eine vertragliche Rückforderungsklausel für variable Vergütungen für 
den Fall wesentlicher Verstöße gegen zentrale Vorstandspflichten               
(Claw-back-Klausel) eingeführt.                                                
                                                                               
- Das Alter für den Bezug der betrieblichen Altersversorgung für               
Vorstandsmitglieder (Performance Pension Vorstand) wird für neu in den         
Vorstand berufene Mitglieder von 60 auf 63 Jahre angehoben.                    
                                                                               
- Im Rahmen der Performance Pension Vorstand wird ein Wahlrecht zwischen der   
Zahlung der erdienten Versorgungsansprüche in Form einer lebenslangen          
Altersrente oder eines Einmalbetrags eingeführt (Kapitalwahlrecht).            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Grundsätze und Systematik                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der Größe, Komplexität und      
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an                                
der Leistung des Gesamtvorstands. Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen      
Anreiz für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg                               
bilden. Sie ist durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von der    
Leistung des Gesamtvorstands und dem Erfolg der                                
BASF-Gruppe gekennzeichnet.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Ausgestaltung und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag
des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat                                 
festgelegt. Die interne und externe Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird 
durch einen unabhängigen externen Gutachter                                    
in regelmäßigen Abständen überprüft. Weltweit tätige Unternehmen aus Europa    
dienen dabei als externe Referenz. Beim internen                               
Vergleich wird insbesondere die Vergütung des Kreises der Senior Executives    
sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung                        
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vergütungskomponenten im Überblick                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Vergütungssystem für den Vorstand beinhaltet die in der folgenden Übersicht
genannten Komponenten:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vergütungskomponenten im Einzelnen:                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Festvergütung                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Festvergütung bleibt gegenüber dem bisherigen System unverändert.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in 
gleichen Raten ausgezahlt wird. Sie wird in                                    
regelmäßigen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls angepasst.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die jährliche Festvergütung für ein ordentliches Mitglied des Vorstands beträgt
derzeit 800.000 EUR. Der Vorsitzende des Vorstands                             
erhält als Festvergütung den doppelten Betrag und der stellvertretende         
Vorsitzende des Vorstands den 1,33-fachen Betrag der                           
Festvergütung eines ordentlichen Vorstandsmitglieds.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. Performance-Bonus                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Für die variable Vergütung werden eine mehrjährige, zukunftsbezogene           
Bemessungsgrundlage, eine Aufschubkomponente und eine                          
neue Kennzahl für den Unternehmenserfolg eingeführt.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die bisherige jährliche variable Vergütung wird ab 2018 ersetzt durch einen auf
die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichteten,                        
zukunftsbezogenen Performance-Bonus mit dreijähriger Aufschubkomponente. Der   
Performance-Bonus basiert auf der Leistung des                                 
Gesamtvorstands und der Höhe der Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) der
BASF-Gruppe. Der ROCE dient ab dem Geschäftsjahr                               
2018 durchgängig für die variable Vergütung aller Mitarbeitergruppen als       
maßgebliche Kennzahl für den Unternehmenserfolg.                               
Durch die Umstellung auf den ROCE wird die variable Vergütung zukünftig stärker
mit dem operativen Unternehmenserfolg verbunden                                
und an der finanzwirtschaftlichen Zielsetzung der BASF-Gruppe, eine            
signifikante Prämie auf die Kapitalkosten zu erwirtschaften,                   
ausgerichtet. Der ROCE setzt das Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) der     
Unternehmensbereiche ins Verhältnis zum durchschnittlichen                     
operativen Vermögen der Unternehmensbereiche (Kapitalkostenbasis).             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Ziel-ROCE für die variable Vergütung liegt einen Prozentpunkt oberhalb des 
für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Kapitalkostensatzes,                 
der auf Basis des Weighted Average Cost of Capital (WACC) gemäß dem Capital    
Asset Pricing Model ermittelt wird. Diese Zielsetzung                          
reflektiert das strategische Ziel, aus dem operativen Geschäft eine            
signifikante Prämie auf die Kapitalkosten zu erwirtschaften,                   
auch wenn sich im Zeitverlauf Kapitalstruktur und Zinsniveau verändern. Der    
Zielwert ist damit direkt an die Renditeerwartung                              
der Kapitalgeber gebunden, an der auch das Wertmanagement der BASF-Gruppe      
ausgerichtet ist.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt der Ziel-ROCE 11 % bei einem                
Kapitalkostensatz von 10 %, der jährlich überprüft und kommuniziert            
wird. Der Performance-Bonus bei Erreichen des Ziel-ROCE und einer              
Zielerreichung von 100 % entspricht dem Doppelten der Festvergütung            
(Zielbetrag).                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Anwendung des ROCE als Kennzahl für den Unternehmenserfolg wäre der        
Ziel-ROCE in den Jahren 2016 und 2017, in denen eine                           
Prämie auf die Kapitalkosten von 1.136 Millionen EUR bzw. 2.727 Millionen EUR  
erwirtschaftet wurde, überschritten worden. Im Jahr                            
2015, in dem die Prämie auf die Kapitalkosten 194 Millionen EUR betrug, wäre   
der Zielwert nicht erreicht worden. Die Anwendung                              
des ROCE anstelle der bisherigen Kennzahl GKR hätte in den vergangenen fünf    
Jahren zu durchschnittlich 15 % höheren Tantiemen                              
geführt.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für jedes Geschäftsjahr hat ein Mitglied des Vorstands Anspruch auf einen      
Performance-Bonus, der für einen Vierjahreszeitraum                            
gewährt wird. Nach dem ersten Jahr des Vierjahreszeitraums wird der            
Performance-Bonus basierend auf der Erreichung operativer                      
Ziele (Operativer Performance-Faktor, OPF) und strategischer Ziele             
(Strategischer Performance-Faktor, SPF) sowie der Rendite                      
auf das eingesetzte Kapital (ROCE-Faktor) ermittelt (Performance-Bonus,        
brutto). 50 % des Betrags werden nach der Hauptversammlung                     
im Folgejahr ausgezahlt (Performance-Bonus, Teil 1, siehe Abbildung 1).        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die übrigen 50 % werden für drei weitere Jahre aufgeschoben und nicht          
ausgezahlt (Aufschubkomponente). Der endgültige Betrag                         
der Aufschubkomponente wird abhängig vom Grad der Erreichung strategischer     
Ziele innerhalb des Vierjahreszeitraums (Strategischer                         
Performance-Faktor, SPF) ermittelt und im Jahr nach Beendigung des             
Vierjahreszeitraums nach der Hauptversammlung ausgezahlt                       
(Performance-Bonus, Teil 2, siehe Abbildung 2).                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Bewertung der nachhaltigen Leistung des Vorstands trifft der Aufsichtsrat  
mit dem Gesamtvorstand jährlich eine Zielvereinbarung.                         
Die Zielvereinbarung enthält:                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Einjährige operative Ziele, vor allem Ertrags-, Finanz-, Investitions- und   
operative Exzellenz-Ziele                                                      
                                                                               
- Mehrjährige strategische Ziele, welche die Weiterentwicklung der BASF        
betreffen, vor allem Ziele für Wachstum, Portfoliooptimierung, Investitions-   
und F&E-Strategie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die BASF Core Values.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichung wird jeweils  
ein Operativer Performance-Faktor und ein Strategischer                        
Performance-Faktor zwischen 0 und 1,5 ermittelt. Bei einer Zielerreichung von  
100 % entspricht der Performance-Faktor dem                                    
Wert 1,0.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der ROCE des jeweiligen Geschäftsjahres dient bei der Ermittlung des           
Performance-Bonus als maßgebliche Kennzahl für den Unternehmenserfolg.         
Jedem maßgeblichen ROCE-Wert ist ein ROCE-Faktor zugeordnet. Ab zwei           
Prozentpunkten unterhalb des Ziel-ROCE nimmt der ROCE-Faktor                   
überproportional ab. Der Anstieg des ROCE-Faktors ist ab zwei Prozentpunkten   
oberhalb des Ziel-ROCE unterproportional (siehe                                
Abbildung 3).                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Korrelation zwischen ROCE-Wert und ROCE-Faktor entspricht der bisherigen   
Korrelation zwischen GKR und GKR-Faktor (identischer                           
Kurvenverlauf).                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der ROCE-Faktor beträgt 1,0, wenn der im Geschäftsjahr erzielte ROCE einen     
Prozentpunkt über dem gewichteten Kapitalkostensatz                            
(basierend auf dem Weighted Average Cost of Capital, WACC, gemäß dem Capital   
Asset Pricing Model) für das jeweilige Geschäftsjahr                           
liegt, d.h. eine entsprechende Prämie auf die Kapitalkosten erwirtschaftet     
wurde. Negative und positive Sondereinflüsse aus                               
Akquisitionen und Devestitionen (z.B. Integrationskosten im Zusammenhang mit   
Akquisitionen sowie Gewinne oder Verluste aus                                  
der Veräußerung von Geschäften) werden bei der Berechnung des ROCE bereinigt,  
soweit diese einen Korridor von +/- 1 % der                                    
durchschnittlichen Kapitalkostenbasis überschreiten. Eine Bereinigung des ROCE 
(in den ersten zwölf Monaten nach 'Closing')                                   
findet damit nur bei außergewöhnlich hohen Sondereinflüssen aus Akquisitionen  
und Devestitionen statt.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für den Performance-Bonus wird vom Aufsichtsrat ein Höchstbetrag festgelegt.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Performance-Bonus für ein ordentliches Mitglied des Vorstands              
(Performance-Bonus, Teil 1, und Performance-Bonus, Teil                        
2) ist in Summe auf derzeit maximal 2.500.000 EUR begrenzt. Für den            
Vorsitzenden des Vorstands gilt als Höchstbetrag der doppelte                  
Wert, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Wert 
des für ein ordentliches Mitglied des Vorstands                                
festgesetzten Höchstbetrags.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. Langfristig orientiertes, aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm            
(Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm)                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Das LTI-Programm bleibt gegenüber dem bisherigen System unverändert. Als       
Bezugsgröße für das jährliche Eigeninvestment dient                            
ab dem Jahr 2018 der Performance-Bonus.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
LTI-Programm                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Absolute Hürde: Kurssteigerung der BASF-Aktie um mindestens 30 % gegenüber   
dem jeweiligen Basiskurs für das LTI-Programm                                  
                                                                               
- Relative Hürde: Outperformance der BASF-Aktie gegenüber dem MSCI World       
Chemicals Index und kein Kursverlust der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs    
bei Gewährung der Optionsrechte                                                
                                                                               
- Aktienhalteverpflichtung: Verpflichtendes Eigeninvestment in BASF-Aktien mit 
Halteverpflichtung in Höhe von 10 % des jährlichen Performance-Bonus, brutto,  
zusätzlich freiwillig bis zu weiteren 20 % des jährlichen Performance-Bonus,   
brutto                                                                         
                                                                               
- Laufzeit: 8 Jahre                                                            
                                                                               
- Erstmalige Ausübungsmöglichkeit: 4 Jahre nach Gewährung (Wartefrist)         
                                                                               
- Maximaler Ausübungsgewinn (Cap): Fünffacher Betrag des Eigeninvestments      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein LTI-Programm, das mit wenigen     
Abweichungen auch allen übrigen Senior Executives                              
der BASF-Gruppe angeboten wird. Für die Programmteilnahme muss jeder Teilnehmer
ein Eigeninvestment in BASF-Aktien nachweisen                                  
und für eine festgelegte Frist für diesen Zweck halten (Haltefrist). Das       
Eigeninvestment kann maximal 30 % des jeweiligen                               
Performance-Bonus, brutto1, betragen. Die Mitglieder des Vorstands sind        
verpflichtet, jährlich mit einem Mindesteigeninvestment in Höhe von 10 % ihres 
jeweiligen Performance-Bonus, brutto, am LTI-Programm teilzunehmen             
(Aktienhalteverpflichtung). Dieses verpflichtende Eigeninvestment              
unterliegt einer Haltefrist von vier Jahren. Für ein weitergehendes            
freiwilliges Eigeninvestment von zusätzlich bis zu 20                          
% des Performance-Bonus, brutto, gilt die allgemeine Haltefrist von zwei       
Jahren.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
_________________________________                                              
                                                                               
1 Siehe Abbildung 1 Performance-Bonus, Teil 1 (schematische Darstellung)       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für jede als Eigeninvestment in das LTI-Programm eingebrachte BASF-Aktie werden
vier Optionsrechte gewährt. Nach einer vierjährigen                            
Wartefrist können die Mitglieder des Vorstands während einer ebenfalls         
vierjährigen Ausübungsphase die gewährten Optionsrechte                        
bei Erreichen der Erfolgshürden ausüben. Auch während der Ausübungsphase ist   
innerhalb bestimmter Sperrfristen (Closed Periods)                             
eine Optionsausübung nicht möglich. Über Zeitpunkt und Umfang von              
Optionsausübungen entscheidet jedes Vorstandsmitglied individuell.             
Nach Ausübung der Optionsrechte wird deren rechnerischer Wert in bar ausgezahlt
(Cash Settlement).                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jedes Optionsrecht besteht aus dem Teilrecht A (absolute Hürde) und dem        
Teilrecht B (relative Hürde), deren Werthaltigkeit                             
sich an unterschiedlichen Erfolgszielen orientiert. Mindestens eine der beiden 
Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit das                                   
Optionsrecht überhaupt ausgeübt werden kann:                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Erfolgshürde Teilrecht A: Kurssteigerung der BASF-Aktie um mindestens 30 %   
gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte des jeweiligen         
LTI-Programms. Der Wert des Teilrechts A bemisst sich nach der Differenz       
zwischen dem Börsenkurs am jeweiligen Ausübungstag und dem Basiskurs bei       
Gewährung der Optionsrechte. Er ist auf 100 % des Basiskurses begrenzt (Cap).  
                                                                               
                                                                               
- Erfolgshürde Teilrecht B: Die kumulierte Wertsteigerung der BASF-Aktie       
übersteigt die des MSCI World Chemicals Index (Outperformance), und der Kurs   
der BASF-Aktie am Tag der Ausübung entspricht mindestens dem Basiskurs bei     
Gewährung der Optionsrechte. Der Wert des Teilrechts B ergibt sich aus der     
doppelten Outperformance der BASF-Aktie bei Ausübung, bezogen auf den          
Basiskurs. Er ist begrenzt auf den um den rechnerischen Nennbetrag der         
BASF-Aktie verminderten Börsenschlusskurs bei Ausübung.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Insgesamt ist der maximale Ausübungsgewinn (Cap) auf den fünffachen Betrag des 
Eigeninvestments begrenzt und kann derzeit                                     
maximal 3.750.000 EUR für ein ordentliches Vorstandsmitglied betragen. Für den 
Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte                                   
Betrag, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache    
Betrag.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aufgrund des mehrjährigen Ausübungszeitraums kann es in einem Jahr             
gegebenenfalls zur Kumulation von zugeflossenen Ausübungsgewinnen              
aus mehreren LTI-Programmjahren kommen; ebenso kann es Jahre ohne Zufluss von  
Ausübungsgewinnen geben.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
4. Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen (Nebenleistungen)                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Nebenleistungen bleiben gegenüber dem bisherigen System unverändert.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Mitglieder des Vorstands erhalten außer den vorgenannten Barvergütungen    
verschiedene Nebenleistungen. Zu den Nebenleistungen                           
zählen Transferzulagen, Prämien für Unfallversicherung, Transportmittel und    
geldwerte Vorteile durch die Zurverfügungstellung                              
von Sicherheitsmaßnahmen. Die gewährten Nebenleistungen unterliegen festen     
Regelungen und sind dadurch auch der Höhe nach                                 
begrenzt.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Mitglieder des Vorstands werden unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts 
in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft                             
abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers  
Versicherung) einbezogen. Diese Versicherung                                   
sieht für den Vorstand den durch § 93 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz gesetzlich  
vorgeschriebenen Selbstbehalt vor.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5. Betriebliche Altersversorgung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
In der betrieblichen Altersversorgung wird das Alter für den Bezug der         
Altersversorgung angehoben sowie ein Kapitalwahlrecht                          
eingeführt.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Performance Pension Vorstand                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Bildung jährlicher Rentenbausteine, deren Höhe vom Unternehmenserfolg und der
Leistung des Gesamtvorstands abhängt                                           
                                                                               
- Versorgungsleistung: Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente;        
Wahlrecht zwischen der Zahlung der erdienten Versorgungsansprüche in Form      
einer lebenslangen Altersrente oder eines Einmalbetrags                        
                                                                               
- Versorgungsfall: Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren (für               
Vorstandsmitglieder mit Erstberufung in den Vorstand vor 2017: Erreichen der   
Altersgrenze von 60 Jahren), Invalidität oder Tod                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die betriebliche Altersversorgung sieht vor, dass im Rahmen der                
Versorgungszusagen, die dem Vorstand erteilt werden (Performance               
Pension Vorstand), jährliche Rentenbausteine angesammelt werden, deren Höhe vom
Unternehmenserfolg und der Leistung des Gesamtvorstands                        
im jeweiligen Geschäftsjahr abhängt.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe der                    
Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die auch den Versorgungszusagen
für die übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe in Deutschland zugrunde      
liegt.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende Pensionsanspruch (Rentenbaustein)
setzt sich aus einem fixen und einem variablen                                 
Teil zusammen. Der fixe Teil ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen   
Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze                            
in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Versorgungsfaktor von 32 %    
(fixe Versorgungsbezugsgröße).                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der variable Teil des Rentenbausteins ergibt sich durch Multiplikation des     
fixen Teils mit einem Faktor, welcher vom maßgeblichen                         
ROCE des jeweiligen Geschäftsjahres sowie den für den Performance-Bonus        
maßgeblichen Performance-Faktoren abhängt (variable                            
Versorgungsbezugsgröße). Der aus dem fixen und dem variablen Teil resultierende
Betrag wird mittels versicherungsmathematischer                                
Faktoren (Verrentungsfaktor) verrentet, also in einen Rentenbaustein           
(lebenslange Rente) umgerechnet (siehe Abbildung 4).                           
Der derzeit angewandte Verrentungsfaktor berücksichtigt einen Rechnungszins von
5 %, eine Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit         
gemäß Heubeck-Richttafeln 2005G (modifiziert) sowie eine angenommene           
Rentenanpassung (mindestens 1 % pro Jahr).                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren erworbenen Rentenbausteine     
werden aufsummiert und bestimmen im Versorgungsfall                            
die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente gezahlt. Der Versorgungsfall 
tritt ein bei Beendigung des Dienstverhältnisses                               
nach Vollendung des 60. Lebensjahres (für Vorstandsmitglieder mit Erstberufung 
in den Vorstand nach dem 1. Januar 2017 nach                                   
Vollendung des 63. Lebensjahres) oder aufgrund von Invalidität oder Tod. Die   
laufenden Rentenleistungen werden regelmäßig                                   
überprüft und um mindestens 1 % pro Jahr angepasst. Die Mitglieder des         
Vorstands haben ein Wahlrecht zwischen der Zahlung                             
der erdienten Versorgungsansprüche in Form einer lebenslangen Altersrente oder 
eines Einmalbetrags. Die Höhe des Einmalbetrags                                
errechnet sich durch Kapitalisierung der bis zum Ende der Dienstzeit als       
Vorstand erworbenen jährlichen Rentenanwartschaft.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die lebenslange Altersrente umfasst auch eine Anwartschaft auf                 
Hinterbliebenenleistungen. Im Falle des Todes eines aktiven                    
oder ehemaligen Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60 %,  
jede Halbwaise 10 %, eine Vollwaise 33 %, zwei                                 
Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 % der                  
Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) Vorstandsmitglied                 
Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die Höchstgrenze für die                     
Hinterbliebenenleistungen insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension.         
Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese Höchstgrenze, werden sie       
verhältnismäßig gekürzt.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE sind auch die Mitglieder des    
Vorstands Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG.                                
Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren      
Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Einbehalts- und Rückforderungsklausel (Claw-back-Klausel)                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für den Performance-Bonus und das LTI-Programm wird eine Einbehalts- und       
Rückforderungsregelung eingeführt. Die Regelung ermöglicht                     
bei schwerwiegenden Verstößen eines Vorstandsmitglieds gegen den               
Verhaltenskodex der BASF-Gruppe oder gegen die Sorgfaltspflicht                
im Rahmen der Leitung der Gesellschaft eine Kürzung oder Streichung von noch   
nicht ausgezahlten variablen Vergütungen sowie                                 
die Rückforderung von seit dem 1. Januar 2018 ausgezahlten variablen           
Vergütungen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Höchstgrenzen für die Vergütung                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vergütung ist insgesamt und hinsichtlich der variablen Vergütungselemente  
in Übereinstimmung mit der Empfehlung in Ziffer                                
4.2.3 Absatz 2 Satz 6 DCGK der Höhe nach begrenzt. Durch die Festlegung eines  
Höchstbetrags (Cap) für den Performance-Bonus                                  
sowie durch die Ausgestaltung des LTI-Programms und die Festlegung einer       
Obergrenze für den Ausübungswert der Optionsrechte                             
sind beide variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßig begrenzt. Die         
Maximalvergütungen ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen                 
für die ordentlichen Mitglieder des Vorstands sind in der folgenden Übersicht  
dargestellt:                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Maximalvergütung (Cap-Werte)                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Festvergütung 800.000 EUR1                                                     
                                                                               
Performance-Bonus 2.500.000 EUR1                                               
                                                                               
Maximaler LTI-Gewinn 3.750.000 EUR1, 2                                         
                                                                               
Maximalvergütung 7.050.000 EUR1                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
_________________________________                                              
                                                                               
1 Beträge gelten für ein ordentliches Mitglied des Vorstands. Für den          
Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte Betrag,                           
für einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Betrag.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2 Dies entspricht dem fünffachen Betrag des maximalen Eigeninvestments von 30 %
des maximalen Performance-Bonus.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats in besonderen Fällen            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Beendigung des Vorstandsmandats nach Eintritt eines Kontrollwechsels       
(Change of Control) gilt Folgendes: Ein Change of                              
Control im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF   
den Besitz einer Beteiligung von mindestens 25                                 
% oder die Aufstockung einer solchen Beteiligung mitteilt. Bei Widerruf der    
Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach                                
Eintritt eines Change of Control erhält das Vorstandsmitglied die bis zum      
regulären Mandatsablauf ausstehende Vergütung (Festvergütung                   
und Zielbetrag des Performance-Bonus) als Einmalzahlung. Weiterhin kann sich   
das Vorstandsmitglied innerhalb von drei Monaten                               
seine im Rahmen des LTI-Programms noch vorhandenen Optionen zum beizulegenden  
Zeitwert abfinden oder aber die bestehenden                                    
Rechte programmgemäß fortbestehen lassen. Für die Ermittlung der               
Pensionsanwartschaft aus der Performance Pension Vorstand                      
wird die Zeit bis zum regulären Mandatsablauf mitberücksichtigt.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Scheidet ein vor 2017 erstmals in den Vorstand berufenes Vorstandsmitglied vor 
Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis                       
aus, weil seine Bestellung entweder nicht verlängert oder aus wichtigem Grund  
widerrufen wurde, gilt dies als Eintritt des                                   
Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage, wenn das Vorstandsmitglied    
mindestens zehn Jahre im Vorstand war oder der                                 
Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als  
zehn Jahre beträgt. Das Unternehmen ist berechtigt,                            
Bezüge aus einer anderweitigen Beschäftigung bis zum gesetzlichen              
Renteneintrittsalter auf die Pensionsbezüge anzurechnen.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Regelung gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 in den Vorstand             
eingetretenen Mitglieder nicht mehr. Für bis zum 31. Dezember                  
2016 in den Vorstand eingetretene Vorstandsmitglieder gilt demgegenüber die    
bisher bestehende Regelung übergangsweise fort.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine generelle Begrenzung einer etwaigen  
Abfindung (Abfindungs-Cap). Danach dürfen bei                                  
vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund die         
Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen              
den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die 
Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.                                
Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des        
abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch                           
auf die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres         
abgestellt. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit                  
infolge eines Change of Control dürfen die Leistungen 150 % des Abfindungs-Caps
nicht übersteigen.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ludwigshafen am Rhein, den 23. März 2018                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
BASF SE                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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23.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                

Unternehmen: BASF SE                

             Carl-Bosch-Straße 38   

             67056 Ludwigshafen     

             Deutschland            

Telefon:     +49 621 6099450        

E-Mail:      annette.buchen@basf.com

Internet:    https://www.basf.com   

ISIN:        DE000BASF111           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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668201  23.03.2018