SIX Exchange Regulation genehmigt Dekotierung der Bank Linth Namenaktie und Befreiung von
gewissen Publizitätspflichten

^
Bank Linth LLB AG / Schlagwort(e): Delisting
SIX Exchange Regulation genehmigt Dekotierung der Bank Linth Namenaktie und
Befreiung von gewissen Publizitätspflichten

05.08.2022 / 07:00

---------------------------------------------------------------------------

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Uznach, 5. August 2022. Die Bank Linth LLB AG hat am 24. Mai 2022 bei der
SIX Exchange Regulation AG (SER) die Dekotierung der Namenaktien der Bank
Linth sowie die Befreiung von gewissen Publizitätspflichten beantragt. Die
beiden Anträge wurden am 4. August 2022 von der SER gutgeheissen. Die Aktien
der Bank Linth werden im Anschluss an die Rechtskraft des Urteils zur
Kraftloserklärung des zuständigen Gerichts dekotiert.

Die Bank Linth hat am 24. Mai 2022 bei der SER ein Gesuch um Dekotierung der
Namenaktien der Bank Linth gestellt. Mit Entscheid vom 4. August 2022 hat
die SER die Dekotierung sämtlicher Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF
20 der Bank Linth LLB AG, Uznach (Valoren-Nr. 130775; ISIN: CH0001307757)
bewilligt. Die SER wird den letzten Handelstag und den Dekotierungstag nach
Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsentscheids in Absprache mit
der Bank Linth festlegen.

Ebenfalls am 4. August 2022 hat die SER dem Antrag zugestimmt, die Bank
Linth von gewissen Publizitätspflichten zu befreien. Die Bank Linth ist mit
Wirkung ab der Veröffentlichung dieser Ad hoc-Mitteilung von den folgenden
Publizitätspflichten befreit (der Inhalt der Ziffern I bis III des
Dispositivs des Entscheids der SER wird hier als Pflichtveröffentlichung
wörtlich wiedergegeben):

  I. Die Bank Linth LLB AG (Emittent) wird im Hinblick auf die geplante
    Dekotierung, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule
    nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der Übernahmekommission über
    öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008 (Übernahmeverordnung, UEV),
    bis und mit 5. November 2022 von folgenden Pflichten befreit:

  a. Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2022 (Art. 49 ff. KR i.V.m.
    Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Art. 9 Ziff. 2.01 (2)
    Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);

  b. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

  c. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der
    Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die
    Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des
    Zeitpunkts der Dekotierung der Namensaktien des Emittenten, sobald
    dieser bestimmt ist;

  d. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR i.V.m. der
    Richtlinie Management-Transaktionen [RLMT]);

  e. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR
    i.V.m. Art. 9 RLRMP):

      * Ziff. 1.08 (4) (Änderung Weblink zum Unternehmenskalender);

      * Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzbeschlüsse).

  II. Die Befreiung gemäss Ziff. I beginnt mit Veröffentlichung der Ad
    hoc-Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.

  III. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 5. November
    2022 wird der Emittent bis zum 31. Dezember 2022 von den Pflichten
    gemäss Ziff. I befreit, sofern und soweit keiner der folgenden
    Tatbestände bis am 5. November 2022 eingetreten ist oder bis zum 31.
    Dezember 2022 eintritt:

      a. Eintritt eines Minderheitsaktionärs oder mehrerer
        Minderheitsaktionäre in das Verfahren um Kraftloserklärung der
        Namensaktien des Emittenten nach Art. 137 des Bundesgesetzes über
        die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten-
        und Devisenhandel vom 19. Juni 2015 (Finanzmarktinfrastrukturgesetz,
        FinfraG) vor dem zuständigen Gericht;

      b. Rückzug der Klage um Kraftloserklärung der Namensaktien des
        Emittenten vor dem zuständigen Gericht durch die Klägerin oder durch
        eine Rechtsnachfolgerin;

      c. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Namensaktien des
        Emittenten durch das zuständige Gericht;

      d. Weiterzug des Urteils des zuständigen Gerichts betreffend die
        Kraftloserklärung der Namensaktien des Emittenten.

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. bis zum
Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, leben die
Pflichten des Emittenten gemäss Ziff. I umgehend nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst am 5. November 2022, wieder
auf.

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. nach Ablauf
der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, das heisst bis am 5.
November 2022, leben die Pflichten des Emittenten gemäss Ziff. I umgehend
wieder auf.

Im Falle eines Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I, hat der
Emittent den Halbjahresbericht 2022 innert sechs Wochen ab dem Tag des
jeweiligen Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I zu publizieren und
SIX Exchange Regulation AG einzureichen (Art. 50 KR i.V.m. Art. 11 ff. RLR
und Art. 9 Ziff. 2.01 (2) RLRMP).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Daniele Müller, Leiter Corporate
Communications, Telefon 055 285 71 31 oder E-Mail
kommunikation@banklinth.ch.

Zur Bank Linth
Die Bank Linth (www.banklinth.ch) ist mit 17 Standorten und einem
Geschäftsvolumen von CHF 14.2 Mia. die grösste Regionalbank der Ostschweiz.
Mit einem zukunftsweisenden, auf die persönliche Beratung ausgerichteten
Geschäftsstellenkonzept ist sie in den sechs Regionen Linthgebiet,
Zürichsee, Ausserschwyz, Sarganserland, Winterthur und Thurgau vertreten.
Die Bank Linth ist an der SIX in Zürich kotiert (Symbol: LINN). Sie befindet
sich im Besitz ihrer Mehrheitsaktionärin, der Liechtensteinischen Landesbank
AG (LLB), sowie weiterer Aktionäre.


---------------------------------------------------------------------------

Ende der Medienmitteilungen

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      Bank Linth LLB AG
                     Zürcherstrasse 3
                     8730 Uznach
                     Schweiz
   E-Mail:           info@banklinth.ch
   Internet:         www.banklinth.ch
   ISIN:             CH0001307757
   Valorennummer:    130775
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      1413881



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1413881 05.08.2022

°