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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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Veröffentlichung des Beschlusses der Bank für Tirol und Vorarlberg 
Aktiengesellschaft (BTV) über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien 
 
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 
VeröffentlichungsV 2018 
 
Der Vorstand der BTV hat am 20.07.2021 beschlossen, von den im Zuge des 
Aktienrückerwerbsprogrammes 2021 erworbenen eigenen 3.250 Stück Stammaktien, 
3.250 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien 
gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des 
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020 sowie 26.03.2021 
zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der 
eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht: 
 
 
  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020. 
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 
     10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 
     über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro 
     adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at [http:// 
     www.oberbank.at/]. 
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die 
     eigenen Aktien sollen am 23.07.2021 veräußert bzw. übertragen werden. 
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden 
     Stammaktien der BTV. 
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 3.250 Stück 
     Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und 
     gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,010 %. 
  6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt EUR 29,01 (gewichteter 
     Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2021 
     rückgekaufter BTV-Stammaktien). 
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem 
     Zweck, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der 
     Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. 
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine 
  9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der 
     VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, 
     www.btv.at [http://www.btv.at/], zu erfüllen. 
 
 
 
Innsbruck, am 20.07.2021 
Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
Bereich Recht und Beteiligungen 
Dr. Stefan Heidinger 
+43(0)505333-1500 
stefan.heidinger@btv.at 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

July 20, 2021 11:19 ET (15:19 GMT)