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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Veröffentlichung des Beschlusses der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft (BTV) über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der BTV hat am 20.07.2021 beschlossen, von den im Zuge des
Aktienrückerwerbsprogrammes 2021 erworbenen eigenen 3.250 Stück Stammaktien,
3.250 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien
gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020 sowie 26.03.2021
zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der
eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018
über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro
adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at [http://
www.oberbank.at/].
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die
eigenen Aktien sollen am 23.07.2021 veräußert bzw. übertragen werden.
4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden
Stammaktien der BTV.
5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 3.250 Stück
Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und
gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,010 %.
6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt EUR 29,01 (gewichteter
Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2021
rückgekaufter BTV-Stammaktien).
7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem
Zweck, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der
Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der
VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft,
www.btv.at [http://www.btv.at/], zu erfüllen.
Innsbruck, am 20.07.2021
Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bereich Recht und Beteiligungen
Dr. Stefan Heidinger
+43(0)505333-1500
stefan.heidinger@btv.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
July 20, 2021 11:19 ET (15:19 GMT)