Berlusconi und seine Finanzholding hatten im Dezember beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage gegen die EZB eingereicht. Wie nun aus einsehbaren Gerichtsdokumenten hervorgeht, wirft Berlusconi der Notenbank vor, diese habe mit einer Entscheidung seine fundamentalen Rechte in der EU verletzt. Die EZB lehnte eine Stellungnahme zu dem Fall ab.

Die EZB-Bankenaufsicht hatte eine Großbeteiligung über seine Finanzholding Fininvest am italienischen Bankhaus Banca Mediolanum für nicht zulässig erklärt. Da Berlusconi wegen Steuerbetrugs rechtskräftig verurteilt worden war, sah sie den Geschäftsmann als nicht geeignet an, mehr als zehn Prozent an einem Geldhaus zu besitzen. Mit ihrer Entscheidung sprang die EZB der Bank von Italien zur Seite, die Berlusconi bereits 2014 angewiesen hatte, seine damalige Beteiligung von rund 30 Prozent zu kappen.

Die Entscheidung der EZB sei unverhältnismäßig, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Sie verletze seine Geschäftsfreiheit und sein Recht auf Besitz, zwei fundamentale Rechte, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten ließen. Der Ex-Ministerpräsident war 2013 wegen Steuerbetrug rechtskräftig verurteilt worden. Wegen seines Alters war ihm eine Haftstrafe erspart geblieben. Stattdessen leistete er Sozialdienst in einem Altersheim.