Das Schöne an meiner Arbeit ist, dass wir eine Doppelfunktion inne haben, also gleichzeitig Kundenberater für Banken und Versicherungsleistungen sind und somit ein breites Leistungsportfolio abdecken. Dieses können wir dank neuer digitaler Hilfsmittel effektiv kommunizieren und dank der e-Signatur schnell abschliessen.
Sie ist der Handunterschrift gleichgestellt und entfaltet deshalb dieselbe Rechtswirkung wie ein von Hand unterschriebenes Dokument. Und auf gewisse Art ist die e-Signatur sogar sicherer.
Eine elektronische Signatur wird mit speziellen kryptografischen Verfahren erstellt, einfach gesprochen mit Hilfe eines Schlüsselpaares, das aus einem öffentlichen und einem privaten Schlüssel besteht. Wenn ein Kunde ein Dokument elektronisch unterzeichnet, wird mit Hilfe des privaten Schlüssels des eindeutig zugewiesenen Unterzeichners die e-Signatur erstellt. Zudem wird zum betreffenden Dokument ein sogenannter «Hash», also ein Nummerncode, der gleichzeitig auch den öffentlichen Schlüssel darstellt, generiert, der die Daten verschlüsselt. Diese Verschlüsselung ergibt die e-Signatur. Ausserdem wird die e-Signatur mit einem Zeitstempel versehen, der sicherstellt, dass eine nachträgliche Änderung am Dokument nicht möglich ist. Würde jemand also versuchen das Dokument nachträglich zu ändern, würde die e-Signatur zerstört und somit ungültig werden. Dies macht eine e-Signatur letztlich auch gegenüber einer handschriftlichen Unterschrift sicherer.
Im Fall einer Prüfung kann der oben erwähnte öffentliche Schlüssel, welcher mit dem jeweiligen Dokument in der e-Signatur mitgeschickt wird, mit dem privaten Schlüssel des Unterzeichners verglichen werden. Scheitert die Entschlüsselung des öffentlichen Schlüssels, kann davon ausgegangen werden, dass die e-Signatur nicht von der richtigen Person stammt oder, dass das Dokument nach Unterschrift verändert worden ist.
Nein, die Gültigkeit einer elektronischen Signatur verfällt nicht, genauso wenig wie bei der handschriftlichen Unterschrift.
Meiner Meinung nach hat sich dadurch der ganze Ablauf im Kundenkontakt vereinfacht. Zudem geht die Basler damit neue zukunftsweisende Wege und bleibt innovativ.
Ich würde sagen in der Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit, also in der gleichwertigen Rechtsverbindlichkeit und trotzdem schnelleren Bearbeitung im Vergleich zu einem handschriftlichen Unterschriftsprozess.
Mit Sicherheit in der Beschleunigung des Unterschriftsprozess, wodurch Kundenabsprungraten signifikant reduziert werden. Zudem erleichtert es die tägliche Arbeit aufgrund weniger manueller Tätigkeiten, also weniger Drucken, Scannen, Postversand oder Archivierung des Schriftverkehrs. So wird auch einiges an Ressourcen eingespart, sowohl zeitlich als auch monetär.
Prozentual kann ich dies nicht beziffern. Jedoch stelle ich eine signifikante Beschleunigung in der Kundeninteraktion fest - So sind wir im Vergleich zum früheren Papierprozess um mindestens 1 Woche schneller.
Ja, auf jeden Fall. Zum einen, weil wir so als Kundenberater den Fokus auf andere Dinge in der Beratung legen können, Stichwort «Weniger Papierkram». Zum anderen, weil wir laufend lernen und flexibel neue operative und technologische Verbesserungen umsetzen.
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Baloise Holding AG published this content on 16 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 April 2021 06:08:03 UTC.