DGAP-News: Aurubis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aurubis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2021 in Hamburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-12-24 / 12:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aurubis AG Hamburg WKN 676 650 
ISIN DE 000 676 650 4 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir möchten Sie hiermit herzlich zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der 
Aurubis AG am 11. Februar 2021 um 10:00 Uhr einladen. 
 
Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, ist es leider immer noch 
entscheidend, physische Kontakte zu vermeiden. Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats deshalb beschlossen, von der Covid-19-Gesetzgebung Gebrauch zu machen und 
die Hauptversammlung 2021 als 'virtuelle Hauptversammlung' ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) im Wege der elektronischen Zuschaltung der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten durchzuführen. 
 
Als Aktionäre können Sie die Hauptversammlung am 11. Februar 2021 vollständig live über 
das Internet verfolgen. Sie können Ihr Stimmrecht entweder per Briefwahl schon im 
Vorfeld der Hauptversammlung ausüben oder wie gewohnt die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft bevollmächtigen, entsprechend Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Auch 
von Ihnen bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht (nur) auf diesen Wegen ausüben. 
Die Stimmabgabe ist darüber hinaus auch online während der Hauptversammlung möglich. 
 
Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung von 
Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter 
 
http://www.aurubis.com/hauptversammlung 
 
ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem ('InvestorPortal') zur Verfügung. 
 
*Details können Sie dieser Einberufung im Abschnitt 'Weitere Erläuterungen zur 
Einberufung' entnehmen.* 
 
Wenn Sie zu Angelegenheiten der Gesellschaft Fragen haben, können Sie uns diese Fragen 
ausschließlich elektronisch über unser InvestorPortal bis zum 8. Februar 2021 
24:00 Uhr (MEZ) übermitteln. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in gewohnter Weise zu der Hauptversammlung anmelden 
müssen, auch wenn Sie die oben beschriebenen Online-Möglichkeiten nutzen oder 
anderweitig Ihr Stimmrecht ausüben wollen. 
 
Die Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge sind nachfolgend aufgeführt. 
 
Aufgrund unserer erneut erfolgreichen Geschäftsjahresergebnisse schlagen Vorstand und 
Aufsichtsrat unter TOP 2 der Hauptversammlung vor, eine Dividende von 1,30 &euro je 
dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. 
 
Weitere umfassende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung inklusive der 
zugänglich zu machenden Unterlagen haben wir für Sie auf unserer Internetseite 
 
unter 
 
http://www.aurubis.com/hauptversammlung 
 
zusammengestellt. 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, leider werden wir Sie am 11. Februar 2021 nicht 
persönlich begrüßen können. Dennoch freuen wir uns auf Ihre rege Teilnahme an der 
ersten virtuellen Hauptversammlung der Aurubis AG. 
 
_Roland Harings Dr. Heiko Arnold_ _Dr. Thomas Bünger Rainer Verhoeven_ Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2021 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 
11. Februar 2021, um 10:00 Uhr (MEZ), stattfindenden ordentlichen virtuellen 
Hauptversammlung 2021 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten des Unternehmens ein. 
 
Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der Aurubis AG 
und ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die Hauptversammlung findet 
gemäß Art 2, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-. 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_COVID-19-Gesetz_) in Verbindung mit § 1 der 
Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_COVID-19-Verordnung_) als virtuelle Hauptversammlung statt. Das Stimmrecht der 
Aktionäre kann ausschließlich im Wege der Briefwahl einschließlich der 
elektronischen Stimmabgabe über das InvestorPortal oder durch Vollmachtserteilung an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Eine physische Teilnahme der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
ist Hovestraße 50, 20539 Hamburg. 
 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2020, des für die Aurubis 
   AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019/20 
   mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019/20 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die 
   Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und 
   eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten 
   Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen 
   gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
   AktG am 08. Dezember 2020 gebilligt. Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
   Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten 
   Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben 
   gemäß Art.2, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes im Vorfeld der 
   Hauptversammlung die Möglichkeit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 
   der Aurubis AG zum 30. September 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
   &euro 159.700.213,79 zur Ausschüttung einer Dividende von &euro 1,30 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt &euro 56.756.739,00 auf 
   das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von &euro 111.767.116,80, an die 
   Aktionäre zu verwenden und den Betrag von &euro 102.943.474,79 auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 08. 
   Dezember 2020 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 1.297.693 eigenen Aktien, 
   die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft hat 
   die eigenen Aktien in der Zeit vom 19. März 2020 bis zum 02. November 2020 im 
   Rahmen des am 18. März 2020 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Bis 
   zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von &euro 1,30 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
   Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
   vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Zu diesem Vorschlag wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Anspruch 
   der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend 
   soll die Dividende am 16. Februar 2021 ausgezahlt werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019/20* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019/20 (01. Oktober 2019 bis 30. September 2020) Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, über diesen Tagesordnungspunkt im Wege der Einzelentlastung 
   abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019/20* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019/20 (01. Oktober 2019 bis 30. September 2020) Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, über diesen Tagesordnungspunkt im Wege der Einzelentlastung 
   abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21 und des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Geschäftsjahrs 2021/22 vor der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2022* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 

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December 24, 2020 06:05 ET (11:05 GMT)