DGAP-News: Aurubis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Aurubis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2021 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-12-24 / 12:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Aurubis AG Hamburg WKN 676 650 ISIN DE 000 676 650 4 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir möchten Sie hiermit herzlich zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Aurubis AG am 11. Februar 2021 um 10:00 Uhr einladen. Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, ist es leider immer noch entscheidend, physische Kontakte zu vermeiden. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats deshalb beschlossen, von der Covid-19-Gesetzgebung Gebrauch zu machen und die Hauptversammlung 2021 als 'virtuelle Hauptversammlung' ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) im Wege der elektronischen Zuschaltung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen. Als Aktionäre können Sie die Hauptversammlung am 11. Februar 2021 vollständig live über das Internet verfolgen. Sie können Ihr Stimmrecht entweder per Briefwahl schon im Vorfeld der Hauptversammlung ausüben oder wie gewohnt die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, entsprechend Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Auch von Ihnen bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht (nur) auf diesen Wegen ausüben. Die Stimmabgabe ist darüber hinaus auch online während der Hauptversammlung möglich. Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter http://www.aurubis.com/hauptversammlung ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem ('InvestorPortal') zur Verfügung. *Details können Sie dieser Einberufung im Abschnitt 'Weitere Erläuterungen zur Einberufung' entnehmen.* Wenn Sie zu Angelegenheiten der Gesellschaft Fragen haben, können Sie uns diese Fragen ausschließlich elektronisch über unser InvestorPortal bis zum 8. Februar 2021 24:00 Uhr (MEZ) übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in gewohnter Weise zu der Hauptversammlung anmelden müssen, auch wenn Sie die oben beschriebenen Online-Möglichkeiten nutzen oder anderweitig Ihr Stimmrecht ausüben wollen. Die Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge sind nachfolgend aufgeführt. Aufgrund unserer erneut erfolgreichen Geschäftsjahresergebnisse schlagen Vorstand und Aufsichtsrat unter TOP 2 der Hauptversammlung vor, eine Dividende von 1,30 &euro je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Weitere umfassende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung inklusive der zugänglich zu machenden Unterlagen haben wir für Sie auf unserer Internetseite unter http://www.aurubis.com/hauptversammlung zusammengestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, leider werden wir Sie am 11. Februar 2021 nicht persönlich begrüßen können. Dennoch freuen wir uns auf Ihre rege Teilnahme an der ersten virtuellen Hauptversammlung der Aurubis AG. _Roland Harings Dr. Heiko Arnold_ _Dr. Thomas Bünger Rainer Verhoeven_ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 11. Februar 2021, um 10:00 Uhr (MEZ), stattfindenden ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten des Unternehmens ein. Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der Aurubis AG und ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die Hauptversammlung findet gemäß Art 2, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-. Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_COVID-19-Gesetz_) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_COVID-19-Verordnung_) als virtuelle Hauptversammlung statt. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich im Wege der Briefwahl einschließlich der elektronischen Stimmabgabe über das InvestorPortal oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Hovestraße 50, 20539 Hamburg. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2020, des für die Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019/20 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 08. Dezember 2020 gebilligt. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben gemäß Art.2, § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes im Vorfeld der Hauptversammlung die Möglichkeit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30. September 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von &euro 159.700.213,79 zur Ausschüttung einer Dividende von &euro 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt &euro 56.756.739,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von &euro 111.767.116,80, an die Aktionäre zu verwenden und den Betrag von &euro 102.943.474,79 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 08. Dezember 2020 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 1.297.693 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit vom 19. März 2020 bis zum 02. November 2020 im Rahmen des am 18. März 2020 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von &euro 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. Zu diesem Vorschlag wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 16. Februar 2021 ausgezahlt werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20 (01. Oktober 2019 bis 30. September 2020) Entlastung zu erteilen. Es ist vorgesehen, über diesen Tagesordnungspunkt im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 (01. Oktober 2019 bis 30. September 2020) Entlastung zu erteilen. Es ist vorgesehen, über diesen Tagesordnungspunkt im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Geschäftsjahrs 2021/22 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2022* Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
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December 24, 2020 06:05 ET (11:05 GMT)