Hauptversammlung am 31.07.2020 in Ingolstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: AUDI Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur        
Hauptversammlung                                                               
AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
31.07.2020 in Ingolstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121  
AktG                                                                           
                                                                               
24.06.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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AUDI Aktiengesellschaft Ingolstadt 131. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI  
AG Am Freitag, den 31. Juli 2020, findet um 10.00 Uhr die 131. Ordentliche     
Hauptversammlung der AUDI AG statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und  
Aktionäre* herzlich ein. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus   
SARS-CoV-2 findet die                                                          
131. Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG als virtuelle Hauptversammlung   
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.        
                                                                               
* Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nur die grammatikalisch 
männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher                
geschlechtlicher Identität.                                                    
                                                                               
                                                                               
TAGESORDNUNG                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1 / VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES, DES GEBILLIGTEN              
KONZERNABSCHLUSSES SOWIE DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS DES AUDI           
KONZERNS UND DER AUDI AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31.       
DEZEMBER 2019 MIT DEM BERICHT DES AUFSICHTSRATS SOWIE DES ERLÄUTERNDEN         
BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A UND 315A                    
HANDELSGESETZBUCH (HGB)                                                        
                                                                               
Die genannten Unterlagen können im Internet unter                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
auch noch während der Hauptversammlung eingesehen werden und werden in der     
Hauptversammlung näher erläutert.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist      
zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung                                
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten                 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der                    
Jahresabschluss ist damit festgestellt.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2 / BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS          
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 die           
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
3 / BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS      
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 die       
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
4 / WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
2020 SOWIE DES PRÜFERS FÜR DIE PRÜFERISCHE DURCHSICHT DES VERKÜRZTEN           
KONZERNABSCHLUSSES UND ZWISCHENLAGEBERICHTS DES 1. HALBJAHRES 2020             
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor - gestützt auf die Empfehlung des                 
Prüfungsausschusses -, die Ernst & Young GmbH                                  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und              
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.                
                                                                               
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses soll        
auch in diesem Jahr eine prüferische Durchsicht des verkürzten                 
Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2020         
erfolgen. Da eine Bestellung des Prüfers für diese prüferische Durchsicht      
im Einklang mit § 115 Absatz 5 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz i. V. m. §       
318 Absatz 1 Satz 3 Handelsgesetzbuch vor Ablauf des maßgeblichen              
Prüfungszeitraums - also vor dem 30. Juni 2020 - erfolgen soll, hat das        
Amtsgericht Ingolstadt auf Antrag der AUDI AG mit Beschluss vom 9. Juni        
2020 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum      
Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und    
des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2020 bestellt. Eine                 
Beschlussfassung der Hauptversammlung ist deshalb insoweit nicht               
erforderlich.                                                                  
                                                                               
5 / ÜBERTRAGUNG DER AKTIEN DER MINDERHEITSAKTIONÄRE DER AUDI AG AUF DIE        
VOLKSWAGEN AG ALS HAUPTAKTIONÄRIN GEGEN GEWÄHRUNG EINER ANGEMESSENEN           
BARABFINDUNG GEMÄSS §§ 327A FF. AKTIENGESETZ                                   
                                                                               
Das Grundkapital der AUDI AG beträgt gegenwärtig 110.080.000,00 Euro und       
ist eingeteilt in 43.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die         
Volkswagen AG, Wolfsburg, hält gegenwärtig 42.847.251 auf den Inhaber          
lautende Stückaktien der AUDI AG und damit rund 99,64 Prozent des              
Grundkapitals der AUDI AG. Die Volkswagen AG ist damit die Hauptaktionärin     
der AUDI AG im Sinne des § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz.                  
                                                                               
Mit Schreiben vom 28. Februar 2020 hat die Volkswagen AG der AUDI AG das       
förmliche Verlangen gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz übermittelt,     
dass die Hauptversammlung der AUDI AG die Übertragung der Aktien der           
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Volkswagen AG gegen           
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sogenannter       
aktienrechtlicher Squeeze-Out).                                                
                                                                               
Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung, die den                
Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien       
auf die Volkswagen AG zu zahlen ist, hat die Volkswagen AG mit Schreiben       
vom 16. Juni 2020 ein konkretisiertes Übertragungsverlangen unter Angabe       
der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung an die AUDI AG gerichtet.       
                                                                               
Die angemessene Barabfindung hat die Volkswagen AG auf der Grundlage eines     
Bewertungsgutachtens der PricewaterhouseCoopers GmbH                           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 16. Juni 2020 ermittelt und am selben      
Tag auf 1.551,53 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AUDI AG       
festgesetzt.                                                                   
                                                                               
In einem schriftlichen Bericht mit Datum vom 16. Juni 2020 an die              
Hauptversammlung hat die Volkswagen AG die Voraussetzungen für die             
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die              
Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und            
begründet (sogenannter Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der            
Barabfindung wurde durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG                         
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die durch das Landgericht München I mit       
Beschluss vom 6. März 2020 zum sachverständigen Prüfer für die Prüfung der     
Angemessenheit der Barabfindung bestellt wurde, geprüft und bestätigt. Die     
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hierüber         
gemäß § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 Aktiengesetz einen Prüfungsbericht mit      
Datum vom 17. Juni 2020 erstattet.                                             
                                                                               
Zudem hat die Volkswagen AG dem Vorstand der AUDI AG eine                      
Gewährleistungserklärung der UniCredit Bank AG, München, vom 16. Juni 2020     
gemäß § 327b Absatz 3 Aktiengesetz übermittelt. Durch diese Erklärung          
übernimmt die UniCredit Bank AG die Gewährleistung für die Verpflichtung       
der Volkswagen AG, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des               
Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte        
Barabfindung für die übertragenen Aktien der AUDI AG zuzüglich etwaiger        
gesetzlicher Zinsen nach § 327b Absatz 2 Aktiengesetz zu zahlen.               
                                                                               
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden den Aktionären die          
folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht und stehen dort zum Abruf bereit:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,                                     
                                                                               
- die Jahresabschlüsse der AUDI AG, die Konzernabschlüsse sowie die            
zusammengefassten Lageberichte des Audi Konzerns und der AUDI AG für die       
Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019,                                            
                                                                               
- der Übertragungsbericht mit seinen Anlagen (einschließlich des               
Bewertungsgutachtens der PricewaterhouseCoopers GmbH                           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Gewährleistungserklärung der         
UniCredit Bank AG) und                                                         
                                                                               
- der Prüfungsbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG                            
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung der Angemessenheit der        
festgesetzten Barabfindung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien der übrigen Aktionäre der AUDI AG (Minderheitsaktionäre) werden     
gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung                                 
einer von der Volkswagen AG mit Sitz in Wolfsburg (Hauptaktionärin) zu         
zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 1.551,53                       
Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AUDI AG auf die Hauptaktionärin
übertragen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER        
HAUPTVERSAMMLUNG                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der    
Gesellschaft eingeteilt in 43.000.000 auf den                                  
Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die    
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 43.000.000                            
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der           
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG VON AKTIONÄRSRECHTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER  
VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND INSBESONDERE                                   
FÜR DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 1 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im   
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-                         
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der                 
COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand der AUDI                  
AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats der AUDI AG entschieden, die 131.          
Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG als virtuelle                         
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer               
Bevollmächtigten abzuhalten. Zum Schutz der Gesundheit der                     
Aktionäre und der anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands ist
eine physische Teilnahme der Aktionäre oder                                    
ihrer Bevollmächtigten daher ausgeschlossen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des             
Aufsichtsrats, des Vorstands der AUDI AG sowie eines mit                       
der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den              
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 85057 Ingolstadt, Halle                    
B, Ettinger Straße 113, statt.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach      
Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen                          
in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die  
Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre                                
vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre über elektronische Kommunikation                                     
sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine            
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation                      
eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über       
elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse                       
der Hauptversammlung erheben.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der             
nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,                     
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen           
Hauptversammlung sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre                  
berechtigt.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung muss der Gesellschaft zusammen mit einem vom depotführenden      
Institut erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes                               
jeweils in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder         
englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 24.                           
Juli 2020 (24.00 Uhr) unter der nachfolgend angegebenen Adresse zugehen. Der   
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages                                 
vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 10. Juli 2020 (00.00  
Uhr), zu beziehen.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anmeldestelle:                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
per Post: AUDI AG                                                              
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
                                                                               
per Telefax: +49 89 30903-74675                                                
                                                                               
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung            
(insbesondere der Zugangsdaten für das Aktionärsportal)                        
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die        
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die                            
Gesellschaft Sorge zu tragen.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Bedeutung des Nachweisstichtages                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die        
Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der                           
virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im            
Zusammenhang mit der Hauptversammlung oder der Ausübung                        
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer fristgerecht einen Nachweis des          
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen               
im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Ausübung von          
Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung                      
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die             
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im                         
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Ausübung der                                      
Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt,                                    
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf  
die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte                              
oder auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von     
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die                                
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär       
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien                               
nur zur Ausübung der Aktionärsrechte berechtigt, soweit sie sich von dem       
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung                    
ermächtigen lassen.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Internetgestütztes Hauptversammlungssystem (Aktionärsportal)                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung   
von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft                                   
auf ihrer Internetseite unter                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (Aktionärsportal) zur Verfügung.
Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung                             
erhalten angemeldete Aktionäre per Post sogenannte Zugangskarten, auf denen    
neben einer Zugangskartennummer ein persönlicher                               
Zugangscode abgedruckt ist. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre  
im Aktionärsportal anmelden und nach Maßgabe                                   
der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der    
virtuellen Hauptversammlung ausüben. Die Ausübung                              
von Aktionärsrechten auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben -
bleibt hiervon unberührt. Das Aktionärsportal                                  
wird voraussichtlich ab dem 10. Juli 2020 unter                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung stehen.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal oder zu Ihrer Zuschaltung zur       
virtuellen Hauptversammlung stehen Ihnen vor und                               
während der Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres                           
Hauptversammlungsdienstleisters Computershare unter der folgenden Rufnummer    
gerne zur Verfügung:                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärshotline: +49 89 30903-6382                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionärshotline ist ab dem 24. Juni 2020 von Montag bis Freitag jeweils   
von 9.00 bis 17.00 Uhr MESZ und am Tag der Hauptversammlung,                   
dem 31. Juli 2020, ab 9.00 Uhr MESZ erreichbar.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung können Sie   
sich auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungsdienstleister                 
Computershare unter folgender E-Mail-Adresse wenden:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
aktionaersportal@computershare.de                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Vertretung durch Dritte                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung   
nicht persönlich ausüben möchten, können sich                                  
durch bevollmächtigte Dritte, zum Beispiel durch einen Intermediär (etwa ein   
Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder                                
einen sonstigen Dritten vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung ist    
eine fristgerechte Anmeldung - wie vorstehend                                  
beschrieben - erforderlich.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder    
durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden                            
erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden,     
bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung                             
gegenüber der Gesellschaft.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht an Dritte, ihre Änderung, ihr Widerruf und der     
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft                       
können elektronisch über das Aktionärsportal erfolgen. Eine entsprechende      
Übermittlung ist bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs                        
in der Hauptversammlung am 31. Juli 2020 möglich.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vollmacht an Dritte, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der     
Bevollmächtigung können der Gesellschaft auch vor                              
der Hauptversammlung postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die folgende   
Adresse übermittelt werden:                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
per Post: AUDI AG                                                              
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
                                                                               
per Telefax: +49 89 30903-74675                                                
                                                                               
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Übermittlung muss in diesem Fall aus organisatorischen Gründen spätestens  
bis zum Ablauf des 30. Juli 2020 (24.00 Uhr)                                   
erfolgen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von Intermediären (z. B. von  
Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen oder                                 
anderer der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen ist die            
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.             
Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der  
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.                          
Aktionäre, die einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine              
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz                
gleichgestellten Personen bevollmächtigen wollen, sollten sich mit diesem bzw. 
dieser über die Form der Vollmacht abstimmen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die ihre Stimmrechte durch einen Bevollmächtigten ausüben möchten,  
werden gebeten, die ihnen übersandten Zugangsdaten                             
zum Aktionärsportal dem Bevollmächtigten zur Verfügung zu stellen.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134                                    
Absatz 3 Aktiengesetz).                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Verfahren der Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte                
Stimmrechtsvertreter                                                           
                                                                               
                                                                               
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der          
Gesellschaft vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall                          
ist eine fristgerechte Anmeldung - wie vorstehend beschrieben - erforderlich.  
Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht                           
und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die             
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen;             
liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu     
diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter                       
der Gesellschaft stehen nur für die Stimmabgabe zur Verfügung; zur Wahrnehmung 
anderer Aktionärsrechte können sie nicht bevollmächtigt                        
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch die                 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen wollen,                 
können hierzu das Aktionärsportal verwenden. Die Erteilung von Vollmachten und 
Weisungen bzw. der Widerruf oder die Änderung                                  
von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Aktionärsportal
ist bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs                                     
in der Hauptversammlung am 31. Juli 2020 möglich.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die            
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das auf der                         
Zugangskarte abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das Formular zur      
Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an die                               
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt an folgende Anschrift zu      
senden:                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
per Post: AUDI AG                                                              
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
                                                                               
per Telefax: +49 89 30903-74675                                                
                                                                               
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss  
spätestens bis zum Ablauf des 30. Juli 2020                                    
(24.00 Uhr) zugegangen sein. Weitere Einzelheiten zum Verfahren der Stimmabgabe
durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                                
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte zugesandt.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Verfahren der Stimmabgabe durch Briefwahl                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege  
elektronischer Kommunikation oder in Textform                                  
abgeben, ohne an der Versammlung teilzunehmen (Briefwahl).                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die elektronische Briefwahl steht das Aktionärsportal zur Verfügung. Dort  
können Briefwahlstimmen auch noch während der                                  
Hauptversammlung am 31. Juli 2020 bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs       
erteilt, geändert oder widerrufen werden.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl auch das mit der Zugangskarte
zugesandte Formular nutzen. Die Stimmabgaben                                   
per Briefwahlformular müssen spätestens bis zum Ablauf des 30. Juli 2020 (24.00
Uhr) bei der Gesellschaft unter der folgenden                                  
Adresse eingegangen sein:                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
per Post: AUDI AG                                                              
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
                                                                               
per Telefax: +49 89 30903-74675                                                
                                                                               
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
/ Übertragung der Hauptversammlung im Internet                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte            
Hauptversammlung am 31. Juli 2020 ab 10.00 Uhr im Internet                     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über das Aktionärsportal verfolgen. Die Reden des Vorsitzenden des Vorstands   
sowie des Finanzvorstands und die Abstimmungsergebnisse                        
werden nach der Hauptversammlung im Internet unter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die interessierte Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, die Eröffnung der
Hauptversammlung sowie die Reden des Vorsitzenden                              
des Vorstands sowie des Finanzvorstands im Internet zu verfolgen.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
RECHTE DER AKTIONÄRE                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die
folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten                                      
hierzu finden sich auch unter der Internetadresse                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den      
anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen,                               
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt    
gemacht werden.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des                                   
30. Juni 2020 (24.00 Uhr), schriftlich zugehen. Wir bitten um Übersendung an   
folgende Adresse:                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
per Post: AUDI AG                                                              
Auto-Union-Straße 1                                                            
I/FU-23 Financial Communication/Analytics, Investor Relations                  
'Hauptversammlung 2020'                                                        
85045 Ingolstadt                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der                                     
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung                            
der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen. Veröffentlichungspflichtige             
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich                         
im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet. Außerdem werden   
die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der                                
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz i.  
V. m. § 1 Absatz 1, Absatz 2 COVID-19-Gesetz                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der            
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind                       
nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen.         
Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt,                     
in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 Aktiengesetz Gegenanträge gegen    
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten                         
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers im     
Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden                    
Ausführungen zu übermitteln. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner                                     
Begründung.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft wird vorbehaltlich der entsprechenden Anwendung von § 126     
Absatz 2 und 3 Aktiengesetz Gegenanträge von Aktionären                        
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen     
Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung,   
also bis zum Ablauf des 16. Juli 2020 (24.00                                   
Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu einem Vorschlag von     
Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu einem bestimmten                             
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend genannte Adresse      
übersandt hat.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
per Post: AUDI AG                                                              
Auto-Union-Straße 1                                                            
I/FU-23 Financial Communication/Analytics, Investor Relations                  
'Hauptversammlung 2020'                                                        
85045 Ingolstadt                                                               
                                                                               
per Telefax: + 49 841 89-30900                                                 
                                                                               
per E-Mail: hauptversammlung2020@audi.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Entsprechend § 127 Aktiengesetz gelten diese Regelungen sinngemäß und mit den  
in § 127 Aktiengesetz enthaltenen Einschränkungen                              
für einen etwaigen Wahlvorschlag eines Aktionärs.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern 
sie auch in englischer Sprache veröffentlicht                                  
werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung   
allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption                               
des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig 
behandelt.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 1 Absatz 1, Absatz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine          
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation                      
eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage  
vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer                                
Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem 
Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie                                     
beantwortet. Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. deren             
Bevollmächtigte können der Gesellschaft ihre Fragen somit                      
bis zum Ablauf des 28. Juli 2020 (24.00 Uhr) im Aktionärsportal auf der        
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übermitteln.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen der Name des 
die Frage übermittelnden Aktionärs nicht genannt                               
wird. Sofern dies im Einzelfall gewünscht sein sollte, muss dies bei der       
Übermittlung der Frage ausdrücklich mitgeteilt werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht im Wege der         
elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung                     
ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse  
der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende                                
Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
hv@notarwegmann.de                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren        
Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Folgende Informationen sind gemäß § 124a Aktiengesetz ab der Einberufung auf   
der Internetseite der Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
audi.com/hauptversammlung                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- der Inhalt dieser Einberufung                                                
                                                                               
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss   
gefasst werden soll                                                            
                                                                               
- die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich der    
unter Tagesordnungspunkt 5 genannten Dokumente                                 
                                                                               
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung      
                                                                               
- zudem nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ingolstadt, im Juni 2020                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
AUDI AG                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
/ Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer           
Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre                        
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen,  
den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige                                   
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Zugangskartennummer, die     
Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die                                 
Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der 
Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären                                
und Aktionärsvertretern die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit  
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage                           
für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die        
Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung                      
verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung                             
des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater       
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung                            
der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der       
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern               
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten
ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes                                     
Interesse an der Speicherung hat. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben 
Sie ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,                           
Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten    
bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit               
nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft        
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend                          
machen:                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
AUDI AG                                                                        
                                                                               
Zentrale Anlaufstelle                                                          
                                                                               
Ettinger Straße                                                                
                                                                               
85045 Ingolstadt                                                               
                                                                               
www.audi.de/betroffenenrechte                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach
Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten                
erreichen Sie unter:                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
AUDI AG                                                                        
                                                                               
Datenschutzbeauftragter                                                        
                                                                               
Auto-Union-Straße 1                                                            
                                                                               
85045 Ingolstadt                                                               
                                                                               
Tel.: +49 841 89-0                                                             
                                                                               
datenschutz@audi.de                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
24.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: AUDI Aktiengesellschaft                                           

             Auto-Union-Straße 1                                               

             85045 Ingolstadt                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 841 8940300                                                   

Fax:         +49 841 8930900                                                   

E-Mail:      hauptversammlung2020@audi.de                                      

Internet:    http://www.audi.com/hauptversammlung                              

ISIN:        DE0006757008, DE0006757024                                        

WKN:         675 700, 675 702                                                  

Börsen:      Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg,  
             München, Stuttgart                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1077789  24.06.2020