Atrium European Real Estate Limited: Atrium veröffentlicht die Details für die Q4 2021
AFFO-Dividende und die Pro-Rata-AFFO-Dividende und die Ergebnisse der außerordentlichen
Gesellschafterversammlung

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Dividende/Hauptversammlung
Atrium European Real Estate Limited: Atrium veröffentlicht die Details für
die Q4 2021 AFFO-Dividende und die Pro-Rata-AFFO-Dividende und die
Ergebnisse der außerordentlichen Gesellschafterversammlung

01.02.2022 / 12:06 GMT/BST
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Atrium veröffentlicht die Details für die Q4 2021 AFFO-Dividende und die
Pro-Rata-AFFO-Dividende

Ergebnisse der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 1. Februar
2022

Ad-hoc-Mitteilung - Jersey, 1. Februar 2022 - Atrium European Real Estate
Limited (VSE/ Euronext: ATRS) (die "Gesellschaft" oder "Atrium"), gibt heute
die Details für die Q4 2021 AFFO-Dividende und die Pro-Rata-AFFO-Dividende
(für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 bis zum Closing der Verschmelzung),
bekannt. Das Board of Directors der Gesellschaft hat beschlossen, dass der
auszuschüttende Betrag (als Kapitalrückzahlung) für die Q4 2021
AFFO-Dividende EUR 0.036 je Atrium-Aktie und für die Pro-Rata-AFFO-Dividende
EUR 0.019 je Atrium-Aktie betragen wird.

Der Zeitplan für die Ausschüttung der Q4 2021 AFFO-Dividende und der
Pro-Rata-AFFO-Dividende ist nachfolgend dargestellt:

     Ereignis                           Datum
     Q4 2021 AFFO-Dividende
     Ex-Dividendentag                   4. Februar 2022
     Dividendenstichtag                 7. Februar 2022
     Datum der Zahlung der Dividende    8. Februar 2022
     Pro-Rata-AFFO-Dividende
     Ex-Dividendentag                   17. Februar 2022
     Dividendenstichtag                 18. Februar 2022
     Datum der Zahlung der Dividende    23. Februar 2022
Zusätzlich zur Q4 2021 AFFO-Dividenden und der Pro-Rata-AFFO-Dividenden wird
am 4. Februar 2022 die im Aktionärsrundschreiben vom 23. November 2021
("Verschmelzungsrundschreiben")
beschriebene Sonderdividende in der Höhe von EUR 0,60 ausgezahlt.

Ergebnisse der außerordentlichen
Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung
Am 17. Januar 2022 veröffentlichte Atrium ein Aktionärsrundschreiben und
eine Einladung zur Abstimmung über die Beschlussvorschläge (das
"Kapitalherabsetzungsrundschreiben")
in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Atrium freut sich
bekannt geben zu dürfen, dass auf der heute abgehaltenen außerordentlichen
Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung:

- die erforderliche Mehrheit der Atrium-Aktionäre für den folgenden
außerordentlichen Beschluss gestimmt hat, d.h. er wurde als
außerordentlicher Beschluss nach Jersey-Recht gefasst:

WONACH das Aktienkapital der Gesellschaft gemäß Artikel 61 des Companies
(Jersey) Law 1991 wie folgt reduziert wird:

(a) Einziehung und Entwertung der Verschmelzungsaktien zum Closing (gemäß
der Definition dieser Begriffe im Verschmelzungsvertrag zwischen der
Gesellschaft und Gazit Hercules 2020 Limited vom 17. Oktober 2021 (der mit
der Änderungsvereinbarung vom 22. November 2021 abgeändert wurde) (der
"Verschmelzungsvertrag")
und Verringerung des Betrags, der dem Kapitalkonto in Verbindung mit diesen
Aktien gutgeschrieben ist, um EUR 305.377.886; und

(b) Einziehung und Entwertung der Kapitalherabsetzungsaktie zum Closing
(gemäß der Definition dieser Begriffe im Verschmelzungsvertrag) und
Verringerung des Betrags, der dem geführten Kapitalkonto in Verbindung mit
der Kapitalherabsetzungsaktie gutgeschrieben ist, um EUR 1,00 ((a) und (b)
zusammen die "Kapitalherabsetzung"),

und dass dies allgemein und bedingungslos genehmigt wird und das Board of
Directors (oder ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Ausschuss) (das "Board")
ermächtigt wird, alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für die
Durchführung
der Kapitalherabsetzung für notwendig oder wünschenswert hält
(einschließlich der Einreichung der Solvency Statements und des Protokolls
der Kapitalherabsetzung) ("Beschluss 1");

- die erforderliche Mehrheit der Atrium-Aktionäre für den nachfolgenden
ordentlichen Beschluss gestimmt hat, so dass er als ordentlicher Beschluss
nach Jersey-Recht gefasst wurde:

WONACH die Zuteilung und Zahlung der Pro-Rata Dividende (wie nachfolgend
definiert) an jeden Inhaber einer Verschmelzungsaktie für den Zeitraum vom
Ende des letzten Quartals, für das eine AFFO-Dividende (wie im am 23.
November 2021 durch die Gesellschaft veröffentlichten Aktionärsrundschreiben
definiert) (das "Verschmelzungsrundschreiben") gezahlt wurde, bis
einschließlich des Closing Dates (der "maßgebliche Zeitraum") vorbehaltslos
genehmigt wird. Dabei handelt es sich um einen vom Board festgelegten und
empfohlenen Betrag, der der AFFO-Dividende entspricht, die in dem
maßgeblichen Zeitraum unmittelbar vorausgehenden Quartal gezahlt wurde,
anteilig gekürzt, um die Anzahl der Tage die der maßgebliche Zeitraum kürzer
als ein Kalenderquartal ist (die "Pro-Rata AFFO-Dividende"). Weiters wird
das Board ermächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für die Zahlung
des Barabfindungsbetrages (wie im Verschmelzungsrundschreiben definiert) für
notwendig oder wünschenswert hält ("Beschluss 2");

Abstimmungsergebnisse
In der nachstehenden Tabelle sind die Abstimmungsergebnisse der
außerordentlichen Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung angeführt.
Jeder Atrium-Aktionär, der persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
anwesend war, war berechtigt mit den durch ihn zum Stichtag für die
Stimmabgabe bei der Verschmelzung gehaltenen Atrium-Aktie abzustimmen

           JA-Stimmen           NEIN-Stim-           GESAMT      Stimment-
                                men                              haltung*
  Be-      Anzahl der   % der    Anzahl der  % der    Anzahl der  Anzahl
  schlus-  Stimmen      Stimmen  Stimmen     Stimmen  Stimmen     der
  s                                                               Stimmen
    Be-   320.473.332  100%       0        0%        0          0
  schlus-
    s 1
    Be-   320.473.331  100%       0        0%        0          0
  schlus-
    s 2
*Eine Stimmenthaltung ist keine gültige Stimme und wird dementsprechend bei
der Berechnung des Anteils der "JA-Stimmen"- oder "NEIN-Stimmen" nicht
mitgezählt. Soweit erforderlich, wurden alle Zahlen auf zwei Dezimalstellen
gerundet.

Zeitplan bis zum Closing

Der voraussichtliche Zeitplan der wichtigsten Ereignisse für die
Durchführung der Verschmelzung bleibt so, wie er zuvor von der Gesellschaft
angekündigt wurde und nachstehend dargestellt wird (einschließlich der in
dieser Mitteilung erwähnten Dividenden):

   Ereignis                                               Uhrzeit und/oder
                                                                     Datum
   Datum der Zahlung der Sonderdividende                   4. Februar 2022
   Ex-Dividendentag für die Q4 2021 AFFO-Dividende         4. Februar 2022
   Stichtag für die Q4 2021 AFFO-Dividende                 7. Februar 2022
   Datum der Zahlung der Q4 2021 AFFO-Dividende            8. Februar 2022
   Letzter Handelstag für Atrium-Aktien                   14. Februar 2022
   Handelsaussetzung betreffend der Atrium-Aktien     ab und inklusive 15.
   an den Börsen                                              Februar 2022
   Ex-Dividendentag für die                               17. Februar 2022
   Pro-Rata-AFFO-Dividende
   Stichtag der Wirksamkeit der Verschmelzung           18.00 Uhr (GMT) am
                                                          17. Februar 2022
   Stichtag für die Pro-Rata-AFFO-Dividende               18. Februar 2022
   Voraussichtliches Datum der Wirksamkeit der            18. Februar 2022
   Verschmelzung und der Kapitalherabsetzung
   Settlement der im Rahmen der Verschmelzung zu          18. Februar 2022
   zahlenden Gegenleistung
   Datum der Zahlung der Pro Rata AFFO Dividende          23. Februar 2022
   Delisting der Atrium-Aktien in Amsterdam und        so bald wie möglich
   Wien                                                   nach dem Closing
   Longstop Datum                                           17. April 2022
Sofern nicht anders definiert, haben kursiv geschriebene Begriffe, die in
dieser Mitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung, die
ihnen im Verschmelzungsrundschreiben gegeben wird.

Delisting

Nach Abstimmung mit Euronext Amsterdam wird das Delisting von Atrium von der
Euronext Amsterdam so bald wie möglich nach dem Closing stattfinden. Darüber
hinaus wird Atrium nach Wirksamkeit der Verschmelzung die erforderlichen
Zulassungsvoraussetzungen der Wiener Börse nicht mehr erfüllen, was dazu
führt, dass die Wiener Börse das Delisting der Atrium-Aktien veranlassen
wird. Da das Closing am 18. Februar 2022 stattfindet, wird das Delisting von
beiden Börsen voraussichtlich mit 18. Februar 2022 erfolgen. Es wird
erwartet, dass der Handel mit Atrium-Aktien an den Börsen drei Handelstage
vor der Wirksamkeit der Verschmelzung ausgesetzt wird, um den üblichen T+2
Abwicklungszyklus zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens
www.aere.com oder für Analysten:
Molly Katz: mkatz@aere.com

Presse und Aktionäre:
FTI Consulting Inc: +44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland/Claire Turvey/Ellie Sweeney/Andrew Davis:
scatrium@fticonsulting.com

Über Atrium European Real Estate
Atrium ist ein führender Eigentümer, Verwalter und Neuentwickler von
Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa. Atrium
spezialisiert sich auf lokal dominante Einkaufszentren für Lebensmittel,
Mode und Unterhaltung in den besten städtischen Lagen. Atrium besitzt 26
Immobilien mit einer Bruttomietfläche von über 809.000 m2 und einem
Gesamtmarktwert von rund EUR 2,5 Milliarden. Diese Immobilien befinden sich
in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Russland und werden
alle, mit Ausnahme von einer, von Atriums internen Team von Fachleuten für
Einzelhandelsimmobilien verwaltet. Im Februar 2020 kündigte Atrium eine
Strategie zur Diversifizierung des Portfolios durch Investitionen in und die
Verwaltung von Wohnimmobilien, mit einem Schwerpunkt auf Warschau, an. Mit
dieser Mitteilung wird Atrium über 650 Wohneinheiten besitzen, davon sind
rund 80% in Warschau.

Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft errichtet,
eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als zertifizierter, in
Jersey zugelassener Fonds durch die Jersey Financial Services Commission
beaufsichtigt, und ist sowohl zum Handel an der Wiener Börse als auch
Euronext Amsterdam Stock Exchange zugelassen. Bei Unsicherheiten
hinsichtlich des Geltungsbereichs der regulatorischen Anforderungen aufgrund
der vorstehenden Beaufsichtigung oder Zulassung sollte angemessene fachliche
Beratung in Anspruch genommen werden. Alle Investitionen unterliegen einem
Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist keine Garantie für zukünftige
Erträge. Der Wert der Investitionen kann schwanken. In der Vergangenheit
erzielte Resultate sind keine Garantie für zukünftige Resultate.


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01.02.2022 GMT/BST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Atrium European Real Estate Limited
                   11-15 Seaton Place
                   JE4 0QH St. Helier
                   Jersey Guernsey
   ISIN:           JE00B3DCF752
   WKN:            A0X963
   Börsen:         Amsterdam, Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    1275288



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1275288 01.02.2022 GMT/BST

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