am 28.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ATOSS Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur              
Hauptversammlung                                                               
ATOSS Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am      
28.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
                                                                               
                                                                               
24.04.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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ATOSS Software AG München Wertpapier-Kenn-Nummer 510 440                       
ISIN Nr. DE0005104400 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung              
(virtuelle Hauptversammlung)                                                   
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre zu der am                                           
Donnerstag, den 28. Mai 2020, 11:00 Uhr,                                       
                                                                               
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der         
Gesellschaft) stattfindenden                                                   
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
ein.                                                                           
                                                                               
Die Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der       
Rosenheimer Str. 141 h, 81671 München, abgehalten. Für Aktionäre, die sich     
frist- und formgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des    
Anteilsbesitzes erbracht haben, oder deren Bevollmächtigte, wird über das von  
der Gesellschaft zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal die
Hauptversammlung in Bild und Ton in voller Länge live im Internet übertragen.  
Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen      
Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der          
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Erläuterungen hierzu sowie zu 
den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt.          
I. TAGESORDNUNG                                                                
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des  
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der     
ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts    
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB             
                                                                               
Diese Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter der            
Internetseite                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der         
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss                
für das Geschäftsjahr 2019 am 04. März 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt.  
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG                                 
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die     
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses                   
zu beschließen hat, liegen nicht vor.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen  
Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 17.127.851,70 wie folgt zu verwenden:      
                                                                               
a) Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,55 je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
insgesamt Euro 10.140.248,40.                                                  
                                                                               
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 3.976.568,00.        
                                                                               
c) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung in Höhe von Euro        
3.011.035,30.                                                                  
                                                                               
Bis zur Hauptversammlung am 28. Mai 2020 kann sich durch den Erwerb eigener    
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der     
dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei              
unveränderter Ausschüttung von Euro 2,55 je dividendenberechtigter Stückaktie  
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die  
Gewinnverwendung unterbreitet werden.                                          
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am    
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt   
am 03. Juni 2020, fällig.                                                      
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre 
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.                        
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das                                                                            
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für  
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.                   
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2020                                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH                  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München,  
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020  
zu wählen.                                                                     
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat                             
                                                                               
Die Aufsichtsratsmitglieder Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau und   
Klaus Bauer sind von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2019 für   
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für  
das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt worden. Nach dem altersbedingten    
Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft   
Peter Kirn wurde das Aufsichtsratsmitglied Moritz Zimmermann auf Antrag der    
Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. Oktober 2019 mit 
Wirkung bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung gerichtlich bestellt.     
                                                                               
Somit enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung die Amtszeiten sämtlicher       
derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die Neuwahl    
des Aufsichtsrates erforderlich.                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung der 
Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind als       
Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§§ 96 Absatz (1),  
101 Absatz (1) Aktiengesetz).                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung   
folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die        
Entlastung des Geschäftsjahres 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Moritz Zimmermann, wohnhaft in München, Chief Technology Officer (CTO) für  
SAP Customer Experience bei der SAP SE.                                        
                                                                               
Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG                      
                                                                               
Herr Zimmermann erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die          
Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5      
AktG.                                                                          
                                                                               
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG                
                                                                               
Herr Zimmermann hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in       
seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keinen     
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der   
Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären.    
                                                                               
Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Zimmermann als Kandidat für 
den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.                                 
                                                                               
Ergänzende Informationen zu Herrn Zimmermann                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 29.09.1976                                    
Geburtsort: Köln                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und           
Sozialwissenschaften in St. Gallen (Bachelor of Economics)                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians         
Universität in München                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1998 - 2014 Hybris AG, Mitgründer und Geschäftsführer                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2014 - 2017 SAP SE, Senior Vice President Global Presales für SAP Hybris       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2017 - heute SAP SE, Chief Technology Officer (CTO) für SAP Customer           
Experience                                                                     
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- ATOSS Software AG (seit 2019)                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zu Herrn Zimmermann stehen auf der Internetseite der     
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereit.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Dipl. Kfm. Rolf Baron Vielhauer von Hohenhau, wohnhaft in München,          
Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Baron Vielhauer von Hohenhau erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes 
die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten                            
im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Baron Vielhauer von Hohenhau hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht   
außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats                       
der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum    
Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder                                  
zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 12.10.1944                                    
Geburtsort: Sagan                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Studium der Betriebswirtschaftslehre in München                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Studium der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in Berlin          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Tätigkeit als Journalist in Augsburg und München                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1973 - 1983 Handwerkskammer für Schwaben - Referent für Öffentlichkeitsarbeit  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1980 - heute Bund der Steuerzahler Landesverband Bayern - Vizepräsident        
(1980-1983), seit 1984 Präsident                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1986 - heute Taxpayers Association of Europe (TAE), Brüssel - Präsident        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1988 - heute World Taxpayers Association (WTA), Washington -                   
Gründungsinitiator (1986-1988), Deputy President (1988-2004),                  
Honorary Deputy President (2004), Vice President (seit 2004)                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unternehmerische Tätigkeiten:                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1974 - heute Altersheim Lechbruck - Geschäftsführender Vorsitzender            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1999 - heute v.H. Wirtschaftsberatungs- und Verwaltungs GmbH, Augsburg         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Stadtsparkasse Augsburg (Verwaltungsrat)                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- ATOSS Software AG (seit 2001)                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Europäischer Wirtschaftssenat e.V. (Aufsichtsratsvorsitzender)               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zu Baron Vielhauer von Hohenhau stehen auf der           
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereit.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Klaus Bauer, wohnhaft in Nürnberg, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Bauer erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation 
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne                                     
von § 100 Abs. 5 AktG.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur ATOSS Software AG                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Bauer hält keine Aktien an der Gesellschaft und steht außer in seiner     
Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft                      
in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu     
Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an                                 
der Gesellschaft beteiligten Aktionären.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Informationen zu Herrn Bauer:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Persönliche Daten: Geburtsdatum: 29.05.1955                                    
Geburtsort: Heilsbronn                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Ausbildung zum Industriekaufmann in Ansbach                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Ausbildung zum Betriebswirt und Bilanzbuchhalter in Nürnberg                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1972 - 1974 Rheinische Kunststoffwerke GmbH, Worms - Ausbildung zum            
Industriekaufmann                                                              
                                                                               
                                                                               
1976 - 1979 Triumph-Adler Vertriebsgesellschaft m.b.H, Nürnberg - Buchhalter   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1979 - 1980 Müller GmbH, Heilsbronn - Leitung Finanzen und Buchhaltung         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1980 - 1981 Vereinigte Versicherungsgruppe, Nürnberg                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1981 - 1988 Triumph Adler AG, Nürnberg - diverse Funktionen (Group Head        
Controller, Group Head General Controlling, Departmental                       
Head Controlling System and Methods, Departmental Head Individual Data         
Processing)                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1989 - 2009 PUMA AG, Herzogenaurach - diverse Funktionen (u.a. Head of         
Individual Data-Processing, Director IT, Group Controller                      
PUMA Group, GM Operations and Human Resources, Member of the Group Executive   
Committee, Senior Executive Vice President IT                                  
Systems, Processes, Strategic Projects)                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2009 - 2011 PUMA AG, Herzogenaurach - Mitglied des Vorstands/Chief Operating   
Officer                                                                        
                                                                               
                                                                               
2011 - 2012 PUMA SE, Herzogenaurach - Geschäftsführer/Chief Operating Officer  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- ATOSS Software AG (seit 2013)                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von    
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
- Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat)           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Schwanhäußer Grundbesitz Holding GmbH & Co. KG, Heroldsberg (Beirat)         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zu Herrn Bauer stehen auf der Internetseite der          
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereit.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vom Aufsichtsrat vorstehend   
benannten Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand                            
erbringen können.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Wege der Einzelwahl durchgeführt.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats                       
                                                                               
Die bestehende Vergütung des Aufsichtsrats gilt seit dem 1.1.2000. Diese sieht 
für jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche feste          
Vergütung in Höhe von Euro 10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche       
Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 750 je Sitzung vor. Für den            
Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden wird eine jährliche        
Vergütung in Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche       
Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gewährt. Die Beträge  
verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die            
Vergütungsregelung soll den stetig steigenden Anforderungen an                 
Aufsichtsratsmitglieder und damit dem einhergehenden zeitlichen Arbeitsumfang  
Rechnung tragen und angepasst werden.                                          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den nachfolgenden Beschluss zur  
Neuregelung zur Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu     
fassen:                                                                        
                                                                               
'Solange nicht durch einen künftigen Beschluss die Hauptversammlung etwas      
anderes beschließt, wird jedem ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrats für das 
laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von Euro 
10.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in Höhe   
von Euro 750 je Sitzung gezahlt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird für   
das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von  
Euro 60.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche Aufsichtsratssitzungen in   
Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gezahlt. Dem Stellvertretenden Vorsitzenden     
wird für das laufende und jedes weitere volle Geschäftsjahr eine Vergütung in  
Höhe von Euro 20.000 sowie ein Sitzungsgeld für ordentliche                    
Aufsichtsratssitzungen in Höhe von Euro 1.500 je Sitzung gezahlt. Mitgliedern  
des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für das volle Geschäftsjahr      
angehören, wird diese Vergütung zeitanteilig gezahlt. Die Vergütungen sowie    
die Sitzungsgelder werden jeweils zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden 
Umsatzsteuer gezahlt.'                                                         
                                                                               
8. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und     
Satzungsänderung                                                               
                                                                               
In den letzten Jahren ist der Aktienkurs der ATOSS Software AG stark           
gestiegen. Um vor dem Hintergrund der positiven Unternehmensentwicklung die    
Attraktivität der ATOSS-Aktie insbesondere für Privat- und Kleinanleger zu     
erhöhen sowie zudem für eine höhere Liquidität im Börsenhandel der ATOSS-Aktie 
zu sorgen, soll eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln unter 
Ausgabe von neuen Aktien vorgenommen werden. Unter der Annahme der             
Beschlussfassung der von Vorstand und Aufsichtsrat unter Punkt 2 dieser        
Tagesordnung vorgeschlagenen Einstellung von Euro 3.976.568,00 in andere       
Gewinnrücklagen, soll das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 3.976.568,00  
um Euro 3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die      
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht werden. Die  
Kapitalerhöhung wird nach Beschlussfassung durch Ausgabe von 3.976.568 Stück   
neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am  
Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden ohne 
Gegenleistung im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie     
eine neue Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020          
gewinnberechtigt und sollen unverzüglich zum Handel zugelassen werden.         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:        
                                                                               
'8.1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 3.976.568,00 um Euro     
3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die              
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) erhöht. Die         
Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 3.976.568 Stück neuen auf den Inhaber   
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro  
1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre der ATOSS 
Software AG, München, im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte   
Aktie eine neu auszugebende Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1.    
Januar 2020 gewinnberechtigt.                                                  
                                                                               
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der unter Punkt 2 b) dieser       
Tagesordnung abgestimmten anderen Gewinnrücklage in Höhe von Euro 3.976.568,00 
in Grundkapital. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus                    
Gesellschaftsmitteln wird der unter Punkt 2 b) zu fassende Beschluss über die  
Verwendung des Bilanzgewinns als Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen sowie    
der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.    
Dezember 2019 zugrunde gelegt. Dieser geprüfte und festgestellte               
Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des          
Abschlussprüfers der Gesellschafter, der PricewaterhouseCoopers GmbH           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. - Zweigniederlassung München,  
versehen.                                                                      
                                                                               
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren     
Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.                 
                                                                               
8.2. § 4 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung zum Zeitpunkt  
der Eintragung des Beschlusses gemäß vorstehendem Punkt 8.1. der Tagesordnung  
in Anpassung an die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die damit     
einhergehende Erhöhung des Grundkapitals geändert und erhält folgenden         
Wortlaut:                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
§ 4 Grundkapital                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Euro 7.953.136,00                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
und ist eingeteilt in 7.953.136 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die 
Aktien lauten auf den Inhaber.'                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung
                                                                               
der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)                                        
                                                                               
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie  
(ARUG II) in Kraft getreten. Dieses enthält u. a. neue Regelungen bezüglich    
der Vorbereitung der Hauptversammlung, die für Hauptversammlungen zur          
Anwendung kommen, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Da die     
nächstfolgende ordentliche Hauptversammlung der ATOSS Software AG nach         
Inkrafttreten dieser Regelungen stattfinden wird, soll die Satzung der ATOSS   
Software AG rechtzeitig an die künftige Rechtslage angepasst werden.           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung an die neuen         
gesetzlichen Vorgaben anzupassen und folgenden Beschluss zu fassen:            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'I.) '§ 14 Einberufung der Hauptversammlung' der Satzung wird wie folgt neu    
gefasst:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
§ 14                                                                           
Einberufung der Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer deutschen  
Großstadt (mehr als 100.000 Einwohner) statt.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat         
einberufen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
(3) Die ordentliche Hauptversammlung wird innerhalb der ersten acht Monate     
eines jeden Geschäftsjahres abgehalten. Außerordentliche                       
Hauptversammlungen können so oft einberufen werden, wie es im Interesse der    
Gesellschaft erforderlich erscheint.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(4) Für die Einberufung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(5) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 AktG werden gemäß den             
gesetzlichen Bestimmungen übermittelt.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(6) Der Vorstand ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter die  
auszugsweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung                        
der Hauptversammlung zuzulassen, und zwar auch in der Weise, dass die          
Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II.) '§ 15 Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmacht' der Satzung wird wie  
folgt neu gefasst                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
§ 15                                                                           
Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmacht                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und    
zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen                                  
Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der    
Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer                               
in der Einladung bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer  
Sprache innerhalb der gesetzlichen Fristen anmelden.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(2) Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs.  
3 AktG aus, der sich auf einen gemäß den gesetzlichen                          
Vorgaben in der Einladung zu bestimmenden Zeitpunkt zu beziehen hat und        
spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist nach Absatz                         
1 zugegangen sein muss.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(3) Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die   
Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene                    
Form. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr        
benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch                           
durch Telefax oder durch eine andere, in der Einladung zur Hauptversammlung    
näher bestimmte elektronische Form erteilt werden.                             
Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt gemacht.'                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Änderungsfassung, in der die vom Vorstand und Aufsichtsrat                
vorgeschlagenen Änderungen der Satzung kenntlich gemacht sind,                 
ist unter                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird angewiesen, diese Änderungen der Satzung erst nach dem 3.    
September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister                              
anzumelden.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben der Einberufung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Durchführung der virtuellen Hauptversammlung                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit        
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung                 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. Aktionäre oder                                    
ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung            
ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine                     
elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an   
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                        
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben. Der Vorstand hat ferner   
mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß 2 § 1                                   
Abs. 3 S.1 des COVID-19-Gesetzes beschlossen, die Einberufung unter Verkürzung 
der Frist auf 21 Tage vorzunehmen.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein      
passwortgeschütztes Aktionärsportal zur Hauptversammlung                       
eingerichtet, das unter der Internetadresse                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal kann sich der Aktionär, der   
sich frist- und formgerecht zur virtuellen Hauptversammlung                    
angemeldet und den Anteilsbesitz nachgewiesen hat, oder sein Bevollmächtigter  
unter Angabe seiner Zugangsnummer sowie der                                    
dazugehörigen individuellen PIN einloggen und seine Stimme per elektronischer  
Briefwahl oder per elektronischer Vollmacht                                    
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft abgeben. Auch die     
Übermittlung von Fragen zu Angelegenheiten der                                 
Gesellschaft (bis zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 26. Mai     
2020, 24:00 Uhr) sowie die Übermittlung eines etwaigen                         
Widerspruchs (ab Beginn der Hauptversammlung) sind über den Online-Zugang      
möglich. Schließlich ist dort auch der Link zur                                
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu finden.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht 
zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis                               
des Anteilsbesitzes erbracht haben, erhalten die erforderlichen Zugangsdaten   
zur Nutzung des Internetportals postalisch.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir weisen die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie alle Anmelde- und   
Nachweisschritte so bald als möglich vornehmen                                 
sollten, um ihre Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und
Stimmabgabe rechtzeitig sicherzustellen.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnahmeberechtigung                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft     
benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt,                         
physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung                                   
der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts im Wege elektronische Briefwahl                                    
(keine elektronische Teilnahme) oder im Wege der Erteilung von Vollmacht und   
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                                
Stimmrechtsvertreter sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter  
Nachweis ihres Anteilsbesitzes bis spätestens                                  
24. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend bezeichneten Stelle in     
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden.                        
Der Anteilsbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des depotführenden 
Instituts, die sich gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 COVID-19-Gesetz                      
auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 16. Mai   
2020, 00.00 Uhr (MESZ), (sogenannter Nachweisstichtag)                         
zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher oder in          
englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft                      
ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 24. Mai 2020, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen:                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
c/o Commerzbank AG                                                             
                                                                               
GS-BM General Meetings                                                         
                                                                               
60261 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
Telefax: +49 (0) 69 136 26351                                                  
                                                                               
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen        
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts                              
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei     
richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und                                
der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum                
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre                   
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem     
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme-                          
und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher  
Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem                                    
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und          
Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien                        
besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und                
stimmberechtigt.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den    
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären Zugangskarten                            
übersandt. Diese enthalten die Zugangsdaten zum Aktionärsportal und weitere    
Informationen zur virtuellen Hauptversammlung.                                 
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden   
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig                          
zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des             
Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle übermitteln kann.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmabgabe durch Briefwahl                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimme auch per elektronischer 
Briefwahl abgeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße                        
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die elektronische     
Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen oder                                
Widerruf hinsichtlich der Briefwahlstimmen sind im Wege der elektronischen     
Kommunikation über das unter                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erreichbare passwortgeschützten Aktionärsportal bis zum Beginn der Abstimmungen
im Verlauf der virtuellen Hauptversammlung                                     
möglich. Die Zugangsdaten für das passwortgeschützte Aktionärsportal werden den
Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung                                      
zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte     
übermittelt.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden,  
ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung                      
mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt        
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden                         
Punkt der Einzelabstimmung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der              
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,    
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung                                  
auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch einen Intermediär (z.  
B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von                                   
Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder Personen, durch  
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte                                
Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte                                    
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden          
Bestimmungen erforderlich.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine   
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform                                    
zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber  
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der                                    
Bevollmächtigung muss der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch 
per E-Mail an die folgende Adresse zugehen:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2020                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
Telefax: 089 - 42771 - 58400                                                   
                                                                               
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten
Personen auf der Zugangskarte zugesendet.                                      
Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der    
Internetseite                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Herunterladen bereit.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht
auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und                                   
der Nachweis von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder      
andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder                              
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich
in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden                            
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht  
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung   
über das Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten                            
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Aktionär die Zugangsnummer und den  
PIN-Code des Aktionärs zur Verwendung erhält.                                  
Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie  
können das Stimmrecht für von ihnen vertretene                                 
Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder, sofern dies nach
der Vollmacht möglich ist, durch Erteilung                                     
von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten                    
Stimmrechtsvertreter ausüben.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte              
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung                               
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten      
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,                         
müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur     
Hauptversammlung anmelden sowie den Nachweis des                               
Anteilsbesitzes führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung                             
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der            
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung       
befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der      
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht                              
auf der Internetseite der Gesellschaft                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannte               
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung       
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch
übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die                                    
zugesandte Eintrittskarte und das Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte
Datei beispielsweise im PDF-Format per E-Mail                                  
an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Aus organisatorischen     
Gründen werden die Aktionäre gebeten, die Vollmacht                            
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis   
spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2020, 17:00                                  
Uhr (MESZ), (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse,  
Faxnummer oder E-Mailadresse zu übersenden:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2020                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
Telefax: 089 - 42771 - 58400                                                   
                                                                               
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Außerdem steht für die Bevollmächtigung und Weisungserteilung der von der      
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch                               
das Aktionärsportal, das über einen Link auf der Internetseite unserer         
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erreicht werden kann, zur Verfügung. Auf diesem Weg erteilte Vollmachten und   
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                                
Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum Beginn der Abstimmung der       
virtuellen Hauptversammlung vollständig erteilt sein.                          
Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch noch ein Widerruf der über das Aktionärsportal
erteilten Vollmachten oder eine Änderung der                                   
über das Aktionärsportal erteilten Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der   
Gesellschaft möglich.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden,  
ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung                      
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt  
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt                                 
der Einzelabstimmung.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur         
Vollmachts- und Weisungserteilung werden den Aktionären                        
mit der Zugangskarte übersandt und stehen den Aktionären auch unter der        
Internetseite                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine           
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, 
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen         
Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung                          
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter besteht nicht.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte der Aktionäre                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 1 Abs. 3 Satz
4 COVID-19-Gesetz                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von                                    
Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die          
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das                           
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2020                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 Satz 4 COVID-19-Gesetz   
abweichend von § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG bis spätestens                         
am 13. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung 
muss eine Begründung oder Beschlussvorlage                                     
beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90   
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens                                   
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des       
Vorstands über das Verlangen halten.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können der Gesellschaft Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung 
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß                                   
§ 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl  
des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum                                    
Aufsichtsrat übersenden. Diese sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse,
Faxnummer oder E-Mailadresse zu richten:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Rechtsabteilung - HV 2020                                                      
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
Telefax: 089 - 42771 - 58400                                                   
                                                                               
E-Mail: hauptversammlung@atoss.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des      
Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung                                
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der      
Gesellschaft unter der Internetseite                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge mindestens 14    
Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der                               
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also        
spätestens bis 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter                           
der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte    
Anträge werden nicht berücksichtigt.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung    
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der                                  
Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der      
Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen                           
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines     
Gegenantrags braucht zudem nicht zugänglich gemacht                            
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von  
Aktionären braucht der Vorstand, außer in den                                  
Fällen des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese 
nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe                               
von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen                    
Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125                
Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen        
Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden                     
Aufsichtsräten) enthalten.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder         
Wahlvorschläge gestellt werden. Nach den §§ 126, 127                           
AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der      
virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien                            
sie in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende 
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär                                 
ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis  
des Anteilsbesitzes erbracht hat.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 
Satz 2 COVID-19-Gesetz                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz           
nachgewiesen haben, haben die Möglichkeit, im Wege der                         
elektronischen Kommunikation Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft zu     
stellen. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 COVID-19-Gesetz                     
sind Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 26. Mai
2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs),                                
elektronisch über das Aktionärsportal einzureichen. Ein Auskunftsrecht für     
Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung                              
besteht nicht. Über die Beantwortung entscheidet der Vorstand nach             
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der Vorstand ist nicht                        
verpflichtet, alle Fragen zu beantworten, er kann Fragen zusammenfassen und im 
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen                               
auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren 
mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen                               
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt im      
Rahmen der Live-Übertragung der Versammlung sofern                             
sie nicht in einem vorab auf der Website veröffentlichten                      
Frage-und-Antwort-Katalog beantwortet sind.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1   
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz           
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können                           
vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung von 
§ 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis                            
des Erscheinens in der Hauptversammlung über das unter der Internetadresse     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erreichbare Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung  
zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht                            
nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine           
anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen                           
ist ausgeschlossen.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der  
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetseite                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.atoss.com/de-de/Investor-Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Weitere Angaben nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 
WpHG                                                                           
                                                                               
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der  
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger                             
Euro 3.976.568,00 und ist eingeteilt in 3.976.568 Stammaktien ohne Nennbetrag  
(Stückaktien). Die Aktien lauten auf den Inhaber.                              
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der     
Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der                               
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 3.976.568. Von
diesen 3.976.568 Stimmrechten ruhen derzeit                                    
insgesamt 0 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die konkrete Anzahl   
der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis                                   
zur Hauptversammlung noch verändern.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die ATOSS Software AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der               
Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten:                  
Kontaktdaten (insbesondere Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse,              
gegebenenfalls Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse des                       
vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), Informationen   
über Aktien (z. B. Anzahl der Aktien, Besitzart                                
der Aktie) und Verwaltungsdaten (z. B. die Eintrittskartennummer). Die         
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen                             
der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c                          
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung               
personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer  
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die ATOSS Software                 
AG ist rechtlich verpflichtet, eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser  
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der                                  
oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von
personenbezogenen Daten können Aktionäre sich                                  
nicht zur Hauptversammlung anmelden.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die ATOSS Software AG,          
Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, E-Mail: hauptversammlung@atoss.com,   
Telefon: +49 89 4 27 71 0                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten                                   
auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der ATOSS Software AG zur 
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der                                  
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um
typische Hauptversammlungsdienstleister, wie                                   
etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister     
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang,                             
der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft ist  
zudem unter bestimmten Umständen gesetzlich                                    
verpflichtet, personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z.B. Behörden oder   
Gerichten zu übermitteln.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden                           
Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden      
persönliche Daten über Aktionäre veröffentlicht.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts während der          
Hauptversammlung können andere Versammlungsteilnehmer                          
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die oben
genannten Daten werden in der Regel drei Jahre                                 
nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, es sei denn,  
die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall                           
im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die ATOSS Software AG oder seitens   
der ATOSS Software AG geltend gemacht werden                                   
(gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren), erforderlich.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie      
gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft                          
zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten
und die Einschränkung der Verarbeitung von                                     
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf Löschung   
von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange                                   
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche            
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art.                      
17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf  
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene                             
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). Zur       
Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail                         
an: datenschutz@atoss.com                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer               
Datenschutzaufsichtsbehörde.                                                   
                                                                               
                                                                               
Den Datenschutzbeauftragten der ATOSS Software AG erreichen Sie unter folgender
Adresse:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
Dr. Maximilian Hoffmann                                                        
                                                                               
Rosenheimer Str. 141 h                                                         
                                                                               
81671 München                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
E-Mail: datenschutz@atoss.com                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
München, im Mai 2020                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ATOSS Software AG                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Andreas F.J. Obereder Christof Leiber                                          
Vorstandsvorsitzender Vorstand                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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24.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: ATOSS Software AG                                                 

             Rosenheimer Str. 141 h                                            

             81671 München                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 89 427710                                                     

Fax:         +49 89 42771100                                                   

E-Mail:      investor.relations@atoss.com                                      

Internet:    http://www.atoss.com                                              

ISIN:        DE0005104400                                                      

WKN:         510440                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,   
             Tradegate Exchange                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1029689  24.04.2020