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ATOSS Software AG: Stärkung des Streubesitzes durch erfolgreiche Privatplatzierung von Aktien an der ATOSS Software AG
aus dem Kreis der Gründerfamilie
2021-02-25 / 07:44 CET/CEST
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München, 25.02.2021
Die Gesellschaft wurde heute darüber informiert, dass die angekündigte Privatplatzierung von 480.000 Aktien der ATOSS
Software AG durch Frau Ursula Obereder zu einem Platzierungspreis von EUR 160,00 je Aktie erfolgreich abgeschlossen
wurde. Da diese an mehrere Investoren erfolgte ist mit der Umplatzierung der Streubesitz deutlich erhöht und somit die
Liquidität in der ATOSS Software AG Aktie gestärkt worden. Zugleich behält der Gründer unverändert die Kontrolle über
die Gesellschaft. Der Gründer und Mehrheitsgesellschafter Herr Andreas F.J. Obereder hält weiterhin über die AOB Invest
GmbH mehr als 50% der Aktien der ATOSS Software AG und unterliegt wie seine Frau einer Verkaufsbeschränkung für Aktien
("Lock-up") über 180 Tage.
Kontakt
ATOSS Software AG
Christof Leiber / Vorstand
Rosenheimer Straße 141 h,
D-81671 München
Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 - 0
Fax: +49 (0) 89 4 27 71 - 100
investor.relations@atoss.com
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Luxemburg, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein
Angebot in irgendeinem Land zugrunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem
Securities Act in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom
Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act besteht.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und dem Vereinigten Königreich richtet sich die Platzierung der in
dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung).
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) Personen, die unter Artikel 19(5) der
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order')
fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,
Personengesellschaften, etc. (solche Personen zusammen, die 'Relevanten Personen')) oder (iii) Personen, an die sie
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eingegangen.
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Unternehmen: ATOSS Software AG
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February 25, 2021 01:46 ET (06:46 GMT)