Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der

asknet Solutions AG

("Gesellschaft")

mit Sitz in Karlsruhe

ISIN DE000A2E3707

WKN A2E370

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, den 5. Juli 2021, um 14:00 Uhr, in Form einer virtuellen Hauptversammlungstattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Eine Bild- und Tonübertragung (keine elektronische Teilnahme) der gesamten Hauptversamm- lung wird für unsere Aktionäre und Aktionärsvertreter live im Internet unter der Adresse

https://asknet-solutions.com/de/investoren/jahreshauptversammlungen.html

über den Link "Aktionärsportal" erfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt aus- schließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesell- schaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Vincenz-Prießnitz-Str. 3, 76131 Karls- ruhe.

  1. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der asknet Solutions AG zum

31. Dezember 2020, des Lageberichts über die Lage der Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezem- ber 2020 durch Beschluss vom 25. Mai 2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesord- nungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge- schäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mit- gliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder abstimmen zu lassen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mit- gliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder abstimmen zu lassen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Karlsruhe, zum Abschlussprüfer und Konzern- abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
  4. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder sowie neuer Ersatzmitglieder
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung

gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitge- rechnet. Die Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit bestimmen.

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung ist eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern möglich. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, so ist gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung auf der nächsten Hauptversammlung ein neues Aufsichtsratsmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds zu wählen, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit nicht abweichend bestimmt. Die Hauptversammlung kann für die von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder Ersatz- mitglieder wählen, die in der bei der Wahl festzulegenden Weise Mitglieder des Auf- sichtsrats werden, wenn Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden.

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Aston Fallen, Herr Thomas Garrahan und Herr Matthew Baile haben ihr Amt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung niedergelegt. Die Ersatzmitglieder, Herr Jörn Matuszewski, Herr Patrick Girod und Herr Brian McConville haben erklärt, für das Amt des Aufsichtsratsmitglieds nicht zur Verfü- gung zu stehen. Vor diesem Hintergrund sollen drei neue Aufsichtsratsmitglieder für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Zudem sollen drei Ersatzmitglieder gewählt werden.

  1. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
    1. Herrn Massimiliano Iuliano, wohnhaft in Ettingen, Schweiz, Vorsitzender des Ver- waltungsrat der Smith Circle AG,
    2. Herrn Manfred Danner, wohnhaft in Moos (Niederbayern), COO und CFO der Mountain Alliance AG und
    3. Herrn Andreas Lammel, wohnhaft in Bad Schwalbach, Head of Paying Agency bei der CACEIS Bank - German Branch,

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

  1. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, für den Fall des Ausscheidens eines oder mehrerer der vorstehend unter a) zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit, fol- gende Personen als Ersatzmitglieder zu wählen:
    1. Herrn Norman Hansen, wohnhaft in Paris, Verwaltungsrat der Good Cause Capital AG, Schweiz ("erstes Ersatzmitglied")
    2. Herr Luis Tavares Bravo, wohnhaft in Barreiro, Portugal, Leiter des Bereichs In- vestment Advisory & Global Solutions to Key Clients bei der Bison Bank ("zweites Ersatzmitglied") und
  1. Frau Svetlana Klochko, wohnhaft in Moskau, Leiterin des Bereiches Corporate Ban- king der AO Citibank in Moskau ("drittes Ersatzmitglied")

Das erste Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn eines der gewählten Aufsichts- ratsmitglieder vor Ablauf seiner regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Sollte das erste Ersatzmitglied bereits für ein anderes gewähltes Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt sein, nicht für ein Aufsichtsratsmandat zur Verfügung stehen oder sein Mandat vor Ablauf der regulären Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds enden und die Hauptversammlung nicht zuvor einen Nachfolger wählen, rückt das zweite Ersatzmitglied an seiner Stelle in den Aufsichtsrat nach. Sollte das zweite Ersatzmitglied bereits für ein anderes gewähltes Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt sein, nicht für ein Aufsichtsratsmandat zur Verfügung stehen oder sein Mandat vor Ablauf der regulären Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds en- den und die Hauptversammlung nicht zuvor einen Nachfolger wählen, rückt das dritte Ersatz- mitglied an seiner Stelle in den Aufsichtsrat nach.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds ablaufen würde.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung jeweils im Wege der Einzelabstimmung sowohl über die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder als auch der Ersatzmitglieder abstimmen zu las- sen.

II. Weitere Angaben

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und

die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie("COVID-19-Gesetz").

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet unter

https://asknet-solutions.com/de/investoren/jahreshauptversammlungen.html

Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das dazugehörige Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer sowie das individuelle Zugangspasswort können den mit der Einladung übersandten Unterlagen entnommen werden.

Es besteht keine Möglichkeit, dass Aktionäre im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort der Versammlung und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen. Es ist für Aktionäre nicht möglich, sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erfolgt wie nachstehend näher bestimmt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12.1 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung bei der Gesellschaft bis spätestens 28. Juni 2021, 24:00 Uhr (maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung) unter folgender Adresse angemeldet haben:

asknet Solutions AG

c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg

Telefax: +49 40 6378 5423

E-Mail: hv@ubj.de

Es ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung seines vollständigen Namens oder seiner vollständigen Firma, wie im Aktienregister eingetragen.

Die Anmeldung kann auch über das Internet durch Nutzung des passwortgeschützten

Aktionärsportalsunterhttps://asknet- solutions.com/de/investoren/jahreshauptversammlungen.htmlüber den Link "Aktionärsportal" ab dem 7. Juni 2021 erfolgen. Den Onlinezugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und des dazugehörigen Zugangspasswortes.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Gemäß § 12.2 der Satzung finden Umschreibungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten fünf Tagen vor der Hauptversammlung, d.h. im Zeitraum vom Ablauf des 29. Juni 2021 (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenannter "Technical Record Date") bis zum Schluss der Hauptversammlung, (sogenannter

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asknet Solutions AG published this content on 02 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 June 2021 17:38:03 UTC.