artec technologies AG

Diepholz

WKN 520 958

ISIN DE 0005209589

Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung am

Freitag, den 9. Juli 2021 um 10 Uhr.

Eine Bild- und Tonübertragung (keine elektronische Teilnahme) der gesamten Hauptver- sammlung wird live im Internet unter der Adresse

https://www.artec.de unter der Rubrik "Investor Relations" und weiter "Hauptver-

sammlung"

erfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der artec technologies AG, Mühlenstraße 15-18, 49356 Diepholz.

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TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit Bericht des Aufsichtsrats
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Ge- schäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Kohl & Zerhusen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 49439 Steinfeld

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldver- schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Mit Blick auf zukünftiges Unternehmenswachstum und etwaige sonstige Finanzie- rungsmaßnahmen strebt der Vorstand der Gesellschaft ein hohes Maß an Flexibi- lität für eventuelle Kapitalmaßnahmen an. Die von der ordentlichen Hauptver- sammlung der Gesellschaft am 3. Juni 2016 unter dem Punkt 6 der Tagesordnung beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuld- verschreibungen ist am 31. Mai 2021 ausgelaufen. Daher soll eine neue Ermächti- gung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschrei- bungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) so- wie zum Ausschluss des Bezugsrechts in dem rechtlich zulässigen Umfang geschaf- fen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Volumen

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2026 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten (gemeinsam nachfolgend auch "Schuldverschreibungen" genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis

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zu 1.430.825 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem an- teiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 1.430.825,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder künftigem genehmigten Kapital und/oder aus Barkapitalerhö- hung und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Baraus- gleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen.

  1. Gegenleistung

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistungen und auch gegen Sachleis- tungen begeben werden, sofern der Wert der Sachleistung den Ausgabepreis er- reicht. Die Schuldverschreibungen können ferner unter Beachtung des zulässigen maximalen Gesamtnennbetrages außer in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden.

  1. Laufzeit

Die Schuldverschreibungen können mit oder ohne Laufzeit begeben werden.

  1. Ausgabe durch Konzerngesellschaft

Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der artec technologies AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die artec technologies AG unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 75 % beteiligt ist; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die jeweiligen Wandel- und/oder Optionsschuld- verschreibungen und/oder die Genussrechte zu übernehmen und den Inhabern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten Options - bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

  1. Bezugsrecht

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären ein gesetzliches Bezugsrecht zu, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden Regelun- gen ausgeschlossen wird. Werden die Schuldverschreibungen von einer Konzern- gesellschaft ausgegeben wie vorstehend unter d) beschrieben, so ist die Gesell- schaft verpflichtet, die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts an die Aktionäre sicher zu stellen, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden Rege- lungen ausgeschlossen wird. Die Schuldverschreibungen können auch einem Emis- sionsmittler mit der Verpflichtung angeboten werden, sie den Aktionären zum Be- zug anzubieten.

  1. Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

  1. um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
  2. um die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder die Genussrechte, die mit einem Wandlungs- oder Bezugsrecht versehen sind, einzelnen Investoren zur Zeichnung anzubieten, soweit unter ent- sprechender Beachtung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG der Anteil der auf- grund dieser Schuldverschreibungen auszugebenden Aktien 10 % des bei

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Wirksamwerden dieser Ermächtigung und bei der Beschlussfassung über die Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht über- steigt und der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den nach aner- kannten Methoden der Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Er- mächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder ent- sprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bezie- hungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetz- lich geboten ist;

  1. um die Genussrechte ohne Wandlungs- oder Bezugsrecht einzelnen In- vestoren zur Zeichnung anzubieten, soweit der Ausgabepreis den nach anerkannten Methoden der Finanzmathematik ermittelten theoreti- schen Marktwert der Genussrechte nicht wesentlich unterschreitet und soweit die Genussrechte lediglich obligationsähnlich ausgestaltet sind, d. h. weder mitgliedschaftsähnliche Rechte noch Wandlungs- oder Bezugs- rechte auf Aktien der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liqui- dationserlös gewähren und sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende richtet;
  2. soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Umtausch- und Bezugs- rechten, die von der Gesellschaft oder Konzernunternehmen der Gesell- schaft auf Aktien der Gesellschaft eingeräumt wurden, in dem Umfang ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen, die nach dieser Ermächti- gung ausgegeben werden, zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ih- res Wandlungs- oder Bezugsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer etwaigen Wandlungspflicht zustünde (Verwässerungsschutz), oder
  3. soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldver- schreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten, begeben werden und der Ausschluss des Bezugsrechts im überwiegenden Interesse der Gesell- schaft liegt.
  1. Bezugspreis, Verwässerungsschutz

Bei Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Bezugsrecht ist ein Umtausch- oder Bezugsverhältnis festzu- legen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer einzelnen Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nenn- betrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch den festgesetz- ten Wandlungspreis für eine Aktie ergeben. Diese Regelungen gelten entspre- chend für das Bezugsverhältnis. Der jeweils festzusetzende Wandlungs-/Options-

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oder Bezugspreis für eine Aktie muss mindestens 80 % des durchschnittlichen Bör- senkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der Schuldverschreibun- gen in der Eröffnungsauktion im XETRA®-Handel an der Frankfurter Wertpapier- börse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft nicht stattfindet, derje- nigen Börse an der in diesen 10 Börsenhandelstagen die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in Summe gehandelt wurden, betragen.

Für den Fall, dass die Gesellschaft während der Laufzeit der nach dieser Ermächti- gung ausgegebenen Schuldverschreibungen unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen, einschließlich Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, mit Umtausch- oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgibt, ohne dass zugleich auch den Inhabern der nach diesem Beschluss ausgegebenen und mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht versehenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihres Umtausch- oder Bezugsrechts zustehen würde, können in den Ausgabebedingungen der Schuldverschreibungen insbeson- dere die nachfolgenden Regelungen vorgesehen werden (Verwässerungsschutz- klausel):

  1. Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Gewährung von sonstigen Bezugs- rechten
    Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen unter Gewährung von Be- zugsrechten oder der Gewährung von sonstigen Bezugsrechten wird der Wandlungspreis um den Bezugsrechtswert ermäßigt.
    Der "Bezugsrechtswert" entspricht dabei (i) dem durchschnittlichen Bör- senkurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an den letzten 10 Börsenhandelstagen der Bezugsrechte in der Eröffnungsauktion im XE- TRA®-Handel (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesell- schaft nicht stattfindet, eines solchen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse, oder, sofern weder ein XETRA®-Handel in Aktien der Gesellschaft noch ein Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapier- börse stattfindet, derjenigen Börse an der in diesen 10 Börsenhandelsta- gen die meisten Aktien (Anzahl) der Gesellschaft in Summe gehandelt wurden oder, soweit ein Handel mit Bezugsrechten im XETRA®-Handel oder im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse nicht stattfindet, (ii) dem von der in den Ausgabebedingungen fest- gesetzten Wandlungsstelle oder Bezugsstelle nach finanzmathemati- schen Methoden ermittelten Wert des Bezugsrechts.
  2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
    Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich das zur Sicherung des Wandlungsrechts bestehende bedingte Kapital im glei- chen Verhältnis wie das Grundkapital (§ 218 AktG). Den Anleihegläubi- gern werden bei Ausübung ihres Wandlungsrechts so viele zusätzliche Ak- tien zur Verfügung gestellt, als hätten sie ihr Wandlungsrecht zum Zeit- punkt der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bereits ausgeübt.

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artec technologies AG published this content on 25 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 01 June 2021 07:33:04 UTC.