Argo, führender Kryptowährungs-Miner mit Sitz im Vereinigten Königreich (LSE:ARB), hat einen Wertpapierkaufvertrag für eine Privatplatzierung seiner Stammaktien („Stammaktien“) bei bestimmten institutionellen Investoren abgeschlossen, mit der ein Bruttoerlös von 22,4 Millionen GBP erzielt wird (die „Privatplatzierung“). Im Rahmen der Privatplatzierung wird das Unternehmen 28 Millionen Stammaktien (die „platzierten Aktien“) zu einem Kaufpreis von 0,80 GBP pro Stammaktie ausgeben. Die Privatplatzierung ist auf jene bestimmten institutionellen Investoren beschränkt, die bereits gezeichnet haben, und diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.

H.C. Wainwright & Co. ist alleiniger Platzierungsagent für die Privatplatzierung.

Der Nettoerlös der Privatplatzierung wird vom Unternehmen für das Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke verwendet, darunter den Ausbau der Mining-Kapazität des Unternehmens im ersten und zweiten Quartal 2021 durch den Kauf von zwei führenden Herstellern. Die neue erweiterte Mining-Hardware wird voraussichtlich zwischen Februar und Juni stufenweise in den Anlagen von Core Scientific in den Vereinigten Staaten installiert und soll planmäßig bis Juni 2021 vollständig einsatzbereit sein. Die Erweiterung wird die installierte Rechenleistung des Unternehmens um rund 610 Petahash steigern, sodass sie bis Ende des zweiten Quartals 2021 insgesamt 1.685 Petahash bzw. 1.68 Exahash betragen wird.

Es wird ein Antrag auf Zulassung der platzierten Aktien zum Standardsegment der Official List und zum Handel am Main Market der Londoner Börse gestellt. Die Zulassung und der Abschluss der Privatplatzierung werden voraussichtlich am oder um den 21. Januar 2021 erfolgen. Die platzierten Aktien werden gleichrangig mit den bestehenden Stammaktien des Unternehmens sein.

Nach der Zulassung wird die Gesamtzahl der ausgegebenen Stammaktien 355.828.456 und die Gesamtzahl der Stimmrechte somit 355.828.456 betragen. Die Aktionäre können diese Zahl als Nenner für die Berechnungen verwenden, mit denen sie ermitteln können, ob sie gemäß den Offenlegungsleitlinien und Transparenzregeln der FCA verpflichtet sind, ihre Beteiligung oder eine Änderung ihrer Beteiligung am Aktienkapital des Unternehmens zu melden.

Haftungsausschlüsse:

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“, die durch Wörter wie „können“, „werden“, „wahrscheinlich“, „sollten“, „erwarten“, „antizipieren“, „zukünftig“, „planen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „Ziel“, „anstreben“, „schätzen“, „projizieren“, „fortsetzen“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind weder historische Tatsachen noch Zusicherungen zukünftiger Leistungen. Sie beruhen stattdessen lediglich auf den aktuellen Einschätzungen, Erwartungen und Annahmen des Unternehmens in Bezug auf die künftige Geschäftsentwicklung, künftigen Plänen und Strategien, Prognosen, erwarteten Ereignissen und Trends, die Wirtschaft und sonstigen Bedingungen in der Zukunft. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen auf die Zukunft beziehen, unterliegen sie ihrer Natur nach Ungewissheiten, Risiken und Änderungen der Verhältnisse, die schwer vorherzusagen sind und von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Die Informationen in dieser Pressemitteilung über zukünftige Pläne und Ziele des Unternehmens, einschließlich der Erwartung, die Privatplatzierung abzuschließen und die voraussichtliche Verwendung der Erlöse aus der Privatplatzierung, sind zukunftsgerichtete Informationen. Die tatsächlichen Ergebnisse und die Finanzlage des Unternehmens können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Angaben abweichen. Daher sollten Sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse und unsere Finanzlage wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, sind unter anderem marktbezogene und andere Bedingungen, die wesentlichsten Risiken und Ungewissheiten, die in den in unserem Jahresbericht und unserer Jahresrechnung zum 31. Dezember 2019 und unserem Zwischenbericht zum 30. Juni 2020 aufgeführten Risikofaktoren enthalten sind.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch dürfen die Wertpapiere in einer Jurisdiktion verkauft werden, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Jurisdiktion unrechtmäßig wäre. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die angebotenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung registriert und die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht ohne vorherige Registrierung gemäß den bundes- und einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen der USA oder einer Ausnahmeregelung von dieser Registrierungspflicht in den USA angeboten oder verkauft werden.

Über Argo:
Argo Blockchain plc ist ein weltweit führendes Unternehmen für Kryptowährungs-Mining. Seine zu den größten und effizientesten zählenden Anlagen werden mit sauberer Energie betrieben. Es hat seinen Hauptsitz in London, Vereinigtes Königreich, und ist am Main Market der Londoner Wertpapierbörse unter dem Kürzel ARB gelistet.

argoblockchain.com

Hier erhalten Sie einen Eindruck der größten Anlage von Argo in Quebec:
https://youtu.be/LDWWaZ75Zbk

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