Berlin (Reuters) - Das Bundeskartellamt schöpft seine neuen Möglichkeiten aus und nimmt nach anderen Konzernen nun auch Apple unter die Lupe.

Es sei ein Verfahren zur Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung eingeleitet worden, teilten die Bonner Wettbewerbshüter am Montag mit. Ein Anhaltspunkt dafür könne ein sich über mehrere Märkte erstreckendes Ökosystem sein. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: "Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat." Schließlich stelle der US-Konzern auch Tablets, Computer, Kopfhörer und Uhren her und vertreibe Dienstleistungen.

Die Bonner leiten das Verfahren gegen Apple auf Basis ihrer nach Änderungen im Wettbewerbsrecht gestärkten Rolle ein. Die im Januar in Kraft getretenen Regelungen ermöglichen es der Behörde, in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte Praktiken untersagen. Der iPhone-Hersteller fehlte noch im Reigen der US-Technologiekonzerne Facebook, Amazon und Google, denen das Kartellamt bereits auf die Finger schaut. Für Apple dürfte es nicht dabei bleiben: Die Behörde gab an, ein weiteres Verfahren hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen zu prüfen. Diesbezüglich lägen verschiedene Beschwerden vor, etwa gegen die Gebühr von bis zu 30 Prozent des erzielten Umsatzes, die Apple von App-Entwicklern verlangt, oder gegen die für App-Anbieter geltenden Tracking-Einschränkungen im neuen Apple-Betriebssystem.

Apple kündigte an, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und einen offenen Dialog zu führen. Zugleich verwies der Konzern auf die Rolle, die das Unternehmen in Deutschland spielt. So will Apple in den nächsten drei Jahren mehr als eine Milliarde Euro investieren und errichtet bis Ende 2022 das Europäische Zentrum für Chip-Design in München.