SAN JOSE (dpa-AFX) - Die einstige Vorzeigeunternehmerin Elizabeth Holmes ist von US-Geschworenen des Betrugs an mehreren ihrer Investoren schuldig gesprochen worden. Der Schuldspruch betrifft allerdings nur vier von insgesamt elf Anklagepunkten, wie unter anderem das "Wall Street Journal" und der Finanzdienst Bloomberg am Montag (Ortszeit) aus dem Gerichtssaal im kalifornischen San Jose berichteten. Holmes hatte das letztlich gescheiterte Bluttest-Start-up Theranos gegründet und mehrere hundert Millionen Dollar bei Investoren eingenommen. Sie wies den Betrugsvorwurf stets zurück.

Das große Versprechen von Theranos war, Bluttests zu revolutionieren: Nur wenige Tropfen aus dem Finger sollten reichen, um auch umfangreiche Analysen durchzuführen. Die Gesamtbewertung von Theranos erreichte in den Finanzierungsrunden bis zu neun Milliarden Dollar, auch das Vermögen von Holmes betrug damit zumindest auf dem Papier mehrere Milliarden Dollar. Die heute 37-Jährige wurde als Visionärin gefeiert und in Presseartikeln mit Apple-Gründer Steve Jobs verglichen - was von ihrer Vorliebe für schwarze Rollkragenpullover noch unterstützt wurde.

Unter anderem die Drogerie-Kette Walgreens stieg ein und gewährte Platz für Theranos-Bluttests in ihren Läden. Wie sich jedoch herausstellte, funktionierte die Theranos-Technologie nie ausreichend verlässlich. So wurden die Tests nicht mit eigenen Maschinen der Firma, sondern mit Labortechnik anderer Hersteller durchgeführt. Die Anklage warf Holmes vor, Geldgeber bewusst hinters Licht geführt zu haben, um an die Investitionen zu kommen. Die Geschworenen sahen das den US-Medienberichten zufolge im Falle von drei Geldspritzen bestätigt - und sprachen Holmes in einem weiteren Anklagepunkt auch der Verschwörung zum Betrug schuldig.

Holmes sagte in dem Prozess aus, sie habe aufrichtig an die Technologie geglaubt, sei als Chefin aber nicht über alle Probleme informiert worden. Für eine Verurteilung mussten die Ankläger die Geschworenen überzeugen, dass Holmes gezielt falsche Angaben gemacht habe. Bei drei Anklagepunkten konnten sich die Geschworenen nicht auf das nötige einstimmige Votum einigen, wie sie wenige Stunden vor dem Urteil mitteilten./so/DP/zb