BERLIN (dpa-AFX) - Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Dieses Ziel verfolgt die fünfte Geldwäscherichtlinie der EU, deren Umsetzung der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen hat. Das Reformpaket benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats.

Wenn die Länderkammer den Weg ebenfalls frei macht, gibt es für Notare und Makler im Immobilienbereich verschärfte Pflichten beim Melden von Verdachtsfällen. Sie gelten künftig auch bei der Vermittlung von Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10 000 Euro. Im Handel mit Edelmetallen soll es ebenfalls erhebliche Geldwäscherisiken geben, weshalb hier die Grenze für Verdachtsmeldungen von 10 000 Euro auf 2000 Euro sinkt. Meldepflichten für Kunsthändler werden auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser ausgeweitet.

Sogenannte Transparenzregister sollen es zudem schwerer machen, die wirklichen Besitzverhältnisse von Unternehmen über Strohmänner zu verschleiern. Zudem soll die Anti-Geldwäsche-Einheit beim Zoll mehr Kompetenzen erhalten. Mit diesem Maßnahmenbündel will man verhindern, dass illegale Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und dadurch terroristische Netzwerke finanziert werden.

In der abschließenden Parlamentsdebatte beklagten allerdings mehrere Abgeordnete, dass der Apple-Konzern und die US-Botschaft im Kanzleramt interveniert hätten, um das Gesetz in letzter Minute zu verhindern. Hintergrund ist eine Regelung, wonach großen Digitalplattformen ihre Schnittstellen für Zahlungsdienste und Apps öffnen müssen - das betrifft auch die Bezahlplattform Apple Pay./ax/DP/he