FRANKFURT (Dow Jones)--Nach Amazon, Facebook und Google hat das Bundeskartellamt nun auch Apple wegen seiner Marktposition ins Visier genommen. Nach Angaben der Behörde wurde ein Verfahren nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet.

Das Verfahren der ersten Stufe dient zur Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung. "Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen."

In einem möglichen weiteren Verfahren will sich das Kartellamt konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer ansehen. Es lägen verschiedene Beschwerden gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor, so die Behörde. Dabei gehe es etwa um die Tracking-Einschränkungen mit dem Betriebssystems iOS 14.5 und die ausschließliche Vorinstallation von konzerneigenen Anwendungen. Darüber hinaus kritisieren App-Entwickler den Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe (IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent.

Basis für die Untersuchung ist die im Januar in Kraft getretene zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz), die der Behörde ein früheres und effektiveres Eingreifen insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne erlaubt. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Im Januar wurde ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet, im Mai gegen Amazon und Google.

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June 21, 2021 06:21 ET (10:21 GMT)