EANS-Adhoc: ANDRITZ: Veröffentlichung des Beschlusses des Vorstands und des
Aufsichtsrats von einer Rückerwerbsermächtigung Gebrauch zu machen

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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkauf
16.10.2020

Graz -

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 23. März 2018

  2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 26. März
     2018 über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
     andritz.com.

  3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 5. November
     2020 (= Ende Sperrfrist für Q1-Q3 2020 Ergebnisse) bis 1. Februar 2021 (=
     Beginn Sperrfrist für Gesamtjahr 2020); Aktiengattung, auf die sich das
     Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ
     AG.

  4. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf
     Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT0000730007), das
     entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft
     von 0,96%.

  5. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital.
     Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10%
     über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
     vorangegangenen zehn Handelstage liegen.

  6. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf
     über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es
beim
     Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder
     allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines
     Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der
     ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener
     Börse statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs
nicht
     unterbreitet. Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für
     Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 23. März
2018,
     insbesondere die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie
     an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als
     Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet
     keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die
     erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines
     Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
     Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
     verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin
     Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs.
1
     VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die
     Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von
     Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen
     einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien
     wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.

  7. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung
     der Emittentin: keine.

  8. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
     Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen
     Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
     Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls
     der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
     einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:

     Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten
     Aktienoptionsprogramms wurden rund 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE
     insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt, aktuell nehmen noch 97
     Führungskräfte teil und verfügen über insgesamt 909.000 Optionen.
Davon
     entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des
     Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je
     berechtigter Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach
     Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands
     jeweils 37.500. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

     Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 genehmigten
     Aktienoptionsprogramms wurden rund 125 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE
     insgesamt 948.500 Aktienoptionen zugeteilt. Davon entfallen insgesamt
     187.500 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf
     leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft
     gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000,
für
     die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Seit Zuteilung der Optionen
     gab es weder bei der Zahl der teilnehmenden Führungskräfte noch bei der
     Gesamtzahl der zugeteilten Optionen Änderungen. Jede Aktienoption
     berechtigt zum Bezug einer Aktie.

     Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das
     Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV
unverzüglich
     bekannt geben.

  9. Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen
     erfolgt ausschließlich über die Homepage der ANDRITZ AG: andritz.com.





Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:       welcome@andritz.com
WWW:         www.andritz.com
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     ATX, WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch