OSRAM AG

EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung                       
ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG   
                                                                               
20.05.2022 / 17:40                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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ams-OSRAM AG                                                                   
Premstätten, FN 34109 k                                                        
ISIN AT0000A18XM4                                                              
("Gesellschaft")                                                               
                                                                               
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG                 
für Freitag, den 24. Juni 2022, um 10.00 Uhr Wiener Zeit,                      
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG                           
ist 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30.                                     
                                                                               
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG                                    
                                                                               
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und                
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)                    
                                                                               
Die Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am 24. Juni 2022 wird auf Grundlage von §
1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der    
COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter              
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer
als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Aufgrund entsprechender         
Vorlaufzeiten für die Organisation der ordentlichen Hauptversammlung und der im
Zeitpunkt ihrer Vorbereitung nach wie vor bestehenden pandemiebedingten        
Unsicherheiten hat der Vorstand nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger    
Abwägung beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne        
physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Dies wird auch vom Aufsichtsrat der
Gesellschaft unterstützt.                                                      
                                                                               
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung  
der ams-OSRAM AG am 24. Juni 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme   
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht       
physisch anwesend sein können.                                                 
                                                                               
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer          
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Stellvertreters des        
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer  
Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier   
von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 8141   
Premstätten, Tobelbaderstraße 30, statt.                                       
                                                                               
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle               
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu bestimmten Änderungen 
gegenüber Präsenz-Hauptversammlungen, die in dieser Einberufung und den        
verwiesenen Dokumenten dargestellt werden.                                     
                                                                               
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht   
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der         
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4   
COVID-19-GesV.                                                                 
                                                                               
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären  
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die    
E-Mail-Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern   
die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß  
Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben.                                                          
                                                                               
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet                                
                                                                               
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 
4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.   
                                                                               
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche         
Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.                                
                                                                               
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der virtuellen Hauptversammlung am   
24. Juni 2022 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten       
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie  
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im
Internet unter ams-osram.com/general-meeting teilnehmen. Eine Anmeldung oder   
ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.         
                                                                               
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im      
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und      
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und     
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der   
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.                           
                                                                               
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle          
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine          
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die        
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär    
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf     
hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen             
Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre  
zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).                                    
                                                                               
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV  
("Teilnahmeinformation") hingewiesen.                                          
                                                                               
II. TAGESORDNUNG                                                               
                                                                               
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und                          
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,  
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten   
Berichts für das Geschäftsjahr 2021                                            
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2021                                                             
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2021                                                         
                                                                               
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2022                                                                           
                                                                               
5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht                                 
                                                                               
6. Wahlen in den Aufsichtsrat                                                  
                                                                               
                                                                               
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE                                                                  
                                                                               
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG        
spätestens ab 3. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter        
ams-osram.com/general-meeting zugänglich:                                      
                                                                               
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für   
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 
COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"),                                        
                                                                               
- Jahresabschluss mit Lagebericht,                                             
                                                                               
- Corporate-Governance-Bericht,                                                
                                                                               
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,                                     
                                                                               
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,                                          
                                                                               
- Vergütungsbericht,                                                           
                                                                               
- Bericht des Aufsichtsrats,                                                   
                                                                               
jeweils für das Geschäftsjahr 2021;                                            
                                                                               
- Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu                 
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;                    
                                                                               
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6;                     
                                                                               
- Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4     
COVID-19-GesV;                                                                 
                                                                               
- Frageformular;                                                               
                                                                               
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht;                                   
                                                                               
- vollständiger Text dieser Einberufung.                                       
                                                                               
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER              
HAUPTVERSAMMLUNG                                                               
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur      
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der             
COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am   
Ende des 14. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").          
                                                                               
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen   
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur  
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der           
Gesellschaft nachweist.                                                        
                                                                               
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine              
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens  
am 21. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der         
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:                        
                                                                               
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform                   
                                                                               
Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG                                              
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH                                              
Köppel 60                                                                      
8242 St. Lorenzen/Wechsel                                                      
                                                                               
Per SWIFT: GIBAATWGGMS                                                         
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)   
                                                                               
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung    
gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt                                                
                                                                               
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-86                                             
Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at                            
(Depotbestätigungen im Format PDF)                                             
                                                                               
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die    
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des         
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.                          
                                                                               
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu     
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu          
veranlassen.                                                                   
                                                                               
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                        
                                                                               
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG                                              
                                                                               
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem   
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
                                                                               
                                                                               
- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr       
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),                   
                                                                               
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register 
und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt   
wird,                                                                          
                                                                               
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4  
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),                            
                                                                               
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,           
                                                                               
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.          
                                                                               
Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,    
Schweiz, akzeptiert.                                                           
                                                                               
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der     
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 14. Juni 2022   
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.                                             
                                                                               
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache              
entgegengenommen.                                                              
                                                                               
V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI             
EINZUHALTENDE VERFAHREN                                                        
                                                                               
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach      
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der    
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung            
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu      
bestellen.                                                                     
                                                                               
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines    
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am 24. Juni
2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen         
Stimmrechtsvertreter erfolgen.                                                 
                                                                               
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet 
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:                       
                                                                               
(i) Notar Dr. Walter Pisk                                                      
Öffentlicher Notar                                                             
Raubergasse 20, 8010 Graz                                                      
E-Mail: pisk.ams-osram@hauptversammlung.at                                     
                                                                               
(ii) Rechtsanwältin Dr. Agnes Arlt                                             
Ebendorferstraße 6/10                                                          
1010 Wien                                                                      
E-Mail: arlt.ams-osram@hauptversammlung.at                                     
                                                                               
(iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier                                       
Dragonerstraße 54                                                              
4600 Wels                                                                      
E-Mail: stossier.ams-osram@hauptversammlung.at                                 
                                                                               
(iv) Notar MMag. Dr. Arno Weigand                                              
Öffentlicher Notar                                                             
Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien                                      
E-Mail: weigand.ams-osram@hauptversammlung.at                                  
                                                                               
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die  
Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der               
Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung nicht zulässig und einer solchen  
anderen Person wird kein Zugang zur virtuellen Hauptversammlung gewährt werden 
können.                                                                        
                                                                               
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com ein eigenes                 
Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu     
verwenden.                                                                     
                                                                               
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten  
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu   
beachten.                                                                      
                                                                               
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich    
ausgeschlossen.                                                                
                                                                               
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119    
AKTG                                                                           
                                                                               
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG                  
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien  
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die            
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  
dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 3. Juni 2022 
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse        
ams-OSRAM AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M.        
Fazekas, MBL, Vice President & Head of Legal Global, oder wenn per E-Mail mit  
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com 
oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet       
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden            
Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur
oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei  
unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text anzugeben ist.                             
                                                                               
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt       
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst    
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung    
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber  
der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht  
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die   
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf        
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.                                   
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)          
verwiesen.                                                                     
                                                                               
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG         
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu   
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt  
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den   
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer    
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im      
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht     
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Juni 2022 (24:00   
Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, Tobelbader Straße 
30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, Vice President & Head of 
Legal Global, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com, wobei   
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen    
ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG  
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die    
Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch           
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der   
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in      
deutscher Sprache abgefasst sein.                                              
                                                                               
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §  
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als   
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,   
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf     
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.                                   
                                                                               
Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von Aktionären 
gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den          
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person der           
Gesellschaft in Textform spätestens bis 14. Juni 2022 zugehen müssen und von   
der Gesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der             
Internetseite der Gesellschaft (ams-osram.com) zugänglich gemacht werden       
müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen
werden darf.                                                                   
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)          
verwiesen.                                                                     
                                                                               
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG                                          
                                                                               
Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen     
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:                                       
                                                                               
Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus      
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewählten          
Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten      
Mitgliedern.                                                                   
                                                                               
Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.                            
                                                                               
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der      
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter  
erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur       
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.          
                                                                               
Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der             
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom         
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter).  
Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus vier Frauen und vier Männern 
zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertreter sind derzeit    
eine Frau und drei Männer. Dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird  
somit bisher entsprochen.                                                      
                                                                               
Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die          
Aufsichtsratsmandate von Herrn Mag. Hans Jörg Kaltenbrunner, Herrn Michael     
Grimm, Frau Yen Yen Tan, Frau Univ.-Prof. Dr. Monika Henzinger, Herrn Kin Wah  
Loh und Herrn Brian M. Krzanich aus.                                           
                                                                               
Von sechs Mitgliedern wäre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem          
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.               
                                                                               
4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG                                
                                                                               
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über         
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen          
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht  
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem  
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den         
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.                                     
                                                                               
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger              
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem         
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre        
Erteilung strafbar wäre.                                                       
                                                                               
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der       
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die    
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter
(Punkt V. der Einberufung).                                                    
                                                                               
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrechtund das Rederecht 
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege   
der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des  
Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die       
E-Mail-Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann.      
                                                                               
Die Aktionäre werden gebeten, möglichst alle Fragen bereits im Vorfeld in      
Textform per E-Mail an die Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at zu     
übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor   
der Hauptversammlung, das ist der 21. Juni 2022, bei der Gesellschaft          
einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller      
Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen.                                                    
                                                                               
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und      
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.                           
                                                                               
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der  
Gesellschaft unter ams-osram.com/general-meetingabrufbar ist. Wenn dieses      
Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma,               
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden                 
E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die       
Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten   
wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem                           
E-Mail anzugeben.                                                              
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden     
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.                 
                                                                               
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der    
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.      
                                                                               
5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG              
                                                                               
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -           
berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG  
und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem    
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.                                     
                                                                               
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen      
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen                
Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.                                  
                                                                               
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt   
IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.             
                                                                               
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der       
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.      
                                                                               
6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung                             
                                                                               
Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer   
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls          
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden                     
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen                         
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen                 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen.                                               
                                                                               
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die        
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist   
somit Art. 6 (1) c) DSGVO.                                                     
                                                                               
Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die      
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung      
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken   
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche          
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der   
ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM AG mit diesen      
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung             
abgeschlossen.                                                                 
                                                                               
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden        
Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und                  
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem         
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene                  
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin  
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene 
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des           
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).               
                                                                               
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald   
sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr    
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere           
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich       
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer-
und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche 
von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG gegen Aktionäre
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und  
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit               
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten  
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.                                   
                                                                               
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,                
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung   
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel  
III der DSGVO.                                                                 
                                                                               
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:                                         
ams-OSRAM AG                                                                   
Datenschutzbeauftragter                                                        
Tobelbader Straße 30                                                           
8141 Premstätten                                                               
E-Mail: privacy@ams-osram.com                                                  
                                                                               
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der        
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der ams-OSRAM AG unter              
ams-osram.com/privacy-policy zu finden.                                        
                                                                               
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE                                              
                                                                               
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das      
Grundkapital der Gesellschaft EUR 274.289.280,00 und ist zerlegt in 274.289.280
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der        
virtuellen Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält 13.078.954 eigene Aktien per
30. April 2022. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge per 30. April 2022 261.210.326   
Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur     
Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser       
bekannt gegeben werden. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.             
                                                                               
2. Keine physische Anwesenheit                                                 
                                                                               
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der     
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der            
COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich
zugelassen sind.                                                               
                                                                               
Premstätten, im Mai 2022                                                       
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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20.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch EQS Group AG. www.eqs.com                                                
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: ams-OSRAM AG                                                      

             Tobelbader Straße 30                                              

             8141 Premstaetten                                                 

             Österreich                                                        

Telefon:     +43 3136 500-0                                                    

E-Mail:      investor@ams-osram.com                                            

Internet:    https://ams-osram.com/                                            

ISIN:        AT0000A18XM4                                                      

WKN:         A118Z8                                                            

Börsen:      Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart,         
             Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Dritter Markt (MTF))   

EQS News ID: 1358015                                                           







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1358015  20.05.2022