ams-OSRAM AG

Premstätten, FN 34109 k

ISIN AT0000A18XM4

("Gesellschaft")

E i n b e r u f u n g

der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG

am Freitag, den 23. Juni 2023, um 10.00 Uhr,

in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

  1. Tagesordnung
  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
  4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
  5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
  6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat
  8. Beschlussfassung über den Widerruf des Genehmigten Kapitals 2021
  9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen oder Gewinnschuldverschreibungen, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente
  10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten
    [Bedingtes Kapital 2023 für Finanzinstrumente]
  11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
    1. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals,

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auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

  1. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
  2. das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen

12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 17 "Virtuelle Hauptversammlung"

  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF

DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 2. Juni 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meetingzugänglich:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Corporate-Governance-Bericht,
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • Vergütungspolitik,
  • Vergütungsbericht,
  • Bericht des Aufsichtsrats,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2022;
  • Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
  • Bericht des Vorstands gemäß §§ 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkten 9 und 10;
  • Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 65 Abs 3 AktG zu Tagesordnungspunkt 11;
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 12;
  • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht;
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht;
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

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  1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 20. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten:

ams-OSRAM AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN

AT0000A18XM4 im Text angeben)

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt

Per E-Mail:

anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen im Format PDF)

Per Telefax:

+43 (0)1 8900 500 50

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

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Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

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Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder per Boten:

ams-OSRAM AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per E-Mail:

anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in

Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT:

GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN

AT0000A18XM4 im Text angeben

Per Telefax:

+43 (0)1 8900 500 50

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich:

bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die Vollmachten müssen spätestens bis 21. Juni 2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens ab 2. Juni 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meetingabrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

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ams OSRAM AG published this content on 24 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 31 May 2023 07:41:03 UTC.