BERLIN (dpa-AFX) - Zum Lärmschutz für Anwohner an Bahnstrecken greift ab Mitte Dezember ein Verbot für besonders laute Güterwaggons auf dem deutschen Schienennetz. Dazu sollen dann auch Kontrollen gemacht und Bahnunternehmen zum Einhalten der Vorgaben aufgefordert werden, wie es in einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Branche heißt. Mit Sanktionen geahndet werden sollen Verstöße demnach aber erst nach einem Jahr. Hintergrund sei, dass wegen der Corona-Pandemie Werkstattkapazitäten stark eingeschränkt seien und sich die Umrüstung von Güterwagen seit Frühsommer verzögere oder ganz unterbrochen sei.

Die ab 13. Dezember geltenden neuen Vorschriften gehen auf ein bereits 2017 beschlossenes Gesetz zurück. Inzwischen halten laut Ministerium 98,6 Prozent der 183 000 Güterwagen, die im deutschen Netz unterwegs sind, die zulässigen Lärmwerte ein. Dies gilt auch für internationale Güterverkehre. Der Bund fördert seit mehreren Jahren Umrüstungen auf leisere Waggons. Dabei werden Bremssohlen aus Verbundstoff eingebaut, bei dem die Laufflächen der Räder nicht wie bei alten Bremsklötzen aus Grauguss aufgeraut werden. Mit glatten Rädern auf glatten Schienen rollen Züge leiser.

Ausnahmsweise bleiben Güterzüge mit lauten Wagen noch erlaubt, wenn sie so langsam fahren, dass sie nicht lauter sind als moderne leisere Wagen. Ausnahmen gelten unter anderem auch auf Strecken mit einer bestimmten Beschaffenheit, oder wenn Güterwagen aus technischen Gründen nicht auf leisere Bremssohlen umrüstbar sind. Überwachen soll die neuen Vorschriften das Eisenbahn-Bundesamt. Anreize zum Lärmschutz gibt seit Ende 2012 auch im Gebührensystem für die Nutzung des Schienennetzes - laute Güterwagen kosten mehr als leisere.

An wichtigen Trassen wie etwa im Rheintal gibt es seit Jahren Anwohnerproteste gegen Lärm von Güterzügen, die auch nachts fahren./sam/DP/zb