Die derzeitige Technologie zur Entfernung von CO2 steckt noch in den Kinderschuhen. Im Gegensatz zu anderen großen CO2-Emittenten sind die Emissionspunkte der Immobilienbranche ungleichmäßig und zeitlich weit verstreut. Daher ist es schwierig, Auffangmechanismen am Emissionszeitpunkt zu implementieren. Die Immobilienbranche muss aber eine praktikable Technologie zur Entfernung von CO2 finden, die es ermöglicht, eine große Menge verstreuter CO2 -Emissionen auf effiziente Weise zu entfernen. Keines der bestehenden Verfahren zur direkten Abscheidung von Luft (Direct Air Capture, DAC) oder zur CO2-Entfernung und -sequestrierung (Carbon Capture and Sequestration, CCS) wäre auf die Emissionen von Immobilien effizient anwendbar.

Vor diesem Hintergrund soll ein Betrag in Höhe von insgesamt bis zu EUR 0,75 Mio. zum Zwecke der Forschung und Konzeptvalidierung für Projekte zur CO2-Entfernung zur Verfügung gestellt werden, die der Immobilienbranche (und insbesondere alstria) ein einfach zu implementierendes Werkzeug zur CO2-Entfernung bieten könnten.

Hierfür hat alstria das Projekt Vesta als einen ersten Kandidaten identifiziert, der von einer möglichen Förderung durch einen Investitionsbeitrag profitieren könnte. Projekt Vesta ist ein wissenschaftliches Projekt, das im großen Maßstab einen Prozess testet, der darauf abzielt, den Karbonisierungsprozess eines Gesteins namens Olivin zu beschleunigen und dabei CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen. alstria wird auch nach weiteren Technologien oder Projekten Ausschau halten, die in Betracht gezogen werden sollen.

Die Gesellschaft wird auf der/den folgenden Hauptversammlung(en) darüber berichten, in welches Projekt investiert wurde und welche Fortschritte diese Projekte gemacht haben.

Gesamtinvestitionsbetrag in Höhe von bis zu EUR 1,78 Mio. - Grüne Dividende

Der Gesamtinvestitionsbetrag für die Grünen Projekte beträgt bis zu EUR 1,78 Mio. Dieser Gesamtinvestitionsbetrag soll sich verteilen auf Investitionen in Höhe von bis zu EUR 1,25 Mio. zur Installation von Solaranlagen auf Immobilien des alstria-Konzerns (siehe dazu oben unter Ziffer 1 "Erzeugung erneuerbarer Energien - Installation von Solaranlagen") sowie auf Investitionen in Höhe von bis zu EUR 0,75 Mio. zur Förderung von Projekten zur CO2-Entfernung (siehe dazu oben unter Ziffer 2 "Förderung von Projekten zur CO2-Entfernung").

Der Gesamtinvestitionsbetrag in Höhe von bis zu EUR 1,78 Mio. entspricht einer Investition in Höhe von ca. EUR 1 Cent je zurzeit dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft. Sollte die Hauptversammlung den Investitionen in die Grünen Projekte zustimmen, würden Vorstand und Aufsichtsrat dies bei einem etwaigen Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2021 berücksichtigen und dementsprechend eine um ca. EUR 1 Cent je dividendenberechtigter Stückaktie reduzierte Dividende zur Ausschüttung an die Aktionäre vorschlagen.

Weitere Informationen zu den Grünen Projekten und den Hintergründen der Grünen Dividende finden Sie auf der Internetseite

www.green-dividend.com

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 177.792.747,00 und ist in 177.792.747 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede der 177.792.747 Stückaktien gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 3 Satz 1 der Satzung).

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die Hauptversammlung wird aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes führt zu einigen Modifikationen im Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte. Wir bitten daher die Aktionäre, nachfolgende Hinweise zu der Übertragung der Versammlung in Bild und Ton, der Stimmrechtsausübung, des Fragerechts und weiterer Aktionärsrechte besonders zu berücksichtigen.

Anmeldung zu der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 2 und 3 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 15. April 2021, 0:00 Uhr MESZ, (" Nachweisstichtag") Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag erstellten besonderen Nachweis über den Anteilsbesitz spätestens bis zum Ablauf des 29. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Adresse zugehen:

Anmeldestelle: alstria office REIT-AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis kann auch durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erfolgen. Aktionäre mit Sitz im Ausland können unter der E-Mail-Adresse

hv@alstria.de

Informationen und ein Formular in englischer Sprache für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die Aktionäre Anmeldebestätigungen, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Zugangsdaten für das internetbasierte Hauptversammlungs- und Abstimmsystem (" Aktionärsportal") abgedruckt sind.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Anmeldebestätigung für den Zugang zum Aktionärsportal bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Das Stimmrecht bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Stimmrechtsausübung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt.

Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand der alstria office REIT-AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 COVID-19-Gesetz entschieden, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Mai 2021 als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme).

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben vielmehr die nachfolgend unter den Buchstaben a) bis d) beschriebenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte über das Aktionärsportal.

Das Aktionärsportal erreichen Aktionäre unter

https://alstria.de/investoren/ # hauptversammlung

über den Link " Zugang zum Aktionärsportal".

Zugang zum Aktionärsportal erhalten die Aktionäre mit den Zugangsdaten, die sie nach Erfüllung der im Abschnitt "Anmeldung zu der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" genannten Voraussetzungen mit ihrer Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten haben.

a) Bild- und Tonübertragung

Die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Hierzu steht am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr MESZ im Aktionärsportal ein Webcast zur Verfügung.

b) Ausübung des Stimmrechts

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March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)