Die Bestimmungen des Aktiengesetzes und Empfehlungen für die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern im DCGK bilden den regulatorischen Rahmen des Vergütungssystems.

2. Verfahren zur Festlegung und Umsetzung des Vergütungssystems

Die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung beschlossen.

Mindestens alle vier Jahre oder bei Änderungen wird das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung ein zur Abstimmung gebrachtes Vergütungssystem nicht, wird spätestens bei der darauffolgenden Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorgelegt.

3. Struktur des Vergütungssystems für Aufsichtsratsmitglieder

Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils ein Jahresfestgehalt von EUR 50.000. Der Aufsichtsratsvorsitz wird zusätzlich mit einem jährlichen Betrag von EUR 100.000 (Faktor 3) vergütet; der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitz mit EUR 25.000 (Faktor 1,5).

Mitglieder des Prüfungsausschusses haben Anspruch auf eine Zusatzvergütung in Höhe von EUR 10.000, der Vorsitz im Prüfungsausschuss wird mit EUR 20.000 pro Jahr vergütet (Faktor 2). Die Mitgliedschaft im Personalausschuss sowie im Finanz- und Investitionsausschuss berechtigt jeweils zu einem zusätzlichen Jahresgehalt von EUR 7.500. Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse erhalten eine zusätzliche Vergütung von EUR 15.000 pro Jahr (Faktor 2). Die Mitgliedschaft im ESG Ausschuss und in vorübergehenden Ausschüssen begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Mitglieder, die dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen nur für einen Teil eines Jahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

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Zusätzlich werden Aufsichtsratsmitgliedern ihre Aufwendungen erstattet (vor allem Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Telekommunikationskosten), die ihnen im Rahmen der Tätigkeit für alstria entstehen.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab ihrer Ernennung Aktien von alstria in Höhe eines Betrags zu erwerben, der ihrer jährlichen festen Vergütung für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende/r oder stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r (ohne Ausschüsse) entspricht, und diese während ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der alstria zu halten (Selbstverpflichtung). Mit dieser Selbstverpflichtung orientieren sich die Aufsichtsratsmitglieder an den Leitprinzipien der Share Ownership Guidelines für Vorstandsmitglieder und bringen ihr nachhaltiges Engagement für alstria zum Ausdruck.

4. Wesentliche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Vergütungssystem

Die zuletzt in der Hauptversammlung am 16. Mai 2017 festgelegte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats soll bestätigt werden und unverändert fortbestehen.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 3 (Investition in Grüne Projekte)

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Teil der Unternehmensstrategie, der Unternehmensführung und der operativen Tätigkeiten von alstria. Die Integration von Nachhaltigkeit in die Planung, den Bau und den Betrieb der Immobilien hilft dem Unternehmen sicherzustellen, dass seine Gebäude weiterhin den Bedürfnissen der Mieter sowie der umliegenden Gemeinden entsprechen und gleichzeitig die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt minimieren.

alstrias Nachhaltigkeitsansatz basiert auf dem Drei-Säulen-Modell und betrachtet die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales. Insbesondere im Bereich Ökologie ist es aus Sicht des Vorstands Zeit, weitere Verbesserungen anzustreben. Denn die Bewältigung der Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen, mit denen Volkswirtschaften seit Jahren konfrontiert sind und alstria ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und daraus resultierend der effizienten und nachhaltigen Energienutzung bewusst. alstria und ihre Mitarbeiter führen einen offenen, sachlichen und umfassenden Dialog mit der Öffentlichkeit, ihren Geschäfts- und Vertragspartnern und arbeiten eng mit den Behörden zusammen, indem sie in angemessener Weise über energierelevante Ereignisse informieren. Auch die Anteilseigner sollen zunehmend in diesen Dialog eingebunden werden. Damit soll zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen werden.

alstria hat bereits viel erreicht. Im Hinblick auf die Dekarbonisierung ihres Portfolios schaffte es alstria bereits im Jahr 2018, 100 % erneuerbare Energie für den von ihr kontrollierten Strom zu beschaffen und ihr RE100-Ziel zu erreichen. alstrias CO2-Emissionen waren im Jahr 2020 um 63% niedriger als im Basisjahr 2013 und alstria ist das einzige deutsche Immobilienunternehmen, das sich seine Ziele zur CO2-Reduktion von der Science Based Target Initiative genehmigen ließ. Schließlich wurde die übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens durch ESG-Ratings, einschließlich MSCI, CDP, S&P und ISS-oekom, bestätigt. alstria's Politik und ihr Ansatz bestehen darin, keine neuen Gebäude zu bauen, sondern den Fokus auf die Modernisierung bereits bestehender Immobilien im eigenen Bestand zu richten. Um das Tempo der Dekarbonisierung zu beschleunigen, hat alstria u.a. CO2-arme Konstruktionsprinzipien festgelegt. Die CO2-armen Konstruktionsprinzipien sind die Grundlage für Bauaktivitäten zur Dekarbonisierung des Portfolios. Ihre Strategie, jede Investition zu tätigen, die eine positive finanzielle Rendite erzielt und nachhaltig vorteilhaft ist, wird alstria weiterhin fortsetzen. Das zugrundeliegende Geschäftsmodell von alstria bietet zahlreiche Möglichkeiten, sowohl attraktive finanzielle Renditen zu erzielen als auch die Umweltverträglichkeit des Unternehmens zu verbessern. alstria nimmt alle diese Möglichkeiten wahr.

Dennoch wird alstria immer wieder von Aktionärsvertretern gefragt, ob und in welchem Umfang diese Initiativen beschleunigt werden könnten. Zu diesem Zweck hat alstria die unten näher beschriebenen "Grünen Projekte" identifiziert, die das Unternehmen nicht nach rein finanziellen Kriterien durchführen würde, sondern die dazu beitragen würden, die Dekarbonisierung der Gesellschaft zu beschleunigen und/oder Instrumente zu entwickeln, die - wenn sie erfolgreich sind - in der Zukunft in gleicher Hinsicht helfen könnten. Daher bittet die Gesellschaft im Rahmen des fortlaufenden Dialogs, den sie mit ihren Aktionären fortsetzen möchte, um eine Abstimmung darüber, ob eine Investition in die folgenden Grünen Projekte getätigt werden soll. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für alstria, diese Investitionen zu tätigen.

Grüne Projekte:

1. Erzeugung erneuerbarer Energien - Installation von Solaranlagen

Die Installation von Solaranlagen auf den Dächern von alstria's Immobilien wäre aus rein finanziellen Erwägungen keine lohnende Investition für alstria. Als Vermieter von Büroimmobilien dürfte alstria die durch die Solaranlage produzierte Energie nicht direkt an die Nutzer des Gebäudes weiterverkaufen; ebenso sind die Nutzer nicht verpflichtet, den Strom abzunehmen. Die Energie müsste daher zum Preis der Einspeisevergütung in Höhe von derzeit EUR 0,07 pro kWh an den Netzbetreiber weiterverkauft werden. Bei einer anzunehmenden Lebensdauer der Solaranlagen von 25 Jahren ergibt sich folgende Berechnung:

* Kosten für 1 kWp = EUR 1.100 (netto)

* Durchschnittliche Jahresproduktion = 855 kWh/Jahr

* Jährliche Einnahmen = EUR 46/kWp (Einspeisevergütung abzüglich Wartungskosten von 0,02 EUR/kWh)

* Umsatz über die Lebensdauer = EUR 1.142

Der Gewinn in Höhe von EUR 42 würde nicht ausreichen, um die Kapitalkosten der Gesellschaft zu decken. Dies entspräche einer Rendite von etwa 1% pro Jahr, die deutlich unter dem liegt, was alstria erwarten würde. Aus diesem Grund würde alstria diese Investition nicht tätigen, wenn alstria dies nur aus finanzieller Sicht betrachten würde.

Als erneuerbaren Energie leistet Solarstrom jedoch einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Büroimmobilien bieten in diesem Zusammenhang ein hohes Potential, da diese in der Regel tagsüber genutzt werden, wenn Solarstrom verfügbar ist; nachts stehen sie in der Regel leer. Darüber hinaus werden durch die Erzeugung von Energie am oder in der Nähe des Verbrauchsortes große Leitungsverluste vermieden. Solaranlagen sind daher ein wichtiges Werkzeug auf dem Weg zur Dekarbonisierung von Bürogebäuden.

Vor diesem Hintergrund soll ein Betrag in Höhe von insgesamt bis zu EUR 1,25 Mio. (inkl. Umsatzsteuer) aufgewendet werden, um Immobilien im Eigentum des alstria-Konzerns mit Solar-Dachanlagen mit bis zu insgesamt 900 kWp auszustatten. Die Investitionskosten pro 1 kWp an Solaranlagen betragen netto ca. EUR 1.100.

alstria wird mit der Umsetzung unverzüglich nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung beginnen. Über den Fortschritt wird die Gesellschaft in der/den folgenden Hauptversammlung(en) berichten.

2. Förderung von Projekten zur CO2-Entfernung

Unter CO2-Entfernung versteht man die physikalische Entfernung einer bestimmten Menge CO2 aus der Atmosphäre, die eine Emission an anderer Stelle exakt ausgleicht.

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March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)