* Aus Sicht von alstria wirkt sich der Anschaffungspreis einer Immobilie maßgeblich auf die gesamte künftige Wertentwicklung von alstria aus. Daher wendet alstria beim Erwerb ihrer Investments strenge Kriterien an. Immobilien werden auf der Grundlage fremdkapitalfreier Szenarien auf risikobereinigter Basis erworben. Durch diesen Ansatz kann alstria die potenzielle Profitabilität eines Geschäfts auf langfristig nachhaltiger Basis bewerten, ohne kurzfristige Aspekte an den Finanzmärkten zu berücksichtigen.

* alstria verfolgt bei der Verwaltung ihres Bilanzrisikos einen ganzheitlichen Ansatz. Angesichts der Risiken, die alstria im operativen Geschäft eingeht, und der in der Volatilität des Markts für Gewerbeimmobilien enthaltenen Risiken bemüht sich alstria, den durchschnittlichen Net Loan to Value über den gesamten Zyklus unter 35 % zu halten.

* alstria ist ein auf die Gesamtrendite ausgerichtetes Unternehmen, das darauf abzielt, die Renditen der zugrunde liegenden Immobilienmärkte zu übertreffen. Die von alstria geschaffenen Werte führen zu stetigen Dividendenzahlungen an die Aktionäre und zu Kapitalerträgen durch Wertsteigerung der Immobilien. Sieht alstria eine Möglichkeit, von Fehlbewertungen am Markt zu profitieren, wird alstria opportunistisch Kapitalerträge realisieren.

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Das Vergütungssystem des Vorstands, welches, vorbehaltlich der Billigung durch die Hauptversammlung 2021, ab dem 1. Januar 2021 zur Anwendung kommt (" Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021"), soll klar und verständlich sein und die langfristige und nachhaltige Entwicklung von alstria unterstützen. Das System ist auf eine transparente und leistungsbezogene Vergütung ausgerichtet, die eng an den Erfolg von alstria gebunden ist und insbesondere vom Erreichen langfristiger Ziele und der Entwicklung des Aktienkurses von alstria abhängt.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 wurde so konzipiert, die Herausforderungen und Chancen in der Strategie von alstria zu berücksichtigen:

Für operative Exzellenz und Zuverlässigkeit müssen die Geschäfte von alstria straff geführt werden - und gleichzeitig flexibel bleiben, um auf ein sich veränderndes Umfeld zu reagieren. alstria nutzt die Kennzahl FFO (Funds From Operations) als Indikator für ihre Fähigkeit, Liquidität zu generieren, und daher als Grundlage für die an die Aktionäre auszuschüttende Dividende. Sie informiert den Markt jedes Jahr über die erwarteten erwirtschafteten Erträge und die prognostizierten FFO. Daher ist die Fähigkeit des Vorstands, die Kapazitäten zur Erzielung der FFO angemessen zu verwalten, ein Schlüsselfaktor für die kurzfristige Erreichung der strategischen Ziele von alstria. Der Short-Term Incentive (STI) misst daher den Teil der Wertentwicklung, der auf den erzielten FFO je Aktie basiert. Zudem unterstreicht die Verwendung von ESG-Zielen (Environment, Social, Governance) im STI die nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Das Geschäft von alstria ist zwangsläufig langfristig ausgerichtet. Zwischen dem Beginn einer Renovierung und dem Zeitpunkt, an dem tatsächlich Ergebnisse erzielt werden können, liegen zwei bis drei Jahre. Während dieser Zeit könnten zahlreiche Veränderungen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, die Wertentwicklung beeinflussen. Der Long-Term Incentive (LTI) des Vorstands ist darauf ausgelegt, den Total Shareholder Return zu bewerten, den alstria unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte generiert. Kann alstria ihre operativen Ziele erreichen, so ist sie in der Lage ihren Cashflow zur Ausschüttung einer stetigen Dividende zu nutzen, und der von ihr generierte Kapitalertrag wird einen Anstieg des Aktienkurses ermöglichen. Die LTI konzentriert sich daher auf die Entwicklung des Total Shareholder Return - relativ im Branchenvergleich und in geringerem Maße auch absolut.

Die Vergütung und die Beschäftigungsbedingungen der alstria-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wurden bei der Gestaltung der Vorstandsvergütung ebenfalls berücksichtigt. Führungskräfte und Beschäftigte von alstria erhalten ebenfalls eine leistungsorientierte Vergütung. Den Beschäftigten wird zudem eine aktienbasierte Vergütung gewährt.

Den regulatorischen Rahmen für das Vergütungssystem liefern die Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und Empfehlungen für das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder unter Abschnitt G des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder der alstria. Bei Neubestellungen basiert der Dienstvertrag ebenfalls auf diesem System.

2. Verfahren zur Festlegung und Umsetzung des Vergütungssystems

Dem Aufsichtsrat obliegt die Festlegung, Umsetzung und Prüfung der Vorstandsvergütung. Der Personalausschuss besteht aus Mitgliedern des Aufsichtsrats. Er bespricht und prüft das Vergütungssystem für den Vorstand regelmäßig sowie anlassbezogen und bereitet die Beschlüsse für sämtliche Änderungen vor. Daher werden sämtliche Änderungen oder relevanten Aktualisierungen am Vergütungssystem vom Personalausschuss vorbereitet. Dennoch ist der gesamte Aufsichtsrat für den endgültigen Beschluss verantwortlich.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 wird der Hauptversammlung erstmals bei der Hauptversammlung 2021 zur Genehmigung vorgelegt. Künftig wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre zur Billigung, vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 nicht, so wird dessen Anwendung zum 1. Januar 2021 aufgehoben und das bestehende, von der Hauptversammlung im Jahr 2017 gebilligte Vergütungssystem bleibt in Kraft. In diesem Fall wird der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Abstimmung vorgelegt.

Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und deckt sämtliche Aktivitäten innerhalb des alstria-Konzerns ab. Kriterien für die angemessene Vergütung sind unter anderem die Pflichten des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Situation, der Erfolg und der künftige Ausblick von alstria sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Wettbewerbsumfelds und der anderweitig innerhalb von alstria geltenden Vergütungsstrukturen.

Der Aufsichtsrat nutzt eine geeignete Vergleichsgruppe relevanter Wettbewerber in der Immobilienbranche, um zu beurteilen, ob die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen angemessen ist. Um nationale Gepflogenheiten am Markt und die Unternehmensgröße widerzuspiegeln, werden auch MDAX-Unternehmen berücksichtigt. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung innerhalb von alstria wird auch das Verhältnis zwischen der Vergütung des Vorstands und der Vergütung des oberen Führungskreises, der direkt an den Vorstand berichtet, sowie sämtlicher Beschäftigten einbezogen. Dabei vergleicht alstria regelmäßig die durchschnittlichen Vergütungsniveaus (Jahresfestgehalt, Bonus, Beteiligungsansprüche, ohne Versorgungsentgelt und Krankenversicherung) und prüft und veröffentlicht die CEO Pay Ratio. Sie zeigt die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden im Vergleich zum Median der Gesamtvergütung aller Beschäftigten und Führungskräfte.

Mangelnde Unabhängigkeit und Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder und des Personalausschusses verhindern eventuell eine unabhängige Beratung und Aufsicht bei der Festlegung der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss setzen sich mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern zusammen. Zudem sind die Aufsichtsratsmitglieder und die Mitglieder des Personalausschusses per Gesetz, durch den DCGK und die interne Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verpflichtet, sämtliche bei ihnen eventuell bestehenden Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. In diesen Fällen ergreift der Aufsichtsrat angemessene Maßnahmen, die dem Interessenkonflikt Rechnung tragen. Die betreffenden Mitglieder beteiligen sich beispielsweise nicht an Diskussionen und Beschlüssen.

3. Übersicht über das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021

Die nachstehende Tabelle fasst die Vergütungselemente und weitere Vertragsbestimmungen des Vorstandsvergütungssystems 2021 zusammen, die im Folgenden detaillierter beschrieben werden. Wesentliche Änderungen gegenüber dem im Jahr 2017 beschlossenen Vergütungssystem sind in der Tabelle durch Fettdruck hervorgehoben und detaillierter unter nachstehender Ziffer 6 erläutert.

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3.1. Vergütungsstruktur

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst eine fixe und eine variable Vergütung. Die fixe Vergütung besteht aus einem Jahresfestgehalt, einem Versorgungsentgelt und Nebenleistungen. Die variable Vergütung besteht aus kurzfristigen und langfristigen variablen Gehaltsbestandteilen. Die Vergütung des Vorstands ist auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung der alstria ausgerichtet. Daher ist der Anteil des Long-Term Incentive (LTI) größer als der Anteil des Short-Term Incentive (STI).

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March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)