Zürich (awp) - Die Aktien des Stromkonzerns Alpiq verschwinden per 17. Dezember von der Schweizer Börse. Die Börsenbetreiberin SIX hat einem Gesuch von Alpiq zur Dekotierung der Titel stattgegeben, wie der Energiekonzern am Mittwoch mitteilte.

Der Rückzug von der Börse ist die Folge des öffentlichen Kaufangebots der Grossaktionäre. Mit dem Vollzug des Kaufangebots sei der "bereits geringe Free Float" verringert sowie das dünne Handelsvolumen zusätzlich reduziert worden, schreibt Alpiq. Deshalb seien die Handelbarkeit der Alpiq-Aktie sowie die Preisfindung in "bedeutender Weise" erschwert.

Die Dekotierung bringt für Alpiq laut den Angaben voraussichtlich Kosteneinsparungen "im tiefen einstelligen Millionenbereich". Somit sei die Verhältnismässigkeit im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Kotierung der Alpiq Aktien nicht mehr gegeben. Alpiq müsse aber aufgrund seiner börsenkotierten Anleihen weiterhin eine gewisse Berichterstattung aufrechterhalten.

Umstrittenes Übernahmeangebot

Die Alpiq-Grossaktionäre - das Konsortium Schweizer Minderheitsaktionäre, die EOS Holding und die Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG ("SKBAG") bzw. CSA Energie-Infrastruktur Schweiz - hatten im Frühling ein Übernahmeangebot an die Publikumsaktionäre lanciert. Laut früheren Angaben halten die drei Grossaktionäre nach dem Abschluss insgesamt 89,94 Prozent des Kapitals.

Das Übernahmeangebot zu einem Preis von 70 Franken pro Aktie war bei einer Reihe von Publikumsaktionären auf kein gutes Echo gestossen. So wurde ein doppelt so hoher Preis gefordert.

OTC-Handel nicht beantragt

Aktionäre könnten nach der Dekotierung die Aktien bilateral weiter handeln, schreibt Alpiq nun. Solche Volumen seien erfahrungsgemäss aber äusserst gering. Alternativ könnten die Aktionäre bei Banken mit Over-The-Counter ("OTC") Handelsplattformen einen OTC-Handel beantragen. Alpiq selbst hat allerdings keine Absicht, einen solchen OTC-Handel aufzusetzen.

Alpiq-Aktien könnten grundsätzlich auch langfristig gehalten werden. Bei Zustimmung von mehr als 90 Prozent der Aktionäre könne aber jederzeit eine sogenannte "Barabfindungsfusion" durchgeführt werden, mahnt der Konzern. In einem solchen Fall würden die Minderheitsaktionäre entsprechend eine Barabfindung erhalten.

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