Einladung zur 26. ordentlichen Generalversammlung Freitag,25.April2025,16:00Uhr

Kaufleutensaal, Pelikanplatz, 8001 Zürich

An die Aktionärinnen und Aktionäre der Allreal Holding AG

Einladung zur 26. ordentlichen Generalversammlung

Freitag, 25. April 2025, 16:00 Uhr, Kaufleutensaal, Pelikanplatz, 8001 Zürich

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats

1. Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2024

Antrag: Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrech- nung 2024.

Erläuterungen: Der Verwaltungsrat ist gesetzlich verpflichtet, den Lagebericht, die Jah- resrechnung und die Konzernrechnung für jedes Rechnungsjahr der Generalversamm- lung zur Genehmigung vorzulegen. Die Revisionsstelle, Ernst & Young AG, Zürich, hat die Konzernrechnung der Allreal-Gruppe und die Jahresrechnung der Allreal Holding AG geprüft und uneingeschränkt bestätigt.

2. Verwendung des Bilanzgewinns 2024 und Ausschüttung an die Aktionäre

Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung von insgesamt CHF 7.00 pro Aktie (brutto), bestehend aus CHF 3.50 Dividende pro Aktie (brutto) (CHF 2.275 pro Aktie netto nach Abzug von 35% Verrechnungssteuer) und CHF 3.50 pro Aktie aus den Reserven aus Kapitaleinlagen (verrechnungssteuerfrei).

Die eigenen Aktien der Gesellschaft sind nicht ausschüttungsberechtigt.

Bei Annahme der Traktanden 2.1 und 2.2 erfolgen die Auszahlung der Dividende und die Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen voraussichtlich am 2. Mai 2025.

Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Auszahlung berechtigt, ist der 28. April 2025. Ab dem 29. April 2025 werden die Aktien ex-Ausschüttung gehandelt.

2.1 Verwendung des Bilanzgewinns 2024

Antrag: Ausschüttung einer Dividende von CHF 3.50 pro Aktie (brutto) und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung:

CHF Mio.

Vortrag aus Vorjahr

571.5

Jahresgewinn

87.0

Bilanzgewinn am 31. Dezember 2024 (zur Verfügung der Generalversammlung)

658.5

Ausschüttung von CHF 3.50 pro Aktie (Vorjahr: CHF 3.50 pro Aktie)

-58.1

Vortrag auf neue Rechnung

600.4

Erläuterungen: Die beantragte Verwendung des verfügbaren Bilanzgewinns steht im Einklang mit der langjährigen Ausschüttungspolitik von Allreal.

2.2 Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen

Antrag: Ausschüttung von CHF 3.50 pro Aktie aus den Reserven aus Kapitaleinlagen.

Reserven aus Kapitaleinlagen am 31. Dezember 2024

CHF Mio.

(zur Verfügung der Generalversammlung) 470.6

Ausschüttung (CHF 3.50 pro Aktie) -58.1

Vortrag auf neue Rechnung 412.5

Erläuterungen: Die vorgeschlagene Ausschüttung aus den Reserven aus Kapitalein- lagen kann verrechnungssteuerfrei ausbezahlt werden und ist für natürliche Personen, die ihr Steuerdomizil in der Schweiz haben, einkommenssteuerfrei. Die beantragte Verwendung der Reserven aus Kapitaleinlagen steht im Einklang mit der langjährigen Ausschüttungspolitik der Gesellschaft.

3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung

Antrag: Erteilung der Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppen- leitung für das Geschäftsjahr 2024.

Erläuterungen: Mit der Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Grup- penleitung erklären die Gesellschaft und die zustimmenden Aktionärinnen und Aktio- näre, dass sie die verantwortlichen Personen für Ereignisse aus dem vergangenen Geschäftsjahr, die der Generalversammlung zur Kenntnis gebracht wurden, nicht mehr zur Rechenschaft ziehen werden.

4. 4.1

Wahlen

Wiederwahlen des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrats

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl aller sich zur Wahl stellenden Verwaltungsratsmitglieder (inklusive des Präsidenten) für eine Amtsdauer bis und mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: Da die Amtsdauer des Präsidenten und der Mitglieder des Verwal- tungsrats mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2025 endet, müssen diese jeweils von der Generalversammlung neu gewählt werden. Die Statuten der Gesellschaft sehen eine Amtszeitbeschränkung mit Erreichung des 70. Lebensjahrs vor. Olivier Steimer hat sich im Hinblick auf das baldige Erreichen dieser Amtszeitbeschränkung dazu entschieden, nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen. Sämtliche übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats, inklusive des Präsidenten, stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Informationen zu den beruflichen Hintergründen und Kompetenzen der gegenwärti- gen Mitglieder des Verwaltungsrats sowie deren Mitgliedschaften in den Ausschüs- sen des Verwaltungsrats finden Sie im Geschäftsbericht 2024 (S. 21 ff.), der unter allreal.ch verfügbar ist.

  • a. Wiederwahl von Dr. Ralph-Thomas Honegger als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats

  • b. Wiederwahl von Dr. Philipp Gmür als Mitglied des Verwaltungsrats

  • c. Wiederwahl von Andrea Sieber als Mitglied des Verwaltungsrats

  • d. Wiederwahl von Peter Spuhler als Mitglied des Verwaltungsrats

  • e. Wiederwahl von Thomas Stenz als Mitglied des Verwaltungsrats

  • f. Wiederwahl von Jürg Stöckli als Mitglied des Verwaltungsrats

  • g. Wiederwahl von Anja Wyden Guelpa als Mitglied des Verwaltungsrats

4.2 Neuwahlen in den Verwaltungsrat

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Neuwahl von Sandra Berberat Kecerski als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis und mit der nächs- ten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: Sandra Berberat Kecerski ist selbstständige Unternehmerin und Mit- glied in verschiedenen Aufsichtsgremien, unter anderem im Bankrat der Zürcher Kan- tonalbank. Nach einer Ausbildung zur Wirtschaftsprüferin und beruflichen Stationen bei Deloitte und der UBS leitete sie später die Finanzkontrolle der Stadt Winterthur. Sie verfügt zudem über ein Executive-MBA-Diplom der Universität St. Gallen.

4.3 Wiederwahlen in den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl aller gegenwärtigen Mitglieder des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses, je für eine weitere Amtsdauer bis und mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Vorsit- zende des Ausschusses bleibt im Falle der Wiederwahl Andrea Sieber.

Erläuterungen: Da die Amtsdauer der Mitglieder des Nominierungs- und Entschädi- gungsausschusses mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung vom 25. April 2025 endet, müssen diese jeweils von der Generalversammlung wieder neu gewählt werden.

  • a. Wiederwahl von Dr. Philipp Gmür als Mitglied des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses

  • b. Wiederwahl von Andrea Sieber als Mitglied des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses

  • c. Wiederwahl von Peter Spuhler als Mitglied des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses

4.4 Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Antrag: Wiederwahl der Anwaltskanzlei André Weber, Zürich und Locarno, als un- abhängige Stimmrechtsvertreterin bis und mit der nächsten ordentlichen Generalver- sammlung.

Erläuterungen: Gemäss den Statuten der Gesellschaft sowie den einschlägigen Ge- setzesbestimmungen ist der unabhängige Stimmrechtsvertreter jährlich von der Ge- neralversammlung zu wählen. Die Anwaltskanzlei André Weber erfüllt die Unabhän- gigkeitskriterien, und der Verwaltungsrat schlägt vor, die Anwaltskanzlei André Weber aus Gründen der Kontinuität als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiederzuwählen.

4.5 Wiederwahl der Revisionsstelle

Antrag: Wiederwahl der Ernst & Young AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine Amts- dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Erläuterungen: Da die Amtsdauer der Revisionsstelle mit dem Abschluss der ordent- lichen Generalversammlung vom 25. April 2025 endet, ist die Revisionsstelle wieder neu zu wählen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass sich die Zusammenarbeit mit der Ernst & Young AG sehr bewährt hat, und schlägt vor, diese aus Gründen der Kontinuität wiederzuwählen.

5. 5.1

Vergütungen

Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Periode bis zur ordentlichen Generalversammlung 2026

Antrag: Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags von CHF 1.3 Mio. für die Ver- gütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Periode bis zur ordentlichen Gene- ralversammlung 2026.

Erläuterungen: Die Generalversammlung genehmigt jährlich die Anträge des Verwal- tungsrats für die maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Grundsätze der Vergütung sind in den Art. 30 ff. der Statuten enthalten. Der beantragte maximale Gesamtvergütungsbetrag ba- siert auf der Vergütung von acht Verwaltungsratsmitgliedern. Gemäss dem geltenden Vergütungssystem werden 70% des Honorars in bar und 30% in (drei Jahre lang ge- sperrten) Aktien der Allreal Holding AG ausbezahlt. Die maximale Gesamtvergütung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Basisvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in den Verwal- tungsratsausschüssen, wobei für die Funktion des Vorsitzenden eines Ausschusses eine höhere Vergütung ausgerichtet wird. Der Präsident des Verwaltungsrats erhält keine zusätzlichen Vergütungen für seine Ausschusstätigkeiten. Es werden keine variablen Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats bezahlt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind zudem dazu verpflichtet, Aktien im Wert von mindestens 100% der jährlichen Basisvergütung zu halten. Die Haltevorschriften sind nach fünf Jahren zu erfüllen. Weitere detaillierte Ausführungen zum Vergütungskonzept können dem Vergütungsbericht 2024 entnommen werden (S. 108 ff. des Geschäftsberichts 2024).

5.2

Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der fixen Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2026

Antrag: Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags von CHF 3.2 Mio. für die fixe Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2026.

Erläuterungen: Gemäss Statuten genehmigt die Generalversammlung im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen die fixe Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung für das jeweils auf die Generalversammlung folgende Geschäftsjahr prospektiv. Der ma- ximale Gesamtbetrag der fixen Vergütung (Basissalär und Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse) beträgt für das Geschäftsjahr 2026 CHF 3.2 Mio. Das Grundgehalt der Mitglieder der Gruppenleitung wird in bar ausgezahlt und richtet sich nach der Markt- praxis sowie der Verantwortung und der Erfahrung der Gruppenleitungsmitglieder. Der beantragte Gesamtbetrag beinhaltet eine Reserve gegenüber den bestehenden vertraglichen Grundlagen und dient allfälligen Lohn- und Teuerungsanpassungen im Jahr 2026. Der beantragte maximale Gesamtvergütungsbetrag der fixen Vergütung basiert auf der Vergütung von fünf Mitgliedern der Gruppenleitung.

5.3

Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der variablen Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2026

Antrag: Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags von CHF 2.4 Mio. für die variable Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2026.

Erläuterungen: Die Generalversammlung genehmigt gemäss Statuten und im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen die maximale variable Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2026. Die Grundzüge der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2026 sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für weitergehende Erläuterungen, insbesondere zur Aufteilung der variablen Entschädigung in eine kurz- fristige Komponente, die in bar entschädigt wird, und eine langfristige Komponente in Form von Performance Share Units (PSUs), wird auf den Vergütungsbericht 2024 verwiesen (S. 103 ff. des Geschäftsberichts 2024). Der beantragte Betrag stellt die rechnerisch mögliche maximale variable Entschädigung zuzüglich einer Reserve bei strukturellen Anpassungen der Grundvergütung dar und liegt deutlich höher als die Werte, die bei einer Zielerreichung von 100% zur Auszahlung kommen. Der beantragte maximale Gesamtvergütungsbetrag der variablen Vergütungen basiert auf der Ver- gütung von fünf Mitgliedern der Gruppenleitung.

5.4 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024

Antrag: Gutheissung des Vergütungsberichts 2024 (Konsultativabstimmung).

Erläuterungen: Der Vergütungsbericht kann als Teil des Geschäftsberichts 2024 unter allreal.ch abgerufen werden. Im Vergütungsbericht sind die Strukturen und die einzel- nen Vergütungselemente der Vergütungen an den Verwaltungsrat und an die Gruppen- leitung sowie die im Geschäftsjahr 2024 und im Vorjahr ausgerichteten Vergütungen im Detail beschrieben. Ferner gibt der Vergütungsbericht Auskunft über das Vergü- tungssystem. Gemäss Bericht der Revisionsstelle entspricht der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Statuten.

Organisatorische Hinweise Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2024 mit dem Lagebericht, dem Nachhaltigkeitsbericht, dem Corporate-Governance-Bericht, dem Vergütungsbericht, der Konzernrechnung und der Jahresrechnung sowie den Berichten der Revisionsstelle liegt seit 21. Februar 2025 am Gesellschaftssitz an der Lindbergh-Allee 1 in 8152 Opfikon zur Einsichtnahme auf.

Darüber hinaus ist der vollständige Geschäftsbericht 2024 auch auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:www.allreal.ch/investoren-und-medien/berichterstattung.

Stimmberechtigung

Den im Aktienbuch als stimmberechtigt eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären der Allreal Holding AG wird, zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung, ein Antwortformular zugestellt. Stimmberechtigt sind die am 2. April 2025 im Aktienbuch als Aktionärinnen und Aktionäre mit Stimmrecht eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre der Allreal Holding AG. Die frühzeitige Rücksendung des Antwortformulars erleichtert die Vorbereitungsarbeiten zur Generalversammlung.

In der Zeit vom 3. April 2025 bis und mit 25. April 2025 werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen.

Im Falle eines Verkaufs von Aktien ist die Aktionärin bzw. der Aktionär für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Die ihr bzw. ihm zugestellte Zutrittskarte samt Stimm- material ist deshalb am Eingang zur Generalversammlung berichtigen zu lassen.

Vollmachtserteilung

Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teil- nehmen, können sich wie folgt vertreten lassen: - durch eine schriftlich bevollmächtigte Person - durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Anwaltskanzlei André Weber,

Zürich und Locarno, vertreten durch Rechtsanwalt André Weber,

Haus Gryffenberg, Bahnhofstrasse 10 / Börsenstrasse 18, 8001 Zürich

Vollmachten und Weisungen können der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin am einfachsten über das Webportal Netvote erteilt werden: allreal.netvote.ch

Die dazu nötigen Login-Daten und Instruktionen erhalten die Aktionärinnen und Ak- tionäre zusammen mit den übrigen Unterlagen. Über die Plattform kann auch die Zu- trittskarte elektronisch bestellt werden. Die elektronische Teilnahme beziehungsweise allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 22. April 2025, 23:59 Uhr (MESZ), möglich.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen auch per Post erteilt werden. Die Ak- tionärinnen und Aktionäre sind gebeten, dafür ausschliesslich das Antwortformular zu verwenden.

Im Anschluss an die Generalversammlung sind die Aktionärinnen und Aktionäre zu einem Imbiss eingeladen.

Opfikon, 2. April 2025

Für den Verwaltungsrat

Allreal Holding AG

Ralph-Thomas Honegger

Präsident des Verwaltungsrats

Beilagen

Antwortformular und Antwortkuvert Value Update 2024

Allreal Holding AG Lindbergh-Allee 1

CH-8152 Glattpark (Opfikon)

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Allreal Holding AG published this content on April 02, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via , unedited and unaltered, on April 02, 2025 at 11:55 UTC.