DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5
Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
20.04.2020 / 20:34
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München, den 20.04.2020
Im Zeitraum vom 14. April 2020 bis einschließlich 16. April 2020 hat die
Allianz SE insgesamt 246.399 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 06. März 2020
gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
14.04.2020 1.000 168,4874
15.04.2020 5.000 160,7618
16.04.2020 240.399 159,6836
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 09. März 2020
bis einschließlich 16. April 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf
3.799.786 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von
der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz
SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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Sprache: Deutsch
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