Allianz SE verkündet Abschluss der Ermittlungen der US-Behörden zu Structured Alpha
mit Schuldeingeständnis der AGI US. Allianz SE meldet weiter Abschluss von MoU für neue
langfristige Partnerschaft

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DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Rechtssache
Allianz SE verkündet Abschluss der Ermittlungen der US-Behörden zu
Structured Alpha mit Schuldeingeständnis der AGI US. Allianz SE meldet
weiter Abschluss von MoU für neue langfristige Partnerschaft

17.05.2022 / 16:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die Allianz SE gibt bekannt, dass ihre indirekte Tochtergesellschaft Allianz
Global Investors U.S. LLC ("AGI U.S.") heute Vergleiche mit dem
U.S.-Justizministerium ("DOJ") und der U.S.-Börsenaufsichtsbehörde ("SEC")
im Zusammenhang mit der Structured Alpha-Angelegenheit geschlossen hat.
Gemäß der Einigung mit dem DOJ wird sich die AGI U.S. eines
Wertpapierbetrugs schuldig bekennen. In der Einigung mit der SEC wird
festgestellt, dass die AGI U.S. gegen einschlägige amerikanische
Wertpapiergesetze verstoßen hat. Diese Vergleiche bringen die Ermittlungen
der U.S.-Behörden in der Structured Alpha-Angelegenheit für die Allianz zum
Abschluss.

Die der Einigung mit dem DOJ beigefügte Sachverhaltsdarstellung stellt klar,
dass das kriminelle Fehlverhalten in Bezug auf die Structured Alpha Fonds
auf einige wenige Personen in der Abteilung für Strukturierte Produkte von
AGI U.S. beschränkt war, die nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt
sind. Die Sachverhaltsdarstellung besagt weiter, dass die Untersuchung des
DOJ keinerlei Hinweise auf Kenntnis von oder Beteiligung an dem
Fehlverhalten bei der Allianz SE oder einem anderen Unternehmen der Allianz
Gruppe ergeben hat.

Das Schuldeingeständnis führt dazu, dass die AGI U.S. nach Ablauf einer
Übergangsfrist von der Beratung von in den USA registrierten Investmentfonds
und bestimmten Arten von Pensionsfonds ausgeschlossen wird. Die Allianz geht
davon aus, dass die SEC noch im Laufe des Tages Ausnahmegenehmigungen
("Waivers") erteilt, die sicherstellen, dass die Einigung der AGI U.S. mit
dem DOJ die Geschäftsaktivitäten von PIMCO und der Allianz Life U.S. nicht
beeinträchtigt.

Die Allianz SE hat ein Memorandum of Understanding über eine langfristige
strategische Partnerschaft unterzeichnet, welche eine Übertragung der
Investment Management Aktivitäten von AGI U.S. mit einem verwalteten
Vermögen im derzeitigen Umfang von ca. USD 120 Milliarden auf einen neuen US
Partner vorsieht. Von der Übertragung nicht erfasst sind jegliche
Aktivitäten der Abteilung für Strukturierte Produkte, die bereits aufgelöst
wurde. Als Gegenleistung für die Übertragung erhält Allianz Global Investors
eine Beteiligung an der erweiterten Einheit sowie langfristige globale und
wechselseitige Vertriebsvereinbarungen. Der Abschluss endgültiger
Vereinbarungen wird in den nächsten Wochen angestrebt.

Im Zusammenhang mit den Vergleichen zahlt die AGI U.S. einen Betrag von USD
174,3 Millionen als Gewinnabschöpfung an das DOJ und USD 675 Millionen als
Strafe an die SEC. Letztere kann teilweise zur Entschädigung von Investoren
verwendet werden. Andere finanzielle Verpflichtungen, die vom DOJ und der
SEC festgesetzt wurden, sind oder werden durch die etwa USD 5 Milliarden an
Structured Alpha Investoren gezahlten Entschädigungen erfüllt. Sämtliche zu
zahlenden Beträge und die Entschädigung in Höhe von USD 5 Milliarden wurden
bereits in den Rückstellungen für 2021 und für Q1 2022 berücksichtigt.

Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
Vorbehalten.


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ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich
der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche
Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der
Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere
Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative
Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug
auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die
Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der
versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus
Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v)
Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii)
die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix)
Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes-
und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi)
die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender
Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen
Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler,
nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können
durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

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1354831 17.05.2022 CET/CEST

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