DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Allianz SE: Allianz nimmt Gewinnziel zurück

30.04.2020 / 19:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Auf Basis der vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2020 erwartet die Allianz Gruppe im ersten Quartal ein operatives Ergebnis in Höhe von EUR 2,3 Mrd. (Q1 2019: 3,0 Mrd.) und einen auf die Anteilseigner entfallenden Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,4 Mrd. (Q1 2019: 2.0 Mrd.). Vor dem Hintergrund der aktuellen pandemiebedingten Unsicherheiten für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und der inzwischen vorliegenden aktualisierten Planzahlen der operativen Gruppengesellschaften geht der Vorstand aus heutiger Sicht nicht davon aus, die für 2020 gesetzte Zielspanne für das operative Ergebnis von EUR 12 Mrd. , plus oder minus EUR 500 Mio., erreichen zu können. Ein neues Gewinnziel für 2020 wird der Vorstand nach Abschluss der revidierten Planung kommunizieren."

Erläuterungen zu den verwendeten alternativen Finanzkennzahlen (Alternative Performance Measures (APM)) finden sich auf der Internetseite der Allianz SE (abrufbar unter https://www.allianz.com/content/dam/onemarketing/azcom/Allianz_com/investor-relations/en/results-reports/annual-report/ar-2019/de-Alternative-Leistungskennzahlen-2019.pdf).

 

Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
 

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
 


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz Konzerns, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses,, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, ein-schließlich steuerliche Regelungen, (x) die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängende Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbs-faktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
Der Allianz Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.
 

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