Gegenantrag Nr. 1a von Herrn Jan Peter Arnz

Bekanntmachung / Ergänzung vom 21.10.2020

Nachfolgend finden Sie den zugänglich zu machenden Antrag eines Aktionärs (Gegenantrag gemäß § 126 Absatz 1 AktG) zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Alexanderwerk AG am 5. November 2020 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag. Der Antrag und dessen Begründung wurden von uns unverändert in das Internet eingestellt. Die nachträglich gemeldete Ergänzung wurden farblich markiert.

Wenn Sie sich dem Antrag des Aktionärs anschließen wollen, stimmen Sie bitte bei Tagesordnungspunkt 4, auf den sich der Gegenantrag bezieht, mit "Nein".

Aktionärsantrag/-anträge

1. Tagesordnungspunkt 4

H. Arnz widerspricht dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tages- ordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019) und stellt folgenden Gegenantrag.

  1. Gegenantrag
    "Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 1.225.661,43 wird wie folgt verwendet:
    Es wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,67 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 1.206.000,00 ausgeschüttet. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.661,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen."
  2. Begründung
    Vorstand und Aufsichtsrat haben nicht deutlich gemacht, aus welchem Grund nicht der gesamte Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollte. Insbesondere wurde keine Strategie mitgeteilt, die Anlass für eine Thesaurierung des Bilanzgewinns in der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Höhe rechtfertigen würde.
    Die Vollausschüttung des Bilanzgewinns an die Aktionäre entspricht auch Leitbild und Regelfall der Satzung der Gesellschaft. Diese sieht in § 26 vor, dass der Bilanzgewinn an die Aktionäre verteilt wird, soweit die Hauptversammlung keine andere Verwendung beschließt.
    Es wurde bereits die Hälfte vom Jahresüberschuss, d.h. EUR 1.225.500,00 in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Darüber hinaus hat der Vorstand eine stabile bis leicht positive Prognose für das laufende Geschäftsjahr im Vergleich zu 2019 abgegeben.

Stellungnahme der Verwaltung

Vorstand und Aufsichtsrat halten an ihrem Beschlussvorschlag zu TOP 4 an die Haupt- versammlung fest und nehmen zu dem Gegenantrag wie folgt Stellung:

"Die in dem Beschlussvorschlag zu TOP 4 vorgeschlagene Dividende ist unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen und stabilen Dividendenentwicklung angemessen.

Der Vorschlag beruht auf einer sorgfältigen Abwägung

  • der Interessen aller Stakeholder,
  • der aktuellen Geschäftslage,
  • der Liquidität des Unternehmens,
  • der beabsichtigten Investitionen sowie
  • den Geschäftsaussichten.

Das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft ist aufgrund der weltweiten Covid 19-Pandemie mit besonderen Unsicherheiten behaftet, die die Verwaltung weder beeinflussen noch sicher abschätzen kann. Oberste Prämisse ist es daher aus Sicht der Verwaltung, die Liquidität der Gesellschaft auch für den Fall eines weiteren wirtschaftlichen Einbruchs sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist eine höhere Dividende als der vorgeschlagene Betrag von EUR 0,22 je Stückaktie nicht angemessen. Vielmehr bildet der Vorschlag der Verwaltung die berechtigten Ausschüttungsinteressen der Aktionäre und die Interessen der Gesellschaft angemessen ab."

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Alexanderwerk AG published this content on 23 October 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 October 2020 12:34:08 UTC