Gegenantrag Nr. 1 von Herrn Thomas Mariotti

Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den zugänglich zu machenden Antrag eines Aktionärs (Gegenantrag gemäß § 126 Absatz 1 AktG) zu Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Alexanderwerk AG am 1. Juli 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag. Der Antrag und dessen Begründung wurden von uns unverändert in das Internet eingestellt.

Wenn Sie sich dem Antrag des Aktionärs anschließen wollen, stimmen Sie bitte bei Tagesordnungspunkt 4, auf den sich der Gegenantrag bezieht, mit "Nein".

Aktionärsantrag/-anträge

1. Tagesordnungspunkt 4

H. Mariotti widerspricht dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tages- ordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020) und stellt folgenden Gegenantrag.

  1. Gegenantrag
    "Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 2.157.416,30 wird wie folgt verwendet:
    Es wird eine Dividende in Höhe von EUR 1,19 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 2.142.000,00 ausgeschüttet. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.416,30 wird auf neue Rechnung vorgetragen." Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am 06.07.2021."
  2. Begründung
    Vom Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.655.836,87 wurde bereits die Hälfte - EUR 1.327.753,00 - in die Gewinnrücklagen eingestellt.
    Die Eigenkapitalquote beträgt in der AG 78,5 %, Im Konzern 55,75%.
    Die Gesellschaft verfügt über eine mehr als ausreichende Liquidität. Zum 31.12.2020 bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 10.921.615 (Vorjahr EUR 6.504.013).
    Der Auftragsbestand zum 31.12.2020 liegt im Konzern bei EUR 17,92 Mio. (Vorjahr EUR 4,48 Mio.) auf Rekordniveau. Das Geschäftsjahr 2021 sollte somit wohl erneut sehr erfolgreich verlaufen und weitere hohe Liquiditätszuflüsse generieren.

Stellungnahme zu dem Gegenantrag des Aktionärs Thomas Mariotti vom 15. Juni 2021

Vorstand und Aufsichtsrat nehmen zu dem Gegenantrag von Herrn Mariotti vom 15. Juni 2021 wie folgt Stellung:

"Vorstand und Aufsichtsrat raten an, den Gegenantrag abzulehnenund dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

  1. Der Verwaltungsvorschlag zu TOP 4 stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Gesellschaftsinteresse an der Thesaurierung von Gewinnen und dem Dividendeninteresse der Aktionäre dar.
  2. Die Thesaurierung von Gewinnen ist schon aus allgemeinen Gründen geboten. Denn es ist zu beachten, dass die Gesellschaft eine kleine börsennotierte Gesellschaft ist, die aufgrund ihrer Größe eher anfällig für Konjunkturschwankungen ist.

Zu berücksichtigen ist auch die nach wie vor im Branchenvergleich und unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und des Alters des Unternehmens geringe Eigenkapitalquote der Gesellschaft.

  1. Es kommt hinzu, dass die Gesellschaft diverse, teilweise sehr fortgeschrittene Projekte verfolgt. Diese Projekte haben einen Kapitalbedarf, der bei dem Verwaltungsvorschlag berücksichtigt worden ist.

Unter Anderem verhandelt die Gesellschaft aktuell den Rückerwerb des Produktionsbetriebs der Alexanderwerk Produktions GmbH (vgl. Ad hoc-Mitteilung vom

17. Februar 2021). Ferner verfolgt die Gesellschaft, wie auch im Rahmen der letzten Hauptversammlung erläutert, ein Digitalisierungsprogramm, um das Unternehmen dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen. Darüber hinaus bestehen Überlegungen, den Geschäftsbetrieb an einen neuen Standort zu verlagern.

Nach alledem ist der Verwaltungsvorschlag zur Gewinnverwendung angemessen. Dieser Vorschlag sollte angenommen und der Gegenantrag von Herrn Mariotti konsequenterweise abgelehnt werden."

Remscheid, 16. Juni 2021

Der Vorstand

Attachments

  • Original document
  • Permalink

Disclaimer

Alexanderwerk AG published this content on 18 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 June 2021 13:16:01 UTC.