Alexanderwerk AG

Hauptversammlung am 5. November 2020

Erläuterungen nach § 124a Nr. 2 AktG zu Gegenständen der Tagesordnung,

über die kein Beschluss gefasst werden soll

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 am 23. April 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen damit nicht vor. Sämtliche vorgenannten Unterlagen können vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.alexanderwerk.com über den Link "Investor Relations / Finanzberichte" eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

Remscheid, im September 2020

Alexanderwerk AG

Der Vorstand

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Alexanderwerk AG published this content on 24 September 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 September 2020 12:39:03 UTC