ALBA SE, Köln

Vergütungsbericht 2021

In diesem Vergütungsbericht nach § 22 Abs. 6 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEAG) in Verbindung mit § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die gewährten und geschuldeten Vergütungen der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden geschäftsführenden Direktor*innen und Mitglieder des Verwaltungsrats dargestellt und erläutert. Dieser Vergütungsbericht entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Um diese besser einordnen zu können, wird empfohlen, die im Geschäftsjahr 2021 gel-tenden Vergütungssysteme zu studieren. Informationen zu den im Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystemen für die geschäftsführenden Direktor*innen sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter alba-se.com, Investor Relations, Hauptversammlung. Das Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktor*innen wurde vom Verwaltungsrat am 6. Mai 2021 be-schlossen. Das Vergütungssystem für den Verwaltungsrat ergibt sich aus § 12 der Satzung der ALBA SE. Die Vergütungssysteme für die geschäftsführenden Direk-tor*innen sowie für die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden von der Hauptver-sammlung der ALBA SE am 29. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 98,01 % bzw. 99,97 % gebilligt.

Dem vorliegenden Vergütungsbericht liegt das Verständnis zugrunde, dass eine Ver-gütung als i.S.d. § 162 AktG gewährt anzusehen ist, sobald sie der betreffenden Per-son tatsächlich zufließt und damit in ihr Vermögen übergeht. Als i.S.d. § 162 AktG geschuldet gilt hingegen eine Vergütung, für die die Gesellschaft eine rechtlich beste-hende Verpflichtung gegenüber der betreffenden Person hat, die fällig, aber noch nicht erfüllt ist. Sofern diese Zeitpunkte in unterschiedlichen Geschäftsjahren liegen sollten, wird die Vergütung im vorliegenden Vergütungsbericht angegeben, sofern der frühere der beiden Zeitpunkte im jeweiligen Geschäftsjahr lag.

A.

Einleitung

Die ALBA SE als Holdinggesellschaft leitet eine Gruppe von Unternehmen, die im Stahl- und Metallrecycling tätig sind und zu den führenden Aufbereitern in Deutschland gehören. Zum 31. Dezember 2021 sind 9.256.560 Aktien und damit 94,071% der ins-gesamt 9.840.000 Aktien der ALBA Europe Holding plc & Co. KG (ALBA Europe Hol-ding KG), Berlin, zuzurechnen. Bis zum 31. Dezember 2021 bestand zwischen der ALBA Europe Holding KG als herrschendem Unternehmen und der ALBA SE als ab-hängigem Unternehmen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Das Geschäftsjahr 2021 ist für die ALBA SE-Gruppe insgesamt hervorragend verlau-fen. Während das Vorjahr noch von den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie bestimmt war, bewegte sich die ALBA SE-Gruppe im Berichtsjahr in einem vom konjunkturellen Aufschwung geprägten Marktumfeld. Nachfragebedingt erhöhten sich sowohl die Preise für Stahlschrotte als auch die Preise für Nichteisen-Metalle. Im Bereich der Nichteisen-Metalle konnte der Absatz gegenüber dem Vorjahr sowie ge-genüber der Prognose sogar gesteigert werden. Durch Nutzung der günstigen Rah-menbedingungen konnte die ALBA SE-Gruppe das EBIT von -1,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 13,4 Mio. Euro in 2021 steigern. Bei der ALBA SE selbst ergab sich insgesamt ein Aufwand aus Gewinnabführung in Höhe von 12,9 Mio. Euro. Im Vorjahr war ein Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 14,5 Mio. Euro zu verzeichnen.

  • B. Vergütung der geschäftsführenden Direktor*innen

  • I. Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der amtie-renden geschäftsführenden Direktor*innen

Einziger im Geschäftsjahr 2021 amtierender geschäftsführender Direktor der ALBA SE war Thorsten Greb. Thorsten Greb erhält mit Zustimmung des Verwaltungsrats sämtliche Vergütungsbestandteile für seine Tätigkeiten von einer Tochtergesellschaft der ALBA SE. Die nachfolgende Übersicht stellt die ihm im abgelaufenen Geschäfts-jahr sowie im Vorjahr gewährten und geschuldeten festen bzw. variablen Vergütungs-bestandteile einschließlich des jeweiligen prozentualen Anteils dar. Die vereinbartejährliche Tantieme wird jeweils im Folgejahr fällig und ausgezahlt und daher auch dort gezeigt.

Vergütungsbe-

2021

2021

2020

2020

standteil

in TEUR

in %

in TEUR

in %

Festvergütung

294

81,4

262

91,6

Nebenleistungen

6

1,7

8

2,8

Jährliche Tantieme

60

16,6

15

5,2

Altersversorgung

1

0,3

1

0,3

Gesamtvergütung

361

100,0

286

100,0

Dementsprechend entfielen von der Gesamtvergütung 2021 insgesamt 83,4% auf die festen Vergütungsbestandteile und 16,6% auf die variable Vergütung.

Das Vergütungssystem sieht derzeit eine Maximalvergütung i.S.d. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG in Höhe von insgesamt TEUR 500 p.a. vor. Wie der vorstehenden Über-sicht zu entnehmen ist, wurde diese Höchstgrenze 2021 mit einer gezahlten Gesamt-vergütung von TEUR 361 eingehalten.

Für das Geschäftsjahr 2021 ist vertraglich eine Zieltantieme von TEUR 80 vereinbart, welche auf folgenden finanziellen und nicht finanziellen Zielen basiert:

2021

Leistungskriterium Gew ichtung

EBIT Bereich Waste and Metal gesamt 40%

EBIT Bereich Scrap and Metal national 60%

Gesamt 100%

Die festgelegten Leistungskriterien orientieren sich an der Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit der ALBA SE-Gruppe und dienen ihrer langfristigen und nachhalti-gen Verbesserung. Zudem dienen die Leistungskriterien der Umsetzung der Steue-rungskennzahlen der ALBA SE-Gruppe und stellen sicher, dass die Anreizwirkung dervariablen Vergütung eine hinreichend genaue Erreichung der Kennzahlen gewährleis-tet.

Auch die Summe aus der 2021 gezahlten Festvergütung und der 2021 erdienten, 2022 auszuzahlenden Tantieme liegt mit insgesamt TEUR 381 unter der Höchstgrenze.

Im Hinblick auf die variable Vergütung 2020, welche 2021 gewährt wurde, hatte der Verwaltungsrat eine Zieltantieme in Höhe von ursprünglich TEUR 80 basierend auf folgenden finanziellen und nichtfinanziellen Zielen festgesetzt:

2020

Leistungskriterium Gew ichtung

EBIT Bereich Waste and Metal gesamt 20%

EBIT Bereich Scrap and Metal national 60%

Individuelle Ziele 20%

Gesamt 100%

Für das Jahr 2020 wurde nach einer freiwilligen Herabsetzung der Zieltantieme im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche Lage im ersten Quartal 2020 und einer Übererfüllung der individuellen Ziele eine Tantieme in Höhe von TEUR 60 ausbezahlt, was einer durchschnittlichen Zielerreichung von 75% der ursprünglichen Vereinba-rung entspricht.

Eine aktienbasierte Vergütung (Aktien oder Aktienoptionen) ist im Vergütungssystem und in dem bestehenden Anstellungsvertrag ebenso wenig vorgesehen wie Regelun-gen über die Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile. Unabhängig davon hätte im Geschäftsjahr 2021 aber auch kein Anlass für eine solche Rückforderung bestanden.

Sämtliche beschriebenen Vergütungsbestandteile stehen sowohl der Art als auch ih-rer konkreten Höhe und Berechnung nach vollständig im Einklang mit dem von der Hauptversammlung der ALBA SE am 29. Juni 2021 gebilligten Vergütungssystem; Abweichungen von diesem System gab es mithin nicht. Die Vergütung leistet sowohl im Hinblick auf ihre Höhe als auch aufgrund ihrer einfachen und klaren Anreizstruktureinen wesentlichen Beitrag zur Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesell-schaft.

II. Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der amtie-renden Mitglieder des Verwaltungsrats

Mitglieder des Verwaltungsrats waren im Geschäftsjahr 2021 Dirk Beuth als Vorsit-zender, Michaela Vorreiter-Wahner als stellvertretende Vorsitzende sowie der ge-schäftsführende Direktor Thorsten Greb. Für die Vergütung des geschäftsführenden Direktors der ALBA SE wird auf den Abschnitt I. verwiesen; eine gesonderte Vergü-tung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat wird gemäß § 12 der Satzung der Ge-sellschaft nicht gewährt. Die nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder Dirk Beuth und Michaela Vorreiter-Wahner erhielten keine Vergütung für ihre Tätigkeit von der ALBA SE und/oder deren Tochtergesellschaften.

III. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für

die geschäftsführenden Direktor*innen sowie die Mitglieder des Verwal-

tungsrats

Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und früheren geschäftsführenden Direktor*innen und Mitglieder des Verwaltungsrats, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der ALBA SE-Gruppe und der Vergütung von Arbeitnehmenden auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wo-bei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Arbeitnehmenden der ALBA SE-Gruppe abgestellt wird. Die ALBA SE selbst beschäftigt keine Arbeit-nehmenden. Dabei werden im Interesse der Vergleichbarkeit in die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmenden der Personalaufwand für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnenden kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile einbezogen. Auf eine rückwirkende Neuermittlung der gewährten und geschuldeten Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG der geschäftsführenden Direktor*innen und

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Alba SE published this content on 20 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 April 2022 08:51:04 UTC.