DGAP-News: AKASOL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AKASOL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2021 in https://www.akasol.com/de/ 
hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-05-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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AKASOL AG Darmstadt Wertpapier-Kenn-Nummer A2JNWZ 
International Securities Identification Number DE000A2JNWZ9 Ordentliche Hauptversammlung 2021 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der AKASOL AG ein, die am Mittwoch, den 30. Juni 
2021, um 10:30 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) stattfindet. Die 
Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen 
haben, und ihre Bevollmächtigten über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse im Bereich 
'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der AKASOL AG, Kleyerstraße 20, 64295 Darmstadt. 
Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
              zusammengefassten Lageberichts für die AKASOL AG und den Konzern zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts 
              des Aufsichtsrats und des Corporate Governance-Berichts zum Geschäftsjahr 2020 
              Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben 
              nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten 
              Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2020. Die Unterlagen sind über unsere Internetseite 
              unter 
1.            www.akasol.com/de/ 

unter dem Punkt Investor Relations, dort unter Hauptversammlung zugänglich und werden den Aktionären

auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. Ferner werden sie während der Hauptversammlung

zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits

gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist

daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2021 4. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum

Abschlussprüfer für die AKASOL AG und den AKASOL Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für

eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses sowie des Zwischenlageberichts gemäß § 115

(5) WpHG für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen.

Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 10.1 der Satzung

Ziffer 10.1 der Satzung lautet bisher:

'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern'.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an die Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats schlagen 5. Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder zukünftig auf fünf Mitglieder zu

erhöhen und Ziffer 10.1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

'Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern.'

Auch mit Durchführung der Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat gemäß § 95 Satz 1 AktG und

Ziffer 10.1 der Satzung der Gesellschaft zusammensetzen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat


              Nachwahlen zum Aufsichtsrat 
              Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Christian Brenneke hat mit Schreiben vom 12. Mai 2021 sein Amt als 
              Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf der am 30. Juni 2021 stattfindenden Hauptversammlung niedergelegt. 
              Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Satz 1 AktG und Ziffer 10.1 der Satzung bisher aus drei 
              Mitgliedern zusammen. Die vorstehend zu Top 5 aufgeführte Satzungsänderung wirkt im Falle ihrer Annahme 
              durch die Hauptversammlung erst mit Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister. 
              Ersatzmitglieder für ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder hat die Hauptversammlung hierfür trotz 
              Satzungsermächtigung bisher nicht gewählt. 
              Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolger von Herrn Dr. Brenneke 
a) 
                            Herrn Gerd Merkel, wohnhaft in Walldorf, Deutschland, selbständiger Personalberater 

mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 30. Juni 2021 bis zur Beendigung der

Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu

wählen. Die Bestellung erfolgt gemäß Ziffer 10.2 Satz 5 der Satzung für die restliche Amtszeit des

ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Brenneke.

Der Lebenslauf sowie ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich in der nachfolgend im

Anhang zu Tagesordnung.

Wahlen zum Aufsichtsrat aufgrund der Ausweitung der Mitgliederzahl

Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene Satzungsänderung ist bei Ihrer

Beschlussfassung durch die Hauptversammlung mit Wirkung ihrer Eintragung im Handelsregister wirksam.

Der Aufsichtsrat setzt sich im Zuge der Erweiterung seiner Mitgliederzahl gemäß § 95 Satz 1 AktG und

Ziffer 10.1 der Satzung in der neuen zu Top 5 vorgeschlagenen Fassung aus fünf Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat hätte im Falle der vorstehend vorgeschlagenen Nachwahl für Herrn Dr. Brenneke drei

gewählte Mitglieder. Nach Beschluss der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung und

deren Eintragung ins Handelsregister wären noch zwei Aufsichtsratspositionen unbesetzt.

Damit der Aufsichtsrat ab Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung

vollständig besetzt seine Arbeit aufnehmen kann, schlägt der Aufsichtsrat bereits heute die Wahl von zwei

weiteren Aufsichtsratsmitgliedern vor. Die Amtszeit der zusätzlichen Aufsichtsratsmitglieder beginnt mit

Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister und dauert

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu bestellen mit

einer Amtszeit ab Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung bis zur

Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt:


              aa)           Anthony Daniel Hensel, wohnhaft in Roscommon/Michigan, USA, Experte für 
                            Unternehmensfinanzierung und Compliance im Ruhestand 
              bb)           Wolfgang August Schneider, wohnhaft in Odernheim am Glan, Ingenieur, Manager 

Die Lebensläufe sowie ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich im Anhang zur

Tagesordnung.

Der Aufsichtsrat hat davon abgesehen, Ersatzmitglieder für die - bei Annahme der Satzungsänderung -

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May 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)