§ 1 Abs. 2 Satz 2 GesRuaCOVBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 GesRuaCOVBekG kann die Verwaltung Fragen

zusammenfassen

Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur Fragemöglichkeit der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1

Nr. 3 GesRuaCOVBekG wird verwiesen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, §

131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GesRuaCOVBekG sind der Öffentlichkeit auf der

Internetseite der AKASOL AG unter der Internetadresse


              www.akasol.de 

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der

Hauptversammlung

Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 30. Juni 2021 als

Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten des Aktionärs oder ggf. des

Aktionärsvertreters (insbesondere Name, Geburtsdatum, postalische und elektronische Adresse und weitere

Kontaktdaten Aktienanzahl und Besitzart und Besitzzeit der Aktie, Aktionärsvertretungsberechtigung,) auf

Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit aktienrechtlichen Vorschriften. Die

Gesellschaft verarbeitet außerdem solche Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur

Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an

die Gesellschaft übermittelt werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 30. Juni 2021

erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre oder Aktionärsvertreter an der

Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären bzw. ihren

Vertretern die Ausübung von Rechten vor und während der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und

Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.

In der Hauptversammlung ist ein Verzeichnis der erschienenen oder vertretenen Aktionäre und der

Vertreter von Aktionären mit Angabe ihres Namens und Wohnorts sowie bei Nennbetragsaktien des Betrags,

bei Stückaktien der Zahl der von jedem vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung aufzustellen. Hierzu

ist die Gesellschaft nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet. Sind einem Intermediär oder einer in §

135 Abs. 8 AktG bezeichneten Person Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts erteilt worden und übt der

Bevollmächtigte das Stimmrecht im Namen desjenigen, den es angeht, aus, so sind bei Nennbetragsaktien der

Betrag, bei Stückaktien die Zahl und die Gattung der Aktien, für die ihm Vollmachten erteilt worden sind,

zur Aufnahme in das Verzeichnis gesondert anzugeben.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die

Gesellschaft diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen

gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Gesellschaft Gegenanträge und

Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften

unter Angabe des Namens des Aktionärs im Internet veröffentlichen.

Die Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und

von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) der Verordnung

(EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher

Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der

Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) in Verbindung mit aktienrechtlichen Vorschriften (insbesondere § 67e Abs. 1

und §§ 118 ff. AktG). Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten aktienspezifischen Daten

beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre; im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher

Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung kann die Speicherdauer einen Zeitraum von drei Jahren

überschreiten. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Soweit Sie die Gesellschaft beauftragen, Dienste zu erbringen, werden personenbezogene Daten zur

Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO) genutzt.

Daneben verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene Daten auch zur Wahrung ihrer berechtigten

Interessen nach Art 6 Absatz 1 lit. f) DSGVO. Berechtigtes Interesse ist insoweit die Sicherstellung des

reibungslosen Ablaufs der Hauptversammlung. Dies gilt insbesondere für während der Anmeldung zur bzw.

Durchführung der virtuellen Hauptversammlung anfallende nicht aktienspezifische, elektronische Daten wie

IP-Adresse, Browsereinstellungen etc. Diese Verarbeitung erfolgt nur so lange, wie sie zur Erreichung des

Zwecks erforderlich ist.

Sollten personenbezogene Daten von Aktionären oder Aktionärsvertretern für einen oben nicht genannten

Zweck verarbeitet werden, wird die Gesellschaft sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einbeziehen

und ggf. eine jederzeit widerrufliche Einwilligung im Sinne von Art. 6 Absatz 1 lit. a) DSGVO einholen.

Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person gemäß den

gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte kann aufgrund einer

gesetzlichen Pflicht oder im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erfolgen.

Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung im Rahmen von

Art. 28 DSGVO beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche

für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten 12. ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für zur Durchführung einer

virtuellen Hauptversammlung hinzugezogene IT-Dienstleister, die neben den mitgeteilten aktienspezifischen

bzw. aktionärsbezogenen Daten weitere personenbezogene Daten (insbesondere IP-Adressen, Nutzerkennungen,

Video- und Tondaten etc.) verarbeiten.

Die Gesellschaft beauftragt zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

Dienstleister (z.B. für den Versand der Mitteilung nach § 125 AktG oder die Erfassung und technische

Abwicklung von Anmeldungen zur Hauptversammlung, Bevollmächtigungen und der Ausübung von Aktionärsrechten

sowie ggf. deren Überprüfung), die von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten erhalten, die

für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter erhalten, soweit vom Aktionär bzw. von dessen Vertreter bevollmächtigt werden, nur

solche personenbezogene Daten, die für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung erforderlich sind.

Darüber hinaus können wir personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an

Behörden (z.B. BaFin) zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. beim Überschreiten

gesetzlich vorgegebener Stimmrechtsschwellen).

Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen oder

Frageneinreichung im Vorfeld der Hauptversammlung kann der Name des Aktionärs im Rahmen der

Hauptversammlung - insbesondere zur Fragenbeantwortung - genannt werden, sofern der betreffende Aktionär

nicht ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO widerspricht.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation erfolgt

nur im Rahmen der Art. 45 ff. DSGVO, d.h. insbesondere bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses der

EU-Kommission oder geeigneter Garantien.

Die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen ist erreichbar unter

folgender Adresse:

AKASOL AG

Kleyerstraße 20

64295 Darmstadt

Tel.: +49 6151 800500

E-Mail: info@akasol.com

Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Vorstand, bestehend aus den Herren Sven Schulz und Carsten

Bovenschen.

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May 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)