1976 - 1980   Studium mit Abschluss als Maschinenbauingenieur, Dipl.-Ing. (FH) (Fachhochschule Bingen) 
1971 - 1974   Ausbildung zum Blechschlosser (Seitz-Werke, Bad Kreuznach) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 

Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Mitglied im Verwaltungsrat der Turbo Energy Private Limited, Indien Alle Kandidaten waren in der Vergangenheit in verschiedenen Positionen im Borg Warner Konzern tätig. Im Übrigen sind keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der AKASOL AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der AKASOL AG oder einem wesentlich an der AKASOL AG beteiligten Aktionär bekannt.

Anlage zu TOP 7: Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der AKASOL AG


I.            Einleitung & Grundzüge des Vergütungssystems 

Das vorliegende Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat nach den Vorgaben der §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. AktG beschlossen. Das Vergütungssystem wird durch den Aufsichtsrat auf alle Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern der AKASOL AG angewandt, die nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abgeschlossen, geändert oder verlängert werden (§ 87a Abs. 2 S. 1 AktG, § 26j Abs. 2 EGAktG). Die derzeit mit den Vorstandsmitgliedern bestehenden Dienstverträge bleiben durch das Vergütungssystem gemäß § 26j Abs. 1 S. 3, 2. HS EGAktG unberührt.

Die Vergütungsentscheidung des Aufsichtsrats orientiert sich an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Im Zuge der Bewältigung des Klimawandels liegt eine der wichtigsten Herausforderungen der grundlegenden und rasanten Transformation der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie in der Elektrifizierung des Antriebsstranges und damit dem Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität. Die AKASOL AG hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Wandel aktiv mitzugestalten und dabei mit ihren Technologien und Lösungen für Fahrzeuge mit Hybrid- und Elektroantrieb eine weltweit führende Rolle einzunehmen.

Mit ihrem auf Nachhaltigkeit beruhenden Geschäftsmodell trägt die AKASOL AG zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Ressourcen bei. Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens sowie die operative Umsetzung seiner Unternehmensstrategie (insb. Wachstum und Profitabilität) werden anhand wesentlicher finanzieller Kennzahlen, wie z.B. Umsatz und EBIT-Marge gemessen.

Im Sinne einer nachhaltigen und langfristig erfolgreichen Unternehmenssteuerung fließen die zentralen strategischen Kennzahlen und finanziellen wie nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand ein. So kann sich die variable Vergütung beispielsweise insb. auf Kennzahlen wie Umsatz und EBIT-Marge beziehen, die die Strategie eines profitablen Wachstums abbilden. Da diese Kennzahlen nicht nur Maßstäbe bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie, sondern auch zentrale Treiber des Aktienkurses sind, werden zudem die Interessen der Investoren berücksichtigt. Neben der Verwendung strategischer Kennzahlen werden langfristige Verhaltensanreize auch mit der deutlichen Übergewichtung mehrjähriger gegenüber kurzfristigen variablen Vergütungselementen gesetzt und der Fokus auf eine langfristige Unternehmensentwicklung gelegt.

Das Vergütungssystem für den Vorstand liefert damit einen wichtigen Beitrag für die strategische Ausrichtung der AKASOL AG und des von ihr geführten Konzerns im Hinblick auf eine erfolgreiche, nachhaltige Entwicklung in ihren Geschäftsaktivitäten. Das Vergütungssystem setzt zudem klare, verständliche Bedingungen für eine adäquate Vergütung der Vorstandsmitglieder, wodurch qualifizierte Führungskräfte gewonnen und langfristig an die AKASOL AG gebunden werden. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die avisierte Gesamtvergütung zum einen in einer adäquaten Relation zu den Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder steht und zum anderen die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigt.


II.           Verfahren zur Festlegung, Überprüfung und Umsetzung des Vergütungssystems 

Der Aufsichtsrat hat das vorliegende Vergütungssystem per telefonischer Beschlussfassung vom 15. Mai 2021 beschlossen und der der Hauptversammlung am 30. Juni 2021 zur Billigung vorgelegt.

Die Konzeption des Vergütungssystems erfolgt mit dem Ziel, ein klares und verständliches System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder zu entwerfen. Eine Begutachtung des Vergütungssystems und der Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen regelmäßig und, falls notwendig, auch anlassbezogen - mindestens jedoch alle vier Jahre - vorgenommen. In diesem Rahmen wird einerseits ein vertikaler Vergleich der Vorstandsvergütung mit der Vergütung der Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie auch der Gesamtbelegschaft der AKASOL AG durchgeführt. Andererseits wird die Vergütungsstruktur und -höhe mit einem durch den Aufsichtsrat festgelegten Vergleichsmarkt bzw. alternativ einer Vergleichsgruppe bestehend aus börsennotierten Unternehmen der Technologiebranche vergleichend analysiert (horizontaler Vergleich).

Zur Entwicklung und Überprüfung des Vergütungssystems im Gesamten und in Hinblick auf einzelne Vergütungsbestandteile sowie in Hinblick auf die Höhen der individuellen Vorstandsvergütungen zieht der Aufsichtsrat gegebenenfalls einen externen Vergütungsberater hinzu. Der Aufsichtsrat achtet auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand und von der Gesellschaft und lässt sich eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung von ihm vorlegen.

Der Aufsichtsrat stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass mögliche Interessenkonflikte der an den Beratungen und Entscheidungen über das Vergütungssystem beteiligten Aufsichtsratsmitglieder vermieden und ggf. aufgelöst werden. Dabei ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden anzuzeigen. Der Aufsichtsratsvorsitzende legt ihn betreffende Interessenkonflikte gegenüber seinem Stellvertreter offen. Über den Umgang mit einem bestehenden Interessenkonflikt entscheidet der Aufsichtsrat im Einzelfall.

Treten gravierende Änderungen des Vergütungssystems ein, wird es der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt; mindestens jedoch alle vier Jahre. Lehnt die Hauptversammlung den Entwurf ab, ist der Aufsichtsrat aufgefordert, in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes System zur Billigung vorzulegen.


III.          Das Vergütungssystem nach einzelnen Aspekten 
1.            Die einzelnen Vergütungsbestandteile 
1.1.          Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relative Anteile an der Gesamtvergütung 

Die Vergütung des Vorstands besteht aus folgenden Vergütungsbestandteilen:


              1)            Einem Festgehalt 
                            Einer variablen Vergütung, die 
                                          zu einem Viertel aus einer einjährigen variablen Vergütung, d.h einer 
              2)            a)            kurzfristigen variablen Vergütungskomponente, besteht, und 
                            b)            zu drei Vierteln aus einer mehrjährigen variablen Vergütung, als einer 
                                          langfristigen Vergütungskomponente, besteht. 

3) Nebenleistungen

Im Fall einer 100%-Zielerreichung in der variablen Vergütung ergeben sich folgende Relationen der einzelnen Vergütungsbestandteile bezogen auf die Gesamtvergütung:


                            Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile (Festgehalt + Nebenleistungen und 
              *             betrieblicher Altersversorgung) liegt bei den Vorstandsmitgliedern zwischen ca. 78% und 
                            85%. Für den Vorsitzenden des Vorstands beträgt diese Spanne ca. 75% bis 80%. 
                            Der Anteil der variablen Vergütung beträgt bei den Vorstandsmitgliedern ca. 19%, beim 
              *             Vorsitzenden des Vorstands ca. 22%. 
                            Der Anteil der kurzfristigen (einjährigen) variablen Vergütungskomponente beläuft sich bei 
              *             den Vorstandsmitgliedern auf ca. 5%; der entsprechende Anteil der langfristigen 
                            (mehrjährigen) variablen Vergütungskomponente liegt demgegenüber bei ca. 14%. Für den 
                            Vorsitzenden des Vorstands betragen diese Anteile ca. 5% bzw. 16%. 
1.2.          Festes Jahresgehalt 

Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten jeweils am Ende des Kalendermonats. Das feste Jahresgehalt orientiert sich am Aufgaben- und Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds.


1.3.          Variable Vergütung 

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May 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)