ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

ZUM 31. DEZEMBER 2020

Dieser Lagebericht umfasst sowohl den Konzernlagebericht als auch den Lagebericht der AIXTRON SE. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf sowie über die Lage und die voraus-sichtliche Entwicklung des AIXTRON-Konzerns (im Folgenden auch als "AIXTRON", "AIXTRON-Kon-zern", "die Gruppe" bezeichnet) sowie der AIXTRON SE (auch als "das Unternehmen" oder "die Gesellschaft" bezeichnet). Die Ausführungen zur AIXTRON SE sind in einem eigenen Abschnitt im Wirtschaftsbericht mit Angaben nach HGB enthalten.

Der Konzernabschluss der Gesellschaft ist unter Anwendung von § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union an-zuwenden sind, erstellt. Mit Ausnahme der HGB-Angaben im Kapitel Lagebericht der AIXTRON SE sind alle in diesem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Finanzzahlen, einschließlich der Vergleichszahlen für das Vorjahr, nach IFRS ausgewiesen. Der Deutsche Rechnungslegungsstan-dard 20 (DRS 20) "Konzernlagebericht" wurde angewendet.

Im Kapitel "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs werden zusätzliche Angaben zu den zugrunde liegenden Rechnungslegungsvorschriften gemacht.

Aufgrund von Rundungsdifferenzen ist es möglich, dass bei der Summierung von Einzelpositionen Unterschiede zu den angegebenen Summen auftreten und aus diesem Grunde auch Prozentsätze nicht genau den absoluten Zahlen entsprechen.

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Die Geschäftstätigkeit von AIXTRON umfasst die Entwicklung, Produktion und Installation von Anlagen für die Abscheidung (Deposition) komplexer Halbleitermaterialien, die Entwicklung von Abscheideverfahren auf diesen Anlagen, die Beratung und Schulung sowie die Kundenbetreuung und den Service für diese Anlagen. AIXTRON bietet darüber hinaus Peripheriegeräte und Dienst-leistungen zum Betrieb seiner Anlagen an.

Dabei liefert AIXTRON sowohl Depositionsanlagen für die Volumenfertigung als auch Anlagen für die Forschung und Entwicklung (F&E) und Vorserienproduktion.

Die Nachfrage nach den AIXTRON-Anlagen wird maßgeblich durch Anforderungen an höhere Energieeffizienz, eine weiter steigende Verarbeitungs- und Übertragungsgeschwindigkeit von Daten sowie den Einsatz neuer 3D-Sensorik oder innovativer Displaytechnologien in der Unter-haltungselektronik und der Notwendigkeit zur Kostensenkung bei bestehenden und zukünftigen leistungs- und optoelektronischen Bauelementen beeinflusst. Mit seinen Technologien zur Mate-rialbeschichtung versetzt AIXTRON seine Kunden in die Lage, die Leistungsfähigkeit und die Quali-tät modernster Bauelemente der Leistungs- und Optoelektronik zu verbessern und die Ausbeute bei der Produktion zu steigern.

@Fraunhofer IISB/Kurt Fuchs

Organisationsstruktur

Standorte und rechtliche Unternehmensstruktur

Der AIXTRON-Konzern umfasst die Muttergesellschaft AIXTRON SE mit Hauptsitz in Herzogenrath, Deutschland, und deren Tochtergesellschaften. Die AIXTRON SE war zum 31. Dezember 2020 di-rekt oder indirekt an 10 Gesellschaften beteiligt, die zum AIXTRON-Konzern gehören und voll konsolidiert werden. Eine Übersicht der Beteiligungsverhältnisse findet sich in Abschnitt 30 des Konzernanhangs.

Standort

Nutzung

Herzogenrath (Eigentum) Cambridge, Großbritannien Santa Clara, CA, USA Hwaseong, Südkorea Asan, Südkorea Shanghai, China Hsinchu, Taiwan Tainan, Taiwan Tokio, Japan

Unternehmenszentrale, F&E, Produktion, Konstruktion F&E, Produktion, Konstruktion, Kundendienst Vertrieb, Kundendienst

Vertrieb, Kundendienst F&E

Vertrieb, Kundendienst Vertrieb, Kundendienst Vertrieb, Kundendienst Vertrieb, Kundendienst

Cambridge

Großbritannien

Hwaseong, Asan

Südkorea

Konzernführung

Die AIXTRON SE verfügt als Europäische Aktiengesellschaft über ein dualistisches System der Leitungsorgane bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand hat die Leitung der Ge-sellschaft inne und führt die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung, während er vom Aufsichtsrat beraten und überwacht wird. Im Geschäftsjahr 2020 gab es folgende personelle Ver-änderungen der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft:

In seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat zum 1. Oktober 2020 Dr. Jochen Linck zum Vorstand und Chief Operating Officer (COO) bestellt. Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schulte tritt mit Ablauf seines Vertrages zum 31. März 2021 auf eigenen Wunsch in den Ruhestand. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Vertrag von Dr. Felix Grawert für fünf Jahre erneuert und ihn mit Wirkung ab 1. April 2021 zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) ernannt. Schließlich wurde die Erweiterung des Vorstands um einen Finanzvorstand auf drei Mitglieder beschlossen. Mit dem Beschluss der Be-stellung von Dr. Christian Danninger in die Funktion des Chief Financial Officers (CFO) spätestens zum 1. Juli 2021 wurde der Generationswechsel für den Vorstand der AIXTRON SE im Dezember 2020 erfolgreich abgeschlossen.

Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, zu deren Aufgabenverteilung untereinander, zur Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats so-wie zum Diversitätskonzept der Gesellschaft sind der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f in Verbindung mit §315d HGB einschließlich der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu entnehmen. Sie ist Teil des Geschäftsberichts und auch auf unserer Website unterhttps://www.aixtron.com/de/investoren/corporate-governance/erklärung-zur-unternehmens-führung zu finden.

Technologie und Produkte

Die AIXTRON-Produktpalette umfasst kundenspezifische Anlagen für die Abscheidung komplexer Halbleitermaterialien. Hierbei können Substrate unterschiedlicher Materialien und Größen be-schichtet werden.

Zur Herstellung von leistungs- und optoelektronischen Komponenten wie beispielsweise LEDs, Lasern, anderen optoelektronischen Bauteilen oder Leistungselektronik aus Verbindungshalblei-ter-Materialien wird das MOCVD-Verfahren (Metall-Organische Gasphasenabscheidung) an-gewendet.

Auf unseren Anlagen im Bereich Optoelektronik fertigen Kunden unter anderem Laser für die optische Datenübertragung und die 3D-Sensorik, sei es für die Gesichtserkennung und Umge-bungserkennung in Smartphones oder für die Umgebungserfassung bei Robotern, bei autonomen Fahrzeugen oder anderen Anwendungen die eine Kontexterkennung erfordern. Zu weiteren An-wendungen unserer Anlagen gehören die Herstellung von Spezial-LEDs, wie z.B. Micro LEDs oder rote, orange und gelbe LEDs (ROY) u. a. für Display-Anwendungen, Hochleistungs-LEDs für die Automobilbeleuchtung oder UV-LEDs zur umweltfreundlichen Desinfektion von Wasser oder Luft.

Unsere Anlagen im Bereich der Leistungselektronik werden zum einen z.B. für die Fertigung von Galliumnitrid (GaN) Halbleiterbauelementen für kompaktere und leistungsfähigere Netzteile in der Unterhaltungselektronik, zur effizienten Stromversorgung von Datencentern und der Mobil-funkinfrastruktur genutzt. Zudem wird GaN zum anderen für die drahtlose Datenübertragung im Mobilfunk (vor allem im Bereich 5G) genutzt. Die hierfür benötigten GaN-Bauelemente werden ebenfalls auf unseren Anlagen hergestellt. Schließlich fertigen Kunden auf unseren CVD-Anlagen Siliziumkarbid (SiC) Bauelemente, die z. B. in Elektrofahrzeugen sowie deren Ladeinfrastruktur und in Wechselrichtern für erneuerbare Energien (Solar und Wind) eingesetzt werden.

Zur Herstellung komplexer Kohlenstoff-Nanostrukturen (Kohlenstoff-Nanoröhren und -drähte oder Graphen) wird das PECVD-Verfahren (Plasmaunterstützte Gasphasenabscheidung) ein-gesetzt.

Daneben bietet AIXTRON über seine Tochtergesellschaft APEVA das OVPD-Verfahren (Organische Gasphasenabscheidung) zur Abscheidung von Dünnschichtmaterialien für die Herstellung organi-scher Elektronikanwendungen, einschließlich organischer lichtemittierender Dioden (OLEDs), an.

AIXTRON arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung seiner existierenden Technologien und Pro-dukte. In den vergangenen Jahren hat AIXTRON mehrere neue Systemgenerationen und Technolo-gien eingeführt, wie beispielsweise die vollautomatisierte AIX G5+C für opto- und leistungselek-tronische Anwendungen oder die AIX G5 WW C für die Großserienproduktion von Epitaxie-Wafern der nächsten Generation aus Siliziumkarbid (SiC), die z. B. in der Leistungselektronik Anwendung finden.

Geschäftsprozesse

Produktion und Beschaffung

AIXTRON konzentriert sich bei der Produktion auf die Montage sowie das Testen und Qualifizieren von Prototypen- und Kundenanlagen. Die zur Herstellung der Anlagen erforderlichen Kompo-nenten und die Mehrzahl der vormontierten Baugruppen bezieht die Gesellschaft von externen Lieferanten und Dienstleistern. Ziel ist in der Regel, für jede AIXTRON-Komponente bzw. jede Baugruppe mehrere Lieferanten zu qualifizieren. Für einige wenige Schlüsselkomponenten mit ausgeprägten technischen Merkmalen bestehen Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern. Die Montage der Anlagen wird unter Zuhilfenahme externer Dienstleister in den eigenen Produk-tionsstätten und unter Anleitung und Überwachung von AIXTRON-Mitarbeitern durchgeführt. Der abschließende Test erfolgt durch AIXTRON-Mitarbeiter.

Beide Produktionsstandorte von AIXTRON verfügen über ein gemäß ISO 9001:2015 zertifiziertes prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem. In 2020 haben externe Prüfer die Zertifizierung der Qualitätsmanagementsysteme sowohl der AIXTRON SE als auch der AIXTRON, Ltd. ohne jeg-liche Abweichung bestätigt.

Mitarbeiter

Der Erfolg des Unternehmens wird maßgeblich durch die Leistung und Motivation seiner Mit-arbeiter bestimmt. Die Mitarbeiterauswahl bei AIXTRON erfolgt nach fachlichen und persönlichen Qualifikationen sowie Erfahrung. Zur Gewinnung neuer, qualifizierter Mitarbeiter nutzt AIXTRON die verschiedensten Kommunikationswege und Rekrutierungskanäle. Neben direkten Stellenan-geboten ist das Unternehmen regelmäßig auf Jobmessen und ähnlichen Veranstaltungen vertre-ten, in der lokalen Presse präsent und kooperiert darüber hinaus eng mit Universitäten weltweit, wie z.B. der RWTH Aachen und der Cambridge-Universität, um neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Die Führungskultur einer Organisation hat ebenfalls großen Einfluss auf den Erfolg des Unterneh-mens. Daher fördert AIXTRON diese gezielt durch individuelle Maßnahmen, bei denen Führungs-kräfte Kenntnisse und Qualifikationen zur Mitarbeiterführung und Teamentwicklung erwerben.

Die stetige Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wichtig und selbstver-ständlich. Unser Angebot reicht von individuellen Trainingsmaßnahmen zum Erwerb fachlicher und persönlicher Kompetenzen über ein breites innerbetriebliches Trainingsangebot bis hin zu persönlichem Coaching.

Im Geschäftsjahr 2020 stieg die Zahl der Mitarbeiter im Konzern von 688 zum Ende des Jahres 2019 (2018: 628) um ca. 6 % auf 728 zum 31. Dezember 2020. Dies ist insbesondere auf Neuein-stellungen infolge der positiven Geschäftsentwicklung zurückzuführen. Der größte Teil der Mit-arbeiter ist wie in den Vorjahren in Europa angesiedelt.

Kunden und Regionen

AIXTRONs Kunden konzentrieren sich unter anderem auf die Herstellung von LEDs, Lasern, Hoch-frequenzbauteilen, Leistungshalbleitern sowie von anderen optoelektronischen Bauelementen. Einige dieser Kunden sind vertikal integriert und beliefern die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zum Endverbraucher. Andere wiederum sind unabhängige Hersteller von Bauelementen oder von Epitaxie-Wafern, die auf AIXTRON-Anlagen produzierte Produkte an Unternehmen der nächsten Stufe in der Wertschöpfungskette, die Hersteller elektronischer Komponenten, liefern. Zu AIXTRONs Kunden zählen auch zahlreiche Forschungsinstitute und Universitäten. Die führen-den Hersteller für Bauelemente produzieren vorwiegend in Asien und daher wird dort auch der Großteil der Umsätze von AIXTRON erzielt.

Das Kapitel "Umsatzentwicklung" enthält eine detaillierte Aufstellung der Umsätze nach Regio-nen.

Ziele und Strategie

Als anerkannter Technologieführer auf dem Gebiet komplexer Depositionsverfahren fokussiert sich AIXTRON derzeit auf seine Kernkompetenzen in diesem Bereich. Mit der Entwicklung, Herstel-lung, dem Vertrieb und der Wartung von Anlagen zur Dünnschicht-Abscheidung komplexer Mate-rialien adressiert AIXTRON wachsende Zukunftsmärkte entlang vieler Endanwendungsfelder, wie z.B. Konsumelektronik, Automobilindustrie, Telekommunikation und Datenübertragungstechnik.

Technologieportfolio zur Abscheidung komplexer Materialien

OLED: OVPD® / PVPD®

Karbon - PECVD

LEDs/Optoelektronik

.

kinortkelesgnutsieL

Unser Ziel ist es, durch Innovation und Technologieführerschaft unsere Marktposition in den ad-ressierten Fokusmärkten langfristig zu sichern und weiter auszubauen sowie durch Übertragung unserer Kernkompetenzen angrenzende Märkte zu erschließen. Die Erhöhung des Umsatzes so-wie die Steigerung der Profitabilität stehen dabei im Fokus unserer strategischen Planung.

Die Strategie von AIXTRON besteht unverändert zum Vorjahr in der zielgenauen Adressierung der Anwendungen und von Märkten, die hinsichtlich Größe, Wachstum, Profitabilität und Diffe-renzierungspotenzial für AIXTRON attraktiv sind. Diese Anwendungen aus den Bereichen Unter-haltungselektronik, IT-Infrastruktur und Elektromobilität unterliegen voneinander weitgehend unabhängigen Wachstumsdynamiken. AIXTRON ist nicht nur von einem einzelnen Segment ab-hängig, sondern strebt über die Breite der Anwendungen eine Robustheit gegen Schwankungen in einzelnen Anwendungsmärkten an. Zu diesem Zweck entwickelt AIXTRON aktiv ein breites Technologieportfolio durch eigene oder geförderte Entwicklungen, durch Kooperationen oder ge-zielte Zukäufe. Darüber hinaus arbeitet AIXTRON eng mit seinen Kunden zusammen, um neue Technologien zu etablieren, die wiederum neue Anwendungen erschließen.

Dabei legt AIXTRON seinen Fokus auf Märkte, in denen der Einsatz der AIXTRON-Technologie eine klare Differenzierung gegenüber Wettbewerbern ermöglicht und somit einen entscheidenden Mehrwert für den Kunden bietet. Dazu zählt unter anderem das Erreichen einer hohen Ausbeu-te auf dem Wafer (Yield). Diese wird erzielt durch eine hohe Homogenität der physikalischen Eigenschaften der abgeschiedenen Schichten, bei gleichzeitig hohem Durchsatz und niedrigen Material- und Wartungskosten. In Märkten, die kein ausreichendes technisches Differenzierungs-potenzial bieten, können nur niedrige Margen erzielt werden.

AIXTRON verfolgt mit seinen auf dem Planetenprinzip beruhenden Anlagenfamilien AIX 2800G4, AIX G5 und AIX G5WW eine Plattformstrategie. Bei einem hohen Anteil von Gleichteilen können die Anlagen kundenspezifisch angepasst werden. Dies ermöglicht wie im vorherigen Abschnitt skizziert eine breite Diversifizierung und die Bedienung zahlreicher Anwendungen. Neben den Anlagenfamilien AIX 2800G4 und AIX G5/G5WW, die Kunden mit hohem Produktionsvolumen ad-ressieren, vertreibt AIXTRON auf dem Showerheadprinzip beruhende Anlagen in Universitäts- und Nischenmärkten. Dies ermöglicht uns u. a. früh bei der Entwicklung neu entstehender Anwen-dungen mitzuwirken und die entstehenden Kundenbedürfnisse in neuen Märkten zu verstehen.

Neben der Produktlinie MOCVD erschließt AIXTRON eine weitere Produktlinie im Anwendungs-bereich der Dünnschichtabscheidung organischer Materialien in erster Linie für OLED-Displays. Dazu hat die AIXTRON SE im Geschäftsjahr 2018 eine Joint Venture-Vereinbarung mit der H&IRUJA Co. Ltd., Südkorea, zur Investition in die für diesen Anwendungsbereich verantwortliche APEVA geschlossen. Es folgte die Evaluierung von APEVAs OVPD-(Organic Vapor Phase Deposition) Tech-nologie in Zusammenarbeit mit einem großen asiatischen OLED-Displayhersteller, bei der ein Prototyp in Gen1-Größe und ein größerer Gen2-Prototyp bei diesem Kunden zum Einsatz kamen. Im Dezember 2020 erhielt APEVA die endgültige Abnahme der Gen2-Depositionsanlage durch den Kunden. Damit ist diese Phase des Qualifizierungsprojekts auf dem Weg zur Kommerzialisierung von APEVAs proprietärer Technologie erfolgreich abgeschlossen. Über ein letztes Qualifizierungs-projekt zur Serienreife führt APEVA derzeit Kundengespräche.

Darüber hinaus arbeitet AIXTRON an Innovationsprojekten zur Entwicklung und Industrialisierung von neuartigen Technologien, beispielsweise zur Herstellung von Graphen und Kohlenstoff-Nano-röhren auf Basis des plasmaunterstützten CVD-Verfahrens (PECVD).

Steuerungssystem

Da zahlreiche Geschäftsaktivitäten innerhalb des Konzerns auf operativer Ebene weitestgehend integriert sind, steuert der Vorstand der AIXTRON SE die Gruppe auf Ebene des Gesamtkonzerns. Die vom Vorstand für den Konzern prognostizierten Entwicklungen treffen somit auch für die AIXTRON SE zu.

Bedeutende finanzielle Steuerungskennzahlen

Die zentralen finanziellen Steuerungskennzahlen der AIXTRON-Gruppe sind Auftragseingang, Um-satzerlöse, Bruttomarge und das Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis im Verhältnis zum Um-satz (EBIT-Marge). Sie werden im Berichtswesen von AIXTRON grundsätzlich monatlich ermittelt und dem Management in einem umfangreichen Bericht zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise kann der Vorstand Wachstumsträger frühzeitig identifizieren, unterjährige Entwicklungen analy-sieren und im Falle von erkennbaren Abweichungen zeitnah gegensteuern.

AIXTRON strebt ein organisches Wachstum der Umsatzerlöse an; etwaige Wechselkurseffekte werden bei der Festlegung der Umsatzziele ausgeklammert. Der Auftragseingang bildet das In-vestitionsverhalten unserer Kunden ab und dient damit als Frühindikator für die Umsatzerlöse. Der Zeitraum zwischen dem Eingang und der Lieferung eines Auftrags für eine MOCVD-Anlage liegt in der Regel zwischen sechs bis acht Monaten.

Die Bruttomarge, die das Bruttoergebnis ins Verhältnis zum Umsatz setzt, gibt Aufschluss über die Profitabilität und Rentabilität des operativen Geschäfts bei AIXTRON. Als bedeutende Größe für die operative Steuerung und Analyse der Ertragslage wird zudem die EBIT-Marge herangezogen.

Weitere Steuerungskennzahlen

Der Free Cashflow wird bei AIXTRON seit dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als zentrale Steue-rungskennzahl eingesetzt, da sich der exakte Zeitpunkt von großen Zahlungseingängen aus lau-fenden Kundenaufträgen schwer prognostizieren lässt. Gleichwohl legt das Management weiter-hin großen Wert darauf, mittel- und langfristig stets einen ausreichenden Cashflow zur Sicherung der finanziellen Mittel des Konzerns zu erzielen.

Mit Einführung des von der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 gebilligten neuen Vorstands-vergütungssystems hat AIXTRON erstmals Nachhaltigkeits-Ziele für den Vorstand definiert und entsprechende nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Konzernsteuerung miteinbezogen. Für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 wurden die folgenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren festgelegt:

  • der Energieverbrauch des AIXTRON-Konzerns

    (gemessen in kWh normiert auf die wichtigsten Verbrauchstreiber)

  • die Weiterbildung der Mitarbeiter des AIXTRON-Konzerns (gemessen in absolvierten Weiterbildungsstunden)

Forschung und Entwicklung (F&E)

Neben dem F&E-Zentrum am Hauptsitz in Herzogenrath unterhält AIXTRON ein weiteres For-schungs- und Entwicklungslabor in Cambridge (Großbritannien). Diese mit AIXTRON-Anlagen aus-gestatteten Labore dienen der Erforschung und Entwicklung neuer Anlagen, Materialien und Ver-fahren zur Produktion von Halbleiterstrukturen.

Fokus auf Innovation

Die F&E-Aktivitäten des Konzerns umfassten im Jahr 2020 erneut Entwicklungsprogramme für neue Produkte genauso wie kontinuierliche Verbesserungsprogramme für die bereits bestehen-den Produkte von AIXTRON. Um die Kosten stetig zu senken, wurden Design-to-Cost-Aktivitäten und strategische Ansätze zur Optimierung der Wartungsintervalle in zahlreichen F&E-Projekten umgesetzt, z.B. durch Designverbesserungen bei extern bereitgestellten Komponenten oder durch verbesserte Datenanalysen. Zudem arbeitet AIXTRON an kundespezifischen Entwicklungs-projekten und forscht an neuen Technologien, oft auch im Rahmen öffentlich geförderter Projekte.

Die hohe F&E-Kompetenz bleibt für AIXTRON von großer strategischer Bedeutung, da sie für ein wettbewerbsfähiges Portfolio von Spitzentechnologien sorgt und die zukünftige Geschäftsent-wicklung unterstützt. AIXTRON investiert gezielt in Forschungs- und Entwicklungsprojekte, um die führende technologische Stellung bei MOCVD-Systemen für Anwendungen wie Laser, Spezi-al-LEDs und die Produktion von Materialien mit großem Bandabstand (Wide-Band-Gap) für Leis-tungselektronik zu erhalten bzw. auszubauen. Zudem wird an neuartigen 2D-Nanostrukturen gearbeitet, denen in der Forschung im Einklang mit internationalen Vorhersagen (Roadmaps) großes Potenzial beigemessen wird.

APEVA evaluiert weiterhin die OVPD-Technologie, um eine Kundenqualifikation für die Herstellung von OLED-Displays zu erreichen. Im 4. Quartal 2020 wurde das Gen2-OLED-Qualifikationsprojekt gemeinsam mit Ingenieuren eines renommierten Displayherstellers abgeschlossen. Weitere In-formationen zum Tätigkeitsfeld von APEVA finden sich u.a. im Chancenbericht und im Kapitel Er-gebnisentwicklung dieses Berichts.

Für die konsequente technologische Weiterentwicklung unseres Produktportfolios haben wir auch im herausfordernden Jahr 2020 mit 58 Mio. Euro mehr als jeden fünften Euro (rd. 22%) des Um-satzes in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Zum Jahresende 2020 waren 254 der insge-samt 728 Mitarbeiter der AIXTRON-Gruppe mit Forschung und Entwicklungsaufgaben beschäftigt.

Schutz der Technologie durch Patente

AIXTRON strebt an, seine Technologien über entsprechende Patente zu sichern, sofern diese für das Unternehmen strategisch sinnvoll sind. Zum 31. Dezember 2020 verfügte der Konzern über 274 (davon AIXTRON SE: 250) Patentfamilien (31. Dezember 2019: 248 Patentfamilien). Im Berichtszeit-raum wurden für 34 (davon AIXTRON SE: 22) Patentfamilien Patente neu beantragt. Patentschutz für Erfindungen wird üblicherweise jeweils in den für AIXTRON wesentlichen Absatzmärkten, ins-besondere in Europa, China, Japan, Südkorea, Taiwan und den USA angestrebt. Patente werden jährlich erneuert und laufen zwischen 2021 und 2040 aus. AIXTRON führt kontinuierlich eine welt-weite Patentanalyse durch, um Veränderungen im Wettbewerbsumfeld frühzeitig feststellen und einschätzen zu können.

Forschungsprojekte 2020

AIXTRON arbeitet zielgerichtet an Forschungsprojekten in Bereichen, denen Wachstumspoten-ziale in der Zukunft beigemessen werden. Während das Forschungsprojekt "HEA2D" 2019 erfolg-reich abgeschlossen wurde, läuft die Bearbeitung des Vorjahresprojekts "UltimateGaN" weiter. Das Forschungsthema "MOCVD 4.0" wurde mit dem Projekt "MOCVD 4.2" im Geschäftsjahr 2020 fortgesetzt.

Beispielhaft für die Forschungsarbeit des Konzerns im Jahr 2020 seien an dieser Stelle die Projekte "MOCVD 4.2", "MehrSi" und "SiTaSol" sowie "2D-EPL" und "AdaptAR" erwähnt:

Unsere 2019 begonnenen Forschungsarbeiten zur Optimierung der Produktion von Verbindungs-halbleitern "MOCVD 4.2" liefern bereits wichtige Ergebnisse für die Digitalisierung und Opti-mierung der industriellen Produktion. Aus den gesammelten und analysierten Daten ergeben sich Eingangswerte für vernetzte und automatisierte Maschinenkonzepte, intelligenter Software und eine verbesserte Prozesskontrolle. Die hierbei erarbeiteten Grundlagen sollen der Einführung neuer Softwarebasierter Dienstleistungen dienen. Ziel ist es, das Projekt Ende 2021 erfolgreich abzuschließen.

Ein Steigerung der Ausbeute in Solarzellen wird im Rahmen des geförderten Projekts "MehrSi" zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE, der TU Ilmenau, der Philipps Universität Marburg von AIXTRON angestrebt. Hier wurde zum Beispiel mit einer di-rekt auf einem Siliziumsubstrat gewachsenen Mehrfachsolarzelle erstmals ein Wirkungsgrad von 25,9 Prozent erzielt. Damit wurde nun eine zentrale Etappe bei der Entwicklung von wirtschaft-lichen Lösungen für die industrielle Nutzung von Mehrfachsolarzellen für die Stromerzeugung erreicht. Dies gelang in dem Projekt dank der von AIXTRON entwickelten verbesserten Anlagen-technologie und der guten Zusammenarbeit mit den Projektpartnern.

In dem von der EU geförderten Projekt "SiTaSol", ebenfalls zum Thema effiziente Energieerzeu-gung mit Solarzellen, soll durch kostengünstige Verfahren die Tandem-Solarzellen-Technologie für die breite Photovoltaik zugänglich gemacht werden. An solchen III-V-Mehrfachsolarzellen auf Silizium arbeitet AIXTRON mit einigen Verbundpartnern bereits seit mehreren Jahren. Im Rahmen des Projektes hat AIXTRON eine speziell optimierte Epitaxie-Anlage im eigenen Labor aufgebaut und getestet.

AIXTRON engagiert sich als einer von elf Partnern in der Initiative 2D Experimental Pilot Line "2D-EPL" des "Graphene Flagship"-Projekts der Europäischen Kommission. Das Projekt wurde am 1. Oktober 2020 gestartet und zielt darauf ab, ein geeignetes europäisches Umfeld für die Proto-typ-Produktion von Elektronik, Photonik und Sensorik aus Graphen und verwandten Materialien zu schaffen. Um Graphen- und 2D-Materialien zur Marktreife zu bringen und in Halbleiterbau-elemente zu integrieren, wird AIXTRON im Rahmen dieser Initiative einen MOCVD-Reaktor ent-wickeln. Mit Hilfe dieser Wachstumstechnologie können 2D-Materialien und die damit verbunde-nen Heterostrukturen in Industriequalität hergestellt werden. Künftige Anwendungsbereiche für die Integration von Graphen und 2D-Materialien im großen Maßstab könnten Logik-, Speicher-, Photonik- und Sensorbauelemente sein.

Auch an innovativen Fertigungsverfahren arbeitet AIXTRON im Rahmen von Forschungsprojekten. So wird zum Beispiel im Rahmen des Forschungsprojekts "AdaptAR" ein Augmented-Reality-Sys-tem mit Digitalem Zwilling als Datengrundlage erarbeitet. Bei dem durch das Bundesministeriumfür Bildung und Forschung (BMBF) im Programm "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" geförderten Projekt erhält jedes Produkt in der Fabrik einen sogenannten digitalen Zwilling oder digitalen Schatten. Mit einer Lösung aus Augmented Reality (AR) und Di-gitalem Zwilling, so die Erwartung von AIXTRON, werden sich z.B. technische Anleitungen leichter und intelligenter erstellen, nutzen und pflegen lassen als bisher. Die AR-gestützte Technik kann zur Effizienzsteigerung mit einem Remote-Service-Angebot verknüpft werden.

Wirtschaftsbericht

Weltwirtschaft

Als Investitionsgüterhersteller kann AIXTRON von der Entwicklung des allgemeinen wirtschaft-lichen Umfelds betroffen sein, da sich dieses auf die eigenen Lieferanten, auf die Herstellungs-kosten und auf die Absatzmöglichkeiten, getrieben durch die Investitionsbereitschaft der Kunden, auswirken könnte.

Die Weltwirtschaft befindet sich nach starker Kontraktion in 2020 noch nicht wieder in einer er-hofften breiten Erholungsphase. Nach verhalten positivem Start in das Jahr 2020 wurde die COVID-19-Pandemie in vielen Branchen schnell zum beherrschenden Faktor für die wirtschaftliche Ent-wicklung. Die weltweite Ausbreitung des Virus und seiner Mutationen sowie die teils drastischen Maßnahmen zu deren Eindämmung haben zu starken Verwerfungen auf Absatz- und Beschaf-fungsmärkten sowie bei internationalen Lieferketten geführt und dabei Staaten, Unternehmen und Verbraucher mit einer vielschichtigen Krise konfrontiert. Eine Reihe von Impfstoffzulassungen und der Start der Impfungen in einigen Ländern haben die Hoffnung auf ein mögliches Ende der Pandemie geweckt. Die Hauptlast des wirtschaftlichen Abschwungs lag im ersten Halbjahr 2020. Beispiellose fiskalische, geldpolitische und regulatorische Maßnahmen halfen dabei, die wirt-schaftlichen Folgen der Pandemie vielerorts wesentlich abzumildern und eine zügige Erholung zu ermöglichen. Dies spiegelt sich auch in der Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook vom Januar 2021 wider. Für das Gesamtjahr 2020 rechnet der IWF mit einem Einbruch der weltweiten Wirtschaftsleistung von -3,5% nach 2,8% Wachstum in 2019. Für die Industrienationen liegt die erwartete Wachstumsrate bei -4,9% (2019: +1,6%), die Wachstumsrate für die Schwellen- und Entwicklungsländer soll bei -2,4% (2019: +3,6%) liegen. Der Welthandel soll um 9,6% schrumpfen. Entsprechend schwierig ist auch die Lage im stark exportorientierten deutschen Maschinen- und Anlagenbau. Gemäß Berichten des Verbands Deut-scher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) steht für die ersten elf Monate des Jahres 2020 ein Rückgang der Auftragseingänge um 12%1 zu Buche. Im Gegensatz dazu stiegen die Investitio-nen in Fertigungsanlagen für Halbleiterwafer (Wafer Frontend Equipment) laut Schätzungen der Investmentbank UBS AG im Jahr 2020 um 17% auf fast USD 59 Milliarden.

1) VDMA: Auftragseingang im Maschinenbau: Ostdeutschland und Deutschland, November 2020

Auf die Geschäftsentwicklung des AIXTRON-Konzerns hatte die Eintrübung des allgemeinen welt-wirtschaftlichen Umfelds im Jahr 2020 in Folge der COVID-19-Pandemie nur geringe Auswirkun-gen. Die Nachfrage nach AIXTRON-Produkten hängt im Wesentlichen von branchenspezifischen Entwicklungen ab, wie z.B. der Einführung neuer Anwendungen in der Unterhaltungselektronik oder der Nachfrage in Teilsegmenten des globalen Halbleitermarktes, welche sich - auch auf-grund des durch die Pandemie verstärkten Trends zur Digitalisierung - insgesamt weiterhin stabil zeigten. Wie viele Technologie-Hardware-Unternehmen haben wir die COVID-19-Pandemiewelle bislang ohne wesentliche Beeinträchtigungen der Wertschöpfung überstanden. Zudem konnte der operative Betrieb im abgelaufenen Geschäftsjahr unter Einhaltung strenger Schutzmaßnah-men für die Sicherheit unserer Mitarbeiter durchgehend aufrechterhalten werden. Daneben konn-ten wir durchgehend und ohne Unterbrechungen auf eine stabile Lieferkette zugreifen.

Nachdem der US-Dollar-Wechselkurs sich während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie im Frühjahr mit Kursen um 1,08 USD/EUR noch sehr stark zeigte, schwächte er sich im weiteren Ver-lauf des Jahres 2020 deutlich ab. Hierzu trugen auch Aussagen der amerikanischen Notenbank Fed bei, sich künftig stärker auf hohe Beschäftigung zu fokussieren und die Zinsen auch bei anziehender Wirtschaftsleistung und Inflation länger niedrig zu halten. So schloss der US-Dollar zum Jahresende am 31. Dezember 2020 bei 1,2232 USD/EUR (2019: 1,122 USD/EUR) und wertete damit insgesamt um knapp 9% ab. AIXTRON wendete im Geschäftsjahr 2020 einen durchschnitt-lichen USD/EUR-Wechselkurs von 1,14 USD/EUR (Q1/2020: 1,11 USD/EUR; Q2/2020: 1,10 USD/EUR; Q3/2020: 1,17 USD/EUR; Q4/2020: 1,18 USD/EUR) an, der damit knapp 2 Prozent über dem Vorjah-resdurchschnitt lag (2019: 1,12 USD/EUR).

Dies hatte entsprechend negative Auswirkungen auf die in US-Dollar-fakturierten Umsatzerlöse des Konzerns.

Der AIXTRON-Vorstand analysiert die Entwicklung der Weltwirtschaft und der Finanzmärkte fort-laufend und entscheidet darauf aufbauend, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um AIXTRON vor nachteiligen exogenen Einflüssen zu schützen. Im Jahr 2020 wurden keine Devisenterminge-schäfte oder sonstige Kurssicherungsgeschäfte durchgeführt. Daher bestanden zum 31. Dezember 2020 keine Kurssicherungsverträge. Der Vorstand behält sich vor, in Zukunft Kurssicherungsge-schäfte durchzuführen, sollte dies als sinnvoll erachtet werden.

Wettbewerbsposition

Wettbewerber im Markt für CVD/MOCVD-Anlagen sind Veeco Instruments, Inc. (USA) ("Veeco''), Taiyo Nippon Sanso (Japan) ("TNS"), Tokyo Electron Ltd. (Japan) ("TEL"), Advanced Micro-Fabrica-tion Equipment Inc. (China) ("AMEC"), Tang Optoelectronics Equipment Corporation Limited (Chi-na) ("TOPEC") sowie LPE (Italien) und Nuflare Technology Inc. (Japan) ("Nuflare"). Auch andere Unternehmen versuchen weiterhin, eigene MOCVD-Anlagen bei ihren Kunden zu qualifizieren. So haben beispielsweise Technology Engine of Science Co. Ltd. (Südkorea) ("TES") und HERMES Epitek (Taiwan) ("HERMES") an der Entwicklung eigener MOCVD-Anlagenlösungen gearbeitet und versuchen, diese im Markt zu etablieren.

Auf der Basis der veröffentlichen Geschäftszahlen der Wettbewerber sowie eigener Schätzun-gen sieht AIXTRON seine weltweite Marktführerschaft für MOCVD-Anlagen im Jahr 2019 bestätigt. AIXTRON belegt damit im vierten Jahr in Folge den Spitzenplatz: Der Marktanteil von AIXTRON betrug demnach 56%, gefolgt von AMEC (China) mit 25% und Veeco (USA) mit 14%. Gleichzeitig stagnierte der weltweite Markt für MOCVD-Anlagen 2019 im Vergleich zum Vorjahr bei insge-samt USD 524 Mio. (2018: USD 553 Mio.).

Aufgrund des begrenzten Differenzierungspotenzials im Markt für blaue LEDs konzentriert sich AIXTRON verstärkt auf Märkte für hochqualitative Produkte, wie Laser für Sensoren oder die opti-sche Datenkommunikation, Wide-Band-Gap-Leistungselektronik oder andere LED-Anwendungen (ROY-LEDs oder Micro LEDs).

Bei Anlagen zur Herstellung von Anwendungen organischer Halbleiter konkurriert APEVA mit eta-blierten Herstellern von vakuumthermischen Verdampfungstechnologien wie Canon Tokki Cor-poration (Japan), Ulvac, Inc. (Japan), SNU Precision (Südkorea), Sunic System (Südkorea), YAS (Südkorea) sowie Herstellern von nasschemischen Drucktechnologien für z.B. Polymer-OLEDs wie Kateeva(USA),Panasonic(Japan),SEMES(Südkorea)undTokyoElectronLtd.(Japan)("TEL")sowie einer Anzahl kleinerer Unternehmen. Während diese vakuumthermische Verdampfungstechno-logien (Vacuum Thermal Evaporation, "VTE") und Polymertechnologien zur Herstellung von OLEDs einsetzen, verwendet APEVA die innovative Technologie der organischen Gasphasenabscheidung OVPD für großflächige Beschichtungen. APEVA ist davon überzeugt, dass diese Technologien den herkömmlichen VTE- und polymertechnischen Verfahren technisch überlegen sind und niedrigere Herstellungskosten für OLEDs ermöglichen. APEVA positioniert sich selbst als alternativen Liefe-ranten von Depositionsanlagen zur großflächigen Herstellung von OLEDs der nächsten Generation für Anwendungen wie z.B. Displays, Solarzellen und andere OLED-Anwendungen.

Zielmärkte

Markt für LEDs

Der Markt für LEDs, die mit AIXTRON-Verbindungshalbleiteranlagen produziert werden können, gliedert sich in verschiedene Anwendungen, die von AIXTRON mit entsprechend angepassten Strategien adressiert werden.

Rote, orange und gelbe LEDs (ROY-LEDs) werden in Mini LED-Displays unter anderem in Großfor-mat-Farbdisplays für Sportstadien, Flughäfen und Einkaufszentren sowie in Automobilrückleuch-ten oder für die Agrartechnologie eingesetzt. Zudem werden zunehmend Fernseher und Monitore im Premiumsegment mit Mini LEDs ausgestattet. Infolgedessen ist der Markt für rote, orange und gelbe LEDs (ROY-LEDs) im Jahr 2019 um 9% auf USD 1,6 Mrd. gewachsen. Der Markt für Anlagen zur Herstellung von Infrarot- und ROY-LEDs soll sich von 2020 bis 2025 verdoppeln und USD 108 Mio. erreichen (Epitaxy Growth Equipment for More than Moore Devices Report, Yole, 2020). Der Bedarf an weltweit eingesetzter Fläche von direkt emittierenden, großflächigen LED-Display-Wänden wächst gemäß Yole mit durchschnittlich 63% im Jahr zwischen 2017 und 2024.

Das größte Wachstumspotential im LED-Bereich stellt gemäß LEDinside der Markt für Micro LEDs dar. Analysten erwarten den Einsatz von Micro LEDs zunächst in sehr kleinen Displays wie etwa Smartwatches und sehr großen Displays wie etwa großflächige Premium-TVs. Langfristige Ein-satzmöglichkeiten bieten darüber hinaus Displays in Smartphones, Tablets und Notebooks. Die Micro LED Technologie befindet sich derzeit noch im Entwicklungsstadium, so dass die Abschät-zungen zur künftigen Marktgröße verschiedener Analysten stark divergieren. So sagt zum Bei-spiel LEDInside ein Wachstum des Micro LED-Marktes von USD 318 Mio. in 2020 auf USD 2,9 Mrd. im Jahr 2025 voraus. Mit zunehmender Reife der Micro LED-Technologie erwartet AIXTRON, dass sowohl die einzelnen Anwendungsfelder als auch Marktgrößen und die technischen Anforderun-gen klarer hervortreten.

Ein weiteres, kleines Segment im LED-Markt, das AIXTRON adressiert, ist der Markt für Ultravi-olett-LEDs (UV-LEDs). Diese werden für das Aushärten von Kunstoffen und - getrieben besonders im Jahr 2020 durch die COVID-19-Pandemie - zur Desinfektion von Oberflächen, von zirkulierender Luft und von (Trink-)Wasser eingesetzt. Aufgrund des gesteigerten Hygiene-Bewusstseins könnte dieser Markt in der Zukunft an Bedeutung gewinnen. Der Markt für UV-LEDs wird laut LEDInside (Deep UV LED Application Market and Branding Strategies, LEDInside 2020) mit einer sehr schnel-len Wachstumsrate von USD 305 Mio. im Jahr 2019 auf USD 1.021 Mio. im Jahr 2024 anwachsen, bei einem jährlichen Wachstum von 27 %.

Für die Anwendung der blauen LEDs für Allgemeinbeleuchtung wird aufgrund von Sättigung der erforderlichen Produktionskapazität einerseits und aufgrund der kontinuierlich sinkenden Preise andererseits nur mäßiges Wachstum prognostiziert. Aus dieser Anwendung hat sich AIXTRON insbesondere wegen des vorherrschenden, niedrigen Preisniveaus bereits 2017 zurückgezogen.

Markt für laserbasierte 3D-Sensoren

Laserbasierte 3D-Sensoren werden zunehmend in Mobiltelefonen eingesetzt, seit sie im Jahr 2017 mit dem iPhone X in den Markt eingeführt wurden. Apple nutzt diese Technologie in sei-nen Smartphones in der dritten Generation und setzt sie nun auch in den Tablet-Baureihen ein. Darüber hinaus statten zunehmend weitere Mobiltelefonhersteller ihre Modelle mit 3D-Sensoren aus. Neben Sensoren auf der Display-Seite des Mobiltelefons für die Gesichtserkennung werden in immer mehr Modellen zusätzliche 3D-Sensoren mit größerer Reichweite auf der Rückseite der Mobiltelefone eingesetzt, mit denen die Umgebung dreidimensional erfasst werden kann. So ist die Unterhaltungselektronik in den nächsten Jahren gemäß dem Marktforschungsunternehmen Yole Développement (Yole) der wesentliche Nachfragetreiber für laserbasierte 3D-Sensoren. Yole erwartet ein Wachstum für oberflächenemittierende Laser von USD 738 Mio. im Jahr 2018 auf 3,775 Mrd. USD im Jahr 2024, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate "CAGR") von 31% entspricht.

Neben den Anwendungsbereichen in der Unterhaltungselektronik werden Kanten- und oberflä-chenemittierende Laser im Bereich der 3D-Sensorik zunehmend in der Industrie und der Auto-mobilbranche verwendet. Yole erwartet bis 2024 eine stark ansteigende Nachfrage für diese Bauelemente vor allem aus der Automobilbranche, als Element zur Distanzmessung in Fahrer-assistenzsystemen und in automobilen Fahrzeugen.

Markt für Laser zur optischen Datenübertragung

Das Volumen der mittels Glasfaserkabel übertragenen Daten wächst nach wie vor exponentiell, angetrieben von der zunehmenden Nutzung von Cloud-Computing und von Internet-Dienstleis-tungen. Insbesondere die zunehmende Nutzung von Video-on-Demand sowie die Kommunika-tion vernetzter Geräte über das Internet ("Internet-of-Things") tragen zu steigenden Datenvolu-mina bei. Neben den Datenvolumina, spielt auch die bei optischer Datenübertragung enorm hohe Übertragung mit Lichtgeschwindigkeit eine große Rolle. Laser, die auf Anlagen von AIXTRON her-gestellt werden können, sind wesentliche Bauelemente für die schnelle optische Datenübertra-gung. Das Anwachsen des weltweiten Datenverkehrs durch die mobile Telekommunikation, die Umstellung auf 5G-Standards und der Datentransfer per Glasfaser erhöhen den Bedarf an Lasern als optische Signalgeber, Photodioden als Empfänger sowie optischen Verstärkern und Schaltern.

Marktforschungsunternehmen wie OVUM, IDC oder Frost & Sullivan erwarten, dass Investitio-nen in die laserbasierte Kommunikation weiter zunehmen, um den wachsenden Datenverkehr zu ermöglichen. Aus diesem Grund geht das Marktforschungsunternehmen Strategies Unlimited davon aus, dass die Gesamtzahl der in der Telekommunikation eingesetzten Laser von 2020 bis 2025 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 20,9 % wachsen wird. Das gesamte Marktvolumen im Jahr 2025 wird von Strategies Unlimited auf über USD 5,8 Mrd. prognostiziert.

Markt für Leistungshalbleiter auf Basis von Wide-Band-Gap (WBG) Materialien Galliumnitrid (GaN) und Siliziumkarbid (SiC)

Leistungshalbleiter auf Basis von Wide-Band-Gap (WBG) Materialien, welche mit AIXTRON-An-lagen hergestellt werden können, ermöglichen die Herstellung von sehr kompakten und hoch-effizienten Wandlern zwischen Gleich- und Wechselstrom. Sie finden daher zunehmende Verwen-dung in einem breiten Spektrum von Applikationen, die den Bereich von niedrigen (z.B. Netzteil von Smartphones) bis hin zu höchsten Leistungen (z.B. Schnellladestation für Elektrofahrzeuge) umfassen. WBG-Leistungshalbleiter reduzieren die Wandlungsverluste um bis zu 50% und tragen somit signifikant zu einer Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion des CO2-Ausstoßes bei.

GaN-Halbleiterbauelemente werden vor allem im Bereich niedriger und mittlerer Leistungs- und Spannungsklassen eingesetzt, wie etwa in Netzteilen für Smartphones und Laptops, im Bereich des drahtlosen Ladens oder in Netzteilen für Server und andere IT-Infrastruktur. Nach einer län-geren Qualifikations-Phase haben GaN-Bauelemente in kompakten Netzteilen für Smartphones und Notebooks im Jahr 2020 erstmals signifikantes Volumen erzielt. Kompakte Ladegeräte auf Basis von GaN-Bauelementen werden nunmehr von einer Vielzahl von Aftermarket-Firmen an-geboten. Ebenso wurden Leistungsschalter auf GaN-Basis für eine Vielzahl von hocheffizienten Server-Netzzeilen qualifiziert, die in den kommenden Jahren im Volumen produziert werden. Wei-tere Anwendungen von GaN-Bauelementen wie etwa der Einsatz im kompakte On-Board Charger (OBC) für Elektrofahrzeuge werden derzeit von Kunden vorbereitet.

Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten erwarten Omdia-Analysten, dass der Markt für GaN-Leistungshalbleiter im Jahr 2020 um 63% auf USD 41,4 Mio. steigen würde. Das jährliche Wachstum würde auch 2022 und in den Folgejahren sehr hoch bleiben, mit einem durchschnitt-lichen jährlichen Wachstum (CGAR) von 49,1 % von 2019 bis 2029, um USD 1.376 Mio. im Jahr 2029 zu erreichen.

Ferner finden GaN-Halbleiterbauelemente zunehmenden Einsatz im Bereich der Hochfrequenz-technik. In 5G-Telekommunikationsnetzwerken und - voraussichtlich - auch in nachfolgenden Netzwerk-Generationen kommt der Vorteil der GaN-Technologie von geringeren Leistungsver-lusten bei hohen Frequenzen zum Tragen. Daher stellen immer mehr Hersteller ihre Produktion von Hochfrequenzschaltern auf GaN um. Yole- Analysten erwarten, dass der Markt für GaN-Hoch-frequenz-Halbleiterbauelemente von USD 740 Mio. im Jahr 2019 auf USD 2 Mrd. im Jahr 2025 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum (CAGR) von +12 % wachsen wird.

Auch WBG-Leistungsbauelemente aus Siliziumkarbid (SiC) haben im Jahr 2020 starken Rücken-wind verzeichnen können. Sie eignen sich besonders für den Einsatz in höheren Leistungs- und Spannungsklassen. Anwendungsbereiche sind vor allem Elektrofahrzeuge und deren Schnell-La-destationen, aber auch Wandler im Bereich der Photovoltaik und Windenergie und andere elekt-rische Antriebe. In diesen Anwendungen ermöglicht SiC eine deutliche Reduktion der Wandlungs-verluste, was bei Fahrzeugen zu einer größeren Reichweite pro Batterieladung und im Bereich der Energieerzeugung zu einer höheren Menge an abgegebener Energie führt.

Getrieben durch deutlich gesteigertes Bewusstsein der Bedeutung von CO2-Reduktion, sowohl in der Regulatorik als auch im privaten Sektor, haben Fahrzeughersteller weltweit ihre Ziele für die Elektrifizierung des Antriebsstranges angezogen. So erwarten etwa Volkswagen und BMW bis 2030 30% und 50% ihrer Fahrzeuge mit einem elektrischen Antriebsstrang auszuliefern.

Aufgrund dieses Trends prognostiziert der Finanzdienstleister Canaccord Genuity, dass der Markt für SiC-Bauelemente von derzeit unter USD 1 Mrd. auf USD 10 Mrd. im Jahre 2030 anwächst. Ge-mäß Cannacord ist dies insbesondere auf die Entwicklung von Elektroautos und die entsprechen-de Schnell-Ladeinfrastruktur zurückzuführen.

Markt für OLED-Displays

Der Markt für OLED-Displays wurde in den letzten Jahren maßgeblich durch die Nutzung in Mobil-telefonen geprägt. Für die kommenden Jahre erwartet APEVA eine weiter zunehmende Nutzung der OLED-Displays in mobilen Endgeräten, besonders auf dem chinesischen Markt. Zusätzlich wird weiteres Wachstum im OLED-Markt durch die zunehmende Verbreitung von OLED-Fernsehern er-wartet.

Aufgrund steigender Nachfrage nach OLED-Displays wird in diesem Marktsegment mittel- bis langfristig substanzielles Wachstumspotenzial erwartet. So erwarten etwa die Analysten von DSCC (Display Supply Chain Consultants), dass der Markt für OLED-TV-Panels von ca. 4 Millionen Quadratmeter im Jahr 2020 auf ca. 15 Millionen Quadratmeter im Jahr 2025 ansteigen soll. Einenweiteren Wachstumstreiber im Bereich OLED stellt die zunehmende Verwendung von flexiblen und faltbaren Displays in mobilen Applikationen dar. Für diese Formfaktoren sagen die Analysten von DSCC eine jährliche Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate CAGR) von 23 % voraus; die hierfür verwendete OLED-Displayfläche steigt von 2,5 Millionen Quadratmetern im Jahr 2020 auf rund 7 Millionen Quadratmeter im Jahr 2025.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2020 war maßgeblich geprägt von den anhaltenden Spannungen im globalen Handel und Unsicherheiten um den Austritt Großbritanniens aus der EU (BREXIT) einerseits und vom Ausbruch der COVID-19-Pandemie andererseits. Beide Ereignisse hatten einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen und die weltweiten Handelsaktivitäten. Bei AIXTRON beschränkten sich die negativen Auswirkungen auf vereinzelte Verzögerungen von Anlageninstallationen bei Kunden, vornehmlich in der ersten Jahreshälfte. Sowohl unsere Liefer-ketten als auch unsere Produktion und Verwaltung funktionierten im Verlauf der Pandemie wei-testgehend reibungslos. Dem BREXIT begegneten wir mit einer präventiv erhöhten Lagerhaltung wichtiger Komponenten sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland. So konnten wir unsere vor Beginn der COVID-19-Pandemie abgegebene und im Jahresverlauf gehaltene Prognose aus-nahmslos erfüllen.

Die Nachfrage nach AIXTRON-Produkten lag auf einem hohen Niveau. Die hohe Kundennachfrage zeigte sich hauptsächlich bei Anlagen zur Herstellung von Lasern für die optische Datenkommuni-kation und 3D-Sensorik sowie bei Anlagen zur Herstellung energieeffizienter Leistungselektronik basierend auf Galliumnitrid (GaN) und Siliziumkarbid (SiC), ebenso bei Anlagen zur Herstellung von LEDs für Display Anwendungen. Insgesamt verzeichneten wir im Geschäftsjahr 2020 mit Auf-trägen im Gesamtwert von EUR 301,4 Mio. (2019: EUR 231,9 Mio.) ein Auftragsvolumen auf dem Niveau von 2018 mit EUR 302,5 Mio. Die Umsatzerlöse entwickelten sich wie erwartet und lagen mit EUR 269,2 Mio. (2019: EUR 259,6 Mio.) um rund 4% über dem Niveau des Vorjahres. Die er-zielte Bruttomarge lag mit 40% im Rahmen der Erwartungen. Die leicht gestiegenen Betriebs-kosten bei weiterhin signifikanten Zukunftsaufwendungen in F&E führten zu einem operativen Ergebnis von EUR 34,8 Mio. bei einer operativen Marge von 13% (2019: EUR 39,0 Mio.; 15%). Daraus resultierten ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 34,5 Mio. (2019: EUR 32,5 Mio.). Für das Geschäftsjahr 2020 wurde ein Free Cashflow (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, bereinigt um Veränderungen bei Finanzanlagen - Investitionen + Erlöse aus Veräußerungen) von EUR 14,0 Mio. (2019: EUR 35,1 Mio.) ausgewiesen.

Bei der Ende 2019 vorgestellten, vollautomatisierten Planetenanlage AIX G5 WW C für die effizi-ente Großserienfertigung leistungsstarker Siliziumkarbid-Leistungselektronik haben wir im Ge-schäftsjahr 2020 wichtige Meilensteine erzielt. So wurde die Anlage bereits von zwei Kunden für die Produktion von SiC-Leistungshalbleitern qualifiziert und weitere Kunden haben die Anlage zur Qualifikation unserer Technologie erworben. Siliziumkarbid ist ein wichtiger Baustein moderner Leistungselektronik-Systeme, die derzeit in Elektrofahrzeugen der nächsten Generation einge-setzt werden und eine entscheidende Rolle für den elektrischen Antriebsstrang von Fahrzeugen spielen werden.

Im Rahmen unseres OLED-Qualifikationsprojektes, das gemeinsam von Ingenieuren unseres Kun-den und unserer Tochtergesellschaft APEVA betrieben wird, konnten wir im 4. Quartal 2020 einen wichtigen Meilenstein erreichen: Mit der endgültigen Abnahme der Gen2-Depositionsanlage durch den Kunden ist diese Phase des Qualifizierungsprojekts auf dem Weg zur Kommerzialisie-rung von APEVAs proprietärer Technologie erfolgreich abgeschlossen. Über ein letztes Qualifizie-rungsprojekt zur Serienreife führt APEVA derzeit Kundengespräche.

Um auch in der Zukunft eine nachhaltig profitable Entwicklung der AIXTRON-Gruppe zu erreichen, fokussiert sich unser Produktportfolio ausschließlich auf Produktlinien mit einem positiven Er-gebnisbeitrag oder solche, die in absehbarer Zeit einen signifikanten Return on Invest (ROI) ver-sprechen.

Ertragslage

Auftragsentwicklung

2020

2019

2018

2020-2019

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Auftragseingang inkl. Ersatzteilen & Service

301,4

231,9

302,5

69,5

+30

Anlagen-Auftragsbestand (Periodenende)

150,9

116,7

138,3

34,1

+29

In 2020 erhaltene, US-Dollar basierte Auftragseingänge und der Anlagenauftragsbestand wur-den jeweils zum Jahres-Budgetkurs von 1,20 USD/EUR erfasst (2019: 1,20 USD/EUR; 2018: 1,20 USD/ EUR). Ersatzteil- und Serviceaufträge sind im Auftragsbestand nicht enthalten.

Der Gesamtauftragseingang inklusive Ersatzteilen & Service lag im Geschäftsjahr 2020 mit EUR 301,4 Mio. deutlich über dem Vorjahreswert. Diese Entwicklung wurde insbesondere durch die gestiegene Nachfrage aus dem Gebieten der Leistungselektronik, hier insbesondere der GaN-Leistungselektronik, aus der Optoelektronik, hier der optischen Datenkommunikation, getrieben. Im 4. Quartal 2020 lag der Auftragseingang mit EUR 92,2 Mio. um 30% über dem Vorquartal (3. Quartal 2020: EUR 70,8 Mio.).

Der Anlagenauftragsbestand zum 31. Dezember 2020 lag mit EUR 150,9 Mio. ebenfalls über dem Auftragsbestand am Jahresanfang 2020 von EUR 116,7 Mio. (jeweils zum Budgetkurs von 1,20 USD/EUR). Im Vergleich zum Ende des Vorquartals verringerte sich der Auftragsbestand per Jahresende um 8% (30. September 2020: EUR 164,1 Mio.).

Im Rahmen eines strengen internen Prozesses hat AIXTRON klare Bedingungen definiert, die für die Erfassung von Anlagenaufträgen im Auftragseingang und Auftragsbestand erfüllt sein müs-sen. Diese Bedingungen umfassen die folgenden Anforderungen:

  • 1. das Vorliegen einer festen schriftlichen Bestellung,

  • 2. den Eingang oder die Absicherung der vereinbarten Anzahlung,

  • 3. die Verfügbarkeit aller für die Lieferung benötigten Dokumente,

  • 4. die Vereinbarung eines vom Kunden bestätigten Lieferdatums.

Darüber hinaus und unter Einbeziehung aktueller Marktbedingungen behält sich der Vorstand das Recht vor zu prüfen, ob die tatsächliche Umsetzung jedes Auftrags innerhalb eines angemesse-nen Zeitraums auch hinreichend wahrscheinlich ist. Wenn der Vorstand im Rahmen dieser Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Realisierung eines Auftrags nicht hinreichend wahrscheinlich oder mit einem übermäßig hohen Risiko behaftet ist, wird dieser spezifische Auftrag oder ein Teil dieses Auftrags nicht in den Auftragseingang aufgenommen bzw. so lange von der Erfassung als Auftragseingang und Auftragsbestand ausgeschlossen, bis das Risiko auf ein vertretbares Maß gesunken ist. Der Auftragsbestand wird regelmäßig bewertet und - falls notwendig - entspre-chend möglicher Auslieferungsrisiken angepasst.

Umsatzentwicklung

Die Entwicklung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 wurde in erster Linie beeinflusst durch die Nachfrage nach MOCVD-Anlagen zur Herstellung von Optoelektronik, insbesondere von Lasern für die optische Datenkommunikation, zur Herstellung von Leistungselektronik, insbesondere von GaN- Leistungselektronik, sowie von Spezial-LEDs.

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf EUR 269,2 Mio. und lagen somit rund 4% über dem Vorjahresniveau (2019: EUR 259,6 Mio.; 2018: EUR 268,8 Mio.). EUR 46,2 Mio. oder 17% der Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr 2020 durch den Verkauf von Ersatzteilen und Serviceleistungen erzielt. Während sich die Umsatzerlöse im Geschäft mit MOCVD-Anlagen für Leistungselektronik gegenüber dem Vorjahr stark steigerten, blieb der Bereich Optoelektronik insbesondere aufgrund der erwartet niedrigen Nachfrage nach Laseranlagen für die 3D-Sensorik unter Vorjahresniveau. Der Bereich Spezial-LEDs lag insgesamt ebenfalls unter dem Vorjahres-niveau. Die Anlagen zur Herstellung von optoelektronischen Komponenten leisteten mit 33% des Anlagenumsatzes weiterhin den größten Umsatzbeitrag. 31% des Anlagenumsatzes trugen Anlagen zur Herstellung von Leistungselektronik bei, während 27% des Anlagenumsatzes von Anlagen zur Herstellung von LEDs, inkl. ROY-LEDs, ausmachten.

Umsatzerlöse nach Anlagen, Ersatzteilen & Kundendienst

2020 Mio. EUR

2019 % Mio. EUR

2018 % Mio. EUR

%

2020-2019 Mio. EUR

%

Anlagen-Umsatzerlöse

Sonstige Umsatzerlöse (Kundendienst, Ersatzteile etc.)

223,0 46,2

83 17

207,3 52,4

80 20

221,8 47,1

82 18

15,7 -6,1

8 -12

Gesamt

269,2

100

259,6

100

268,8

100

9,6

4

Mit EUR 197,0 Mio. entfiel weiterhin der Hauptanteil der gesamten Umsatzerlöse in 2020 auf die Nachfrage von Kunden aus Asien. Der geringere Anteil von nicht-asiatischen Kunden ist zurück-zuführen auf die regionale Verteilung der Kunden, welche die oben genannten Nachfragetreiber bedienen.

Umsatzerlöse nach Regionen

Mio. EUR

2020 % Mio. EUR

2019 % Mio. EUR

2018 %

2020-2019 Mio. EUR %

Asien Europa Amerika Gesamt

197,0 41,0 31,3 269,2

73 15 12 100

177,5 40,3 41,9 259,6

68 16 16 100

144,7 69,7 54,4 268,8

54 26 20 100

19,5 0,7 -10,6 9,6

11 2 -25 4

Ergebnisentwicklung

Herstellungskosten, Bruttoergebnis, Bruttomarge

Die Herstellungskosten betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 161,0 Mio. (2019: EUR 150,9 Mio.) und stiegen im Verhältnis zum Umsatz auf 60% (2019: 58%). Dies ist im Wesentli-chen auf einen ungünstigeren USD/EUR Wechselkurs vor allem im zweiten Halbjahr, einem verän-derten Produktmix sowie Kosten der Unterauslastung in Produktion und Service im ersten Halb-jahr zurückzuführen. Somit ergab sich im Geschäftsjahr ein Bruttoergebnis von EUR 108,3 Mio. was einer Bruttomarge von 40% entspricht.

Kostenstruktur

Mio. EUR

2020 % Ums. Mio. EUR

2019 % Ums. Mio. EUR

2018 % Ums. Mio. EUR

+/-%

Herstellungskosten Bruttoergebnis Betriebsaufwendungen Vertriebskosten

Allgemeine Verwaltungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten

161,0 108,3 73,5 9,7 18,0 58,4

60 40 27 4 7

58 42 27 4 6

22

150,9 108,7 69,7 9,9 16,5 55,0

151,2 117,6 76,2 9,4 18,4

56 44 28 4 7

10,1 -0,4 3,8 -0,2 1,5

7 0 5 -2 9

21

52,2

19

3,4

6

Sonstige betriebliche Aufwendungen (Erträge)

(12,6)

5

(11,6)

4

(3,8)

1

1,0

9

Betriebsaufwendungen

Die Betriebsaufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2020 sowohl absolut als auch im Ver-hältnis zum Umsatz gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. In absoluten Zahlen stiegen die Be-triebsaufwendungen von EUR 69,7 Mio. in 2019 auf EUR 73,5 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dies ist im Wesentlichen auf höhere F&E-Aufwendungen sowie einen Anstieg der Allgemeinen Verwaltungskosten zurückzuführen.

Folgende Einzeleffekte sind dabei zu berücksichtigen:

Die Vertriebs- und Verwaltungskosten lagen im Jahresvergleich mit EUR 27,7 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau (2019: EUR 26,4 Mio.; 2018: EUR 27,7 Mio.). Im Verhältnis zum Umsatz lagen die Vertriebs- und Verwaltungskosten stabil bei 10% (2019: 10%; 2018: 10%). Die höheren Kos-ten waren hauptsächlich auf höhere variable Kostenbestandteile sowie höhere Personalbeschaf-fungskosten für neue Mitarbeiter sowie die Neubesetzung des Vorstands zurückzuführen.

Die Forschungs- und Entwicklungskosten, einschließlich der Aufwendungen für die Entwick-lungsaktivitäten im Bereich OLED, stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 6% auf EUR 58,4 Mio. Der Anstieg ist vor allem auf die Entwicklung von MOCVD-Anlagen der nächsten Generation für Anwendungen im Rahmen der definierten Kernmärkte zurückzuführen. Die Forschungs- und Ent-wicklungskosten für die OLED-Aktivitäten in 2020 lagen bei EUR 17,3 Mio. (2019: EUR 16,7 Mio.; 2018: EUR 23,7 Mio.).

F&E-Eckdaten

2020

2019

2018

2020-2019

F&E-Aufwendungen (Mio. EUR)

58,4

55,0

52,2

6%

F&E-Aufwendungen als % der Umsatzerlöse

22

21

19

Die saldierten sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen resultierten im Geschäfts-jahr 2020 in einem stabilen betrieblichen Ertrag in Höhe von EUR 12,6 Mio. (2019: Ertrag von EUR 11,6 Mio., 2018: Ertrag von EUR 3,8 Mio.).

Diese beinhalten Zuwendungen für öffentlich geförderte Entwicklungsprojekte in Höhe von EUR 8,1 Mio. (2019: EUR 7,9 Mio.; 2018: EUR 4,7 Mio.). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Forschung und Entwicklung im Kapitel "Grundlagen des Konzerns". Darüber hinaus er-gab sich aufgrund einer Nutzungsänderung für eine der beiden Produktionsstätten in Deutschland eine Wertaufholung, die zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von EUR 2,9 Mio. führte.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein saldierter Währungsverlust in Höhe von EUR 0,8 Mio. (2019: EUR 1,3 Mio. Gewinn; 2018: EUR -1,8 Mio. Verlust) aus Transaktionen in Fremdwährung und Um-rechnung von Bilanzpositionen gebucht.

Die gesamten Personalkosten, einschließlich der Bereiche Produktion und Service, lagen im Ge-schäftsjahr 2020 mit EUR 66,1 Mio. 10% über dem Vorjahr (2019: EUR 60,3 Mio.). Dieser Anstieg geht im Wesentlichen auf Neueinstellungen im Bereich von Entwicklung und Produktion sowie höhere variable Bezüge zurück.

Betriebsergebnis (EBIT)

Das Betriebsergebnis (EBIT) verringerte sich im Jahresvergleich um 11% und belief sich im Ge-schäftsjahr 2020 insgesamt auf EUR 34,8 Mio. (2019: EUR 39,0 Mio.; 2018: EUR 41,5 Mio.). Daraus resultierte eine EBIT-Marge von 13% (2019: 15%; 2018: 15%). Diese Entwicklung ist auf die be-schriebene Umsatz- und Kostenentwicklung zurückzuführen. Vergleiche hierzu die Konzern-Ge-winn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss auf Seite 111.

Ergebnis vor Steuern

Das Ergebnis vor Steuern war 2020 mit EUR 35,1 Mio. leicht unter dem Vorjahresniveau (2019: EUR 39,7 Mio.; 2018: EUR 42,5 Mio.). Dabei wurde ein Nettofinanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio. erzielt.

Finanzergebnis und Steuern

2020

2019

2018

2020-2019

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Finanzergebnis

0,2

0,8

1,0

-0,6

-75

Finanzerträge

0,3

0,9

1,0

-0,6

-67

Finanzaufwendungen

-0,1

-0,1

0,0

0,0

0

Ertragsteueraufwand

-0,6

-7,2

3,4

6,6

-92

Im Geschäftsjahr 2020 wies AIXTRON einen Ertragsteueraufwand in Höhe von EUR 0,6 Mio. aus (2019: EUR 7,2 Mio. Aufwand aus Ertragsteuern; 2018: EUR 3,4 Mio. Ertrag aus Ertragsteuern). Der Rückgang des Ertragsteueraufwands war maßgeblich durch die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge aufgrund zukünftig zu erwartender Gewinne beeinflusst. Die Angabe zu den la-tenten Steuern ist in Anmerkung 14 des Konzernanhangs enthalten.

Konzern-Jahresüberschuss

Der Konzern-Jahresüberschuss des AIXTRON-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 lag bei EUR 34,5 Mio. bzw. 13% der Umsatzerlöse (2019: EUR 32,5 Mio. bzw. 13%; 2018: EUR 45,9 Mio. bzw. 17%).

Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich im Jahresvergleich auf EUR 590,4 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 563,0 Mio.; 31. Dezember 2018: EUR 538,9 Mio.). Die vollständige Kon-zern-Bilanz findet sich im Konzernabschluss auf Seite 113.

Aktiva

Das Sachanlagevermögen zum 31. Dezember 2020 verringerte sich im Vergleich zum 31. Dezem-ber 2019 nur leicht auf EUR 63,5 Mio. (EUR 64,5 Mio. zum 31. Dezember 2019; EUR 63,1 Mio. zum 31. Dezember 2018), da Abschreibungen die Investitionen und Wertaufholungen im Geschäftsjahr leicht überstiegen.

Der bilanzierte Geschäfts- und Firmenwert lag zum 31. Dezember 2020 bei EUR 71,0 Mio. gegen-über EUR 72,4 Mio. zum Jahresende 2019 (31. Dezember 2018: 71,6 Mio.). Die Differenz ist aus-schließlich auf Wechselkursschwankungen zurückzuführen. Es wurden keine Wertminderungen gebucht. Nähere Informationen zu den Geschäfts- und Firmenwerten finden sich in Anmerkung 12 "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzern-Anhangs.

Die bilanzierten sonstigen immateriellen Vermögenswerte stiegen zum 31. Dezember 2020 aufgrund höherer Investitionen auf EUR 2,9 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 2,4 Mio.; 31. Dezember 2018: EUR 2,1 Mio.).

Der Vorratsbestand, inklusive Komponenten, unfertiger und fertiger Erzeugnisse, lag mit EUR 79,1 Mio. in etwa auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: EUR 79,0 Mio., 31. Dezember 2018: EUR 73,5 Mio.). Dies ergibt sich maßgeblich aus den erwarteten Absatz von Anlagen in den Folge-quartalen sowie den Bau von Prototypen. Die Lagerumschlagshäufigkeit zum Ende 2020 lag bei 2,0 (2019: 1,9).

Da im abgelaufenen Geschäftsjahr die Auslieferungen innerhalb des letzten Quartals später er-folgten als im Vorjahr, lagen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezem-ber 2020 mit EUR 41,3 Mio. deutlich über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: EUR 29,2 Mio.). Die aktuelle Außenstandsdauer verringerte sich auf 18 Tage Ende 2020 gegenüber 30 Tagen Ende 2019 (2018: 36 Tage).

Die liquiden Mittel und finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 erhöhten sich auf insgesamt EUR 309,7 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 298,3 Mio.; 31. Dezember 2018: EUR 263,7 Mio.). Dabei umfassen die finanziellen Vermögenswerte neben Fondsanlagen in Höhe von EUR 62,4 Mio. auch langfristige Bankeinlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten in Höhe von EUR 60,0 Mio., die in der Bilanzposition sonstige langfristige finanzielle Vermögens-werte enthalten sind. Siehe hierzu auch die Anmerkungen 13, 17 und 18 des Konzern-Anhangs.

Passiva

Die starke Verringerung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 10,8 Mio. zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: EUR 19,4 Mio.; 31. Dezember 2018: EUR 27,8 Mio.) spiegelt AIXTRONs Bestreben wider, unsere Lieferanten zeitnah zu bezahlen und Negativzinsen zu vermeiden.

Die Rückstellungen (lang- und kurzfristig) nahmen von EUR 18,1 Mio. zum 31. Dezember 2019 auf EUR 20,2 Mio. zum 31. Dezember 2020 zu (31. Dezember 2018: EUR 20,8 Mio.). Die hohe Anzahl der ausgelieferten Anlagen resultierte am Stichtag zu höheren Rückstellungen für Gewährleistung.

Die Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen entsprachen mit EUR 50,8 zum 31. Dezember 2020 in etwa dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: EUR 51,1 Mio.; 31. Dezember 2018: EUR 53,3 Mio.) und spiegeln damit die gegenwärtige Auftragslage wider.

Hauptsächlich wegen erhaltener Zahlungen für öffentlich geförderte Entwicklungsprojekte stiegen die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten auf EUR 7,4 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 4,2 Mio.; 31. Dezember 2018: EUR 5,0 Mio.).

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

AIXTRON verfügt über ein zentrales Finanzmanagement, dessen wichtigstes Ziel die Sicherung der langfristigen Finanzkraft des Konzerns ist. Das Finanzmanagement bei AIXTRON umfasst das Kapitalstrukturmanagement, das Cash- und Liquiditätsmanagement sowie das Management von Währungs- und Investitionsrisiken. Finanzielle Prozesse und Verantwortlichkeiten werden kon-zernweit festgelegt. Die Investitionspolitik wird vom Aufsichtsrat genehmigt.

Das Kapitalstrukturmanagement zielt darauf ab, eine angemessene Kapitalstruktur für jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns festzulegen und gleichzeitig Kosten und Risiken zu mi-nimieren. Eine angemessene Struktur muss den steuerlichen, rechtlichen und kommerziellen Anforderungen entsprechen. Die Gruppe erhöht oder verringert das Aktienkapital innerhalb der Konzerngesellschaften je nach Bedarf.

Das Liquiditätsmanagement zielt darauf ab, die effektive Verwaltung der Cashflows innerhalb jedes Unternehmens zu gewährleisten. Die zentrale Finanzabteilung und das lokale Management überwachen die Geldströme innerhalb der Gruppe täglich und ergreifen bei Bedarf Korrektur-maßnahmen. Der Finanzierungsbedarf wird aus den Barmitteln innerhalb der Gruppe gedeckt, entweder durch konzerninterne Darlehen oder durch Eigenkapitalveränderungen.

Die Grundsätze der Investitionspolitik werden vom Aufsichtsrat der AIXTRON SE festgelegt. Über-schüssige Barmittel werden von der Finanzabteilung in Übereinstimmung mit dieser Politik in-vestiert. Die Politik erlaubt risikoarme Investitionen.

Aufgrund unserer internationalen Geschäftstätigkeit erzielen wir einen Teil unserer Einnahmen in Fremdwährungen, insbesondere in USD. Das damit verbundene Wechselkursrisiko wird von der zentralen Finanzabteilung beobachtet und bei Bedarf abgesichert. Spekulative Fremdwährungs-geschäfte werden nicht abgeschlossen.

Im Anlagenbau für die Halbleiterindustrie ist es wesentlich stets über einen ausreichenden Be-stand an liquiden Mitteln zu verfügen, um eine mögliche Geschäftsausweitung schnell finanzieren zu können. Der Finanzmittelbedarf von AIXTRON wird im Allgemeinen durch Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt. Zur Sicherung der weiteren Unternehmensfinanzierung und zur Unterstützung der unverzichtbaren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten kann das Unternehmen auf eine starke Eigenkapitalbasis zurückgreifen. Zusätzlich verfügt AIXTRON über die Möglichkeit, falls erforderlich und unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichts-rat, Finanzinstrumente am Kapitalmarkt zu emittieren, um zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken.

Finanzierung

Die Eigenkapitalquote hat sich leicht erhöht und lag zum 31. Dezember 2020 bei 84% gegenüber 82% zum 31. Dezember 2019.

Das Grundkapital der AIXTRON SE belief sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 112.927.320 (31. De-zember 2019: EUR 112.927.320; 31. Dezember 2018: EUR 112.927.320). Es ist eingeteilt in 112.927.320 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grund-kapital von EUR 1,00 je Aktie. Alle Aktien sind vollständig eingezahlt. Siehe hierzu auch Anmer-kung 19 im Konzern-Anhang.

Den Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern wurde in der Vergangenheit über Aktienoptions-programme die Möglichkeit einer Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft unter speziellen Bedingungen ermöglicht. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Aktienoptionen ausgeübt (2019: 0; 2018: 2.590 Optionen) und keine Aktienoptionen ausgegeben (2019: 0, 2018: 0).

AIXTRON-Stammaktien

Bezugsrechte auf Aktien

Verfallen/

31.12.2020

Ausübung

Verwirkt

Zuteilung

31.12.2019

601.600

0

393.850

0

995.450

Zum 31. Dezember 2020, 2019 und 2018 bestanden bei AIXTRON keine Bankverbindlichkeiten.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2020 tätigte AIXTRON Investitionen in Höhe von insgesamt EUR 9,3 Mio. (2019: EUR 7,8 Mio.; 2018: EUR 9,2 Mio.).

EUR 7,8 Mio. (2019: EUR 6,4 Mio.; 2018: EUR 8,1 Mio.) wurden im Geschäftsjahr 2020 in Sachanlagen (einschließlich Test- und Laboreinrichtungen) investiert. Weitere EUR 1,4 Mio. entfielen auf In-vestitionen in immaterielle Vermögenswerte einschließlich Softwarelizenzen (2019: EUR 1,3 Mio.; 2018: EUR 1,1 Mio.).

Für das Geschäftsjahr 2020 wies die Kapitalflussrechnung einen Mittelabfluss aus Investitions-tätigkeit von EUR 32,5 Mio. aufgrund von Veränderungen der Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von mindestens drei Monaten aus (2019: keine Veränderung; 2018: Anstieg um EUR 7,5 Mio.).

Sämtliche Investitionen der Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 wurden eigenfinanziert.

Liquidität und Cashflow

Beschreibung

Bilanzposition

Bankguthaben

Liquide Mittel

31.12.2020 187,3

31.12.2019

+ / -

270,8 -83,5

Kurzfristige Bankeinlagen (3 bis maximal 12 Monate Laufzeit)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

0

27,5 -27,5

Fondsanlagen

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

62,4

0 +62,4

Langfristige Bankeinlagen (mehr als 12 Monate Laufzeit)

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

60,0

0 +60,0

Gesamt Liquidität

309,7

298,3

11,4

Der Bestand an liquiden Mitteln inklusive sonstiger finanzieller Vermögenswerte stieg zum 31. Dezember 2020 auf EUR 309,7 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 298,3 Mio.; 31. Dezember 2018: EUR 263,7 Mio.). Zum 31. Dezember 2020 enthielten die sonstigen finanziellen Vermögenswerte Fondsanlagen (EUR 62,4 Mio.) sowie langfristige Bankeinlagen vornehmlich in Euro, mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten (siehe auch "Investitionen") in Höhe von EUR 60,0 Mio., die in der Bilanzposition Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte enthalten sind. Im Vorjahr bestanden kurzfristige Bankeinlagen mit einer Laufzeit von mindestens drei Monaten bis maximal zwölf Monaten in Höhe von EUR 27,5 Mio. (siehe auch "Investitionen").

Der Zugriff auf die liquiden Mittel der Gesellschaft unterliegt keinen Beschränkungen.

Im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Fondsanlagen in Höhe von EUR 62,4 Mio. belief sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 auf EUR -39.2 Mio. (2019: EUR 42,8 Mio.; 2018: EUR 11,9 Mio.). Bereinigt um diesen Effekt resultiert die größte Veränderung des operativen Cashflows aus der Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr (siehe auch Erläuterung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistun-gen).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2020 bei EUR -41,5 Mio. (2019: EUR -6,8 Mio.; 2018: EUR -15,1 Mio.). Dieser Wert ist wesentlich auf erhöhte Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen zurückzuführen (2020: EUR -32,5 Mio., 2019: EUR 0 Mio., 2018: EUR -7,5 Mio.)

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich 2020 auf EUR -0,9 Mio. (2019: EUR -1,2 Mio.; 2018: EUR 10,4 Mio.). In den Jahren 2020 und 2019 resultierte der Mittelabfluss hauptsächlich aus Rückzahlungen von Leasingverbindlichkeiten.

Der Free Cashflow (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, bereinigt um Veränderungen bei Finanz-anlagen - Investitionen + Erlöse aus Veräußerungen) lag im Geschäftsjahr 2020 bei EUR 14,0 Mio. im Vergleich zu EUR 35,1 Mio. in 2019 (Free Cashflow 2018: EUR 4,4 Mio.). Die Differenz gegen-über dem Vorjahr ist hauptsächlich auf stichtagsbedingte Mittelabflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Erläuterung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) zurückzuführen. Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 wurde die vergleichende Darstellung der konsolidierten Kapitalflussrechnung für 2019 in diesem Bericht entsprechend angepasst.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die für AIXTRON bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind Auftragseingang, Umsatzerlöse, Brut-tomarge und EBIT-Marge. Diese bilden die Grundlage für die konzernweite operative und strate-gische Planung. Mithilfe dieser Kennzahlen wird das Ziel verfolgt, profitables Umsatzwachstum mit Kosten- und Vermögenseffizienz zu verbinden, um so eine nachhaltige Wertsteigerung zu erzielen. Damit konzentriert sich AIXTRON nunmehr auf vier maßgebliche Steuerungsgrößen für den Konzern.

Der Free Cashflow dient AIXTRON seit dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als zentrale Steuerungs-kennzahl. Gleichwohl legt das Management weiterhin großen Wert darauf, mittel- und langfristig stets einen ausreichenden Cashflow zur Sicherung der finanziellen Mittel des Konzerns zu erzie-len.

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden der Energieverbrauch und die Weiterbildung der Mitarbeiter des AIXTRON-Konzerns zur internen Unternehmenssteuerung herangezogen.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

AIXTRON konzentrierte sich im Geschäftsjahr 2020 weiter auf die erfolgreiche, nachhaltig profitab-le Bedienung der adressierten Wachstumsmärkte. Zugleich trieb der Konzern die Entwicklungs-und Vertriebsaktivitäten insbesondere für die Leistungselektronik voran.

Die Anlagen-Umsatzerlöse lagen 2020 bei EUR 223,0 Mio. Davon entfielen EUR 73,2 Mio. (33%) auf MOCVD-Anlagen zur Herstellung von Bauelementen für den Bereich Optoelektronik (Laser, Solar) und EUR 69,3 Mio. (31%) auf MOCVD/CVD-Anlagen für den Bereich Leistungselektronik (GaN/SiC). In den genannten Märkten ist grundsätzlich mit Wachstum zu rechnen, weil die Verwendung von Lasern für die optische Datenübertragung weiter zunimmt, weil laserbasierte 3D-Sensoren zunehmend in der Unterhaltungselektronik verwendet werden und weil moderne Leistungselek-tronikbauelemente zunehmend aus den Materialien Siliziumkarbid oder Galliumnitrid hergestellt werden.

Die Umsätze von MOCVD-Anlagen für die Herstellung von insbesondere ROY-LEDs lagen in 2020 bei EUR 61,0 Mio. (27% der Anlagen-Umsatzerlöse). Die fortschreitende Verbreitung von Displays oder Hintergrundbeleuchtung basierend auf der Mini LED-Technologie, von anderen LED-Anwen-dungen wie Desinfektion oder Agrartechnologie oder die fortschreitende Entwicklung von Micro LED-Displays sollte sich positiv auf die Nachfrage nach unseren Anlagen auswirken und Wachs-tumspotenzial aufweisen.

Zusätzlich zu den oben genannten Aktivitäten liegt ein Fokus auf den Kosten sowie den Margen-beiträgen einzelner Umsatzträger. Daneben prüft der Vorstand das Produktportfolio kontinuierlich mit Blick auf sich verändernde Rahmenbedingungen wie etwa Zeitfenster der Markteinführung neuer Technologien oder Bewertung der Produktanforderungen unserer Kunden.

Insbesondere vor dem Hintergrund eines von Unsicherheit geprägten Marktumfelds verlief die Geschäftsentwicklung 2020 aus Konzernsicht über alle Bereiche sehr positiv. AIXTRON sieht für alle adressierten Marktbereiche weiteres Wachstumspotential über die nächsten Jahre.

Dabei verfügt die AIXTRON-Gruppe weiterhin über eine gesunde Finanzierungsstruktur mit einem hohen Bestand an liquiden Mitteln und ohne jegliche Bankverbindlichkeiten.

Prognoseerreichung im Geschäftsjahr 2020

Um unseren Aktionären sowie allen anderen Stakeholdern die Möglichkeit zu geben, unsere Ge-schäftsentwicklung zu verfolgen, veröffentlichen wir unsere Erwartungen für das laufende Jahr jeweils mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts des Vorjahres. Die im Rahmen des Ge-schäftsberichts 2019 veröffentlichte und im Jahresverlauf konkretisierte Auftragseingangs-, Um-satz-, Brutto- und EBIT-Margen-Prognose für das Geschäftsjahr 2020 wurde trotz der angesproche-nen Herausforderungen vollständig erfüllt.

Ausblick GJ 2020 27.02.2020

1. Quartal 2020 30.04.2020

1. Halbjahr 2020 23.07.2020

3. Quartal 2020 29.10.2020

Ergebnis 2020 25.02.2021

Bandbreite von

Auftragseingang*

EUR 260 Mio. bis EUR 300 Mio.

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bandbreite von

EUR 270 Mio. bis EUR 300 Mio.

EUR 301,4 Mio.

Bandbreite von EUR 260 Mio. bis

Umsatzerlöse

EUR 300 Mio.

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bandbreite von

EUR 260 Mio. bis EUR 280 Mio.

EUR 269,2 Mio.

Bruttomarge

rund 40%

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

40%

EBIT-Marge

Bandbreite von 10% bis 15%

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

Bestätigung Ausblick GJ 2020 vom 27.02.20

13%

* = Bei konstantem Budget-Wechselkurs von 1,20 USD/EUR

Lagebericht der AIXTRON SE

Ergänzende Erläuterungen nach HGB

Der Lagebericht der AIXTRON SE und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Ver-bindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Beide Berichte werden zeitgleich im elektroni-schen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der AIXTRON SE wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Einzelabschluss dient grundsätzlich der Er-mittlung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes und damit der möglichen Ausschüttungshöhe.

Der zusammengefasste Lagebericht umfasst grundsätzlich auch alle gesetzlich verpflichtenden Bestandteile für die AIXTRON SE. Ergänzend zur Berichterstattung über den AIXTRON-Konzern er-läutern wir die Entwicklung der AIXTRON SE.

Die AIXTRON SE ist die Muttergesellschaft des AIXTRON-Konzerns und hat ihren Hauptsitz in Her-zogenrath, Deutschland. Wesentliche Leitungsfunktionen für den Konzern wie die Unternehmens-strategie, das Risikomanagement, Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, das Führungskräfte-und Finanzmanagement sowie die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Konzerns liegen in der Verantwortung des Vorstands der AIXTRON SE. Mit ihrer operativen Geschäftstätig-keit bei der Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von Anlagen zur Beschichtung von Halbleitermaterialien erzielt die AIXTRON SE den wesentlichen Teil des Konzernumsatzes. Neben sieben direkt oder indirekt zu jeweils 100% gehaltenen Tochtergesellschaften, die vor allem den weltweiten Vertrieb der AIXTRON-Produkte zur Aufgabe haben, hält die AIXTRON SE aktuell eine Beteiligung zu 87% an der APEVA-Gruppe, die die Entwicklung und Evaluierung der OVPD-Tech-nologie vorantreibt.

Eine separate Steuerung der AIXTRON SE über eigene Leistungsindikatoren erfolgt nicht, da die Gesellschaft in die Konzernsteuerung eingebunden ist. Wir verweisen hier auf die für den Kon-zern gemachten Erläuterungen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der AIXTRON SE ent-sprechen im Wesentlichen denen der AIXTRON-Gruppe und werden im Kapitel Wirtschaftsbericht ausführlich beschrieben.

HGB-Gewinn- und Verlustrechnung der AIXTRON SE

Mio. EUR

2020

2019

Umsatzerlöse

250,2

237,8

Bestandsveränderungen

-6,0

4,9

Andere aktivierte Eigenleistungen

0,2

0,1

Gesamtleistung

244,4

242,8

Sonstige betriebliche Erträge

16,1

54,1

Materialaufwand und Fremdleistungen

125,4

122,5

Personalaufwand

39,6

34,0

Abschreibungen

10,7

8,3

Sonstige betriebliche Aufwendungen

57,9

57,7

Betriebsergebnis

27,0

74,4

Erträge aus Beteiligungen

0,0

2,4

Zinsergebnis

0,0

0,4

Finanzergebnis

0,0

2,8

Ergebnis vor Steuern

27,0

77,2

Steuern von Einkommen und Ertrag

2,9

5,0

Ergebnis nach Steuern

24,1

72,2

Sonstige Steuern

0,2

0,2

Jahresüberschuss

23,9

72,0

Verlust-(-)/Gewinnvortrag (+)

-5,6

-77,6

Bilanzgewinn (+)/-verlust (-)

18,4

-5,6

Ertragslage der AIXTRON SE nach HGB

Die Umsatzerlöse der AIXTRON SE betrugen im Geschäftsjahr 2020 EUR 250,2 Mio. Damit waren sie um EUR 12,3 Mio. bzw. 5% höher als im Geschäftsjahr 2019 (2019: EUR 237,8 Mio.). Beeinflusst wurden die Umsatzerlöse u.a. durch gestiegene Nachfrage nach MOCVD-Anlagen zur Herstellung von insbesondere Spezial-LED, von GaN- und SiC-Leistungselektronik sowie von Laser für die op-tische Datenkommunikation. Die sonstigen Umsatzerlöse entfallen auf konzerninterne Weiter-belastungen.

Umsatzerlöse nach Produkten

2020-2019

Mio. EUR

%

Anlagen-Umsatzerlöse

201,7

80

182,3

77

197,7

80

19,3

11

Service und Ersatzteile

41,9

17

46,9

20

40,2

16

-5,0

-11

Sonstige Umsatzerlöse

6,7

3

8,6

3

9,5

4

-1,9

-22

Gesamt

250,2

100

237,8

100

247,4

100

12,3

5

2020 % Mio. EUR

2019 % Mio. EUR

2018 % Mio. EUR

Mit 73% entfiel weiterhin der Hauptanteil der gesamten Umsatzerlöse in 2020 auf die Nachfrage von Kunden aus Asien.

Umsatzerlöse nach Regionen

Mio. EUR

2020

2018

2020-2019

% Mio. EUR

% Mio. EUR

%

2019 % Mio. EUR

Asien

182,2

73

169,9

71

133,0

54

12,4

7

Europa

41,1

16

39,3

17

70,9

29

1,7

4

Amerika

26,9

11

28,6

12

43,4

18

-1,7

-6

Gesamt

250,2

100

237,8

100

247,4

100

12,3

5

Das Jahresergebnis lag mit einem Jahresüberschuss von EUR 23,9 Mio. (2019: EUR 72,0 Mio.) unter dem des Vorjahres, wozu die folgenden Faktoren beitrugen:

Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) lag mit 51,4% leicht über der Quote des Vorjahres (2019: 50,5%).

Die Mitarbeiterzahl der AIXTRON SE ist im Jahresdurchschnitt von 387 im Vorjahr auf 431 Mitarbei-ter im Geschäftsjahr 2020 gestiegen. Dementsprechend nahm der Personalaufwand aufgrund von gestiegenen variablen Kostenbestandteilen von EUR 34,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 39,6 Mio. im Geschäftsjahr 2020 zu.

Die Abschreibungen stiegen von EUR 8,3 Mio. im Vorjahr um EUR 2,3 Mio. auf EUR 10,7 Mio. im Geschäftsjahr 2020. Dies ist vor allem auf zusätzliche Abschreibungen aufgrund von kürzeren Nutzungsdauern einiger Laboranlagen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen stabil bei EUR 57,9 Mio. im Vergleich zu EUR 57,7 Mio. im Geschäftsjahr 2019. Dabei wurden höhere Währungsverluste und Aufwendungen für Gewährleistungsrückstellungen durch geringere Kosten für externe Entwicklungsleistungen ausgeglichen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im Vergleich zu 2019 von EUR 54,1 Mio. auf EUR 16,1 Mio. im Geschäftsjahr 2020. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten 2019 einen außergewöhnlichen Ertrag in Höhe von EUR 39,2 Mio., der aus einer Einlagenrückgewähr einer Tochtergesellschaft stammte. Bereinigt um diesen Effekt stiegen die sonstigen betrieblichen Er-träge um EUR 1,2 Mio. Dies ist im Wesentlichen auf Erträge aus Wertaufholungen zurückzuführen, die sich aufgrund einer Nutzungsänderung für eine der beiden Produktionsstätten in Deutschland ergab.

Darüber hinaus wurden 2020 keine Beteiligungserträge erzielt, während im Geschäftsjahr 2019 EUR 2,4 Mio. aus Dividenden von Tochtergesellschaften vereinnahmt wurden.

Das Zinsergebnis im Geschäftsjahr 2020 betrug insgesamt TEUR 23 im Vergleich zu TEUR 394 im Vorjahr.

Nettoergebnis AIXTRON SE - Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss betrug EUR 23,9 Mio. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 18,4 Mio. (Bilanz-verlust 2019: EUR -5,6 Mio.; 2018: EUR -77,6 Mio.). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptver-sammlung vorschlagen, für 2020 eine Dividende von EUR 0,11 pro Aktie (2019: EUR 0, 2018: EUR 0) auszuschütten.

Vermögens- und Finanzlage der AIXTRON SE

Die Bilanzsumme der AIXTRON SE lag zum Jahresende 2020 mit EUR 481,8 Mio. um rund 3% über dem Vorjahreswert (2019: EUR 468,2 Mio.). Dies ist insbesondere auf das positive Jahresergebnis zurückzuführen.

HGB-Bilanz der AIXTRON SE

Mio. EUR

31. Dez 2020

31. Dez 2019

Aktiva

Immaterielle Vermögensgegenstände

2,6

2,1

Sachanlagen

56,4

59,1

Finanzanlagen

50,1

50,0

Anlagevermögen

109,1

111,2

Vorräte

69,0

72,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

21,5

14,5

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

15,1

15,4

Sonstige Vermögensgegenstände

3,4

2,5

Wertpapiere

62,4

0,0

Liquide Mittel

200,8

252,0

Umlaufvermögen

372,2

356,6

Rechnungsabgrenzungsposten

0,6

0,4

Aktiva gesamt

481,8

468,2

Mio. EUR

31. Dez 2020

31. Dez 2019

Passiva

Gezeichnetes Kapital

112,9

112,9

Eigene Anteile

-1,1

-1,1

Ausgegebenes Kapital

111,8

111,8

Kapitalrücklage

276,3

276,3

Bilanzgewinn / Bilanzverlust

18,4

-5,6

Eigenkapital

406,5

382,6

Rückstellungen

24,8

21,1

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

40,1

45,4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5,8

13,6

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

1,0

3,8

Sonstige Verbindlichkeiten

3,5

1,7

Verbindlichkeiten

50,5

64,5

Passiva gesamt

481,8

468,2

Aktiva

Das Sachanlagevermögen sank von EUR 59,1 Mio. zum Jahresende 2019 auf EUR 56,4 Mio. zum 31. Dezember 2019, da die Abschreibungen in Höhe von EUR 9,8 Mio. (2019: EUR 7,4 Mio.) die In-vestitionen und Wertaufholungen in Höhe von EUR 7,2 Mio. (2019: EUR 4,7 Mio.) überstiegen.

Das Finanzanlagevermögen blieb mit EUR 50,1 Mio. unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Der leichte Rückgang der Vorräte im Geschäftsjahr von EUR 72,2 Mio. auf EUR 69,0 Mio. spiegelt maßgeblich den erwarteten Absatz von Anlagen in den Folgequartalen sowie den Bau von Proto-typen wider.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen stichtagsbedingt aufgrund der hohen Anzahl der Auslieferungen am Ende des Geschäftsjahres 2020 von EUR 14,5 Mio. auf EUR 21,5 Mio.

Passiva

Das gezeichnete Kapital lag zum 31. Dezember 2020 bei EUR 112,9 Mio. (31. Dezember 2019: EUR 112,9 Mio.). Das ausgegebene Kapital betrug EUR 111,8 Mio. (2019: EUR 111,8 Mio.). Im Ge-schäftsjahr wurden 3.200 Aktien aus den eigenen Anteilen im Rahmen von aktienbasierten Ver-gütungen ausgegeben.

Trotz der höheren Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr im Wesentlichen aufgrund des Jahresüberschusses die Eigenkapitalquote auf 84% gegenüber 82% in 2019.

Zur Absicherung von erhaltenen Anzahlungen für Bestellungen verfügte die AIXTRON SE zum 31. Dezember 2020 über Avallinien in Höhe von EUR 57,5 Mio. (2019: EUR 57,5 Mio.), von denen zum Stichtag EUR 26,5 Mio. (2019: EUR 12,6 Mio.) in Anspruch genommen waren.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich stichtagsbedingt auf EUR 5,8 Mio. (2019: EUR 13,6 Mio.).

In 2020 bestanden bei AIXTRON, wie in den Vorjahren, keine Bankverbindlichkeiten.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2020 tätigte AIXTRON SE Investitionen in Höhe von insgesamt EUR 5,7 Mio. (2019: EUR 5,6 Mio.).

Davon entfielen im Geschäftsjahr 2020 EUR 4,2 Mio. (2019: EUR 4,7 Mio.) auf Sachanlagen und umfassten wie im Vorjahr hauptsächlich Investitionen in Laborausstattung sowie in Versuchs- und Demonstrationsanlagen.

Darüber hinaus investierte die AIXTRON SE im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände EUR 1,4 Mio. für Lizenzen und Software (2019: EUR 0,9 Mio.).

Bei den Finanzanlagen wurden in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 keine Investitionen ge-tätigt.

Liquidität

HGB-Kapitalflussrechnung der AIXTRON SE

Mio. EUR

2020

2019

Aktiva

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

16,9

30,8

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-68,1

62,8

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

0,0

0,0

Veränderung der liquiden Mittel

-51,2

93,6

Bestand der liquiden Mittel zu Beginn der Periode

252,0

158,4

Bestand der liquiden Mittel am Ende der Periode

200,8

252,0

Entwicklung der Finanzlage (Cashflow)

Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte sich im Geschäftsjahr von EUR 252,0 Mio. um EUR 51,2 Mio. auf EUR 200,8 Mio. im Wesentlichen dadurch, dass im Geschäftsjahr Fondsanlagen im Wert von EUR 62,4 Mio. erworben wurden. Bereinigt um diesen Effekt hätte sich die Liquidität um EUR 13,0 Mio. erhöht.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verringerte sich von EUR 30,8 Mio. in 2019 auf EUR 16,9 Mio. in 2020 vor allem aufgrund der Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit war im Geschäftsjahr 2020 maßgeblich durch den Er-werb von Fonds in Höhe von EUR 62,4 Mio. beeinflusst. Darüber hinaus wurden Investitionen in Höhe von EUR 5,7 Mio. getätigt.

Der Zugriff auf die liquiden Mittel der Gesellschaft unterliegt keinen Beschränkungen.

Chancen und Risiken

Die Geschäftsentwicklung der AIXTRON SE unterliegt in Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie der AIXTRON-Konzern. An den Risiken der Tochterunternehmen partizipiert die AIX-TRON SE grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Infolge des zentralen Finanzmanagements des AIXTRON-Konzerns werden sämtliche Finanzierungsgeschäfte über die AIXTRON SE abgewickelt. Als Muttergesellschaft des AIXTRON-Konzerns ist die AIXTRON SE in das konzernweite Risikomanagement eingebunden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Chancen- und Risikobericht.

Ausblick

Der Ausblick des AIXTRON-Konzerns spiegelt im Wesentlichen auch die Erwartungen der AIX-TRON SE wider. Die Ergebnisentwicklung der AIXTRON SE sollte auch zukünftig gleichgerichtet zum Konzern verlaufen, da sich die Ergebnisse der Tochtergesellschaften im Beteiligungsergebnis der Muttergesellschaft des Konzerns niederschlagen. Die Steuerung mittels Leistungsindikatoren erfolgt ausschließlich auf Konzernebene. Daher gelten die Ausführungen zur erwarteten Ertrags-und Finanzlage auch für die AIXTRON SE (siehe im Kapitel "Prognosebericht").

Veröffentlichung

Der von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der AIXTRON SE nach den Rechnungslegungs-vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB), aus dem hier insbesondere die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wiedergegeben sind, wird beim Betreiber des Bun-desanzeigers eingereicht und ist über die Website des Unternehmensregisters zugänglich. Der HGB-Jahresabschluss der AIXTRON SE wird ebenso wie der Konzernabschluss im Internet unterhttps://wwwaixtron.com/de/investoren/publikationen zur Verfügung gestellt.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Künftiges Marktumfeld

Der IWF prognostiziert in seinem Bericht "World Economic Outlook Update" (Januar 2021) nach den Effekten der COVID-19-Pandemie für das Jahr 2021 trotz aller weiterhin bestehenden Un-sicherheiten ein globales Wirtschaftswachstum von 5,5% im Jahr 2021. Dabei soll die Stärke der Erholung zwischen den Ländern erheblich variieren, abhängig u.a. vom Zugang zu medizinischer Versorgung, der Effektivität der politischen Unterstützung und strukturellen Merkmalen zu Beginn der Krise. AIXTRON erwartet zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Einflüsse der Geschäfts-entwicklung durch das allgemeine weltwirtschaftliche Umfeld, wenngleich die Sichtbarkeit des Investitionsverhaltens der Kunden vor dem Hintergrund der noch nicht bewältigten Pandemie eingeschränkt ist und die Gefahr von erneuten Rückschlägen für die Weltwirtschaft nicht aus-geschlossen werden kann.

Marktbeobachter sehen die Entwicklung für Produktionsanlagen der Halbleiterindustrie in den kommenden Jahren sehr positiv. Wie eine Studie des führenden globalen Industrie-Verbands SEMI vom Dezember 20202 besagt, wird der Gesamtmarkt für Investitionen in sogenannte Wafer-Fab-Anlagen, zu denen auch die Depositionsanlagen von AIXTRON gehören, von USD 59,6 Milliarden in 2019 auf USD 76,1 Milliarden in 2022 steigen. Dabei entfällt ein Großteil des Marktes auf Korea, Taiwan und China, die jeweils rund 30%, 25% bzw. 22% des globalen Marktes repräsentieren. Laut SEMI ist das Wachstum der Wafer-Fab-Anlagen dabei im Gegensatz zu früheren Vorhersagen - auch im Jahr 2020 und trotz etwaiger COVID-19-Effekte - stetig positiv. Investitionen in neue "Leading Edge" Technologien und Nachfrage nach digitalen Endprodukten, z.B. für High-Perfor-mance und Cloud Computing gehören zu den Haupttreibern dieses Wachstums.

2) Quelle: SEMICONDUCTOR EQUIPMENT CONSENSUS FORECAST,https://www.semi.org/en/news-media-press/semi-press-releases/semiconductor-equipment-2020-year-end-forecast

Unabhängig von der Marktentwicklung der gesamten Halbleiterindustrie werden die Marktseg-mente, auf die sich AIXTRON fokussiert, von Megatrends bestimmt, deren Entfaltung maßgeblich für die künftige Entwicklung und Größe der AIXTRON-Absatzmärkte sein wird:

Der Absatz von Leistungshalbleitern aus den Materialien GaN und SiC wird maßgeblich von der Erfordernis getrieben, die Energie-Effizienz in der globalen IT-Infrastruktur und in Rechenzentren zu erhöhen, um den rasanten Anstieg im Energieverbrauch zu bremsen. Die Elektromobilität der Zukunft wird erwartungsgemäß zu einem verstärkten Einsatz von SiC-Bauelementen im Antriebs-strang und in der Ladeinfrastruktur führen, um so den Anforderungen an Reichweite und Effizienz besser entsprechen zu können.

Die steigende Nachfrage nach Lasern, die auf AIXTRON-Anlagen hergestellt werden, ist begründet im exponentiell wachsenden Bedarf der schnellen und energieeffizienten, optischen Datenkom-munikation (Cloud Computing, Video-Streaming etc.) sowie in der Verbreitung von 3D-Sensorik in der Unterhaltungselektronik (Smartphone, Fernseher) und in Bereichen der Zugangskontrolle. Auch das Fortschreiten der industriellen Digitalisierung und eine wachsende Anzahl von teilauto-nomen Fahrzeugen, die 3D-Sensorik nutzen, werden zu erhöhtem Bedarf nach Lasern führen.

Schließlich werden die künftigen Märkte von AIXTRON durch die Verbreitung neuartiger Displays in TVs, Smartphones und Notebooks bestimmt: sowohl Micro LED-Displays, deren selbst leuch-tende LED-Bildpunkte auf AIXTRON-MOCVD-Anlagen hergestellt werden können, als auch OLED-Displays, die auf den OVPD-Anlagen der APEVA produziert werden können, zielen auf den Ersatz der heutigen LCD-Bildschirmtechnik durch innovative, energiesparende Alternativen mit besserer Leuchtkraft, Kontrast, Farbtreue und Auflösung. Die Verbreitung dieser neuartigen Display-Tech-nologien wird die Größe der Absatzmärkte von AIXTRON maßgeblich bestimmen.

Erwartete Finanz- und Ertragslage

Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet der Konzern eine wachsende Umsatzentwicklung im Ver-gleich zu 2020. Die Kundennachfrage erstreckt sich über alle Technologiebereiche. Der Vorstand ist sowohl hinsichtlich der kurz- als auch langfristig positiven Aussichten optimistisch, sowohl für die Nachfrage nach MOCVD-Anlagen zur Herstellung von Lasern für die 3D-Sensorik oder die optische Datenübertragung als auch für LED-basierte Displayanwendungen. Insbesondere bei der Nachfrage nach Anlagen zur Herstellung von Leistungsbauelementen basierend auf den Wide-Band-Gap Materialien SiC- und GaN (Siliziumkarbid, Galliumnitrid) rechnet der Vorstand im Ver-gleich zum Jahr 2020 erneut mit einem steigenden Umsatzbeitrag in 2021.

Basierend auf der aktuellen Unternehmensstruktur, einer Einschätzung der Auftragslage und dem Budgetkurs von 1,25 USD/EUR (2020: 1,20 USD/EUR) rechnet der Vorstand für das Geschäfts-jahr 2021 im Konzern mit Auftragseingängen in einer Bandbreite zwischen EUR 340 Mio. und EUR 380 Mio. Bei Umsatzerlösen in einer Bandbreite zwischen EUR 320 Mio. und EUR 360 Mio. erwartet der Vorstand, im Geschäftsjahr 2021 erneut eine Bruttomarge von etwa 40% sowie eine EBIT-Marge von rund 16% des Umsatzes zu erzielen. Die Erwartungen für 2021 beinhalten vollständig die Ergebnisse der APEVA-Gruppe inklusive aller notwendigen Investitionen, um dieEntwicklung der OLED-Aktivitäten weiter voranzutreiben, und stehen unter der Voraussetzung, dass die COVID-19-Pandemie weiterhin keine signifikanten Auswirkungen auf die Entwicklung unseres Geschäfts hat.

Darüber hinaus streben wir mit Blick auf die 2020 neu definierten Nachhaltigkeit-Ziele des AIXTRON-Konzerns mittelfristig eine erkennbare Reduktion des Energieverbrauchs sowie einen deutlichen Ausbau der Weiterbildungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter an.

Wie in den Vorjahren geht der Vorstand davon aus, dass AIXTRON auch im Geschäftsjahr 2021 kei-ne externe Bankenfinanzierung benötigen wird. Darüber hinaus wird der Konzern auf absehbare Zeit auch seine solide Eigenkapitalbasis aufrechterhalten können.

Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Die Anlagen von AIXTRON ermöglichen die Herstellung von Lasern als Schlüsselkomponenten für die schnelle optische Datenübertragung (Cloud-Computing, Internet der Dinge), von Hoch-frequenzchips für 5G Mobilfunknetze oder für die Herstellung von Displays der nächsten Gene-ration (OLED-Displays, Mini- und Micro LED-Displays). Auch ermöglicht die AIXTRON-Technologie eine hocheffiziente Energiewandlung im Bereich der Stromversorgung von Serverfarmen oder Unterhaltungselektronik bzw. von Elektrofahrzeugen und deren Ladeinfrastruktur (GaN- und SiC-Bauelemente). Laser, die auf AIXTRON-Anlagen hergestellt werden können, sind Schlüsselkom-ponenten beispielsweise für die 3D-Sensorik in Smartphones oder in zunehmend komplexeren Assistenzsystemen von Fahrzeugen.

Aufgrund der nachgewiesenen Fähigkeiten von AIXTRON, innovative Depositionsanlagen in je-weils flexibler Anzahl für mehrere Abnehmermärkte zu entwickeln und zu vermarkten, ist der Vorstand von den positiven Zukunftsaussichten des Konzerns und seiner Zielmärkte überzeugt.

AIXTRON verfügte zum 31. Dezember 2020 über keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen über Finanzbeteiligungen, Unternehmenserwerbe oder Veräußerungen von Unternehmensteilen.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem von AIXTRON wird zentral gesteuert und bezieht alle wesentlichen Organisationseinheiten von AIXTRON in den Prozess mit ein. Der für den Bereich Compliance zu-ständige Vorstand der AIXTRON SE ist für die Etablierung eines Risikomanagementsystems ver-antwortlich und informiert in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf ad-hoc den gesamten Vorstand und den Aufsichtsrat.

Die vorrangigen Ziele des Systems sind die Unterstützung der Erreichung von strategischen Ge-schäftszielen sowie eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Risiken, die deren Erreichung negativ beeinflussen könnten. Das Risikomanagementsystem unterstützt den Vorstand durch die Definition, Priorisierung und Nachverfolgung von risikoreduzierenden Maßnahmen beim syste-matischen und rationalen Management der erkannten Risiken.

Die regelmäßige, quartalsweise stattfindende Risikoinventur wird durch den zentralen Risiko-manager initiiert und überwacht. Dabei werden alle Risikoverantwortlichen aus den operativen Bereichen über die aktuellen Entwicklungen bereits bekannter Risiken und Maßnahmen zu deren Reduktion befragt. Die Ergebnisse werden auf zentraler Ebene zusammengeführt und in einem Risikokomitee besprochen bevor der Aufsichtsrat unterrichtet wird.

AIXTRON nutzt eine Risikomanagementsoftware zur Unterstützung des Prozesses. Alle Risiko-verantwortlichen haben Zugriff auf das System. Somit ist sichergestellt, dass abrupt auftretende Änderungen der Risikosituation oder neu erkannte Risiken durch die Risikoverantwortlichen aus den operativen Bereichen gemeldet und in das Risikoportfolio sowie in die Berichterstattung integriert werden.

Bei AIXTRON werden alle Einzelrisiken nach einem festgelegten Schema bewertet und klassi-fiziert. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt in vier Stufen, ebenso die mögli-che Schadenshöhe bei Risikoeintritt. Die Schadenshöhe bezieht sich auf die Auswirkung auf das operative Ergebnis (EBIT) der AIXTRON-Gruppe, in Einzelfällen wird ein möglicher Abfluss von Zahlungsmitteln als Schadenshöhe herangezogen.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird dabei unterteilt in:

  • Abwegig = < 5%

  • Unwahrscheinlich = 5% - 10%

  • Möglich = >10% - 50%

  • Wahrscheinlich = >50% - 100%

Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50% werden wenn möglich im Abschluss als Rückstellungen erfasst bzw. in der Planung berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Erfassung von Eventualverbindlichkeiten im Abschluss auch bei niedrigeren Eintrittswahrscheinlichkeiten überprüft. Siehe hierzu Anmerkung 28 im Konzern-Anhang.

Als Kriterium für die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkung eines Risikos auf das Er-gebnis (EBIT) der AIXTRON-Gruppe wird die potentielle Nettoschadenshöhe (gemessen in % des Eigenkapitals) herangezogen:

  • Akzeptabel = <0,4%

  • Relevant = 0,4 - 2%

  • Erheblich = >2 - 4%

  • Kritisch = > 4%

Der Nettoschaden beschreibt dabei das Verlustpotenzial im Falle eines Risikoeintritts unter Berück-sichtigung der Effekte, die sich aus den Maßnahmen zur Risikoreduzierung ergeben. Aus dieser Bewertung leitet sich eine Risikomatrix ab, welche die Risiken der AIXTRON-Gruppe nach Wichtig-keit oder Dringlichkeit in die folgenden vier Risikoklassen unterteilt (Farbskala siehe Schaubild):

  • Akzeptables Risiko (grün)

  • Relevantes Risiko (gelb)

  • Erhebliches Risiko (orange)

  • Substanzielles Risiko (rot)

Die als substanziell klassifizierten Risiken sind die in Bezug auf eine Bestandsgefährdung des AIXTRON-Konzerns wesentlichen Risiken im Sinne des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 20).

Risiko-Landkarte

Kritisch

Schadenshöhe

Erheblich

Relevant

Akzeptabel

Abwegig Unwahrscheinlich Möglich Wahrscheinlich

Eintrittswahrscheinlichkeit

Einzelrisiken

Die folgenden Risiken können möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Er-trags-, Vermögens- und Finanzlage, das Nettovermögen, die Liquidität und den Börsenkurs der Aktien von AIXTRON haben sowie auf den tatsächlichen Ausgang von Sachverhalten, auf die sich die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen. Die unten erläuterten Risiken sind nicht die einzigen, mit denen der Konzern konfrontiert ist. Es können weitere Risiken existieren, derer sich AIXTRON derzeit nicht bewusst ist, sowie allgemeine Unter-nehmensrisiken, wie beispielsweise politische Risiken, das Risiko höherer Gewalt und anderer unvorhersehbarer Ereignisse. Zudem können Risiken existieren, die AIXTRON gegenwärtig als un-wesentlich erachtet, die jedoch letztendlich ebenfalls wesentliche negative Auswirkungen auf den Konzern haben können. Weitere Informationen zu zukunftsgerichteten Aussagen sind dem Abschnitt "Zukunftsgerichtete Aussagen" zu entnehmen.

Als wesentlich im Sinne des DRS 20 wurden folgende Risiken bewertet:

Informationstechnologie- (IT) und Informationssicherheitsrisiken (IS)

Informationen sind wertvolle und schützenswerte Güter für AIXTRON. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung wird ein Großteil der Informationen mit IT-Systemen erzeugt, ver-arbeitet und gespeichert. Die Sicherheit von Informationen und IT-Systemen bedingen sich daher gegenseitig. AIXTRON definiert IT- und Informationssicherheitsrisiken als Verletzung der Integri-tät, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit.

Der Konzern hat umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, die Informationen vor unbefugtem Zugriff, ungewollter Veränderung oder Löschung schützen sollen. Die getroffenen Maßnahmen zur Informationssicherheit werden regelmäßig geprüft und bei Be-darf angepasst. Durch die kontinuierliche Sensibilisierung der Mitarbeiter werden diese befähigt, eigenverantwortlich für mehr Sicherheit im Umgang mit IT-gestützten Informationen zu sorgen und den Bedrohungen und Risiken im Umgang mit IT-gestützten Informationswerten adäquat zu begegnen.

Aufgrund der Komplexität der heutigen IT-Landschaften und der sich immer weiter verdichtenden Bedrohungslage kann AIXTRON eine Kompromittierung von Informationswerten und damit deren unzulässige Veröffentlichung oder Manipulation nicht gänzlich ausschließen.

In Teilen nutzt AIXTRON externe Dienstleister für die Bereitstellung von IT- und IS-Dienstleistungen und Systemen. Bei deren Auswahl spielen Reputation, Sicherheitsaspekte und die Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzverordnung durch die Serviceprovider eine tragende Rolle.

Die Kategorisierung als erhebliches Risiko ist begründet in der möglichen Eintrittswahrscheinlich-keit und einer erheblichen Schadenshöhe. Eine Beseitigung von Schäden durch die Verletzung der Integrität, Vertraulichkeit und/oder Verfügbarkeit von Informationswerten, die AIXTRON als kri-tisch einstuft, wäre mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, der jedoch in der Summe als nicht bestandsgefährdend für den Konzern eingeschätzt wird.

Markt- und Wettbewerbsrisiken

Die Zielmärkte von AIXTRON sind weltweit verteilt, mit regionalem Schwerpunkt in Asien. Damit unterliegt AIXTRON weltweiten Konjunkturzyklen und geopolitischen Risiken wie etwa dem Han-delskonflikt zwischen USA und China, die das Geschäft des AIXTRON-Konzerns belasten können. Solche Risiken sind durch den Konzern nicht beeinflussbar.

Die von AIXTRON adressierten Märkte sind zyklisch und demzufolge äußerst volatil. Zeitlicher Ab-lauf, Länge und Intensität dieser Branchenzyklen lassen sich nur schwer vorhersagen und durch den Konzern beeinflussen. Zur Streuung marktbezogener Risiken diversifiziert sich AIXTRON daher und bietet Produkte in unterschiedlichen Märkten an.

In jedem der Märkte steht AIXTRON im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass neue Konkurrenten im Markt erscheinen oder dass etablierte Konkurrenten Strategien anwenden bzw. Produkte auf den Markt bringen, die die Markterwartungen von AIXTRON negativ beeinflussen.

Die Marktentwicklungen werden kontinuierlich durch den Konzern beobachtet und eingeschätzt. Um das Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Märkten und deren Schwankungen zu reduzieren, hat AIXTRON ein Managementsystem implementiert, das sicherstellen soll, dass Marktentwick-lungen frühzeitig erkannt und optimal genutzt werden.

Die Begründung, dass Markt- und Wettbewerbsrisiken als substantielle Risiken eingestuft wer-den, ist in den mittel- bis langfristig hohen Umsatz- und Gewinnerwartungen des Konzerns zu sehen.

Technologische Risiken

Die Technologien, die AIXTRON anbietet, ermöglichen teilweise neue, disruptive Anwendungs-möglichkeiten. Dies bedeutet häufig lange Verkaufs- und Qualifikationszyklen für die Produkte der AIXTRON-Gruppe, da anspruchsvolle technische oder andere Vorgaben der Kunden (teilweise erstmals) erfüllt werden müssen, bevor es zu einem Geschäftsabschluss kommt.

Aufgrund oftmals langjähriger Entwicklungs- und Qualifikationszyklen kann bei vielen Produkten der AIXTRON der Fall eintreten, dass AIXTRON-Technologien und Produkte für Märkte bzw. Anwen-dungsbereiche entwickelt, bei denen sich im Laufe des Entwicklungszyklus die Rahmenbedingen der Absatzmärkte oder die strategischen Planungen möglicher Kunden grundlegend verändern.

Die im abgelaufenen Geschäftsjahr fortgeführte Fokussierung der Forschungs- und Entwicklungs-tätigkeiten und die intensive Einbindung externer Technologiepartner werden von der Konzern-leitung weiterhin als geeignete Maßnahmen angesehen, dieses Risiko zu reduzieren.

Das OVPD-Verfahren, das von APEVA zusammen mit einem Kunden entwickelt wird und die Her-stellung von Depositionsanlagen zur Abscheidung organischer Halbleitermaterialien zum Ziel hat, stellt solch eine innovative Technologie dar. Der Geschäftszweck der APEVA ist die Entwicklung, Qualifizierung und Produktion der Technologie für die Produktion von OLED-Displays bei Kunden.

Die Qualifikation der Gen2-Anlage wurde im Geschäftsjahr 2020 durch APEVA erfolgreich abge-schlossen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts wurde noch kein Auftrag für eine OVPD-Depositionskammer in Produktionsgröße erteilt. Sollte ein solcher Auftrag für eine OVPD-Depo-sitionskammer in Produktionsgröße ausbleiben, stellt dies eine entwicklungsbeeinträchtigende Tatsache dar, die sich zu einem bestandsgefährdenden Risiko für die APEVA entwickeln könnte. Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, dass in diesem Fall der Geschäftsbetrieb der APEVA ein-gestellt werden würde.

Das könnte für die künftige Ertragslage des AIXTRON-Konzerns eine Belastung mit Restrukturie-rungs- bzw. Abwicklungsaufwendungen bedeuten. Solche Aufwendungen stellen für AIXTRON zum heutigen Zeitpunkt ausdrücklich kein bestandsgefährdendes Risiko dar.

Die Begründung, dass AIXTRON-Technologierisiken generell als substantielle Risiken einstuft, ist in den mittel- bis langfristig hohen Umsatz- und Gewinnerwartungen des Konzerns begründet. Falls sich herausstellt, dass ein Technologierisiko eingetreten ist und sich die Einführung einer neuen Technologie nicht wie geplant realisieren lässt, kann das in der Konsequenz dazu führen, dass geplante und prognostizierte Umsätze dem Risiko einer Verschiebung oder eines Wegfalls ausgesetzt sind und sich die Entwicklungstätigkeiten somit später als geplant oder nicht refinan-zieren lassen.

Im Risikomanagementsystem von AIXTRON werden die folgenden Risiken als nicht wesentlich für den Konzern betrachtet:

  • Währungs- und Finanzrisiken

  • Beschaffungs- & Produktionsrisiken

  • Personenbezogene Risiken

  • Rechtliche Risiken

  • Risiken mit Bezug zu Patenten und geistigem Eigentum

  • COVID-19-Pandemie

Die Entwicklungen und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden fortlaufend überwacht. Hierzu wurden unter anderem ein Krisenteam gebildet sowie Schutz- und Präventionsmaßnah-men eingeführt. Zusätzlich findet eine regelmäßige Kommunikation der aktuellen Lage - d.h. der derzeitigen Entwicklung generell und bei AIXTRON sowie der daraus abgeleiteten Maßnahmen - durch den Vorstand an die Mitarbeiter statt. Als Teil des Risikomanagements werden die Aus-wirkungen, Maßnahmen und Aussichten in Bezug auf die aktuelle Pandemielage in unserem quartalsweisen Risiko-Inventory aufgenommen, besprochen und berichtet.

Gesamtbild der Risikolage der AIXTRON SE

Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 bleibt die Gesamtrisikolage bei der AIXTRON SE und ihrer Tochtergesellschaften in 2020 unverändert. Die weitere Fokussierung der Forschungs- und Ent-wicklungstätigkeiten mit dem Schwerpunkt der Erneuerung des Produktportfolios strafft das Ri-sikoportfolio und verbessert damit die Nutzung von Chancen und die aktive Vermeidung von Risiken in den Märkten, die AIXTRON adressiert.

Weder im Geschäftsjahr 2020 noch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts hat der Vor-stand der AIXTRON SE Risiken für die Gesellschaft identifiziert, die deren Fortbestand bedrohen könnten. Auch wenn das bestandsgefährdende Risiko für die APEVA eintreten sollte, sehen wir keine Auswirkungen hieraus auf den Gesamtkonzern, die diesen in seinem Bestand gefährden könnten.

Chancenbericht

Kernkompetenz von AIXTRON ist die Entwicklung neuester Technologien zur präzisen Abscheidung komplexer Halbleiterstrukturen und anderer funktionaler Materialien. Hier hat sich der Konzern weltweit führende Wettbewerbspositionen erarbeitet. Um diese Positionen zu halten oder aus-zubauen, investiert AIXTRON fortlaufend in entsprechende Forschungs- und Entwicklungsprojekte z.B. für MOCVD-Systeme zur Herstellung von Halbleitern für Anwendungen wie Laser, Hochleis-tungselektronik oder LEDs. Der Vorstand wird den Fokus auf diese Kernkompetenz beibehalten, um sowohl bestehende Absatzmärkte erfolgreich zu bearbeiten als auch neue Absatzmärkte er-folgreich zu erschließen.

Wichtige Marktsegmente in der Optoelektronik sind die Unterhaltungselektronik, die Datenkom-munikation und die Displaytechnologie. Der Trend hin zu optischer Datenübertragung auch auf kürzere Distanzen wie z.B. in Serverfarmen sowie die Anwendung der 3D-Sensorik in mobilen Endgeräten wie insbesondere Smartphones sorgt für steigende Nachfrage nach Anlagen zur Her-stellung kanten- und oberflächenemittierender Laser (VCSEL). AIXTRON rechnet hier mit einer weiter steigenden Nachfrage über die kommenden Jahre. Daneben verzeichnet AIXTRON eine weiter hohe Nachfrage nach Anlagen zur Herstellung von roten, orangen und gelben (ROY), Infra-rot- und UV-LEDs. Ein weiteres Wachstumssegment im Bereich der optoelektronischen Anwen-dungen sind direktemittierende LED-Displays. Zusätzlich birgt eine kommerzielle Verwendung von Micro LED-Displays das Potenzial, signifikante Nachfrage nach Anlagen für diese anspruchs-volle Anwendung zu generieren. Diese Displaytechnologien haben Potenzial in verschiedenen Endanwendungen der Unterhaltungselektronik.

Wichtige Marktsegmente für Leistungselektronik basierend auf Wide-Band-Gap-Materialien wie Galliumnitrid (GaN) und Siliziumkarbid (SiC) sind die Automobilindustrie, Energiewirtschaft, Tele-kommunikation und die Unterhaltungselektronik. Die Entwicklung energieeffizienter Lösungen für AC-DC Konverter und Wechselrichter sowie hochfrequente Leistungsverstärker gewinnen zu-nehmend an Bedeutung. Hierbei spielt der Trend hin zur Elektrifizierung von Fahrzeugen und deren Ladeinfrastruktur unter Nutzung SiC-basierter Bauteilen eine wichtige Rolle. GaN-basierte Bauteile z.B. für das schnelle und/oder kabellose Laden von mobilen Geräten befinden sich in der Markteinführung. GaAs- oder GaN-basierte Hochfrequenzbauteile werden zur Signalübertragung u.a. in 5G-Netzwerken eingesetzt. AIXTRON rechnet hier mit einer steigenden Nachfrage nach Produktionsanlagen, da die Marktdurchdringung der genannten Anwendungen zunehmend an Dynamik gewinnen wird.

Nach erfolgreichem Abschluss des Gen2-Projektes führt APEVA derzeit Kundengespräche über ein letztes Qualifizierungsprojekt zur Serienreife. Die OVPD-Technologie ermöglicht eine hocheffizien-te Abscheidung organischer Materialien besonders auf großflächigen Substraten und bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber aktuell genutzten Technologien, insbesondere bei Materialver-brauch und Ausbeute. Die erfolgreiche Qualifizierung der OVPD-Technologie in Produktionsgröße würde signifikante Wachstumschancen im Display-Bereich eröffnen.

AIXTRON erwartet, dass sich die folgenden Markttrends und Chancen der relevanten Endanwen-dermärkte positiv auf den weiteren Geschäftsverlauf auswirken können:

Kurzfristig:

  • Zunehmende Verwendung von verbindungshalbleiterbasierten Lasern für die 3D-Sensorik in mobilen Geräten sowie Sensoren für Infrastrukturanwendungen.

  • Weiter steigende Nachfrage nach Lasern für die optische Datenübertragung hoher Volumina, z.B. für Video-Streaming und Internet-of-Things (IoT) Anwendungen.

  • Zunehmender Einsatz von LEDs und Spezial-LEDs (insb. Rot-Orange-Gelb, UV oder IR) bei Display- und anderen Anwendungen.

  • Zunehmende Verwendung von Wide-Band-Gap GaN- oder SiC-basierten Bauelementen für energieeffiziente Leistungselektronik in Automobilen, in der Unterhaltungselektronik, in mobilen Geräten und in der IT-Infrastruktur

  • Zunehmender Einsatz von GaAs-basierten Bauelementen in mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones) für den 5G Mobilfunk

  • Steigender Einsatz von GaN-basierten Bauelementen im Bereich der 5G Netzinfrastruktur

  • Auftrag für die Qualifizierung der OVPD-Technologie in Produktionsgröße

Mittel- bis langfristig:

  • Entwicklung neuer Anwendungen auf Basis von Wide-Band-Gap-Materialien wie Hochfrequenzchips oder System-on-Chip-Architekturen mit integriertem Energiemanagement.

  • Adaption von Micro LED-Displays im Massenmarkt

  • Entwicklung alternativer LED-Anwendungen, wie z.B. der Visual-Light-Communication-Technologie.

  • Zunehmende Anwendung von verbindungshalbleiterbasierten Lasersensoren für autonomes Fahren.

  • Einsatz von GaN-basierten Bauelementen in mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones) für den Millimeter-Wave Bereich von 5G und 6G Mobilfunk

  • Verstärkte Entwicklungsaktivitäten bei Hochleistungssolarzellen aus Verbindungshalbleitern.

Gesamtbild der Chancen

In Rahmen der Beurteilung unserer Geschäftschancen werden Investitionsmöglichkeiten oder Entwicklungsprojekte hinsichtlich ihres potenziellen Wertbeitrags geprüft und priorisiert, um eine effektive Allokation von Ressourcen sicherzustellen. Wir konzentrieren uns dabei gezielt auf Wachstumsmärkte, die durch u.a. durch globale Trends wie die zunehmende Elektromobilität, Digitalisierung und Vernetzung positiv beeinflusst werden, um so die sich bietenden Chancen konsequent und bestmöglich zur nachhaltigen und profitablen Geschäftsentwicklung des Kon-zerns zu nutzen.

Wenn das Eintreten identifizierter Chancen als wahrscheinlich eingeschätzt wird, werden diese in die Geschäftspläne und die kurzfristigen Prognosen aufgenommen. Darüber hinausgehende Trends oder Ereignisse, die zu einer positiven Entwicklung für die Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage führen könnten, werden beobachtet und können sich positiv auf unsere mittel- bis langfristigen Perspektiven auswirken.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem der AIXTRON-Gruppe umfasst sowohl den Rechnungslegungspro-zess der AIXTRON SE als auch den Konzernrechnungslegungsprozess. Es definiert Kontrollen und Überwachungsaktivitäten, die als Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsaktivitäten, eine zuverlässige Finanzberichterstattung und die Über-einstimmung mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Ein unter Berücksichtigung von Konzerngröße und Geschäftsaktivitäten angemessenes Kontrollsystem ist entscheidend, um die operativen, finanziellen und sonstige Risiken effektiv zu steuern.

Im Rechnungslegungsprozess sind an Risikopunkten Kontrollen definiert, die dazu beitragen, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss regelkonform erstellt werden. Eine für die Kon-zerngröße adäquate Funktionstrennung sowie die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips reduzie-ren das Risiko von betrügerischen Handlungen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses und die Konsolidierung wird ein weltweites IT-System verwendet, das einheitliches und konsistentes Vorgehen und Da-tensicherheit gewährleistet. Es werden regelmäßig für die relevanten IT-Systeme zentrale Sys-temsicherungen durchgeführt, um Datenverluste zu vermeiden. Darüber hinaus gehören definier-te Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen zum Sicherheitskonzept.

Die Konzernfunktion Finance & Administration der AIXTRON-Gruppe ist fachlich und organisa-torisch für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses verantwortlich. In den dezentralen Einheiten sind lokale Mitarbeiter mit Erstellung der lokalen Abschlüsse betraut. Durch konzernweite inhaltliche und terminliche Vorgaben sowie Bilanzierungsrichtlinien und Be-wertungsgrundsätze wird die einheitliche Konzernbilanzierung sichergestellt. Die Abteilung Com-pliance prüft regelmäßig die Einhaltung und Wirksamkeit der Kontrollen und ist somit in den Gesamtprozess eingebunden.

Durch diese aufeinander abgestimmten Prozesse, Systeme und Kontrollen stellt der Vorstand hinreichend sicher, dass der Konzernrechnungslegungsprozess im Einklang mit den IFRS und der Jahresabschluss im Einklang mit dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelun-gen und Gesetzen abläuft und zuverlässig ist.

Rechtliche Angaben

Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 289f i.V.m. § 315d HGB

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung inkl. Corporate Governance Bericht ist auf der Homepage der AIXTRON SE unterhttps://www.aixtron.com/de/investoren/corporate-governan-ce/erklärung-zur-unternehmensführung veröffentlicht.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht nach §§ 289 a Abs. 2, 315 a Abs. 2 HGB ist Bestandteil des zusammen-gefassten Lageberichts und im Kapitel Corporate Governance dieses Geschäftsberichts zu finden.

Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a i. V. m. § 315a HGB

Das Grundkapital der AIXTRON SE betrug zum 31 Dezember 2020 EUR 112.927.320 (31 Dezember 2019: EUR 112.927.320; 2018: EUR 112.927.320). Es ist eingeteilt in 112.927.320 auf den Namen lau-tende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Je eine Namensaktie ist anteilig am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und mit je einer Stimme auf der Hauptversammlung voll stimmberechtigt. Sämtliche Namensaktien sind voll eingezahlt.

Die Aktien sind in Form einer Globalsammelurkunde hinterlegt; der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen. Weder das Stimmrecht je Aktie noch die Übertrag-barkeit der Aktien der Gesellschaft unterliegen gesellschaftsrechtlichen satzungsmäßigen Be-schränkungen. Es bestehen keine Aktiengattungen mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen auch keine Vereinbarungen zur Stimmrechtskontrolle, soweit Arbeitneh-mer am Kapital beteiligt sind und ihre Stimmrechte nicht selbst ausüben.

Derzeit könnte zusätzlicher Kapitalbedarf vor allem durch folgende von der Hauptversammlung genehmigte Kapitalia gedeckt werden:

Kapitalia

(EUR oder Anzahl Aktien)

2020 31. Dez.

Genehmigt seitAblauf-datum

2019 31. Dez.

2018 31. Dez.

2020-2019

Gezeichnetes Kapital

112.927.320

--

--112.927.320

112.927.320

0

Genehmigtes Kapital 2018 - Bar- oder Sachkapitalerhöhung mit oder ohne Bezugsrecht der Altaktionäre

45.944.218

16.05.2018

15.05.2023

45.944.218

45.944.218

0

Genehmigtes Kapital 2017 - Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Altaktionäre

10.518.147

09.05.2017

08.05.2022

10.518.147

10.518.147

0

Bedingtes Kapital 2018 - Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandel-schuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Bezugsrecht der Altaktionäre

25.000.000

16.05.2018

15.05.2023

25.000.000

25.000.000

0

Bedingtes Kapital II 2012 - Aktienoptionsprogramm 2012

4.208.726

16.05.2012

15.05.2017

4.208.726

4.208.726

0

Bedingtes Kapital II 2007 - Aktienoptionsprogramm 2007

2.686.523

22.05.2007

21.05.2012

2.686.523

2.686.523

0

Der Vorstand ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 15. Mai 2023 eigene Aktien im anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu EUR 11.292.473 zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, von der Gesellschaft abhängige oder im unmit-telbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften oder durch von ihr oder diesen beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb von eigenen Aktien darf (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft bzw. (3) mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

Satzungsänderungen hinsichtlich Kapitalmaßnahmen erfordern einen Beschluss der Hauptver-sammlung, der durch eine Dreiviertelmehrheit des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals gefasst wird (Art. 59 SE-VO, § 179 AktG). Andere Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen oder, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Zum 31. Dezember 2020 befanden sich rund 20% der AIXTRON-Aktien im Besitz von Privatperso-nen, die größtenteils in Deutschland ansässig sind. Rund 80% der ausstehenden AIXTRON-Aktien befinden sich in der Hand institutioneller Anleger. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 waren diegrößten Aktionäre laut den entsprechenden Stimmrechtsmitteilungen T.Rowe Price International, Artisan Partners und Invesco, die in ihren Fonds jeweils mehr als 5% der AIXTRON-Aktien hielten. 99% der Aktien befanden sich gemäß Definition der Deutschen Börse in Streubesitz.

Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgen durch den Aufsichtsrat der Gesell-schaft. Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden für einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren bestellt und können danach erneut bestellt werden.

Sollte ein "Change of Control"-Tatbestand vorliegen, sind die einzelnen Vorstandsmitglieder dazu berechtigt, ihr Dienstverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und ihr Amt zum Kündigungstermin niederzulegen. Bei Beendigung der Tätigkeit auf-grund eines so genannten "Change of Control"-Tatbestands erhalten alle Vorstandsmitglieder eine Abfindung in Höhe der für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags von der Gesellschaft voraus-sichtlich geschuldeten festen und variablen Bezüge, maximal aber in Höhe von zwei Jahresbezü-gen. Ein "Change of Control"-Tatbestand im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn ein Dritter oder eine Gruppe von Dritten, die ihre Anteile vertraglich zusammenlegen, um dann als ein Dritter auf-zutreten, mehr als 50% des Grundkapitals der Gesellschaft direkt oder indirekt hält bzw. halten. Außer den vorgenannten bestehen keine weiteren "Change of Control"-Klauseln.

Nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß §§ 315b ff. HBG

Der Nachhaltigkeitsbericht (CSR-Bericht) des AIXTRON-Konzerns ist auf unserer Internetseite unterwww.aixtron.com/de/investoren/publikationen verfügbar.

VERGÜTUNGSBERICHT

Mit Billigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 hat die AIXTRON SE ein neues Vorstands-vergütungssystem ("neues Vergütungssystem") eingeführt. Dieses findet Anwendung auf alle Verträge des Vorstands der Gesellschaft, die nach dem 20. Mai 2020 abgeschlossen werden. Da-neben gilt für bestehende Altverträge des Vorstands weiterhin das bisherige Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2018 gebilligt wurde ("bisheriges Ver-gütungssystem"). Somit kommen für das Berichtsjahr 2020 zwei Vergütungssysteme zur Anwen-dung. Der nachfolgende Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge dieser im Berichtsjahr 2020 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und Aufsichtsrat der AIXTRON SE und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung. Dabei wurde die Beschreibung des bisherigen Vergü-tungssystems auf die Elemente reduziert, die im Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung gekommen sind. Zudem werden im Rahmen des Vergütungsberichtes die Vergütungen der einzelnen Mit-glieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert offengelegt. Der Vergütungsbericht enthält darüber hinaus Angaben nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie auf freiwilliger Basis bereits ausgewählte Angaben im Einklang mit den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Umset-zung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII).

Grundzüge des bisherigen Vergütungssystems (Anwendung auf Altverträge des Vorstands)

Das bisherige Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der AIXTRON SE orientiert sich sowohl an der wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie den Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch an der üblichen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unter-nehmen sowie an der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Unternehmen gilt. Zusätzlich werden bei der Bemessung der Vergütung auch die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, dessen Erfahrung und persönliche Leistung sowie die langfristige Bindung an das Unternehmen berück-sichtigt.

Die Vorstandsvergütung besteht aus drei Komponenten: einer festen Vergütung (einschließlich Sachbezügen und Zuschüssen für eine individuelle private Altersvorsorge), einer variablen Ver-gütung und einer aktienbasierten Vergütung.

Umfang der Anwendung in 2020

Das bisherige Vergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2020 wie folgt für Altverträge des Vor-stands angewendet:

  • Dr. Bernd Schulte vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020

  • Dr. Felix Grawert vom 1.1.2020 bis zum 13.08.2020.

Feste Vergütung im bisherigen Vergütungssystem

Für die feste Vergütung ist im Vorstandsdienstvertrag ein Jahreseinkommen festgelegt. Das Fixum als erfolgsunabhängige Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Hinzu kommen Sachbezüge, im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung, sowie Zuschüsse für eine individuel-le private Altersversorgung.

Variable Vergütung im bisherigen Vergütungssystem

Die nach oben begrenzte variable Vergütung (Tantieme) für den gesamten Vorstand orientiert sich am Konzernjahresüberschuss. Er wird aus einem "Gesamttantiemetopf" gezahlt, der insgesamt bis zu 10% des Konzernjahresüberschusses, jedoch maximal EUR 6,5 Mio., ausmachen kann. Der Konzernjahresüberschuss ergibt sich aus dem vom Abschlussprüfer testierten Konzernabschluss (IFRS) der Gesellschaft.

Die variable Vergütung, die aus dem dargestellten "Gesamttantiemetopf" gezahlt wird, beläuft sich pro Vorstand auf 2,5% des Konzernjahresüberschusses und wird zur Hälfte in bar und zur Hälfte in Aktien geleistet. Der auf den Aktienanteil entfallende Betrag der Tantieme wird in eine ganze Zahl von Aktien der Gesellschaft umgerechnet und am dritten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung, im dritten Geschäftsjahr nach Gewährung, an das Vorstands-mitglied übertragen. Die Zahl der als Aktienanteil zu gewährenden Aktien wird dabei festgelegt nach dem Schlusskurs der Aktie am dritten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversamm-lung, welcher der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vorgelegt wird, für das die Tantieme gewährt wird. Der Aktienanteil wird aus eigenen Aktien der Gesellschaft bedient. Durch diese Vergütungsregelung nehmen die Vorstandsmitglieder während der mehrjährigen Wartefrist nicht nur an positiven, sondern auch an negativen Entwicklungen des Aktienkurses teil, so dass eine deutliche Ausrichtung der variablen Vergütungsbestandteile auf die nachhaltige Unterneh-mensentwicklung gegeben ist.

Aktienbasierte Vergütung im bisherigen Vergütungssystem

Zusätzlich können die Mitglieder des Vorstands als variable Komponente mit langfristiger Anreiz-wirkung und Risikocharakter eine aktienbasierte Vergütung in Form von Aktien oder Options-rechten aus den Aktienoptionsprogrammen oder von AIXTRON-Aktien beziehen. So erhält Dr. Grawert gemäß seinem Altvertrag Aktien des Unternehmens im Gegenwert von EUR 50.000 pro Geschäftsjahr. Die Anzahl der Aktien wird nach dem Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft amdritten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung, welcher der Jahresabschluss und Konzernabschluss für das entsprechende Geschäftsjahr vorgelegt wird, festgelegt. Im Ge-schäftsjahr 2020 wurden keine Aktienoptionen ausgegeben. Eine genaue Auflistung der ausste-henden Vorstandsoptionen sowie eine Zuordnung zu den einzelnen Aktienoptionsprogrammen und Tranchen finden sich weiter unten im Abschnitt "Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020".

Regelungen bei Beendigung der Tätigkeit

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der für die Restlaufzeit des Anstellungsver-trages von der Gesellschaft voraussichtlich geschuldeten festen und variablen Bezüge, maximal jedoch in Höhe von zwei Jahresbezügen (Abfindungs-Cap). Über diese Abfindung hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund einer einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags darf der Gesamtwert der von der Gesellschaft im Rahmen einer solchen Vereinbarung gegenüber dem Vorstandsmitglied zugesagten Leistungen den Wert der Abfindung, den das Vorstandsmitglied bei Widerruf der Bestellung erhalten würde, unter Be-rücksichtigung des Abfindungs-Caps nicht überschreiten.

Bei Beendigung der Tätigkeit nach Kündigung des Vorstandsmitglieds wegen Vorliegens eines sogenannten "Change of Control"-Tatbestandes erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages von der Gesellschaft voraussichtlich geschuldeten festen und variablen Bezüge, maximal aber in Höhe des Abfindungs-Caps von zwei Jahresbezügen. Über diese Abfindung hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen. Ein "Change of Control"-Tatbestand im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn ein Dritter oder eine Grup-pe von Dritten, die ihre Anteile vertraglich zusammenlegen, um dann als ein Dritter aufzutreten, mehr als 50% des Grundkapitals der Gesellschaft direkt oder indirekt hält.

Sonstiges zum bisherigen Vergütungssystem

Die derzeitigen Vorstandsmitglieder verfügen im bisherigen Vergütungssystem über keine indi-viduellen Pensionszusagen, daher werden für sie keine Pensionsrückstellungen gebildet. Auch erhalten sie keine Kredite von der Gesellschaft.

Grundzüge des neuen Vergütungssystems (Anwendung auf Neuverträge des Vorstands)

Das neue Vergütungssystem wurde mit Billigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 für die AIXTRON SE eingeführt. Es berücksichtigt ausgewählte Anforderungen des Gesetzes zur Um-setzung der zweiten Aktionärsrechtelichtlinie (ARUG II) und orientiert sich an den Empfehlungen des neuen am 20. März 2020 in Kraft getretenen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2020).

Umfang der Anwendung in 2020

Das neue Vergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2020 wie folgt für Neuverträge des Vor-stands angewendet:

  • Dr. Felix Grawert vom 14.08.2020 bis zum 31.12.2020

  • Dr. Jochen Linck vom 1.10.2020 bis zum 31.12.2020.

Grundzüge des neuen Vergütungssystems

Die Struktur der Vorstandsvergütung der AIXTRON SE ist darauf ausgerichtet, Anreize sowohl für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft als auch für ein langfristiges Enga-gement der Vorstandsmitglieder zu leisten.

Auf Basis des Vergütungssystems bestimmt der Aufsichtsrat die konkrete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen möchte der Aufsichtsrat den Vorstands-mitgliedern damit eine marktübliche und zugleich wettbewerbsfähige Vergütung anbieten, um herausragende Persönlichkeiten für die AIXTRON SE gewinnen und auf Dauer binden zu können.

Auf Basis des Vergütungssystems legt der Aufsichtsrat jeweils für das bevorstehende Geschäfts-jahr für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamtvergütung fest, welche aus drei Komponenten besteht:

  • der Festvergütung,

  • der kurzfristig orientierten, erfolgsabhängigen variablen Vergütung, dem so genannten Short Term Incentive, oder kurz STI und

  • der langfristig orientierten, erfolgsabhängigen variablen Vergütung, dem so genannten Long Term Incentive, oder kurz LTI.

Vergütungsstruktur

Die Festvergütung umfasst eine feste, erfolgsunabhängige Grundvergütung, die monatlich als Gehalt ausgezahlt wird. Weitere Bestandteile der Festvergütung sind Nebenleistungen wie Dienst-wagen, Zuschüsse für die private Altersversorgung und Kostenübernahme für Versicherungen.

Die variable Vergütung ist an den Erfolg des AIXTRON-Konzerns gebunden und setzt sich aus dem kurzfristig orientierten STI sowie dem langfristig orientierten LTI zusammen. Die Höhe der beiden variablen Vergütungselemente hängt vom Erreichen finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsmerkmale ab.

Kurzfristig orientierte, erfolgsabhängige variable Vergütung im neuen Vergütungssystem

Die auch Short Termin Incentive (STI) genannte kurzfristig orientierte, erfolgsabhängige Ver-gütung richtet sich nach den erzielten Erfolgen des AIXTRON-Konzerns im Geschäftsjahr und wird vollständig in bar gewährt.

Der STI wird nach den Kennziffern Konzernjahresüberschuss, Marktposition des AIXTRON-Kon-zerns sowie finanziellen und operativen Zielen bemessen. Dabei beträgt die relative Gewichtung 70 % für den Konzernjahresüberschuss, sowie jeweils 15 % für die Marktposition und 15 % für finanzielle und operative Ziele.

Kurzfristig orientierte Vergütung (STI)

Zielfestlegung

Ermittlung

Zielwert (Betrag)

Zielerreichung

Ziele (Kennziffern)

Geschäftsjahr

Betrag (bar)Auszahlung

Vor Beginn eines Geschäftsjahres erfolgt die Zielfestlegung: der Aufsichtsrat legt den betrags-mäßigen Zielwert des STI und die Ziele anhand von Kennziffern fest. Bei 100 % Zielerreichung bewegt sich der Ziel-STI zwischen 1,1 % und 1,75 % des Konzernjahresüberschusses gemäß des vom Aufsichtsrat verabschiedeten Budgets für das Geschäftsjahr.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung des STI ermittelt. Sie ist auf maximal 250 % Zielerreichung begrenzt und der STI entfällt bei negativem Konzernjahresüberschuss, also in einem Jahr mit Verlusten. Der STI wird in bar ausgezahlt, nachdem der Aufsichtsrat den Kon-zernabschluss festgestellt hat.

Langfristig orientierte, erfolgsabhängige variable Vergütung im neuen Vergütungssystem

Die Long Term Incentive (LTI) genannte langfristig orientierte, erfolgsabhängige variable Vergü-tung bestimmt sich der Höhe nach durch die über eine 3-jährige Referenzperiode erzielten Er-folge des AIXTRON-Konzerns und wird vollständig in AIXTRON-Aktien gewährt. Über diese Aktien können die Vorstandsmitglieder nach einer Halteperiode von vier Jahren, gerechnet ab Beginn der Referenzperiode, verfügen.

Vor Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die langfris-tigen Ziele für die kommende Referenzperiode fest. Jedes Vorstandsmitglied erhält verfallbare Aktienzusagen im Wert des Ziel-LTI, der sich zwischen 1,4 % bis 2,25 % des Konzernjahres-überschusses gemäß des vom Aufsichtsrat verabschiedeten Budgets für das Geschäftsjahr be-wegt. Die Anzahl der verfallbaren Aktienzusagen errechnet sich dabei aus dem Durchschnitt der Schlusskurse an allen Börsen-Handelstagen im letzten Quartal des Vorjahres. Beträgt laut Budget der Konzernjahresüberschuss null oder ist er negativ, kann der Aufsichtsrat bei erwarteter Rück-kehr zur Profitabilität innerhalb der Referenzperiode in angemessenem Rahmen einen LTI-Wert für das Geschäftsjahr festlegen.

Langfristig orientierte Vergütung (LTI)

Die Zielerreichung des LTI wird an den Kennziffern Konzernjahresüberschuss und Total Share-holder Return, kurz TSR, sowie an Nachhaltigkeitszielen gemessen. Dabei beträgt die relative Gewichtung 50 % für den Konzernjahresüberschuss, 40 % für den TSR und 10 % für Nachhaltig-keitsziele.

Für die erste Kennziffer des LTI, den Konzernjahresüberschuss, legt der Aufsichtsrat vor Beginn jeden Geschäftsjahres einen Zielwert fest, der in der Referenzperiode als Summe der Konzern-jahresüberschüsse zu erreichen ist. Nach Ablauf der Periode werden erreichter Istwert und dieser Zielwert verglichen. Die Zielerreichung beträgt bei genauer Übereinstimmung 100%. Sie ist be-grenzt auf maximal 250%. Sie beträgt 0% wenn der Istwert null oder negativ ist. Zwischen 0% und 250% wird linear interpoliert.

Die zweite Kennziffer des LTI, der TSR, bezeichnet die Gesamtaktionärsrendite über die Re-ferenzperiode und berechnet sich aus dem Verhältnis der Kursentwicklung zuzüglich bezahlterDividende am Ende der Referenzperiode zum Wert am Anfang der Referenzperiode. Der TSR der AIXTRON-Aktie wird am gewichteten TSR einer Vergleichsgruppe gemessen, die aus Aktien von den sechs Halbleiteranlagenherstellern Veeco Instruments, Applied Materials, Tokyo Electron, Lam Research, ASML und ASMI besteht und diese proportional zu ihrer Marktkapitalisierung gewichtet. Die Kursentwicklungen werden bestimmt als Differenz zwischen den Durchschnittswerten der Schlusskurse an allen Börsen-Handelstagen im letzten Quartal vor Beginn und im letzten Quartal der Referenzperiode. Nach Ablauf der Referenzperiode wird das Verhältnis aus der TSR-Entwi-cklung der AIXTRON-Aktie zur TSR-Entwicklung der Vergleichsgruppe ermittelt. Die Zielerreichung ist auf maximal 250% begrenzt. Sie beträgt 0% bei einem Verhältnis von weniger als 50%. Zwi-schen diesen Werten wird linear interpoliert. Sollte es bei den Unternehmen der Vergleichsgruppe während des Betrachtungszeitraums zu außergewöhnlichen Veränderungen kommen wie etwa zu Zusammenschlüssen, Änderungen des Geschäftsfeldes, etc., so kann der Aufsichtsrat dies bei der Zusammensetzung der Vergleichsgruppe berücksichtigen. In einem solchen Fall wird der Auf-sichtsrat darüber im jährlichen Vergütungsbericht berichten.

Die dritte Kennziffer des LTI wird aus Nachhaltigkeitszielen errechnet, die der Aufsichtsrat zu Beginn jeder Referenzperiode festlegt. Sie umfassen die Bereiche Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Die Zielerreichung entspricht dem Verhältnis aus erreichten Ist-Werten und den Ziel-Werten. Sie ist bei 250% begrenzt. Vor Beginn jedes Geschäftsjahres legt der Auf-sichtsrat zwei bis drei Nachhaltigkeits-Ziele fest, die bis zum Ende der Referenzperiode zu er-reichen sind. Zu den Nachhaltigkeits-Zielen, aus denen der Aufsichtsrat für die Festlegung für das jeweilige Vorstandsmitglied vor Beginn des Geschäftsjahres auswählen kann, gehören unter anderem: effizienter Umgang mit Energie und Rohstoffen, Reduktion von Emissionen, Mitarbei-terzufriedenheit und -entwicklung, Kundenzufriedenheit, Innovationsleistung, Nachfolgeplanung sowie Compliance.

Nach Ablauf der 3-jährigen Referenzperiode wird die Zielerreichung des LTI durch den Aufsichtsrat festgesellt. Dann werden die verfallbaren Aktienzusagen - je nach Zielerreichung - in unverfall-bare Aktienzusagen gewandelt oder verfallen teilweise. Die maximale Anzahl von unverfallbaren Aktienzusagen im Rahmen des LTI ist dabei auf 250% der zu Beginn der Referenzperiode verfall-bar zugesagten Aktien begrenzt.

Nach Ablauf der vierjährigen Sperrfrist werden die Aktien an das Vorstandsmitglied übertragen. Dabei werden die unten genannten Vergütungs-Höchstgrenzen eingehalten. Während der Sperr-frist ist das Vorstandsmitglied nicht dividendenberechtigt.

Vergütungsgrenzen im neuen Vergütungssystem

Das Vergütungssystem zielt darauf ab, dass erfolgreiche Vorstandsarbeit angemessen honoriert wird, so dass der Vorstand ebenso wie die Aktionäre von einer positiven Unternehmensentwick-lung profitiert. Um zugleich das Eingehen unangemessener Risiken zu vermeiden und ein ange-messenes Verhältnis zur Lage der AIXTRON SE zu wahren, wird die Vorstandsvergütung durch die Festlegung einer Maximalvergütung und einer Vergütungshöchstgrenze begrenzt.

Die Maximalvergütung (Aufwands-Cap), das ist die für ein Geschäftsjahr geschuldete Gesamt-vergütung des Vorstands, darf 6,5 Mio. Euro bei zwei Vorständen bzw. 10 Mio. Euro für drei oder mehr Vorstände nicht überschreiten. Dies ist die Aufwands-Begrenzung, also der maximale Aufwand für die Gesellschaft.

Zusätzlich gibt es eine Vergütungshöchstgrenze (Zufluss-Cap) für die Summe aus Festvergü-tung, STI, und LTI. Der tatsächliche Zufluss jedes einzelnen Vorstands für ein Geschäftsjahr, ist auf das 4-fache der Ziel-Gesamtvergütung begrenzt. Das ist die Zufluss-Begrenzung. Sollte die Vergütungshöchstgrenze überschritten werden, verfällt ein Teil der zuvor festgelegten Aktienzu-sagen, um die Einhaltung zu gewähren.

Die Festvergütung wird in der Regel bei 20% bis 40% der Ziel-Gesamtvergütung liegen, die va-riable Vergütung zwischen 60% und 80%. Dabei entfällt ein größerer Anteil auf die langfristige Vergütung, um Anreize für langfristig orientiertes und nachhaltiges Handeln zu setzen. Konzern-interne Mandate, etwa bei Tochtergesellschaften, werden nicht zusätzlich vergütet.

Weitere Bestimmungen zum neuen Vergütungssystem

Um sicherzustellen, dass die Interessen des Vorstands und die Interessen der Aktionäre gleich-gerichtet sind, gibt es eine Richtlinie zum Aktienbesitz. Jeder Vorstand ist verpflichtet, nach einer vierjährigen Aufbauphase während seiner Zugehörigkeit zum Vorstand dauerhaft 100 % der Grundvergütung in AIXTRON-Aktien zu halten. Der Wert von unverfallbaren Aktienzusagen wird auf die jeweilige Zielgröße des Aktienbesitzes angerechnet. Es dürfen nur Aktien verkauft wer-den, wenn diese über die jeweilige Zielgröße hinausgehen.

Hinzu kommt ein Sanktionsmechanismus bei Pflicht- oder Compliance-Verstößen, eine so genannte Claw-Back Regelung. Nach dieser kann der Aufsichtsrat die im Falle der genannten Ver-stöße die nicht ausgezahlten, variablen Vergütungsbestandteile reduzieren, Aktienzusagen ver-fallen lassen oder sogar zurück zu fordern. Von diesen Möglichkeiten kann auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied be-reits beendet ist.

Der Aufsichtsrat kann in wohlbegründeten Ausnahmefällen wie etwa schweren Wirtschaftskrisen, deren Effekte die ursprünglichen Unternehmensziele hinfällig werden lassen beschließen, vorü-bergehend von dem Vergütungssystem abzuweichen, wenn dies im Interesse der AIXTRON SE ist. Die Ziele und die Zielwerte ändern sich während der jeweiligen für die Zielerreichung maßgeb-lichen Zeiträume grundsätzlich nicht, auch nicht im Fall von allgemein ungünstigen Marktent-wicklungen.

Eine ausführliche Darstellung des von der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 gebilligten neuen Vergütungssystems für den Vorstand findet sich auf der Website der AIXTRON SE unterwww.aixtron.com/de/investoren/corporate-governance/vorstandsvergütungssystem.

Vergütungsvergleich im neuen Vergütungssystem

Die Angemessenheit der Vergütungsbestandteile wird jährlich durch den Aufsichtsrat überprüft.

Im Falle wesentlicher Änderungen des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Für den externen Vergleich werden die Vergütungsdaten der Halbleiter-Anlagenhersteller Veeco Instruments, Applied Materials, Lam Research, ASML, ASMI sowie der TecDAX-Unternehmen he-rangezogen, deren Marktkapitalisierung zwischen 50% und 200% der Marktkapitalisierung der AIXTRON SE beträgt.

Für den internen Vergleich wurden die zehn außertariflich vergüteten Führungskräfte mit größter Führungsverantwortung und Entscheidungsbefugnis als oberer Führungskreis definiert.

Berichterstattung im neuen Vergütungssystem

Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich einen Vergütungsbericht nach den gesetzlichen Be-stimmungen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 enthält auf freiwilliger Basis be-reits ausgewählte Angaben im Einklang mit den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII). Ein aktienrechtlicher Vergütungsbe-richt gem. § 162 AktG in der Fassung des ARUG II wird erstmalig für das Geschäftsjahr 2021 vorgelegt werden. Darin wird der Aufsichtsrat erläutern, welche Leistungskriterien angewendet wurden und wie sich die jeweilige Höhe der variablen Vergütungsbestandteile errechnet.

Der Vergütungsbericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr enthält jeweils einen Ausblick auf die Anwendung des Vergütungssystems im laufenden Geschäftsjahr. In diesem Ausblick wird vorab über die Auswahl der finanziellen Leistungskriterien berichtet. Nicht-finanzielle Leistungskriterien werden hingegen, wie auch die konkrete Zielsetzung für die finanziellen Kennzahlen, nach Ab-lauf der jeweils für STI und/oder LTI maßgeblichen Zeiträume erläutert, um wettbewerbsrelevante strategische Vorhaben nicht vorab preiszugeben.

Regelungen bei Beendigung der Tätigkeit

Im Falle der Beendigung eines Vorstandsvertrags werden noch offene variable Vergütungsbe-standteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbar-ten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern gewährt. Endet ein Vorstandsvertrag unterjährig in einem Geschäftsjahr, so werden der STI und der LTI pro rata anteilig der geleisteten Dienstzeit in diesem Geschäftsjahr gewährt.

Dies gilt nicht für die Fälle, dass der Dienstvertrag aus einem in der Person des Vorstandsmitglieds liegenden und von ihm zu vertretenden wichtigen Grund fristlos gekündigt wird; in einem solchen wird eine variable Vergütung für das Jahr des Wirksamwerdens der Kündigung nicht gewährt.

Das Vorstandsmitglied erhält im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund des Widerrufs der Bestellung eine Abfindung in Höhe der für die Restlaufzeit des An-stellungsvertrags von der Gesellschaft voraussichtlich geschuldeten Vergütung, maximal jedoch in Höhe von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap).

Der Aufsichtsrat kann im Vorstandsdienstvertrag vorsehen, dass nach Kündigung des Vorstands-mitglieds wegen Vorliegens eines sogenannten "Change of Control"-Tatbestandes eine Ab-findung in der vorstehend genannten Maximalhöhe gewährt wird. Ein "Change of Control"-Tat-bestand im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn ein Dritter oder eine Gruppe von Dritten, die ihre Anteile vertraglich zusammenlegen, um dann als ein Dritter aufzutreten, mehr als 50 % des Grundkapitals der Gesellschaft direkt oder indirekt hält bzw. halten.

Über diese Abfindung hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund einer einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags soll der Gesamtwert der von der Gesellschaft im Rahmen einer solchen Vereinbarung gegenüber dem Vorstandsmitglied zugesagten Leistungen die Höhe der für die ursprüngliche Restlaufzeit des Anstellungsvertrags von der Gesellschaft voraussichtlich geschuldeten Vergütung, maximal jedoch den Wert zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstandsvergütung

Der nachfolgende Teil beschreibt die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mit-glieder des Vorstands der AIXTRON SE im Geschäftsjahr 2020. Er enthält detaillierte Informationen und Hintergründe zur Gesamtvergütung des Vorstands, zur Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie individualisierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmit-glieder für das Geschäftsjahr 2020.

Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2020

Die Gesamtvorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf EUR 2.956.429 (2019:

EUR 2.459.339; 2018: EUR 3.133.032). Die erfolgsunabhängige Festvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020, bestehend aus einer Grundvergütung, Zuschüssen zur Altersvorsorge und Sachbezügen, belief sich auf insgesamt EUR 911.530 (2019: EUR 785.469; 2018: EUR 789.932).

Grundvergütung für das Geschäftsjahr 2020

Die Grundvergütung betrug im Geschäftsjahr 2020:

  • für Dr. Felix Grawert 343.000 EUR

  • für Dr. Bernd Schulte 390.000 EUR

  • für Dr. Jochen Linck 75.000 EUR (1.10.2020 - 31.12.2020)

Versorgungszusage für das Geschäftsjahr 2020

Die im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands verfügen nicht über individuelle Pen-sionszusagen, so dass keine Pensionsrückstellungen gebildet werden. Stattdessen werden Zu-schüsse zur Altersvorsorge für die Vorstandsmitglieder mit dem Gehalt ausgezahlt oder in einen Versicherungsvertrag mit Unterstützungskassenzusage eingezahlt.

Die Zuschüsse zur Altersvorsorge sind Teil der erfolgsunabhängigen Festvergütung des Vorstands. Sie betragen im Jahr 2020:

  • für Dr. Felix Grawert 30.000 EUR

  • für Dr. Bernd Schulte 40.000 EUR

  • für Dr. Jochen Linck 7.500 EUR (1.10.2020 - 31.12.2020)

Variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 nach dem bisherigen Vergütungssystem

Das bisherige Vergütungssystem fand im Jahr 2020 Anwendung zur Bestimmung der variablen Vergütung für Dr. Felix Grawert vom 1.1.2020 bis zum 13.08.2020 und für Dr. Bernd Schulte vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020. Die variable Vergütung nach dem bisherigen Vergütungssystem be-läuft sich pro Vorstand pro rata temporis auf 2,5% des Konzernjahresüberschusses und wird zur Hälfte in bar und zur Hälfte in Aktien geleistet. Damit ergibt sich im Jahr 2020 nach dem bisheri-gen Vergütungssystem für 2020 eine variable Vergütung:

  • für Dr. Felix Grawert von 267.000 EUR in bar und 267.000 EUR zu gewähren in Aktien

  • für Dr. Bernd Schulte von 431.000 EUR in bar und 431.000 EUR zu gewähren in Aktien

Zusätzlich erhielt Dr. Felix Grawert gemäß seinem Altvertrag AIXTRON-Aktien im Gegenwert von EUR 50.000 pro vollem Geschäftsjahr. Anteilig für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 13.08.2020 ergibt sich damit ein Anspruch für

  • Dr. Felix Grawert von 31.000 EUR zu gewähren in Aktien.

Kurzfristig variable Vergütung (STI) für das Geschäftsjahr 2020 nach dem neuen Vergütungssystem

Das neue Vergütungssystem fand im Jahr 2020 Anwendung zur Bestimmung der kurzfristigen variablen Vergütung für Dr. Felix Grawert vom 14.08.2020 bis zum 31.12.2020 und Dr. Jochen Linckvom 1.10.2020 bis zum 31.12.2020.

Ziel-Dimension "Konzernjahresüberschuss"

Für den Konzernjahresüberschuss 2020 hat der Aufsichtsrat im Dezember 2019 einen Ziel-Wert von 19.000 TEUR festgelegt. Aus dem tatsächlich erreichten Wert von 34.470 TEUR ergibt sich eine Zielerfüllung von 181%.

Ziel-Dimension "Marktposition"

Für die Ziel-Dimension "Marktposition" hat der Aufsichtsrat für 2020 Ziele in den Bereichen der Bestandsmärkte als auch der neu zu durchdringenden Wachstumsmärkte festgelegt. Gute Ver-triebsleistung in den Bestandsmärkten und Erfolge in den Wachstumsmärkten führten zu einer Zielerreichung von 162%.

Ziel-Dimension "Finanzielle und operative Ziele"

Die Ziel-Dimension "Finanzielle und operative Ziele" wurde durch Leistungskriterien im Bereich des OLED-Geschäfts und weiterer strategischer Zielsetzungen bestimmt. Hier betrug die Zielerrei-chung im abgelaufenen Geschäftsjahr 11%.

Aus der Zielerreichung in diesen drei Zieldimensionen errechnet sich für das Geschäftsjahr 2020 nach dem neuen Vergütungssystem eine kurzfristige variable Vergütung (STI)

  • für Dr. Felix Grawert in Höhe von 193 TEUR in bar,

  • für Dr. Jochen Linck in Höhe von 81 TEUR in bar.

Langfristig variable Vergütung (LTI) für das Geschäftsjahr 2020 nach dem neuen Vergütungssystem

Das neue Vergütungssystem fand im Jahr 2020 Anwendung bei den Neuverträgen von Dr. Felix Grawert und Dr. Jochen Linck.

Die Zielerreichung der LTI-Tranche 2020 wird an den erreichten Ergebnissen in der Periode vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2022 berechnet. Für sie gelten die Leistungskriterien

  • Konzernjahresüberschüsse der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 (50% Anteil),

  • Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) von Q4 / 2019 bis Q4 / 2022 (40% Anteil),

  • Nachhaltigkeit (10% Anteil), bemessen am Energieverbrauch in kWh normiert auf die wichtigsten Verbrauchstreiber sowie die Weiterbildung der Mitarbeiter gemessen in Lernstunden.

Der für die TSR-Zielvergütung 2020 maßgebliche Aktienkurs der AIXTRON SE beträgt EUR 8,682. Erentspricht dem Durchschnitt der XETRA-Schlusskurse an allen Börsen-Handelstagen im 4. Quartal 2019. Der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäfts-jahres 2022 bestimmt. Dann werden die verfallbaren Aktienzusagen je nach Zielerreichung in unverfallbare Aktienzusagen gewandelt. Die Übertragung von Aktienzusagen an den Vorstand findet nach einer mindestens 4-jährigen Sperrfrist statt, die frühestens am 31.12.2024 für das Ge-schäftsjahr 2020 endet.

Für die langfristig variable Vergütung (LTI) 2020 hat der Aufsichtsrat den Wert des Ziel-LTI wie folgt festgesetzt:

  • für Dr. Felix Grawert von 163 TEUR für die Periode 14.08.2020 - 31.12.2020 in verfallbaren Aktienzusagen

  • für Dr. Jochen Linck von 66 TEUR für die Periode 1.10.2020 - 31.12.2020 in verfallbaren Aktienzusagen

Abweichungen vom neuen Vergütungssystem

Im Jahr 2020 gab es keine Abweichungen und keine Anpassungen an die Vergleichsgruppe von Unternehmen, verglichen mit dem HV-Beschluss zum Vergütungssystem im Mai 2020.

Gewährte Zuwendungen und geleistete Zahlungen im Geschäftsjahr 2020

In den nachfolgenden Tabellen sind die Werte der dem jeweiligen amtierenden Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 nach DCGK gewährten Zuwendungen neben den tatsächlich im Geschäftsjahr 2020 an das jeweilige Mitglied des Vorstands geleisteten Zahlungen (Spalte "Zu-fluss") im Einzelnen aufgeführt. Im Abschnitt "Gewährte Zuwendungen" erfolgt auch der Ausweis der individuell möglichen Minimal- und Maximalwerte der Vergütung gemäß DCGK für das Ge-schäftsjahr 2020.

Den Anforderungen des DCGK entsprechend ist für die einjährige variable Vergütung als gewährte Zuwendung der Zielwert, der bei einer Zielerreichung von 100% gewährt wird, für das Berichtsjahr angegeben. Zudem sind die Festvergütung sowie die einjährige variable Vergütung entsprechend den Empfehlungen des DCGK als Zufluss für das jeweilige Geschäftsjahr anzugeben. Für Bezugs-rechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen gilt als Zeitpunkt des Zuflusses und Zufluss-Be-trag der nach deutschem Steuerrecht maßgebliche Zeitpunkt und Wert.

Gewährte Zuwendungen und geleistete Zahlungen je Vorstandmitglied

Erfolgsabhängige Vergütung

Summe erfolgsunabhängige / erfolgsabhängige Vergütung

Versorgungsaufwand

Gesamtvergütung

*: Angabe zur LTI-Tranche des neues Vergütungssystems

**: Fair Value-Bewertung der LTI-Tranche 2020

Dr. Felix Grawert

Zufluss

Vorstandsmitglied

Vorstand seit 14. August 2017

2020

2020

(Zielerreichung

(Maximum)

in T€

2019

2020

100%)*

2019

2020

330

373

373

373

330

373

12

11

11

11

12

11

342

384

384

384

342

384

406

460

127

1.323

406

460

406

267

0

1.006

406

267

193

127

317

193

456

546

163

1.413

0

42

0

0

0

0

0

42

456

0

0

0

0

0

0

298

0

1.006

0

0

0

248**

163

407

0

0

1.204

1.390

674

3.120

748

886

0

0

0

0

0

0

1.204

1.390

674

3.120

748

886

Gewährte Zuwendung

Erfolgsunabhängige VergütungFestvergütungNebenleistungen Summe

Kurzfristige variable Vergütung

Nach Altvertrag (01.01.-13.08.2020)

Nach Neuvertrag (14.08.-31.12.2020)

STI-Tranche 2020

Langfristige variable Vergütung

Aktienbasierter Anteil aus einjähriger variabler Vergütung (Sperrfrist 2017-2020)

Aktienbasierter Anteil aus einjähriger variabler Vergütung (Sperrfrist 2019-2023)

Aktienbasierter Anteil aus einjähriger variabler Vergütung (Sperrfrist 2020-2024)

anteilig 01.01.-13.08.2020

Nach Neuvertrag (14.08.-31.12.2020) LTI-Tranche 2020 (Sperrfrist 2020-2025)

Die theoretische Minimal- bzw. Maximalvergütung gem. dem bisherigem Vergütungssystem betrug für Dr. Felix Grawert 0 T€ bzw. 2.012 T€ (Altvertrag 1.1.-13.8.2020).

Gewährte Zuwendungen und geleistete Zahlungen je Vorstandsmitglied

Dr. Bernd Schulte Vorstandsmitglied Vorstand seit 7. März 2002

in T€

Erfolgsunabhängige VergütungFestvergütungNebenleistungen Summe

Erfolgsabhängige Vergütung

Aktienbasierter Anteil auseinjähriger variabler Vergütung (Sperrfrist 2020-2024)

Kurzfristige variable Vergütung Langfristige variable Vergütung

Aktienbasierter Anteil aus einjähriger variabler Vergütung (Sperrfrist 2019-2023)

Summe erfolgsunabhängige / erfolgsabhängige Vergütung

Versorgungsaufwand

Gesamtvergütung

2019

430

13 443 406 406

406

Gewährte Zuwendung

2020

430

13 443 431 431

431

1.255 0 1.255

1.305 0 1.305

2020

(Zielerreichung

100%)*

2020

(Maximum)*

430

2019

430

13 443 0 0

13 443 1.625 1.625

0

13 443 406 0

0

0

1.625

443 0 443

3.693 0 3.693

849 0 849

*: Theoretische Minimal- bzw. Maximalvergütung gem. dem für Dr. Bernd Schulte gültigen bisherigen Vergütungssystem.

Dr. Jochen Linck Vorstandsmitglied

Vorstand seit 1. Oktober 2020 in T€

Erfolgsunabhängige VergütungErfolgsabhängige Vergütung

LTI-Tranche 2020 (Sperrfrist 2020-2024)FestvergütungNebenleistungen Summe

Kurzfristige variable Vergütung Langfristige variable Vergütung

Summe erfolgsunabhängige / erfolgsabhängige Vergütung

Versorgungsaufwand

Gesamtvergütung

*: Angabe zur LTI-Tranche des neues Vergütungssystems **: Fair Value-Bewertung der LTI-Tranche 2020

Gewährte Zuwendung

2020

(Zielerreichung

2019

2020

0

83

0 0 0

100%)*

83

2 85 81

0 0

2 85 52

96 96**

0 0 0

66 66

262 0 262

2020

(Zielerreichnung 250%)*

83

2 85 130

165 165

203 0 203

380 0 380

Zufluss

2020

430

0

0

Zufluss

2019

0

0 0 0

0 0

430

13 443 431 0

0

0

874 0 874

2020

83

2 85 81

0 0

0 0 0

166 0 166

Aktienoptionsprogramme

Aktienoptionen sind weder Bestandteile des "bisherigen Vergütungssystems" noch des oben be-schriebenen "neuen Vergütungssystems". Daher halten Dr. Felix Grawert und Dr. Jochen Linck kei-ne Aktienoptionen. Lediglich aus Perioden vor der Gültigkeit der hier beschriebenen Vergütungs-systeme hält Dr. Bernd Schulte zum 31.12.2020 eine Bestandsposition von 50.000 Aktienoptionen.

Der Bestand der den Optionen unterliegenden Aktien setzt sich wie folgt zusammen:

Aktienoptionsprogramme

Optionswert bei

AusstehendVorstandsmitglied Dr. Bernd SchulteZuteilungsdatum

(Aktien)Ausübbar (Aktien)

BewilligungAusübungspreis

(EUR)

(EUR)FälligkeitVerfallene Aktien

Okt 2014

50.000

Nov 2010

0

Nov 2009

0

50.000 0 0

189.000

13,14 Okt 2024

0

26,60 Nov 2020 52.000

24,60 Nov 2019 52.000

Gesamt

50.000

50.000

104.000

Von den Aufwendungen für aktienoptionsbasierte Vergütung entfielen auf Dr. Bernd Schulte fol-gende Beträge:

in Tausend Euro

2020

2019

2018

Dr. Bernd Schulte

0

0

34

Im Geschäftsjahr 2020 sind 52.000 Optionsrechte zum Erwerb von AIXTRON-Aktien verfallen (2019: 52.000; 2018: 0).

Die im Berichtsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands haben im Jahr 2020 keine Op-tionsrechte ausgeübt (2019: 0; 2018: 0).

Ausblick auf die Anwendung des neuen Vergütungssystems für 2021

Kurzfristige variable Vergütung (STI)

Für das laufende Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat für die kurzfristige variable Vergütung (STI) folgenden Ziel-Dimensionen und Leistungskriterien festgelegt:

  • Ziel-Dimension "Konzernjahresüberschuss": Für den Konzernjahresüberschuss 2021 hat der Aufsichtsrat im Dezember 2020 einen Ziel-Wert im Rahmen der Prognose festgelegt.

  • Ziel-Dimension "Marktposition": Für die Ziel-Dimension "Marktposition" hat der Aufsichtsrat für 2021 Ziele für einzelne Marktsegmente festgelegt.

  • Ziel-Dimension "Finanzielle und operative Ziele": Für die Ziel-Dimension "Finanzielle und operative Ziele" wurde durch Leistungskriterien im Bereich der operativen Performance, der Markteinführung neuer Produkte sowie für den OLED-Geschäftsbereich festgelegt.

Langfristige variable Vergütung (LTI)

Für die langfristige variable Vergütung (LTI) hat der Aufsichtsrat die Leistungskriterien

  • Konzernjahresüberschüsse der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 (50% Anteil)

  • Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) vom Q4 / 2020 bis zum Q4 / 2023 (40% Anteil)

  • Nachhaltigkeit (10% Anteil), bemessen am Energieverbrauch in kWh normiert auf die wichtigsten Verbrauchstreiber sowie die Weiterbildung der Mitarbeiter gemessen in Lernstunden

Die Zielerreichung der LTI-Vergütung 2021 wird anhand der erreichten Ergebnisse in der Periode vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023 berechnet werden. Der für die LTI-Zielerreichung maßgebliche Aktienkurs der AIXTRON SE beträgt EUR 11,582. Er entspricht dem Durchschnitt der XETRA-Schluss-kurse an allen Börsen-Handelstagen im 4. Quartal 2020. Die Erreichung der Leistungskriterien wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 bestimmt. Dann werden die verfallbaren Aktienzusagen je nach Zielerreichung in unverfallbare Aktienzusagen gewandelt. Die Übertra-gung von Aktienzusagen an den Vorstand findet nach einer 4-jährigen Sperrfrist statt, die für das Geschäftsjahr 2021 am 31.12.2024 endet.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der AIXTRON SE geregelt. Das aktuell gülti-ge Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde zuletzt von der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2018 gebilligt. Danach beträgt die jährliche feste Vergütung für das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats EUR 60.000, für den Vorsitzenden das Dreifache dessen und für den stellvertre-tenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von EUR 20.000.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder Prüfungsausschuss führen, erhalten zeitanteilig ein Zwölftel der oben genannten Vergütung für jeden angefangenen Monat der entsprechenden Tätigkeit im Aufsichtsrat.

Die Gesellschaft übernimmt Versicherungsprämien, die für eine Haftpflicht- und Rechtsschutzver-sicherung zur Abdeckung von Haftungsrisiken aus der Aufsichtsratstätigkeit für die Mitglieder des Aufsichtsrats geleistet werden, sowie die darauf zu zahlende Versicherungssteuer.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.

Die in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfal-lende Vergütung wird in der nachfolgenden Tabelle individualisiert dargestellt. Wie in den Vor-jahren erfolgte auch im Geschäftsjahr 2020 keine Vergütung für persönlich erbrachte Leistungen von Aufsichtsratsmitgliedern.

2019 2018 2020

Aufsichtsratsvergütung

Aufsichtsratsmitglied

Kim Schindelhauer1)2)3)4)5)6)7) (Aufsichtsratsvorsitzender)Prof. Dr. Anna Gersbacher1) (seit 15. Mai 2019)

(Vorsitzende des Prüfungsausschusses) (Unabhängige Finanzexpertin)

Dr. Andreas Biagosch1)4)7)Prof. Dr. Petra Denk2)3)6)Frits van Hout2)3) (seit 15. Mai 2019) (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)Prof. Dr. Wolfgang Blättchen1)4) (Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender) (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) (Unabhängiger Finanzexperte)

Dr. Martin Komischke (bis 15. Mai 2019)Prof. Dr. Rüdiger von Rosen8) (bis 16. Mai 2018)

  • 1) Mitglied des Prüfungsausschusses

  • 2) Mitglied des Vergütungsausschusses

  • 3) Mitglied des Nominierungsausschusses

  • 4) Mitglied des Kapitalmarktausschusses

  • 5) Ehemaliges AIXTRON-Vorstandsmitglied

  • 6) Vorsitzende des Technologieausschusses bis Februar 2018

  • 7) Mitglied des Technologieausschusses bis Februar 2018

  • 8) Vorsitzender des Nominierungsausschusses bis 16. Mai 2018

CORPORATE GOVERNANCE

Fest

Variabel

Sitzungsgeld

Gesamt

(EUR)

(EUR)

(EUR)

0

0

180.000

0

0

180.000

0

0

180.000

0

0

80.000

0

0

53.333

0

0

0

0

0

60.000

0

0

60.000

0

0

60.000

0

0

60.000

0

0

60.000

0

0

60.000

0

0

90.000

0

0

60.000

0

0

0

0

0

0

0

0

45.833

0

0

110.000

0

0

0

0

0

25.000

0

0

60.000

0

0

0

0

0

0

0

0

25.000

0

0

470.000

0

0

484.166

0

0

495.000

53.333 0 60.000

Jahr 2020

(EUR) 180.000

2019 2018 2020

180.000 180.000 80.000

2019 2018 2020

2019 2018 2020

60.000 60.000 60.000

2019 2018 2020

60.000 60.000 90.000

2019 2018 2020

60.000 0 0

2019 2018 2020

45.833 110.000 0

2019 2018 2020

25.000 60.000 0

0 25.000 470.000

Wie in den Vorjahren gab es auch im vergangenen Geschäftsjahr 2020 keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen von Aufsichtsratsmitgliedern.

Directors- & Officers-Versicherung (D&O)

Die Gesellschaft hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung abge-schlossen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG sowie der entsprechend angepassten Empfehlung in Nummer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 gilt für alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10% des jeweils eingetretenen Schadens, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jeweiligen festen jährlichen Vergütung.

AIXTRON SE

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

AIXTRON SE, Herzogenrath

Bilanz zum 31.12.2020

in TEUR

31.12.2020

31.12.2019

A. Anlagevermögen

109.068

111.173

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2.645

2.052

1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte

1.882

1.522

und ähnliche Rechte und Werte

2. Geleistete Anzahlungen

763

530

II. Sachanlagen

56.363

59.061

1. Grundstücke und Bauten

35.770

35.499

2. Technische Anlagen und Maschinen

16.259

19.093

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2.508

2.274

4. Anlagen im Bau

1.826

2.195

III. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

50.060

50.060

B. Umlaufvermögen

372.151

356.603

I. Vorräte

68.967

72.230

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

29.211

26.894

2. Unfertige Erzeugnisse

39.322

45.275

3. Geleistete Anzahlungen

434

61

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

39.960

32.387

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

21.509

14.459

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

15.057

15.418

3. Sonstige Vermögensgegenstände

3.394

2.510

davon aus Steuern:

TEUR 1.776 (Vorjahr: TEUR 985)

III. Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere

62.418

0

IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

200.806

251.986

C. Rechnungsabgrenzungsposten

604

430

Summe Aktiva

481.823

468.206

in TEUR

31.12.2020

31.12.2019

A. Eigenkapital

406.547

382.593

I. Gezeichnetes Kapital

112.927

112.927

Bedingtes Kapital: TEUR 31.895 (Vorjahr: TEUR 31.895)

Eigene Aktien

-1.084

-1.087

Ausgegebenes Kapital

111.843

111.840

II. Kapitalrücklage

276.344

276.307

III. Bilanzgewinn/-verlust

18.360

-5.554

B. Rückstellungen

24.776

21.123

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

210

203

2. Steuerrückstellungen

1.965

3.369

3. Sonstige Rückstellungen

22.601

17.551

C. Verbindlichkeiten

50.500

64.490

1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

40.140

45.408

davon gegenüber verbundenen Unternehmen:

TEUR 2.248 (Vorjahr: TEUR 2.803)

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.848

13.586

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

1.016

3.774

4. Sonstige Verbindlichkeiten

3.496

1.722

davon aus Steuern: TEUR 664 (Vorjahr: TEUR 437)

Summe Passiva

481.823

468.206

100155148_2020 - AIXTRON SE

Anlage 1.2

AIXTRON SE, Herzogenrath

Gewinn- und Verlustrechnung für 2020

in TEUR

2020

2019

1. Umsatzerlöse

250.162

237.821

2. Verminderung (-)/Erhöhung des Bestands an unfertigen

Erzeugnissen

-5.953

4.882

3. Andere aktivierte Eigenleistungen

212

100

4. Sonstige betriebliche Erträge

16.112

54.107

5. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

108.860

109.170

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

16.573

13.318

6. Personalaufwand

a) Gehälter

34.383

29.462

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

5.227

4.574

7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen

10.653

8.305

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

57.875

57.651

9. Erträge aus Beteiligungen

0

2.371

davon aus verbundenen Unternehmen:

TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2.371)

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

507

560

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

484

166

12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

2.880

4.954

13. Ergebnis nach Steuern

24.105

72.241

14. Sonstige Steuern

191

206

15. Jahresüberschuss

23.914

72.035

16. Verlustvortrag

-5.554

-77.589

17. Bilanzgewinn/-verlust

18.360

-5.554

100155148_2020 - AIXTRON SE

Anlage 1.3

AIXTRON SE

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Die AIXTRON SE ist die Muttergesellschaft des AIXTRON-Konzerns. Sie erzielt mit ihrer opera-tiven Geschäftstätigkeit bei der Entwicklung, Herstellung, dem Vertrieb und der Wartung von Anlagen zur Beschichtung von Halbleitermaterialien den wesentlichen Teil des Konzernumsat-zes. Als Konzernzentrale obliegen der AIXTRON SE darüber hinaus die wesentlichen Leitungs-funktionen für den Konzern wie die Unternehmensstrategie, das Risikomanagement, Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, das Führungskräfte- und Finanzmanagement sowie die Kommu-nikation mit wichtigen Zielgruppen des Konzerns.

Die AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath ist unter der Nummer HRB 16590 im Register des Amtsgerichts Aachen eingetragen.

Der Lagebericht der AIXTRON SE wird in Anwendung von § 315 Absatz 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht des AIXTRON Konzerns zusammengefasst.

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr werden ge-meinsam im Bundesanzeiger elektronisch bekannt gegeben und werden unterwww.aixtron.com (Investoren/Publikationen) zugänglich sein.

Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Jahresabschluss bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der AIXTRON SE wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Ge-winn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) aufgestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten ab-züglich planmäßiger linearer Abschreibungen, die entsprechend der voraussichtlichen Nut-zungsdauer vorgenommen werden.

100155148_2020 - AIXTRON SE

Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, die entsprechend der voraussichtlichen Nut-zungsdauer vorgenommen werden. Die Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen.

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern betragen für

Software

3-5 Jahre

-

Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und

-

ähnliche Rechte und Werte

4-18 Jahre

Gebäude

25-45 Jahre

-

Maschinen und technische Anlagen

3-19 Jahre

-

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3-20 Jahre

-

Sofern der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag dauernd unterhalb des Buch-werts liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände vorge-nommen.

Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten weniger als EUR 250 betragen, werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst. Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstel-lungskosten mehr als EUR 250, aber maximal EUR 1.000 betragen, werden im Jahr des Zu-gangs in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre abgeschrie-ben.

Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu ihren Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfasst. Sofern die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Wert-berichtigungen ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Zuschreibung bis höchstens zu den historischen Anschaffungskosten.

Die Bilanzierung von Kapitalrückgewährungen von Beteiligungsunternehmen erfolgt erfolgs-neutral als nachträgliche Minderung von Anschaffungskosten, soweit es sich um Kapital han-delt, welches tatsächlich für den Erwerb der Beteiligung aufgewandt wurde.

Sofern kein fester Zusammenhang zwischen der Kapitalrückzahlung und den historischen An-schaffungskosten besteht, wird die Minderung des Buchwerts der Beteiligung nach dem Ver-hältnis des Zeitwerts des Kapitals zum Zeitwert der Beteiligung berechnet und bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Minderung des Beteiligungsbuchwerts und dem Betrag des rückgezahlten Kapitals wird somit erfolgswirksam realisiert.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten mit dem Durchschnittspreis oder zum niedrigeren Marktwert angesetzt.

In die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse fließen neben den direkt zurechenbaren Kos-ten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen ein. Dabei wird das Niederstwertprinzip beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere des Umlauf-vermögens werden zu Nennwerten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bei der Bewertung der Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Langfristige Forderungen wer-den mit dem Barwert zum Bilanzstichtag bewertet.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalbetrag bewertet.

Auf fremde Währung lautende kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Posten stellen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag dar, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Latente Steuern

Latente Steuern entstehen im wesentlichen aus Verlustvorträgen, für die eine Verrechnung mit zukünftigen steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist, sowie aus Unterschieden zwischen han-delsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen.

Die latenten Steuern werden mit Ausnahme der auf die unterschiedlichen Beteiligungsansätze entfallenden latenten Steuern mit dem für die Gesellschaft gültigen Ertragsteuersatz von 32,8 % bewertet.

In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive Latenzen verrechnet. Ein Ansatz eines Überhangs aktiver latenter Steuern erfolgt in Ausübung des Wahl-rechtes nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB zum Bilanzstichtag nicht.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalposten sind zum Nennwert angesetzt.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen bestehen ausschließlich für ehemalige Vorstandsmitglieder. Diese Zusagen sind über eine rückgedeckte Pensionskasse finanziert. In dem Maße wie garantierte Renten-steigerungen aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus nicht von der Pensionskasse ge-deckt werden, bestehen mittelbare Pensionszusagen, die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB freiwillig bilanziert werden. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwart-schaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode).

Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen

Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme und, soweit eine langfristige Ver-pflichtung besteht, mit dem Barwert unter Berücksichtigung von künftigen Kostensteigerungen und Gehaltstrends berücksichtigt. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins-satz abgezinst.

Die Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen erfolgt an-hand eines pauschalen Berechnungsverfahrens auf der Basis der historischen Kosten der ver-gangenen 12 Monate.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse resultieren aus dem Verkauf und der Inbetriebnahme von Systemen, Ersatztei-len, Serviceleistungen sowie konzerninternen Weiterbelastungen.

Erlöse aus dem Verkauf einer Anlage, deren vereinbarte Produkt- und Prozesseigenschaften bereits nachgewiesen wurden, werden bei Lieferung an den Kunden erfasst, falls eine voll-ständige Abnahmeprüfung durch den Kunden in der Produktionsstätte von AIXTRON SE er-folgreich durchgeführt wurde und die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Kunden übergegangen sind.

Umsatzerlöse im Zusammenhang mit der Installation der Anlage beim Kunden werden erfasst, wenn die Installation beim Kunden abgeschlossen ist und die endgültige Abnahme durch den Kunden bestätigt wurde. Der Anteil der bis zum Abschluss der Installation abzugrenzenden Umsatzerlöse wird auf Basis historischer Erfahrungswerte ermittelt und beträgt 10 % des An-lagenauftragswerts.

Umsatzerlöse aus Anlagen, bei denen die Erfüllung der zugesagten Produkt- und Prozesseigen-schaften bisher nicht nachgewiesen wurde oder für die spezielle Rückgaberechte ausgehandelt wurden, werden erst nach der endgültigen Abnahme durch den Kunden erfasst.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Eigentum sowie das Verlustrisiko auf den Kunden übertragen worden sind. Diese Bedingung ist im Allgemeinen zum Zeitpunkt des Versands erfüllt. Erträge aus Wartungsleistungen werden erfasst, sobald diese Leistungen erbracht sind.

Sonstige betriebliche Erträge

Sofern sich Erträge aus der Kapitalrückgewährung von Beteiligungsunternehmen (s. auch Fi-nanzanlagen) ergeben, werden diese als Ertrag aus Anlagenabgang unter den sonstigen be-trieblichen Erträgen ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Finanzanlagen

Der Anteilsbesitz der AIXTRON SE gliedert sich wie folgt:

Jahresergeb-

Anteil in %

Eigenkapital

31.12.2020

2020

TEUR

TEUR

AIXTRON Ltd., Cambridge, GB

100,00

28.436

5.186

AIXTRON Inc., Santa Clara, USA

100,00

18.517

3.570

AIXTRON KK, Tokio, Japan

100,00

2.718

-38

AIXTRON Korea Co. Ltd., Hwasung, Südkorea

100,00

2.562

251

AIXTRON Taiwan Co. Ltd., Hsinchu, Taiwan

100,00

5.667

418

AIXTRON China Ltd., Shanghai, China

100,00

6.419

555

AIXInno Ltd, Cambridge, GB

100,00

998

-61

APEVA Holdings Ltd., Cambridge, GB

86,96

15.285

-34

APEVA Co. Ltd., Hwasung, Südkorea

86,96

9.370

-2.439

APEVA SE, Herzogenrath, Deutschland

86,96

4.685

-1.236

nis

Die Währungsumrechnung für den Anteilsbesitz der ausländischen Tochtergesellschaften er-folgte mit dem Devisenkassamittelkurs (Eigenkapital) bzw. dem entsprechenden Jahresdurch-schnittskurs.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen verbundene Unter-nehmen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Soweit eine Auf-rechnungslage gegeben war, wurde eine Saldierung vorgenommen. Forderungen gegen ver-bundene Unternehmen bestehen im aktuellen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

Latente Steuern

Ein Ansatz des Überhangs der aktiven latenten Steuern erfolgte in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bilanzstichtag nicht.

Es bestünden grundsätzlich aktive latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Des Wei-teren ergeben sich die folgenden Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen HGB und Steuerbilanz: Unterschiedliche Bewertung der Beteiligungsansätze der AIXTRON Inc., Santa Clara/USA, und der AIXTRON China Ltd., Shanghai/China, steuerlich zum Teilwert und han-delsrechtlich zum Buchwert. Diese Differenzen führen im Fall der Veräußerung der Beteiligun-gen unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 8b KStG zu einer Verminderung der in Höhe von 5 % zu versteuernden Veräußerungsgewinne. Darüber hinaus ergeben sich aktive latente Steuern aus der Bewertung von Fremdwährungsforderungen sowie im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und im Vorjahr aus der Bewertung von Grundstücken und Bauten. Passive latente Steuern ergeben sich aus der Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkei-ten.

Grundkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (einschließlich eigener Aktien) belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 112.927.320 auf den Namen lautende Stückaktien (Namensaktien). Auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von EUR 1.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine Bezugsrechte aus Aktienoptionsprogram-men bezogen.

Eigene Anteile

Zum 31. Dezember 2020 hielt die Gesellschaft 1.084.105 eigene Anteile, auf die ein Anteil des Grundkapitals in Höhe von EUR 1.084.105 entfiel (Vorjahr: TEUR 1.087). Im Geschäftsjahr wurden 3.200 Aktien im Rahmen von aktienbasierter Vergütung ausgegeben.

Mitteilungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Abschlussstichtag hat die Gesellschaft die Mitteilun-gen gem. Anlage 2 nach § 33 Abs. 1 WpHG über Beteiligungen an der AIXTRON SE erhalten. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift ge-nannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich je-weils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung bzw. Erreichung der Schwellenwerte geführt hat.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 ist der Vorstand ermäch-tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 8. Mai 2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis EUR 10.518.147,00 gegen Bareinlagen durch Aus-gabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen zum Ausgleich von Spitzen-beträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Der Vorstand wird ferner er-mächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Be-dingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2018 ist der Vorstand ermäch-tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 15. Mai 2023 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt EUR 45.944.218,00 gegen Bar- und/oder Sach-einlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmig-tes Kapital 2018). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

  • - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

  • - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgülti-gen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Be-zugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund Options- und/oder Wandelschuldverschreibun-gen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind

auf diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden;

  • - soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wand-lungsrechten bzw. entsprechenden Options- und/oder Wandlungspflichten aus Schuld-verschreibungen, die von der Gesellschaft und/oder durch von der Gesellschaft abhän-gige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- und/oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- und/oder Wandlungspflicht zustünde;

  • - wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Un-ternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Ver-mögensgegenständen;

  • - um neue Aktien bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 3.387.741,00 als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder ver-bundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG auszugeben.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird er-mächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Diese Ermächtigung ist insoweit beschränkt, als nach Ausübung der Ermächtigung die Summe der unter diesem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Ak-tien 20 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bzw. - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grund-kapitals nicht übersteigen darf. Auf diese 20-Prozent-Grenze sind auch eigene Aktien anzu-rechnen, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsaus-schluss veräußert werden, sowie solche Aktien, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss aus einem etwaigen anderen genehmigten Kapi-tal ausgegeben werden; ferner sind solche Aktien anzurechnen, die infolge einer Ausübung von Schuldverschreibungen beigefügten Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options-/ Wandlungspflichten auszugeben sind, soweit die zugehörigen Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Bedingtes Kapital

Bedingte Kapitalerhöhung vom 22. Mai 2007

Mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 22. Mai 2007 ist das Grundkapital der Gesell-schaft um bis zu EUR 3.919.374,00 durch Ausgabe von bis zu 3.919.374 auf den Namen lau-tenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II 2007). Das Bedingte Kapital II 2007 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die auf Grund des Ermächtigungs-beschlusses vom 22. Mai 2007 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2007 bis einschließ-lich zum 21. Mai 2012 von der Gesellschaft ausgegeben wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber solcher Aktienoptionen von ihrem Optionsrecht gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Akti-enoptionen keine eigenen Aktien oder keinen Barausgleich gewährt.

In den Geschäftsjahren 2007 bis 2012 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt 3.141.900 Bezugsrechte an Bezugsberechtigte gewährt, die zum Bezug von 3.141.900 auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE berechtigten.

In den Geschäftsjahren 2010 bis 2018 wurden davon aus dem Aktienoptionsprogramm 2007, Tranche 2007 und Tranche 2008 insgesamt 1.232.851 Bezugsrechte ausgeübt, die einem Ge-samtnennbetrag von EUR 1.232.851,00 bzw. 1.232.851 auf den Namen lautenden Stückaktien entsprechen. Nach Ausübung dieser Bezugsrechte ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.686.523,00, eingeteilt in bis zu 2.686.523 auf den Namen lautende Stückaktien, bedingt erhöht.

Im den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wurden keine Bezugsrechte ausgeübt.

Bedingte Kapitalerhöhung vom 16. Mai 2012

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.208.726,00 durch Ausgabe von bis zu 4.208.726 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II 2012). Das Bedingte Kapital II 2012 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses vom 16. Mai 2012 im Rahmen des Aktienoptions-programms 2012 bis einschließlich zum 15. Mai 2017 von der Gesellschaft ausgegeben wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber solcher Aktien-optionen von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien oder keinen Barausgleich gewährt.

Bedingte Kapitalerhöhung vom 16. Mai 2018

Mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 16. Mai 2018 wird das Grundkapital um bis zu EUR 25.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Ge-nussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instru-mente) mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die die Gesellschaft oder von der Gesellschaft ab-hängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. Mai 2018 bis zum 15. Mai 2023 ausgegeben haben, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Optionsausübung-bzw. Wandlung erfüllen oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Ka-pitalerhöhung festzusetzen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt am 31. Dezember 2020 TEUR 276.344 (Vorjahr: TEUR 276.307). Die Erhöhung ergab sich aus der Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen von aktienbasierter Vergütung.

Bilanzgewinn / Bilanzverlust

T EUR

2020

2019

Verlustvortrag aus dem Vorjahr

-5.554

-77.589

Jahresüberschuss

23.914

72.035

Bilanzgewinn zum 31. Dezember

18.360

-5.554

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Hauptversammlung wird vor-geschlagen, dass aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,11 je Aktie ausgeschüttet wird.

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

Zum 31. Dezember 2020 bestanden mittelbare Pensionsverpflichtungen. Bei der Bewertung der mittelbaren Verpflichtungen wurden ein Abzinsungssatz von 2,30 % (für 10 Jahre) bzw. 1,60 % (für 7 Jahre) und eine erwartete Rentensteigerung von 1 % p.a. angewandt. Die Bewertung erfolgt nach der Projected Unit Credit Methode unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 31) und ist grundsätzlich ausschüt-tungsgesperrt.

Zum 31. Dezember 2020 ist der Betrag der bewerteten Pensionsverpflichtungen größer als der Betrag der bewerteten Rückdeckungsversicherung. AIXTRON nimmt das Wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 EGHGB in Anspruch und passiviert einen Fehlbetrag aus Verpflichtungen in Höhe von TEUR 210 (Vorjahr: TEUR 203).

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen zum 31. Dezember 2020 betreffen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR

31.12.2020

31.12.2019

Personal

7.355

5.621

Gewährleistung + Kulanzen

7.349

5.188

Ausstehende Eingangsrechungen

6.755

5.559

Rechtsberatung + sonstige Beratung

659

496

Abschlussprüfung, Steuerberatung

210

415

Gebühren + Beiträge

273

253

Drohende Verluste

0

19

Rückstellungen für Gewährleistungen und Kulanzen mit einem Wert von TEUR 3.754 (Vorjahr: TEUR 1.696) sowie Rückstellungen für Archivierungskosten mit einem Wert von TEUR 217 (Vorjahr: TEUR 233) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle weiteren Rückstel-lungen haben eine Laufzeit bis zu 12 Monaten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden Restlaufzeiten auf:

BilanzausweisRestlaufzeit bis zu

in TEUR

2020

einem Jahr

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

40.140

40.140

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.848

5.848

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

1.016

1.016

Sonstige Verbindlichkeiten

3.496

3.496

50.500

50.500

Restlaufzeit

Bilanzausweis

bis zu

in TEUR

2019

einem Jahr

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

45.408

45.408

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

13.586

13.586

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

3.774

3.774

Sonstige Verbindlichkeiten

1.722

1.722

64.490

64.490

Von den erhaltenen Anzahlungen entfallen TEUR 2.248 (Vorjahr: TEUR 2.803) auf erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen von verbundenen Unternehmen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließ-lich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Soweit eine Aufrechnungslage gegeben war, wurde eine Saldierung vorgenommen.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 664 (Vorjahr: TEUR 437) auf Steuern.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

in TEUR

2020

2019

Asien

182.228

169.871

Europa

41.066

39.333

Amerika

26.868

28.617

250.162

237.821

in TEUR

2020

2019

Systeme

201.663

182.320

Service und Ersatzteile

41.833

46.919

Sonstige Erlöse

6.666

8.582

250.162

237.821

Die sonstigen Erlöse enthalten im Wesentlichen Erträge aus konzerninternen Weiterbelastun-gen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Kursgewinne von TEUR 6.182 (Vorjahr: TEUR 6.258).

Darüber hinaus ergab sich aufgrund einer Nutzungsänderung für eine der beiden Produktions-stätten in Deutschland eine Zuschreibung, die zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von TEUR 2.909 führte.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr fielen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 707 (Vorjahr: TEUR 2.024) an. Diese sind im Wesentlichen auf Schadensersatzforderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand enthält TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 115) Aufwendungen für Altersversor-gung.

Abschreibungen

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anla-gevermögens betreffen im Wesentlichen Softwarelizenzen. Die Abschreibungen auf Sachanla-gen entfallen weitestgehend auf Laboranlagen und Gebäude.

Außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens

Im Geschäftsjahr 2020 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.753 im Wesentlichen auf Technische Anlagen und Maschinen vorgenommen. Im Vorjahr ergaben sich keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kursaufwendungen von TEUR 7.820 (Vorjahr: TEUR 4.922).

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 507 (Vorjahr: TEUR 560) resul-tieren aus Festgeld- und Tagesgeldanlagen sowie Dividenden aus Wertpapieren des Umlauf-vermögens.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Zinserträge aus der Aufzinsung von Rück-stellungen in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 17).

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die AIXTRON SE haftet als Garant für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft AIXTRON Ltd., Cambridge, Großbritannien, aus einem langfristigen Gebäudemietvertrag mit einem jähr-lichen Betrag von TEUR 206 bzw. einem Gesamtbetrag von TEUR 2.003 (Vorjahr: TEUR 2.334) bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2029. Der laufende Vertrag wurde in 2017 verlängert. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage der AIXTRON Ltd. als gering einzustufen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ohne verbundene Unternehmen beläuft sich auf TEUR 68.712 (Vorjahr: TEUR 33.948). Der Gesamtbetrag der sonstigen finan-ziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen beträgt TEUR 318 (Vorjahr: TEUR 158).

Es entfallen auf Miet- und Leasingverpflichtungen die folgenden Beträge:

Folge-

TEUR

2021

2022

2023

jahre

Gesamt

Miet- und Leasingverpflichtungen

209

148

145

204

706

Anlage 1.4 / 14

Darüber hinaus war die Gesellschaft am 31. Dezember 2020 Bestellverpflichtungen mit Zulie-ferern in Höhe von TEUR 66.542 (Vorjahr: TEUR 29.640) über Käufe innerhalb der nächsten zwölf Monate eingegangen. Darin sind Bestellverpflichtungen gegenüber verbundenen Unter-nehmen in Höhe von TEUR 318 (Vorjahr: TEUR 158) enthalten. Darüber hinaus bestehen Ver-pflichtungen aus Investitionen in Höhe von TEUR 1.782 für 2020 (Vorjahr: TEUR 689).

Derivative Finanzinstrumente

AIXTRON SE setzte im Berichtsjahr keine Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen ein, um sich gegen die Auswirkungen von USD/EUR-Wechselkursschwankungen zum Ausgleich ge-genläufiger Wertänderungen von Zahlungsströmen aus schwebenden Geschäften und Forde-rungen aus Lieferungen und Leistungen abzusichern.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag 2021 sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung mit erheb-lichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31. Dezember 2020 eingetreten.

VI. Organe

Vorstand

Dr. Bernd Schulte,

Aachen, Vorstandsmitglied seit 2002

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Süss Microtec SE, Garching (Mitglied im Aufsichtsrat seit 6. November 2020)

Dr. Felix Grawert

Aachen, Vorstandsmitglied seit 2017

Dr. Jochen Linck

Aachen, Vorstandsmitglied seit 1. Oktober 2020

Aufsichtsrat

Kim Schindelhauer

Vorsitzender des Aufsichtsrats Dipl.-Kaufmann

Frits van Hout

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2019

Chief Strategy Officer and Executive Vice-President ASML Holding NV

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Bambi Belt Holding BV, Eindhoven/Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats)

Prof. Dr. Andreas Biagosch

Mitglied des Aufsichtsrats seit 2013 Unternehmer

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Ashok Leyland Limited, Chennai/Indien (Non-Executive Director)

  • Wacker Chemie AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)

  • Hinduja Leyland Finance Limited, Chennai/Indien (Non-Executive Director)

  • Athos Service GmbH, München (Vorsitzender des Beirats, seit 15. Juni 2020)

  • Lürssen Werft GmbH, Bremen (Mitglied des Beirats, bis 12. November 2020)

Prof. Dr. Anna Gersbacher

Mitglied des Aufsichtsrats seit 2019

Professorin für ABWL insb. Externes Rechnungswesen

Prof. Dr. Petra Denk

Mitglied des Aufsichtsrats seit 2011 Professorin für Betriebs- und Energiewirtschaft

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Pfisterer Holding AG, Winterbach (Mitglied des Aufsichtsrats)

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Berichtsjahr betrugen TEUR 2.957 (Vorjahr: TEUR 2.473). Darin enthalten sind Fixum und Nebenleistungen sowie erfolgsabhängige Vergütungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine Aktienoptionen ge-währt worden.

Für das Berichtsjahr wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats einschließlich des Sitzungsgeldes eine Vergütung von TEUR 470 (Vorjahr: TEUR 484) gewährt.

Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungs-bericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der AIXTRON SE.

Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder

Die passivierte Pensionsrückstellung betrifft ausschließlich ehemalige Vorstandsmitglieder.

Mitarbeiter

Die Entwicklung der durchschnittlichen Angestelltenzahl zeigt die folgende Aufstellung:

2020

2019

Vertrieb

29

28

Forschung und Entwicklung

151

138

Produktion und Service

194

167

Verwaltung

57

54

431

387

Anlage 1.4 / 16

Abschlussprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, in Rech-nung gestellte Honorar wird aufgeschlüsselt nach Honoraren für die Abschlussprüfung, sons-tigen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen in der ent-sprechenden Angabe des Konzernabschlusses der AIXTRON SE angegeben.

Die über die Abschlussprüfung hinausgehenden Honorare betreffen bei den sonstige Bestäti-gungsleistungen Honorare für Prüfungen nach EEG, KWKG und den nichtfinanziellen Konzern-bericht sowie Honorare für Steuerberatungsleistungen.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abge-geben und öffentlich auf der Website der Gesellschafthttps://www.aixtron.com/de/investo-ren/corporate-governance/entsprechenserkl%C3%A4rung dauerhaft zugänglich gemacht.

Herzogenrath, den 22. Februar 2021

AIXTRON SE

Der Vorstand

Dr. Felix Grawert

Dr. Bernd Schulte

Dr. Jochen Linck

100155148_2020 - AIXTRON SE

Anlage 1.4 / 17

Entwicklung des Anlagevermögens nach HGB

Anlage 1 zum Anhang

Anschaffungs- / HerstellungskostenStand 1.1.2020

Zugänge

AbgängeUmbuchungenStand 31.12.2020

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände

  • 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

  • 2. Geschäfts- oder Firmenwerte

  • 3. Geleistete Anzahlungen

  • II. Sachanlagen

  • 1. Grundstücke und Bauten

  • 2. Technische Anlagen und Maschinen

  • 3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung

  • 4. Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

100155148_2020 - AIXTRON SE

21.811.213,43 0,00 529.887,33 22.341.100,76

1.007.752,08

  • 0,00 202.441,54

    435.485,60 1.443.237,68

  • 0,00 -202.441,54

0,00

23.021.407,05 0,00 762.931,39

0,00

  • 23.784.338,44 20.289.185,79

62.171.937,36

14.045,40

  • 70.545.004,08 1.693.389,32

    12.976.122,16

    773.305,56

  • 2.195.142,23 1.765.337,67

AbschreibungenStand 1.1.2020

Zugänge

AbgängeZuschreibungenStand 31.12.2020

20.289.185,79 0,00 0,00

849.962,98 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00

  • 0,00 21.139.148,77

Netto-buchwerte

Stand 31.12.2020

0,00 0,00

0,00 0,00

1.882.258,28 0,00 762.931,39

Netto-buchwerte

Stand 31.12.2019

1.522.027,64 0,00 529.887,33

849.962,98

0,00

0,00

21.139.148,77 2.645.189,67 2.051.914,97

0,00 2.196.917,79

0,00 1.817.792,36

62.185.982,76 71.859.267,97

26.673.078,16 51.451.943,92

1.444.435,66 7.494.661,09

0,00 2.147.223,27

1.701.653,23 1.199.037,36

26.415.860,59 55.600.344,38

  • 35.770.122,17 35.498.859,20

  • 16.258.923,59 19.093.060,16

    2.215,00 0,00

    316.423,82 -2.134.216,18

    14.063.636,54 1.826.263,72

    10.702.001,14 0,00

    863.977,18 0,00

    2.215,00 0,00

    8.022,22 0,00

    11.555.741,10

  • 2.507.895,44 2.274.121,02

  • 0,00 1.826.263,72 2.195.142,23

147.888.205,83

4.246.077,95

2.199.132,79

0,00 149.935.150,99

50.060.032,98 220.289.339,57

0,00 5.689.315,63

0,00 2.199.132,79

0,00 50.060.032,98

88.827.023,22

9.803.073,93

2.149.438,27

2.908.712,81

  • 93.571.946,07 56.363.204,92 59.061.182,61

    0,00

    0,00

    0,00

  • 0,00 50.060.032,98 50.060.032,98

0,00

223.779.522,41

109.116.209,01

10.653.036,91

2.149.438,27

2.908.712,81

114.711.094,84

109.068.427,57 111.173.130,56

Anlage 2 zum Anhang

Stimmrechtsanteil am Tag der SchwellenüberschreitungGesellschaft

Stimmrechtsveränderung zumAnzahl Stimmrechte nach Änderungin %

Anzahl Stimmrechte

Stimmrechte in %

Gesantstimmrechtsanteile in %DirektZugerechnetDirektZugerechnetAnteil Stimmrechte (§§21, 22 WpHG)Anteil Instrumente (i.S.d. §25 Abs. I Nr. 1, 2 WpHG)

Union Investment Privatfonds GmbH

Baillie Gifford & Co

DWS Investment GmbH DWS Investment GmbH

FIL Limited

FIL Limited DWS Investment GmbH

FIL Limited

Fidelity Funds SICAV Artisan Partners Asset Management Union Investment Privatfonds GmbH Union Investment Privatfonds GmbH

BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. Artisan Partners Funds, Inc.

BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc. BlackRock, Inc.

Artisan Partners Asset Management Inc.

Artisan Partners Funds

10.01.2020

28.01.2020

07.02.2020

10.02.2020

12.02.2020

13.02.2020

17.02.2020

09.03.2020

27.03.2020

21.04.2020

21.04.2020

29.04.2020

04.05.2020

05.05.2020

07.05.2020

11.05.2020

02.06.2020

03.06.2020

15.06.2020

16.07.2020

21.07.2020

28.07.2020

31.07.2020

04.08.2020

05.08.2020

06.08.2020

10.08.2020

11.08.2020

12.08.2020

26.08.2020

12.10.2020

5.804.345

5.487.730

3.392.624

3.261.919

3.394.933

3.324.561

3.661.920

3.572.145

3.438.426

3.723.266

4.971.682

3.321.345

3.501.526

3.031.885

3.433.451

3.121.512

3.533.473

3.316.198

3.395.647

3.400.690

3.193.179

3.394.653

3.359.467

3.687.425

3.376.720

3.402.318

3.302.405

3.507.349

3.322.998

3.853.177

5.662.242

5,14

4,86

3,004254418

2,89

3,01

2,95

3,24

3,16

3,04

3,3

4,4

2,94

3,1

2,68

3,04

2,76

3,13

2,94

3,01

3,01

2,83

3,01

2,97

3,27

2,99

3,01

2,92

3,11

2,94

3,41

5,01

0

0

0

0

214106

214106

0

214106

3438426

0

0

0

0

0

0

0

0

0

3395647

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

5.804.345

5.487.730

3.392.624

3.261.919

3.180.827

3.110.455

3.661.920

3.358.039

0

3.723.266

4.971.682

3.321.345

3.501.526

3.031.885

3.433.451

3.121.512

3.533.473

3.316.198

0

3.400.690

3.193.179

3.394.653

3.359.467

3.687.425

3.376.720

3.402.318

3.302.405

3.507.349

3.322.998

3.853.177

5.662.242

5,1

0,47

5,49

0,35

6,91

0

4,86

0

2,96

0

3,004254418

0

3,0042544

0

2,89

0

3,17

2,67

3,71

0,7

3,71

0,7

3,65

0,7

2,89

0

3,24

0

3,65 na na

0,7 na na

3,4

3,04

3,3

0,24

0

0

5,49

0,35

4,4

0

4,4

0

2,94

0

3,69

0,8

3,29

0,19

3,29

0,19

2,87

0,19

2,87

0,19

3,19

0,15

3,19

0,15

2,91

0,15

2,91

0,15

3,36

0,23

3,36 na

0,23 na

3,17

3,01

0,23

0

3,17

0,23

3,28

0,27

0,27

3,15

0,32

3,15

0,32

3,23

0,22

3,23

0,22

3,17

0,19

3,17

0,19

3,42

0,16

3,42

0,16

3,154

0,16

3,15

0,16

3,15

0,14

3,15

0,14

3,17

0,25

3,17

0,25

3,33

0,22

3,33

0,22

3,16

0,22

3,16

0,22

3,7

0,29

3,3

0

5,01

0

21.12.2020

5.669.067

5,02

5669067

0

3,01

0

5,02

0

100155148_2020 - AIXTRON SE

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AIXTRON SE, Herzogenrath

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AIXTRON SE, Herzogenrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar-über hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht der Gesellschaft zusammengefassten Lagebericht der AIXTRON SE, Herzogenrath, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklä-rung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Be-richterstattung über Corporate Governance sowie den nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b und 315c HGB, auf die jeweils im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deut-schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesell-schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-gens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der

    Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts nach §§ 315b und 315c HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs-mäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beach-tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lage-berichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhän-gig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtli-chen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-derungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine ver-botenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-urteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. De-zember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prü-fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir mit der Umsatzrealisierung aus Mehrkomponentenverträgen einschließlich Periodenab-grenzung den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss),

  • b) Prüferisches Vorgehen

Umsatzrealisierung aus Mehrkomponentenverträgen einschließlich Periodenabgrenzung

a) Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit der AIXTRON SE umfasst die Abwicklung von Kundenaufträgen, die mehrere Komponenten enthalten. Es handelt sich vornehmlich um die kundenspezifische Produktion und Lieferung von Halbleiteranlagen sowie deren Installation beim Kunden. Zusätzlich werden im Einzelfall auch die Lieferung von dazugehörigen Ersatzteilen und/oder die Gewährung von gesondert zu bewertenden Ser-viceleistungen wie z.B. von Wartungsleistungen und/oder eine über den üblichen Zeitraum hinausgehende Gewährleistungsperiode vertraglich vereinbart. Im Rahmen des technischen Abnahmeprozesses der Anlagen werden unter Umständen zusätzliche Leistungen erforderlich, die ebenfalls bei der Umsatzrealisierung zu berücksichtigen sind. Die Realisation der Umsatzerlöse aus Mehrkomponentenverträgen und die Periodenab-grenzung in der Umsatzrealisierung basieren als Folge der hohen Komplexität und Individualität der Kunden-verträge auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Infolgedessen haben wir diesen Sach-verhalt als besonders bedeutend eingestuft.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Umsatzerlösen sind im Abschnitt II. "Bilanzierungs- und Be-wertungsmethoden" sowie im Abschnitt IV. "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.

b) Zunächst haben wir die wesentlichen Prozesse von der Auftragsannahme bis zur -abwicklung einschließlich der Prüfung der Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit der rechnungslegungsbezogenen Kontrollen zur Umsatzrealisierung aufgenommen und beurteilt. Hierbei wurden insbesondere die Kontrollen über die vollständige Erbringung der Lieferungen und Installationsleistungen und die periodengerechte Er-fassung der Anlagenlieferungen und Installationsleistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft.

Für eine auf der Grundlage einer geschichteten und zufallsbasierten Auswahl anhand des Monetary Unit Sampling gezogene Stichprobe aus Anlagenlieferungen und Installationsleistungen wurden folgende Prü-fungshandlungen vorgenommen:

  • Anlagenlieferungen: Prüfung des Vorliegens eines Kundenauftrags, Beurteilung der Allokation des Ge-samtauftragswerts auf die einzelnen Liefer- und Leistungskomponenten basierend auf einer Würdigung des zugrunde liegenden Vertrags, Prüfung des Realisationszeitpunks nach vertraglich vereinbarten Kondi-tionen, insbesondere der Incoterms anhand der Abnahmeprotokolle und anhand von Speditionsüber-nahme- und Abliefernachweisen.

  • Installationsleistungen: Prüfung des Vorliegens eines vom Kunden unterschriebenen Endabnahmeproto-kolls einschließlich der Würdigung der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich noch aus-stehender Arbeiten sowie gegebenenfalls vorliegender vertraglicher Nebenabreden mit dem Kunden hin-sichtlich zu erbringender zusätzlicher Leistungen und der entsprechenden Abgrenzung der Umsatzerlöse.

  • Beurteilung der Vollständigkeit und Angemessenheit der relevanten Angaben im Anhang.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonsti-gen Informationen umfassen

  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die im Abschnitt "Rechtliche Angaben" des zu-sammengefassten Lageberichts verwiesen wird,

  • den nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b und 315c HGB, auf den im Abschnitt "Rechtliche Angaben" im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,

  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Be-richterstattung über Corporate Governance, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, und auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat ver-antwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informati-onen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammenge-fassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammen-gefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe-absichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor-tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu-geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben-heiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesent-lichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver-treter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deut-schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lage-berichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammenge-fasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we-sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein-klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-mung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal-sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar-über hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher

    Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshand-lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellun-gen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontroll-system und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maß-nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten

    Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er-langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge-gebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter-nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der

    Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten

    Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts-orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit-planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon-trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeut-samsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachver-halte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bei-gefügten Datei, die den SHA-256-Wert 18D754F841C62AD651D9C1CCD8BA9013F39C8E78191200510123FC8 BA399DDAA aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlus-ses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorga-ben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in al-len wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zu-sammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beige-fügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den ande-ren in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahres-abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beach-tung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterla-gen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssiche-rungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirt-schaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als not-wendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsich-tigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Be-richtsformat sind.

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Aixtron SE published this content on 05 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 March 2021 16:02:03 UTC.