AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Wien, FN 99489 h

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die

  1. 35. ordentliche Hauptversammlung

    8. Juli 2022

  2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Gover-nance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstat- teten Berichts für das Geschäftsjahr 2021/2022
    Da die Vorlage der vorgenannten Unterlagen nur der Information der Hauptver- sammlung dient, wird es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben. Der Jahresabschluss 2021/2022 ist bereits durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt worden.
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2021/2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 63.525.582,-- wie folgt zu verwenden:
    1. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Aktie,

d.h. als Gesamtbetrag der Dividende

EUR 46.866.732,--

(ii) Vortrag des Restbetrags in Höhe von

EUR 16.658.850,--

auf neue Rechnung

Dividenden-Zahltag ist der 15. Juli 2022

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021/2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschlie- ßen.

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  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021/2022 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu be- schließen.
  2. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Auf- sichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022 mit einem Betrag von insgesamt EUR 325.000,--festzusetzen und die Aufteilung gemäß dem Vergütungsbericht vorzunehmen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Ge- schäftsjahr 2022/2023
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Sinne einer Empfehlung des Prüfungsausschusses, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zum Abschlussprüfer und Konzernabschluss- prüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu wählen.
  4. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2021/2022
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft haben einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstandsmitglie- der und der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 78c iVm § 98a AktG zu erstellen.
    Dieser Vergütungsbericht hat einen umfassenden Überblick über die im Lauf des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Rahmen der Vergütungspolitik (§ 78a iVm § 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jegli- cher Form zu bieten.
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ha- ben einen Vergütungsbericht gem § 78c iVm § 98a AktG erstellt.
    Der Vergütungsbericht wird spätestens ab dem 17. Juni 2022 (21. Tag vor der HV) auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der AGRANA Beteiligungs-Ak- tiengesellschaft unter ww.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäfts- jahr 2021/2022, wie dieser auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite zugänglich gemacht wird, zu beschließen.

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8. Wahlen in den Aufsichtsrat

Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung läuft die Funkti- onsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Auf- sichtsrats ab.

Gemäß § 10 Abs 1 der Satzung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft be- steht der Aufsichtsrat aus mindestens drei, höchstens acht von der Hauptversamm- lung zu wählenden Personen.

Der Aufsichtsrat hat sich bisher, d.h. nach der letzten Wahl durch die Hauptver- sammlung, aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusam- mengesetzt. (Hinzukommen die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Mitglieder.)

In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung wären nunmehr acht Mitglie- der zu wählen, um diese Zahl wieder zu erreichen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, alle acht Mandate zu besetzen, sodass sich der Auf- sichtsrat nach der Wahl in der Hauptversammlung am 8. Juli 2022 wieder aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammensetzt.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats wurden auf der Grundlage der Anforderungen des § 87 Abs 2a AktG und des Corporate-Governance-Kodex abgegeben.

Auf die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

Die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter hat einen Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben, sodass es daher zur Getrennterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Bei der Erstattung des Wahlvorschlags durch den Aufsichtsrat war zu beachten, dass nach der Wahl von acht Kapitalvertretern im Aufsichtsrat mindestens zwei Frauen sein müssen, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu er- füllen.

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Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  1. Dipl.-Ing.Helmut Friedl, Geburtsjahr 1965
  2. Dr. Andrea Gritsch, Geburtsjahr 1981
  3. Obmann Mag. Erwin Hameseder, Geburtsjahr 1956
  4. Mag. Veronika Haslinger, Geburtsjahr 1972
  5. Dipl.-Ing.Ernst Karpfinger, Geburtsjahr 1968
  6. Dr. Niels Pörksen, Geburtsjahr 1963
  7. Dipl.-Ing.Josef Pröll, Geburtsjahr 1968
  8. Dr. Stefan Streng, Geburtsjahr 1968

mit Wirkung ab Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar in Übereinstimmung mit § 10 Abs 2 der Sat- zung bzw § 87 Abs 7 AktG bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026/2027 beschließt.

Im Falle der Wahl der vorgeschlagenen Personen durch die Hauptversammlung besteht der Aufsichtsrat auf Seiten der Kapitalvertreter wieder aus acht Mitglie- dern, und davon aus 6 Männern und 2 Frauen. Das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG (30 %-Quote) wird dadurch erfüllt.

Es ist vorgesehen, über jede zu besetzende Stelle (acht Stellen) in der kommenden Hauptversammlung gesondert abzustimmen.

Jede vorgeschlagene Person hat eine Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG abgege- ben, welche ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist, und insbesondere erklärt, dass

  1. sämtliche Umstände im Zusammenhang mit § 87 Abs 2 AktG offen gelegt wur- den und nach Beurteilung der bzw. des Vorgeschlagenen keine Umstände vor- handen sind, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
  2. die bzw. der Vorgeschlagene zu keiner gerichtlich strafbaren Handlung rechts- kräftig verurteilt worden ist, insbesondere zu keiner solchen die gemäß § 87 Abs 2a S 3 AktG ihre bzw. seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, und
  3. keine Bestellungshindernisse im Sinne von § 86 Abs 2 und 4 AktG bestehen.

Der Aufsichtsrat hat bei der Erstattung des Vorschlags im Sinne von § 87 Abs 2a AktG auf die fachliche und persönliche Qualifikation des Mitglieds sowie auf die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats geachtet und Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie die Internationalität der Mitglieder angemessen be- rücksichtigt.

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Die Hauptversammlung ist bei der Wahl in nachstehender Weise an Wahlvor- schläge gebunden. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Er- klärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person müssen spä- testens am 1. Juli 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform spätestens am 29. Juni 2022 zugehen müs- sen.

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AGRANA Beteiligungs AG published this content on 10 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 June 2022 10:41:09 UTC.