Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der
savedroid AG

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DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain
Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im
Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG

29.11.2021 / 14:42 CET/CEST
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Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im
Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG

Frankfurt am Main, 29. November 2021 - Der ehemalige ICO-Treuhänder der
savedroid AG hat im Wallet-Herausgabeverfahren gegen das zweitinstanzliche
Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu Gunsten der savedroid AG zunächst zur
Fristwahrung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, um
auf dieser Basis die Aussichten des Rechtsmittels zu prüfen. Entsprechend
wurde noch keine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof eingereicht, da die Aussichtenprüfung der Gegenseite noch
nicht abgeschlossen ist und diese daher noch nicht entschieden hat, ob das
Verfahren tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht. Die Anwälte der
savedroid AG messen einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
keinerlei Erfolgsaussichten bei. Für die Entscheidung der Gegenseite bzgl.
des weiteren Vorgehens erwarten die Anwälte der savedroid AG eine Dauer von
ca. 3 Monaten.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Oktober 2021 den ehemalige
ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO
(Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen im
Gesamtwert von aktuell rund 39,1 Mio. Euro an den bereits mandatierten neuen
Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die einzig verbliebene
Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen Aufruf, ob Käufer die
SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im Nachgang die
Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann. Damit hatte das
Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von
Februar 2020 grundsätzlich bestätigt.

Die savedroid AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin
Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22). Weitere Details und
Hintergrundinformationen zum Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unserer
Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2021:
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-savedroid-gewinnt-auch-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-walletherausgabeverfahren/?newsID=1481499

Investorenkontakt
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Advanced Bitcoin Technologies AG
                   Grüneburgweg 58-62
                   60322 Frankfurt am Main
                   Deutschland
   Telefon:        +49-(0)69-20739721
   E-Mail:         ir@abt-ag.com
   Internet:       www.abt-ag.com
   ISIN:           DE000A2YPJ22
   WKN:            A2YPJ2
   Börsen:         Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg
   EQS News ID:    1252588

   Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist eine Holding-Gesellschaft,
   die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Welten von Fiat-, Krypto- und
   Digital-Währungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und
   Privatkunden einfache, sichere, schnelle und preiswerte
   Zahlungstransaktionen zu ermöglichen. Dazu fokussiert sich die
   Advanced Bitcoin Technologies AG auf den Aufbau einer innovativen
   Multiwährungstransaktionsplattform. Möglich wird dies durch die
   Verbindung von traditionellen Zahlungsmitteln mit virtuellen, frei
   programmierbaren Währungen auf Basis der
   Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Transaktionen im
   Zahlungsverkehr im Vergleich zu Bargeld schneller, kostengünstiger und
   sicherer machen. Zur Advanced Bitcoin Technologies AG gehören die
   savedroid AG sowie die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die
   savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in
   Luxemburg. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börsen
   Düsseldorf und Hamburg verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG
   das Ziel, Investoren am globalen Trend im Bereich Krypto- und
   Digital-Währungen partizipieren zu lassen. Mehr Informationen:
   www.abt-ag.com

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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