zwischen der ADVA Optical Networking SE und der ADTRAN Holdings, Inc. im Handelsregister eingetragen
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ADVA Optical Networking SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag zwischen
der ADVA Optical Networking SE und der ADTRAN Holdings, Inc. im Handelsregister
eingetragen
17.01.2023 / 23:30 CET/CEST
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag zwischen der ADVA Optical Networking
SE und der ADTRAN Holdings, Inc. im Handelsregister eingetragen
München, Deutschland. 17. Januar 2023. Der zwischen der ADVA Optical Networking
SE ("ADVA") als abhängiger Gesellschaft und der ADTRAN Holdings, Inc. ("ADTRAN
Holdings") als herrschender Gesellschaft am 1. Dezember 2022 geschlossene
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag ("Vertrag") ist am 16. Januar 2023 in
das Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen und damit wirksam
geworden. Die außerordentliche Hauptversammlung der ADVA hatte dem
Vertragsabschluss am 30. November 2022 zugestimmt. Die Wirksamkeit des Vertrags
ermöglicht ADTRAN Holdings nach deutschem Recht weitere Integrationsmaßnahmen
und gewährt ADTRAN Holdings das Recht, dem Vorstand von ADVA verbindliche
Weisungen zu erteilen.
Die ADTRAN Holdings hat sich im Rahmen des Vertrags verpflichtet, auf Verlangen
eines jeden außenstehenden Aktionärs der ADVA dessen Aktien gegen eine
Barabfindung in Höhe von € 17,21 je ADVA-Aktie zu erwerben. Die außenstehenden
Aktionäre haben nunmehr die Möglichkeit, ihre Aktien an der ADVA gegen Erhalt
einer entsprechenden Barabfindung über ihre depotführende Bank anzudienen. Die
Annahmefrist dieses Angebots endet - vorbehaltlich einer Verlängerung der Frist
wegen Einleitung eines Spruchverfahrens - zwei Monate nach dem Tag, an dem die
Eintragung des Vertrags im Handelsregister nach § 10 HGB bekanntgemacht worden
ist. Alle Einzelheiten zum Barabfindungsangebot sowie dessen Durchführung
werden durch die ADTRAN Holdings in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Diejenigen außenstehenden Aktionäre der ADVA, die das Abfindungsangebot nicht
annehmen wollen, bleiben Aktionäre der ADVA. Diese haben für die Dauer des
Vertrags gegenüber der ADTRAN Holdings Anspruch auf Leistung einer jährlichen
festen Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt € 0,59 je Aktie und
volles Geschäftsjahr der ADVA, abzüglich der von der ADVA darauf zu
entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag). Auf Basis
des derzeit gültigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag)
ergibt sich daraus eine Ausgleichszahlung von € 0,52 je Aktie und volles
Geschäftsjahr der ADVA. Die Ausgleichszahlung wird erstmals für das
Geschäftsjahr der ADVA gewährt, in dem der Vertrag durch Eintragung in das
Handelsregister wirksam wird.
Über ADVA
Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das
Fundament von ADVA. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale
Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir
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richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen.
Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die
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bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir
eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über
unsere Produkte und unser Team finden Sie unter www.adva.com.
Veröffentlicht von:
ADVA Optical Networking SE, München, Deutschland
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Unternehmen: ADVA Optical Networking SE
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Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
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