ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.

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   EQS-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Sonstiges
   ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN
   Holdings, Inc.
   29.11.2022 / 20:14 CET/CEST
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   ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN
   Holdings, Inc.


   München, Deutschland, 29. November 2022.

   Mit Ad-hoc Meldung vom 18. Oktober 2022 hatte ADVA Optical
   Networking SE ("ADVA") bekannt gemacht, dass ein finaler Entwurf
   eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Adtran
   Holdings, Inc. ("Adtran Holdings") als herrschendem Unternehmen
   und der ADVA als beherrschter Gesellschaft aufgestellt worden
   war. Darin war eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von
   EUR 17,21 je ADVA-Aktie und eine Ausgleichszahlung nach § 304
   AktG in Höhe von brutto EUR 0,59 bzw. netto EUR 0,52 je Aktie und
   vollem Geschäftsjahr der ADVA vorgesehen. Diesen Werten lag ein
   gerundeter und laufzeitenäquivalenter Verrentungszinssatz von
   3,0 % zugrunde. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen,
   dass mögliche Veränderungen des Zinsumfelds zu geringen
   Erhöhungen der Ausgleichszahlung führen könnten. Die Parteien
   hatten sich auf konkrete Beträge für Verrentungszinssätze in
   einer Spanne von 3,25-5,5 % verständigt. Die Einzelheiten sind in
   der am 24. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der ADVA
   beschrieben.

   Nach der heutigen Besprechung mit dem Bewertungsgutachter PVT
   Financial Advisors SE geht der Vorstand der ADVA davon aus, dass
   der relevante Verrentungszinssatz am morgigen 30. November 2022
   unverändert 3,0 % betragen wird. Die außerordentliche
   Hauptversammlung der ADVA wird deshalb über den Abschluss eines
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen, der in
   § 4 Abs. 2 weiterhin eine Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,59
   bzw. netto (nach Abzug von Körperschaftsteuer und
   Solidaritätszuschlag) EUR 0,52 je Aktie und Geschäftsjahr der
   ADVA vorsieht. Die Abfindung, deren Höhe nach dem Willen der
   Parteien nicht von einer Veränderung des Verrentungszinssatzes
   betroffen sein sollte, beträgt weiterhin EUR 17,21.



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   Mitteilende Person und Investorenkontakt:

   Steven Williams

   t: +49 89 890 66 59 18

   investor-relations@adva.com


   Pressekontakt:

   Gareth Spence

   Tel.: +44 1904 69 93 58

   public-relations@adva.com

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