DGAP-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme
ADVA Optical Networking SE: Acorn HoldCo, Inc., senkt die Mindestannahmeschwelle für das Umtauschangebot an die Aktionäre der ADVA

11.01.2022 / 00:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchs-verordnung (EU) Nr. 596/2014

ADVA Optical Networking SE: Acorn HoldCo, Inc., senkt die Mindestannahmeschwelle für das Umtauschangebot an die Aktionäre der ADVA

München, Deutschland, 10. Januar 2022. Acorn HoldCo, Inc. hat am 12. November 2021 eine Angebotsunterlage in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der ADVA veröffentlicht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt unter anderem von der Annahme des Angebots für mindestens 70% der zum 31. Oktober 2021 ausgegebenen stimmberechtigten ADVA-Aktien ab, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt.

Acorn HoldCo, Inc. hat ADVA am 10. Januar 2022, 22.38 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Mindestannahmeschwelle ihres Übernahmeangebots von 70% auf 60% herabzusetzen. In der Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass es keine weiteren Änderungen des Tauschangebots oder der Angebotsbedingungen mehr geben wird. Sofern die Schwelle von 60% zum Ende der Annahmefrist nicht erreicht wird, werde das Umtauschangebot scheitern. ADVA hat der Herabsetzung anschließend zugestimmt. Die Acorn HoldCo, Inc. beabsichtigt, die entsprechend geänderte Angebotsunterlage unter anderem im Internet unter https://www.acorn-offer.com/ zu veröffentlichen. Für Einzelheiten und insbesondere die Zählweise der für die Mindestannahmeschwelle maßgebenden ADVA-Aktien wird auf die geänderte Angebotsunterlage verwiesen.

Durch die Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle verlängert sich die ursprünglich am 12. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) auslaufende Annahmefrist von Gesetzes wegen um zwei Wochen. Sie wird nunmehr am 26. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden.

Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen.

Der Unternehmenszusammenschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Vollzugsbedingungen, insbesondere der herabgesetzten Mindestannahmequote von 60% und dem Erhalt aller außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben.

Disclaimer

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von ADVA-Aktien. Die Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen zum öffentlichen Übernahmeangebot sind in der am 12. November 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage der Acorn HoldCo, Inc. sowie der Änderung zum Angebot enthalten. Anlegern und Inhabern von ADVA-Aktien wird dringend empfohlen, das Angebot sowie alle weiteren Dokumente zu lesen, die das Angebot betreffen, veröffentlicht unter https://www.acorn-offer.com, sowie die begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von ADVA, veröffentlicht auf der Website von ADVA https://www.adva.com, da sie wichtige Informationen enthalten.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ADVA und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die ADVA und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der ADVA oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Investorenkontakt:
Steven Williams
t: +49 89 890 66 59 18
investor-relations@adva.com
Pressekontakt:
Gareth Spence
Tel.: +44 1904 69 93 58
public-relations@adva.com


11.01.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADVA Optical Networking SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
E-Mail: IRelation@advaoptical.com
Internet: www.advaoptical.com
ISIN: DE0005103006
WKN: 510300
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1267008

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1267008  11.01.2022 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1267008&application_name=news&site_id=zonebourse_sftp