Adler Group S.A.: Stellungnahme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Adler Group zur
Entscheidung von KPMG

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Adler Group S.A.: Stellungnahme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der
Adler Group zur Entscheidung von KPMG

17.05.2022 / 14:19
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Stellungnahme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Adler Group zur
Entscheidung von KPMG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute Morgen habe ich gegenüber Medien und Investoren in unserem
Governance-Update davon gesprochen, dass die Adler Group S.A. in ihrer
Hauptversammlung am 29. Juni 2022 KPMG Luxembourg erneut zum
Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss unserer Gesellschaft bestellen
will. Nach der letzten Telefonkonferenz hat uns KPMG mitgeteilt, dass sie
der Adler Group nicht als Abschlussprüfer zur Verfügung stehen.

Diese Entscheidung seitens KPMG kommt für uns äußerst überraschend, ist
enttäuschend und irritierend. Wir, und damit meine ich alle Mitglieder des
Verwaltungsrats unserer Gesellschaft, hatten in den vergangenen Wochen "sehr
professionelle Diskussionen" mit den Verantwortlichen von KPMG, genauso wie
ich es heute Morgen in gutem Glauben ausgeführt habe. Schließlich ist es
unser klar formuliertes Ziel, ab dem Halbjahresabschluss 2022 alle Schritte
zu unternehmen, um den von KPMG ausgesprochenen "Disclaimer of Opinion" für
den Jahresabschluss 2021 zu "heilen", um für 2022 ein uneingeschränktes
Testat zu erhalten.

Diesen Weg werden wir nun mit einem anderen Wirtschaftsprüfer gehen, der
sich - das liegt in der Natur der Sache einer Prüfung - natürlich erst
einmal neu einarbeiten muss. Das wird eine gewisse Zeit dauern, die wir
gerne durch die professionelle, selbstverständlich unabhängige und wegen der
bisherigen Tätigkeit auch detailreiche Prüfung durch KPMG eingespart hätten.

Es ist uns noch einmal wichtig zu betonen, dass die Adler Group sicher ihre
Diskussionen und auch Dissens mit der forensischen Abteilung von KPMG im
Zuge der Sonderuntersuchung hatte, weil durch eine zeitliche Ausuferung der
Sonderuntersuchung unsere rechtzeitige Veröffentlichung des
Konzernabschlusses 2021 gefährdet war. Das hätte zu einer Verletzung von
Anleihebedingungen geführt, die wir im Interesse des Unternehmens und seiner
Stakeholder unbedingt vermeiden mussten. Davon ist aber völlig unabhängig,
dass wir sehr professionell mit der Wirtschaftsprüfung von KPMG gearbeitet
hatten und dies fortsetzen wollten.

Insofern bedauern wir die Entscheidung von KPMG sehr. Dass ich die sicher
geglaubten klaren Indikationen von KPMG auf eine Fortführung der
Zusammenarbeit noch heute Morgen falsch eingeschätzt habe, liegt in meiner
Verantwortung. In der Einladung der Hauptversammlung werden wir nun keinen
Wirtschaftsprüfer benennen können, sind aber unmittelbar nach der Mitteilung
von KPMG auf die Suche nach einem neuen Wirtschaftsprüfer gegangen.

Mit besten Grüßen von

Prof. Dr. A. Stefan Kirsten

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